Betrüger in Kleinanzeigen
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Betrüger in Kleinanzeigen
23.12.2005, 20:12:27
Tja leider bin ich einem Betrug zum Opfer gefallen....

Am 19.12. war unter den Kleinanzeigen ein Nokia N70 in OVP um VP:250 Euro von einem gewissen "T. S." mit der Rufnummer "0676xxx" (Wertkartenhandy) eingestellt.

Da ich mir dachte, wow, so billig, ruf sofort an und schnapp es dir. Gesagt getan, ein sehr seriös klinger Mann hat mir nach kurzem Verhandeln dann das Handy für € 230 Euro (inkl. Versand) zugesprochen. Versendet wurde per Nachnahme.

Ich hab das Paket heute erhalten und per Bankomat in der Postfiliale bezahlt.
Drin war ein Buch mit einem Brief an einen gewissen Andreas, in dem er ihm alles gute zu Weihnachten wünscht,...

Ich natürlich gleich in die Postfiliale, worauf der meint, keine Chance, er kann nichts machen.
Gut, nach kurzer Recherche, auf diversen Seiten --> Adresse gibt es nicht, Handy ist ein Wertkartenhandy und ist nun abgedreht - nachdem ich auf die Mobilbox gesprochen habe (als er nicht abgehoben habe)

Was soll ich tun? Mit der Bank hab ich schon Kontakt aufgenommen, da ist halt nur mehr das Notfallservice, machen können die aber auch nichts.

Ich habe nicht einmal mehr die Kleinanzeige zur Hand (anscheinend schon rausgelöscht). Es müsste doch möglich sein, die IP von dem Betrüger herauszufinden?! Schließlich hat er ja eine Kleinanzeige erstellt! Vielleicht ist ja einer der Geizhals Mods so nett und hilft mir weiter...

Eine Lehre war mir das mal auf alle Fälle - wenn auch eine sehr teure...
Vielleicht habt ihr ja noch ideen.

lg toni

dj.t@inode.at

24.12.2005, 01:41 Uhr - Editiert von AVS, alte Version: hier
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Re: Betrüger in Kleinanzeigen
FAK
25.12.2005, 16:17:31
Herz ergreifend welche "Ratschläge" da alle möglichen juristischen Möchtegerne geben - die nicht die geringste Ahnung haben. Wahrscheinlich Hauptschüler, die etwas "vom Hörensagen" oder einem frei geschöpften Landrecht gehört haben wollen.

1. Die Post wird ohne gerichtlichen Auftrag (Beschluss) einen ganzen Schmarrn den Namen des Begünstigten bzw. dessen Bankverbindung heraus geben. Vereinfacht: "Da könnt' ja jeder daher kommen!"

2. Das gleiche ist es mit der Bank, auf die überweisen wird.  Heisst schlicht und einfach "Bankgeheimnis" und darf nur nach einem gerichtlichen Beschluss übergangen werden.

3. Eine "Rückbuchung" nach einer Bankomatzahlung gibt es nicht. Pech gehabt. Es ist vergleichsweise genau so, als würde das Geld bar an den Begünstigten übergeben worden sein. Deine Bank geht das der Zahlung zugrunde liegende "Grundgeschäft" nichts an. "Rückbuchungen" gibt es allenfalls bei Einzugsermächtigungen.

4. Also schön der Reihe nach:
a) Anzeige wegen Betrugverdachts bei der Kriminalpolizei. Alle "sachdienlichen" Unterlagen beibringen.
b) die Staatsanwaltschaft muss einen Beschluss zur Kontenöffnung beim U-Richter beantragen und bekommen.
c) Dann weiß man, ob nicht überhaupt das Konto schon aufgelöst und der vermutliche Betrüger längst über die Häuser ist! Typischer Fall: Mit falschen Papieren (gestohlenem Reisepass oder Personalausweis, Führeschein o.ä Dokument) wurde das Konto eröffnet.
d) Wenn es sich um eine Barauszahlung durch die Post und nicht eine Überweisung auf ein Bankkonto handelt - viel Spass, diese Auszahlung an einen mit keinem gemeldeten Wohnsitz - wohnt bei der Tante, Tussi oder Haberer - noch zu stoppen.

25.12.2005, 16:22 Uhr - Editiert von FAK, alte Version: hier
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Re(6): Betrüger in Kleinanzeigen
29.12.2005, 11:38:13
Geh, erzähle doch keine Märchen hier als Ausrede! Woher willst du überhaupt denn die anderen vier angeblich "Betrogenen" her haben? Hellseherei? Kristalkugel?

Du, und der seltsame Renagade, täten wirklich besser, hier nicht mit "moralisch" herum zu schwafeln, sondern sich an die rechtlichen Faktenlage zu halten! Einen ganzen Schmarrn wird diese oder irgend eine andere Bank, nur wegen irgend einer Anzeige - die jeder gegen jeden machen kann! -  einem Kontoinhaber die Verfügung über sein Konto sperren. Im Übrigen heißt es korrekt auch "Gefahr im Verzug" - und ob eine solche vorliegt bestimmt nicht irgend eine Schaltertussi, sondern 1. ein Staatsanwalt bzw. ein Richter mit einer Einstweiligen Verfügung und 2. läuft das alles jeweils über die Rechtsabteilungen zu den jeweiligen Filialen.

Zur Sicherheit habe ich heute auch noch den stv. Chef der Rechtsabteilung meiner Bank angerufen. Und genau das, was ich - und zuvor FAK auch - geschrieben hatte: Ohne richterlichen Beschluss bzw. Vorerhebung durch StA rührt sich gar nix.

Würde eine Schaltertussi ohne Einschaltung der Rechtsabteilung wegen irgend eines daher Gelaufenen - nicht einmal Kunde dieser Bank! - mit dem Anzeigewisch einem Kontoinhaber die Verfügung über sein Konto "sperren" (kann`s eh net!) - fliegt sie. Nix mit "moralisch", sondern auschließlich nach den Arbeitsordnungen der Bank bzw. deren gerade diesbezüglich sehr restriktiven Ablaufvorschriften.

Aber solche klaren rechtlichen Fakten stören die G'scheiterl hier nicht, wenn sie mit ihrer verqueren Phantasie andere in unnötige Kosten treiben. Siehe das Beispiel mit der "Überlistung" des Zolls mit einem Import...

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