sms-heute.com .... zahlen???
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Re(4): sms-heute.com .... zahlen???
07.05.2006, 19:57:49
ok werd morgen den VKI anrufen.


Das hier ist die Mail:


Von: Customer Support
Datum: 05/03/06 01:56:51
An: xxxxxxxx@xxxxxx.net
Betreff: Ihre Rechnung für http://www.sms-heute.com

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn

e-mail: kunden@sms-heute.com

Telefon: 0180-5060530-928 (0,12 EUR/min)*
Telefax: 0180-5060530-329 (0,12 EUR/min)*
(Mo-Fr:  10.00-17.00 Uhr)

* aus dem deutschen Festnetz

Umsatzsteuerid: DE230209554




xxxxxxxxxxxxxxx
adresse
xxxxxxxxxxxxxxx



Bei Zahlung bitte immer angeben

Kunden-Nr.    Rechnungs-Nr.
sms-119337     R403413


Rechnung vom 03.05.2006


Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:

Leistung :
Jahreszugang für http://www.sms-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus

Nettopreis     72,41 EUR
MwSt. 16%      11,59 EUR
Gesamtpreis    84,00 EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Bankverbindung
Schmidtlein Gbr

Kunden aus Deutschland:
Commerzbank Darmstadt
BLZ:   50840005
Konto: 1408004

Kunden aus Österreich/Schweiz:
Commerzbank Darmstadt
IBAN:      DE15508400050140800400
SWIFT-BIC: COBADEFF508




Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html




Mit freundlichen Grüßen

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR



Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr http://www.sms-heute.com  -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert können Sie über http://www.sms-heute.com  100 SMS pro Monat
versenden. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit
Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies
sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 85.90.xxx.xxx. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 14.09.1907. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.

Hinweis: Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können,
dass Sie Ihre Daten niemals auf http://www.sms-heute.com  eingetragen haben,
teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (vorzugsweise wenden Sie sich
hierfür an: kunden@sms-heute.com). Ihre Rechnung wird in diesem Fall
als hinfällig betrachtet, jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit
Hilfe der übermittelten IP-Adresse erstattet.

Bitte beachten Sie unbedingt: Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen
Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer der gespeicherten
IP-Adresse 85.90.xxx.xxx waren, so haben Sie mit erheblichen
strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem
solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich unserer
Forderung bestehen.

07.05.2006, 20:02 Uhr - Editiert von dadaniel, alte Version: hier
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