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Wir hatten voriges Jahr kurz vor Weihnachten (Anfang Dezember) bei Redcoon einen Topfield 7700 PVR HD-Receiver mit 500 GB Festplatte bestellt. Dieser wurde auch nach ca. 10 Tagen geliefert. Es dauerte nicht lange und der Receiver fing an Probleme beim Aufnehmen zu machen. Das war Ende Jänner. Wir setzten uns mit Redcoon in Verbindung. Wir sollten das Gerät zur Reparatur zurückschicken. Wir haben schon im Vorhinein vermutet, daß die Festplatte beschädigt war, und darum haben wir uns, die von außen erkennbare Seriennummer der Festplatte notiert. Der Receiver kam nach ca. 3 Wochen zurück. Es wurde nur die Festplatte formatiert. Nach ein paar Aufnahmen trat das Problem erneut auf. Wir wiesen die Fa. Redcoon schon darauf hin, daß die Festplatte kaputt sein würde. Aber das hat niemanden interessiert. Wir schickten den Receiver insgesamt 3x ein. 2x davon hatten sie die Festplatte getauscht. Komisch war aber, daß die Festplatte die gleiche Seriennummer hatte, die wir gleich zu Beginn notiert hatten. Fehler tritt nach wie vor auf. Und das Geld wollen sie uns auch nicht retour geben. Wir haben jetzt den Fall unseren Anwalt übergeben. Eines wissen wir - bei Redcoon kaufen wir sicher nichts mehr !!! | ||||||||||||||||||||
| 24.09.2009, 13:26 Uhr - Editiert von poisen, alte Version: hier |
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Repariert Redcoon wirklich selber die Geräte, oder solltest du da nicht lieber den Hersteller darauf ansprechen? | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 14:34 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings! |
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Redcoon hat es eh zum Hersteller geschickt! |
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Und warum beschuldigst du jetzt Redconn dafür, dass der Hersteller die Festplatte nicht getauscht hat? |
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Weil er ein Dumpfbeutel ist ____________________________________________________________________ ![]() |
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Redcoon ist dafür zuständig, daß das Gerät wieder in Ordnung zu mir kommt. Schließlich und endlich habe ich eine Menge Geld dafür bezahlt. Arbeitest du bei Redcoon? |
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Redcoon ist dafür zuständig, daß das Gerät wieder in Ordnung zu mir kommt. Nein, ist Redcoon nicht. Außer Redcoon gibt dir zusätzliche Garantie (was ich aber bezweifle). Arbeitest du bei Redcoon? Nein. Es ist auch völlig egal wie der Händler heißt. Du hättest auch XXX schreiben können. Für Gewährleistung ist der Händler zuständig, für Garantie aber der Hersteller. Und da es sich um kein Gewährleistungsfall handelt, bist du auf die freiwillige Garantie des Herstellers angewiesen. |
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Was würdest du mir empfehlen, daß ich endlich ein funktionierendes Gerät habe oder das Geld zuück bekomme? |
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Ich würde mal direkt beim Hersteller nachfragen, was da los ist. |
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Meinst du direkt bei Topfield? |
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na was glaubst? von der Anker-Bäckerei wird er wohl nicht sprechen oder?![]() Character cannot be developed in ease and quiet. Only through experience of trial and suffering can the soul be strengthened, ambition inspired, and success achieved |
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Oida Voddah --- Politiker können uns nicht helfen, denn sie sind nicht dafür ausgebildet. Ph’nglui mglw’nafh Cthulhu R’lyeh wgah’nagl fhtagn. |
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Na, beim Greißler unten ums Eck... |
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so nicht!! also der händler hat zu gewährleisten dass das gerät mindestens 2 jahre lang einwandfrei funktioniert.Kann er das nicht so hat er das gerät auszutauschen zurück zu nehmen oder eine sonstige lösung anzubieten damit verkäufer und käufer sich einig werden. für Garantie aber der Hersteller. nicht alle hersteller arbeiten direkt mit den endkunden zusammen daher auch das falsch!erste anlaufstelle ist doch immer der händler wo man das gerät gekauft hat. |
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also der händler hat zu gewährleisten dass das gerät mindestens 2 jahre lang Nur wenn der Fehler von Anfang an bestanden hat. Ist der Fehler erst später entstanden, dann gilt die Gewährleistung nicht. Der Händler hat nicht zu gewährleisten, dass das Gerät 2 Jahre lang funktioniert! Der Händler muss aber 2 Jahre lang gewährleisten, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung war. Wenn du dir eine Grafikkarte kaufst und die wird nach einem Jahr kaputt, musst du dich an den Hersteller wenden. Wenn der keine Garantie für den Zeitraum bietet, hast du Pech gehabt. | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 16:03 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier |
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schwachsinn pur! der händler hat zu gewährleisten dass der artikel für 2 jahre mindestens funktioniert! ich weiß nicht wer dir so nen schmarren erzählt oder du willst es einfach nicht kapieren! darum auch das wort GEWÄHRLEISTUNG | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 16:17 Uhr - Editiert von compuhans, alte Version: hier |
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wer da Schwachsinn redet ist die Frage. Die 2 Jahre Gewährleistung sind so aufgegliedert. 6 Monate nach Kaufdatum muss der Händler nachweisen, dass das Produkt bei Auslieferung den Defekt noch nicht hatte. Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss beweisen, dass das Gerät bereits bei Auslieferung den Defekt hatte. also: wer da Schwachsinn verzapft......... noch eine Quelle als Beweis: http:/ Auszug: Wer muss das Vorliegen eines Mangels beweisen? Kommt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von 6 Monaten muss wie vor der Novelle der Käufer bzw. Werkbesteller beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt zumindest dem Grunde nach vorhanden war. x-x-o o-x-o o-o-x ... and the winner is x | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 16:38 Uhr - Editiert von blitzfreak, alte Version: hier |
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ja du bist allwissend! und was heißt das denn genau? dass der händler 2 jahre die einwandfreie funktion gewährleisten muss. für mich ist die diskussion mit dir beendet.machs gut! | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 16:48 Uhr - Editiert von compuhans, alte Version: hier |
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da hat es dann wohl wer doch nicht verstanden kleiner TIPP: ich hab's verstanden was die WKO schreibt x-x-o o-x-o o-o-x ... and the winner is x |
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da kannst die diskussion beenden...aber er hat trotzdem recht... gewährleistung bedeutet, dass das Teil bei Übergabe den Vertrag entspricht und frei von Mängeln... Sollte ein Mangel auftreten ist in den ersten 6 Monaten der Übergeber beweispflichtig, danach der der Übernehmer...Verjährungsfrist bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei Unbeweglichen 3 Jahre, bei Tieren und Verschleisteilen 6 Monate... wenn der Händler die Funktion für einen gewissen Zeitraum garantiert so ist das, nun, eben ein Garantie.... und hier noch im Wortlaut: § 922(1) ABGB: Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann. |
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ich bestreite diese feststellung nicht aber wie schon gesagt der händler muss gewährleisten dass die ware 2 jahre lang funktioniert bzw. das mit den zustand bei übergabe ist doch reine augenauswischerei!in den ersten sechs monaten hat er keine chance das ist felsenfest klar. |
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aber wie schon gesagt der händler muss gewährleisten dass die ware 2 jahre wo hab ich das gesagt? in den ersten sechs monaten hat er keine chance in der Praxis bei Konsumentengeschäften stimme ich dir zu, bei Industriegütern sieht die Sache, bei übrigens gleicher Rechtslage, etwas anders aus...aber da gibt auch mehr als intensive Abnahmeprüfungen... wenn die ersten 6 Monate ohne irgendwas verstrichen sind hast du als Konsument Probleme...ich sage aber bewusst nicht dass es unmöglich ist... |
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Sorry, aber da hast du dich in was verrannt was nicht stimmt. Ich würde vorschlagen du erkundigst dich mal an anderer Stelle, sonst blamierst dich hier noch mehr. mfg Andy ______________________ Meinungen sind wie Ar***löcher, jeder hat eines! ______________________ |
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ne sicher nicht das sind tatsachen! also nochmals kurz zum mit schreiben.ein händler muss den privatkunden im sinne des kschg für einen zeitraum von 2 jahren gewährleisten dass die von ihm verkaufte hardware in ordnung ist.ob das für den zeitraum der übergabe zutrifft kann sein aber ganz sicher muss er das aber für 2 jahre lang tun.und das mit der beweislast stimmt.die ersten 6 monate muss der händler beweisen das die hardware in ordnung war bei übergabe(lächerlich frag mich wie? aber lassen wir es gut sein. | ||||||||||||||||||||
| 24.09.2009, 05:21 Uhr - Editiert von compuhans, alte Version: hier |
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3 Leute sagen dir dass du verkehrt liegts und bestehst immer noch drauf, ockhams skalpell sagt dir was oder.... 3 leute liefern dir einen gegenteilige Meinung, 2 liefern dirkte Quellen, und du beharrst ohne Quelle auf deiner Meinung.... bring mir EINE Quelle die deinen Standpunkt untermauert und ich wechsle zu dir... ganz abgesehn davon dass die Gewährleistung im ABGB und nicht im KSchG geregelt ist... die ersten 6 monate muss der händler beweisen das die hardware in ordnung war genau...lächerlich...das war auch die idee dahinter.... und dann ist der endverbraucher in der beweislast was allerdings sicher kein problem ist wenn das teil auf einmal den geist aufgibt. na dann beweis mal schön.. |
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ne sicher nicht das sind tatsachen! Tatsachen die worauf beruhen? Auf deinem eigenen Compuhans-GB (GB=Gesetzbuch) die ersten 6 monate muss der händler beweisen das die hardware in ordnung war bei übergabe(lächerlich frag mich wie? ) wahrscheinlich wird es dir der Händler nicht "beweisen" können, daher wird es entweder zum Hersteller oder zu einem autorisierten Servicepartner geschickt der dies beurteilen und damit "beweisen" kann. (Denn ein Händler wird selten die Möglichkeiten haben zu bewerten ob es vielleicht Eigenverschulden ist... bspw. Überspannung, Fremdeingriff, Feuchtigkeitseintritt etc.) Hab ich alles schon selbst erlebt... (P.S.: hatte in meinem Studium 2 Semester e-commerce Recht dabei) x-x-o o-x-o o-o-x ... and the winner is x |
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ich bestreite diese feststellung nicht aber wie schon gesagt der händler muss Zeig mir den Teil des KschG/ABGB wo dies steht. das mit den zustand bei übergabe ist doch reine augenauswischerei! Das ist Gesetz. pong "Ein Gewitter reinigt die Luft", sagte ein Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug ![]() ![]() |
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grundsätzlich 100% zustimmung... nur ne kleine detailkorrketur: Grundsatz unserer Rechtsordnung ist dass immer der Kläger die Beweislast trägt somit ist dein Satz Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, eigentlich falsch...in den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr... macht deinen post der Sache nach aber nicht unrichtig...ein Jus-Prof würde dich wohl trotzdem dafür durchfallen lassen und damit wird der Klugsch****modus wieder deaktiviert |
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sorry... my fault x-x-o o-x-o o-o-x ... and the winner is x |
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der händler hat zu gewährleisten dass der artikel für 2 jahre mindestens So ein Blödsinn. Das stimmt nicht. |
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Nein, ist Redcoon nicht. Außer Redcoon gibt dir zusätzliche Garantie (was ich aber die gewährleistung muss redcoon erfüllen Für Gewährleistung ist der Händler zuständig, für Garantie aber der Hersteller. Und da es sich um kein Gewährleistungsfall handelt, bist du auf die freiwillige Garantie des Herstellers angewiesen. in meinen augen ist es nach wie vor ein gewährleistungsfall, wie kommst du darauf das es keiner ist? Gruß Sonic The Hedgehog Du kannst nur einmal sterben, aber leben jeden Tag. Ich lebte jeden Tag, als wäre es UNSER letzter. |
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Wie kommst Du darauf, dass es sich nicht um Gewährleistung handelt? Natürlich tut es das, und der Händler hat im Rahmen derselben für ein funktionierendes Gerät oder Wandlung zu sorgen. Wie er das macht ist sein Problem. |
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Redcoon ist dafür zuständig, daß das Gerät wieder in Ordnung zu mir kommt Korrekt bo©op™not amused -- ![]() Proud not to be in Fa(r)cebook |
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das ist doch unerheblich; redcoon ist - als händler - ansprechpartner was gewährleistungsfälle angeht... ob sie es selbst tröten oder nicht, ist doch tatsächlich nebensächlich... wohingegen ich die tatsache, dass sie behaupten, dass man etwas getrötet hat, und dabei nur die platte formiert worden ist, schon ziemlich harter tobak zu sein scheint... was ich mich aber frage; immer wieder gibts hier unkenrufe gegenüber redcoon ... und trotzdem ist die durchschnittsbewertung garnicht so schlecht!? ich kann jedenfalls sagen, dass ich letzte woche etwas bestellt habe und per e-mail die zahlungsart verändern wollte ... auf die anfragen bekam ich keine antwort... da war ich doch froh, dass die bestellung automatisiert storniert worden ist - wenn ich schon keine antwort auf die modifikation einer bestellung bekomme, wie soll das erst im reklamationsfall aussehen!? lg s c h ö n e s c h e i s s e, d a u e r n d d a s s e l b e A: "Ich habe ein Handy bei Drei!" B: "Und?" A: "Ich habe massive Netzprobleme!" B: "Das sagten Sie ja bereits!" |
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das ist doch unerheblich; Ist aber kein Gewährleistungsfall. |
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bin ich mir in dem Fall gar nicht mal sicher....es wurde ja immer wieder der selbe Fehler reklamiert...das wäre IMHO sogar ein Fallbeispiel wo die vollen 2 Jahre greifen könnten... |
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bin ich mir in dem Fall gar nicht mal sicher....es wurde ja immer wieder der Hat überhaupt nix mit der Anzahl der Reklamationen zu tun. Der Fehler ist erst nach dem Verkauf entstanden -> keine Gewährleistung |
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Irrtum - der Fehler ist "nicht lange" nachdem das Gerät gekauft wurde zu Tage getreten. In einem solchen Fall (< 6 Monate) wird angenommen, dass der Defekt bereits bei Übergabe bestanden hat. UND der Fehler besteht nach den diversen Versuchen der Nachbesserung immer noch - nach diesem letzten erfolglosen Versuch der Nachbesserung hat der Kunde nun das Recht zur Wandlung und auf sein Geld. Die Herstellergarantie oder was der von Händler/Distributor/Hersteller damit beauftragte Reparateur macht interessiert in dem Fall keinen Menschen - in der Pflicht steht primär einzig und alleine der Händler; Redcoon. Bär |
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Der Fehler ist erst nach dem Verkauf entstanden -> keine Gewährleistung ist er dass? Der defekt an der Festplatte KANN auch schon beim Kauf bestanden haben (wenns die HDD ist)...und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler beweispflichtig...und die Gewährleistung beginnt für die Nachbesserung mit abschluss von neuem...wenn also zwischen den Reklamationen nie mehr als 6 Monate vergangen sind liegt die Beweislast nach wie vor beim Händler... |
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das ist auch witzig!erklär mir mal wie ich den fehöler bemerken soll wenn ich das gerät noch nicht mal gekauft habe bzw. in betrieb genommen habe!? | ||||||||||||||||||||
| 23.09.2009, 15:45 Uhr - Editiert von compuhans, alte Version: hier |
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du verwechselst entstanden mit bemerkt nur weil ein fehler erst später bemerkt wird, bedeutet das nicht, das der fehler nicht schon beim kauf bestanden hat das ist der entscheidende satz, der in deiner annahme fehlt Gruß Sonic The Hedgehog Du kannst nur einmal sterben, aber leben jeden Tag. Ich lebte jeden Tag, als wäre es UNSER letzter. |
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Ja, stimmt natürlich. Hatte wohl überlesen, dass der TE bereits nach wenigen Tagen den Fehler reklamiert hat. Hab mich auf das "letzte Weihnachten" fokussiert. |
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kenne ich und dann sieht man erst viel später.... Gruß Sonic The Hedgehog Du kannst nur einmal sterben, aber leben jeden Tag. Ich lebte jeden Tag, als wäre es UNSER letzter. |
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bitte? was soll das sonst sein? und warum zum geier kommst du zu dem schluss? s c h ö n e s c h e i s s e, d a u e r n d d a s s e l b e A: "Ich habe ein Handy bei Drei!" B: "Und?" A: "Ich habe massive Netzprobleme!" B: "Das sagten Sie ja bereits!" |
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Ware war schon beim Verkauf defekt -> Gewährleistung Ware wird erst nach dem Verkauf defekt -> Garantie |
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wenn ich das SO bei einer privatrechtsprüfung wiedergegeben hätte, wäre ich durchgefallen! ich kann deinen gedankengang irgendwie nachvollziehen, aber de facto handelt es sich dann doch wesentlich öfter um gewährleistungsfälle, als es dir vorschwebt! lg s c h ö n e s c h e i s s e, d a u e r n d d a s s e l b e A: "Ich habe ein Handy bei Drei!" B: "Und?" A: "Ich habe massive Netzprobleme!" B: "Das sagten Sie ja bereits!" |
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Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem: * Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert. * Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. http:/ | ||||||||||||||||||||
| 24.09.2009, 11:52 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier |
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Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen das wenn das Gerät bei ordnungsgemäßem Gebrauch innerhalb von 2 Jahren defekt wird ein "versteckter" Herstellungsfehler vorliegt (z.B. eine Schwachstelle im Material, ...). D.h. wenn es innerhalb der 2 Jahre bei richtigem Gebrauch defekt wird sieht man es als Gewährleistung an. Was nachzuweisen ist ist der ordnungsgemäße Gebrauch (innerhalb der ersten 6 Monate durch den Händler, danach durch den Kunden). | ||||||||||||||||||||
| 24.09.2009, 13:10 Uhr - Editiert von gp, alte Version: hier |
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treff ma uns ab 12. okt mal bei der WU ... ich setz mich mit dir in die privatrecht1-vorlesungen, in der das abgehandelt wird ... dann kannst vielleicht auch abschätzen, in wie weit wikipedia vielleicht nicht immer als referenz, sondern nur rudimentär zur allgemeinen information, herangezogen werden kann/sollte! in der VO wirst du dann zum beispiel auch hören, dass ein mangel, der zum zeitpunkt der verkaufs bestanden hat, nicht bedeuten muss, dass das produkt gleich am anfang einen offensichtlichen defekt aufweist; sondern, dass das -grob gesagt- für alle defekte gilt, die binnen 6 monaten ab dem kaufdatum auftreten! eine garantie ist primär ein rechtlich nicht näher geregeltes "dienstleistungs-zugeständnis" zB eines herstellers, welches ÜBER die gesetzlichen regelungen der gewährleistung hinausreicht! im übrigen wird das endkunden-bezogene gewährleistungsrecht ja im moment ohnehin wieder novelliert! lg s c h ö n e s c h e i s s e, d a u e r n d d a s s e l b e A: "Ich habe ein Handy bei Drei!" B: "Und?" A: "Ich habe massive Netzprobleme!" B: "Das sagten Sie ja bereits!" |
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Du irrst, und ob es einer ist. Wie er im Buche steht, zudem steht dem TE nun eine Wandlung zu, da 3x selbiger defekt nicht behoben wurde. bo©op™not amused -- ![]() Proud not to be in Fa(r)cebook |
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ist IIRC inzwischen nur mehr einer.... |
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this posting is worthless without §s bo©op™not amused -- ![]() Proud not to be in Fa(r)cebook |
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Gewährleistung ist immer Sache des Händlers - der muss sich mit dem Hersteller herumschlagen. |
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das Geld wollen sie uns auch nicht retour geben Darauf habt ihr nun nach den erfolglosen Versuchen der Nachbesserung aber ein Anrecht. Wir haben jetzt den Fall unseren Anwalt übergeben. Da sich der Händler stur stellt ohnehin die einzige Möglichkeit. Bär | ||||||||||||||||||||
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Hatte bisher nur gute Erafhrungen mit Redcoon.at. | ||||||||||||||||||||
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ich eigentlich auch!habe 2 mal was dort gekauft hat immer alles reibungslos funktioniert. |
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Ich hatte bisher zwei Mal Geräte (Fernseher und DVD Recorder) bei redcoon gekauft und es klappte klaglos. Samt (m)einer positiven Bewertung im GH. Aber: Anscheinend hakt es bei diesem Händler immer dann, wenn das Gekaufte nicht ordnungsgemäß funktioniert und Reklamationen abzuwickeln wären. Da scheint man (Personal-)Aufwand zu sparen, um günstige Verkaufspreise möglich zu machen. |
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Da scheint man (Personal-)Aufwand zu sparen, um günstige Verkaufspreise Wen wundert es? Mich jedanfalls nicht. Redcoon steht doch öfters ziemlich weit oben in der GH-Listung. Und sie kochen auch nur mit Wasser. |
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ISt es ein Topfield 7700PVR? Diese Geräte sind nämlcih berüchtigt für ihre miese Software...da kanns sein dass die HDD völlig unschuldig ist.... Wenns "nur" ein Softwareproblem ist und das nicht immer reproduzierbar auftritt wird die Arguementation im Rechtsstreit schwierig... | ||||||||||||||||||||
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hatte bisher eigentlich nur gute Erfahrungen mir Redcoon! Haben mir 3y das Mainboard ausgetauscht -> andre Händler hätten nach dem 2ten Mal schon auf stur geschaltet.. ________________________________________________________________________________ Peugeot 207 RC ![]() ________________________________________________________________________________ Ich suche: Ich verkaufe: PDA Dell Axim X51v + TomTom BT Navigation Ignore List: Nick_name_1 | ||||||||||||||||||||
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In dem Fall ist würd ich sagen der Hersteller schuld und nicht der Händler. Der Händler kann das Gerät nur an den Hersteller einsenden - was der dann damit macht, kann er nicht beeinflussen. Er kann daher auch nichts dafür, wenn beim Service-Center des Herstellers z.B. die Festplatte nicht getauscht wird, obwohl diese Tätigkeit angegeben wird. Geld zurück sollte es in so einem hartnäckigen Fall natürlich schon geben, dafür muss aber wiederum der Hersteller mitmachen und das Gerät zurücknehmen bzw. umtauschen - Redcoon kann den Schaden ja schlecht aus eigener Tasche zahlen. | ||||||||||||||||||||
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Für den Kunden ist das belanglos, der Vertragspartner ist der Verkäufer und nicht der Hersteller. Was sich die beiden untereinander ausmachen, braucht den Kunden nicht zu interessieren. Eigentlich hätte man überhaupt auf einen Austausch bestehen können, sprich Neugerät. Aber gut, 3x repariert und noch immer kaputt = Geld zurück. Händler XXX stellt sich blöd, daher Anwalt, gut gemacht! |
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was für ein unfug... bo©op™not amused -- ![]() Proud not to be in Fa(r)cebook |
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warum? |
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Das mit dem Anwalt ist eine gute Idee. Für mich stellt sich (als Nicht-Juristen) die Sache sowieso klar dar: Ist eine Gewährleistungssache und du wirst, denk ich auf Wandlung bestehen können, weil eine mehrfache Nachbesserung keine Abhilfe gebracht hat. Ergo: Geld zurück. Aber das wird dir dein Anwalt sowieso besser sagen können. lg Cereal (Abraham Lincoln) | ||||||||||||||||||||
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kann halt nur mühsam werden, da der Händler (redcoon sitzt ja in D oder) im eigenen Land "verklagt" werden müsste... oder täusche ich mich da? x-x-o o-x-o o-o-x ... and the winner is x |
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das ist schwierig...IIRC gilt innerhalb der EU bei Verbrauchergeschäften das Landesrecht des Verbrauchers, wie das mit der üblichen Gerichtsstandklausel in AGB vereinbar ist...KA...den Gerichtsstand vertraglich zu ändern dürfte aber IMHO rechtens sein... |
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Steh ich jetzt auf der Leitung, oder wie kann ich die Seriennummer bei einem Topfield 7700 notieren ohne das Gerät zu öffnen!? Und ich habe auf meinem nur die Seriennummer des Gerätes auf dem Typenschild! Die Festplatte wird vom Lieferanten ja immer direkt verbaut, da Topfield diese ohne Festplatte an die Großhändler verkauft und ich glaube nicht das die die Seriennummer separat nochmals anführen. Lasse mich aber gerne belehren | ||||||||||||||||||||
| 26.09.2009, 21:08 Uhr - Editiert von Franziskus1945, alte Version: hier |
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Vielleicht hat mein Topfield so große Lüftungsschlitze, daß ich ev. die Seriennummer von aussen erkennen konnte! Auf die Idee kamst du wohl nicht!!!! Und so doof bin ich auch nicht, daß ich die Festplattenseriennummer mit der vom Gerät verwechsle. Verkaufe bitte jemanden anderen für blöd, aber nicht mich - da bist du an der falschen Adresse!!!! |
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Verkaufe bitte jemanden anderen für blöd, aber nicht mich Danke für deine unmissverständliche Antwort. Mein Posting hatte keinerlei Sarkasmus in sich, ich kann bei meinem nichts erkennen. Sorry wenn due meinen Beitrag als Provokation gesehen hasr. -Österreich muss aufwachen- |
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Dir ist aber schon klar das DER Hersteller dafür zuständig ist dass das Gerät funktioniert und nicht DIE Firma die es verkauft?! redcoon macht nichts anderes als das Gerät zum Hersteller zu schicken, hättest auch tun können/sollen. aber Anwälte müssen ja auch von was leben *********************************************************************************** "Menschen wählen den Weg, der ihnen den größten Erfolg bei geringster Anstrengung verspricht, das ist ein Naturgesetz." |
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Dir ist aber schon klar, dass DIE Firma der Vertragspartner des Kunden ist und nicht DER Hersteller. Deshalb ist die Firma Ansprechpartner und hat für die Einhaltung des Gewährleistungsrechtes geradezustehen. Der interne Serviceablauf zwischen Firma und Hersteller ist für den Kunden irrelevant. Wenn was innerhalb der ersten 6 Monate defekt ist, dann (in diesem Fall) Neugerät (wer will, kann ja auch auf Reparatur bestehen). |
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Lieber Poisen! Auch ich bin 3 x bei Redcoon Kunde gewesen: Das erste, das letzte und das einzige Mal. Am 30.09.09 habe ich per Internet 7 Artikel bestellt, lt. Internet-Offert alle sofort lieferbar. Ich habe mit ClickandBuy sofort bezahlt. Bestellbestätigung und Zahlungsbestätigung kam prompt. Dann aber habe ich bis zum 05.10.09 nichts mehr gehört. Auf meinen Anruf erhielt ich die Antwort, man müsse erst meine UID-Nummer prüfen ( dauert über Internet 10-15 Minuten ). Ich drohte dann das Storno der Bestellung an und erhielt heute ein Mail, daß die Ware heute zur Post geht. Bis sie nun von Deutschland nach Österreich kommt, dauert wieder mindestens 4 Tage, sodaß ich die Ware erst frühestens am 12.10.09 in der Hand halten werde. Für eine sofortige Lieferung doch schnell, oder? Ich habe Redcoon versprochen, sie nur mehr an junge Menschen weiterzuempfehlen, weil dann die Sicherheit besteht, daß diese die Lieferungen noch erleben können. Eines muß aber auch gesagt werden: Der technische Auskunfts-Service via Chat funktioniert schnell und gut! |
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