Strafe bei Autobahnpanne durch nicht-tanken?
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Re(2): Strafe bei Autobahnpanne durch nicht-tanken?
31.10.2009, 15:06:55
Also kann man zusammenfassen:

§ 46 Abs 3 StVO sagt ja nur aus, dass es einen bei einen Gebrechen erlaubt ist, das Fahrzeug abzustellen.
Und nicht, dass man eine Strafe zu zahlen hat, wenn das Gebrechen durch Fahrlässigkeit entstanden ist.

Ein möglicher Strafabsatz wäre:  §99 Abs. 3 welcher folgendes Aussagt:
"
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
a)wer als Lenker eines Fahrzeuges, als Fußgänger, als Reiter oder als Treiber oder Führer von Vieh gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen verstößt und das Verhalten nicht nach den Abs. 1, 1a, 1b, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e oder 4 zu bestrafen ist,
d)wer Straßen ohne Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecken (X. Abschnitt) benützt, insbesondere ohne Bewilligung eine nach § 82 bewilligungspflichtige Tätigkeit oder Herstellung vornimmt oder ohne Bewilligung sportliche Veranstaltungen nach § 64 abhält,
"
Habe ein paar Punkte ausgeblendet.

Aber wenn der Richter sagt, dass zu wenig Sprit kein Gebrechen o.d.Gl ist, so ist das halten am Pannenstreifen ein verwenden zu verkehrsfremden Zwecken.

In meinen Augen ist die Behauptung (dass zu wenig Benzin kein technisches Gebrechen ist) allerdings ein Schwachsinn.
Es ist definitiv ein technisches Gebrechen ... nur einfach genug, dass es die meisten auch verstehen.

However ... was lernt man daraus:
Wenn man ein Auto kauft ... als erstes die Tankanzeige manipulieren ... dann hat man ein technisches Gebrechen.

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Re(5): Strafe bei Autobahnpanne durch nicht-tanken?
31.10.2009, 23:13:19
Also im ersten Absatz wird festgelegt, dass der Ausfall eines mechanischen
Teiles als Pannengrund gilt ....

Nachdem kein Benzin mehr im Tank ist fallen plötzlich fast alle mechanischen Teile des Motors aus ... unabhängig davon, ob dieser gewartet wird.


Wieso? Die mechanischen Teile funktionieren ja noch. Es muss weder ein mechanisches Teil repariert noch getauscht werden.

Ist zwar nicht komplett unvorhersehbar ...


LOL. Eigentlich überhaupt nicht unvorhersehbar, außer es liegt ein tatsächlicher Ausfall eines elektronischen oder mechanischen Teils vor (Leck im Tank, defekte Tankanzeige, etc.). Nur weil jemand zu blöd ist auf die Tankanzeige zu schauen wird es nicht automatisch unvorhersehbar.

aber keine Panne ist unvorhersehbar ...


Genau. Und die Lottozahlen von nächster Woche kennst du auch schon, gell?

wenn man die kleinen Zeichen der Autos richtig deuten kann ...


Es hat nicht jeder die Erfahrung eines Automechanikers. Eine Tankanzeige abzulesen möchte man jedem geistig gesunden Menschen noch zutrauen können, aber anhand von irgendwelchen verdeckten Anzeichen auf einen zukünftigen Defekt zu schließen kannst du nicht von jedem fordern. Das schaffen selbst nicht die Profis 100%ig.

Risse im Reifen


Du montierst vor jeder Abfahrt die Reifen ab und kontrollierst sie auf Mikrorisse?

das komische rote Licht mit der Batterie geht nicht aus


Wer ein Warnlicht absichtlich übersieht, der handelt schon ziemlich fahrlässig. AFAIK wäre das sogar ein Grund dafür, dass eine Versicherung im Schadensfall nicht oder nur eingeschränkt zahlt.

der Motor macht so ein komisches Geräusch


Hier kommts wieder darauf an, wie auffällig das Geräusch ist und welche Erfahrung der Fahrer hat. Wenn jemand das erste mal mit dem Auto fährt und das "normale" Geräusch nicht kennt, dann wird er ein komisches Geräusch vermutlich nicht so schnell heraushören wie jemand, der mit dem Fahrzeug täglich unterwegs ist.

31.10.2009, 23:19 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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