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Kurze Frage, ist es rechtlich in Ordnung dass ein deutscher Versandhändler bei Rückgabe eines Artikels im Wert von ca. 50€ die Rückversandkosten nur teilweise abdeckt ? "Wir werden die entstehenden Versandkosten bis zu einem Wert von 7 Euro übernehmen, sofern der Warenwert über 40 Euro liegt." Die Post verlangt 13,70€ Euro für das Paket nach Deutschland. Danke so long, zaphod.one Help the hungry |
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (hellbringer am 26.01.2012 13:10:40)
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 26.01.2012 14:04:14)
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Re(2): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (steiger am 26.01.2012 23:22:59)
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Re(3): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (-lt- am 27.01.2012 09:43:54)
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Re(3): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 27.01.2012 10:33:05)
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Re(4): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (steiger am 27.01.2012 10:48:12)
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Re(5): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 27.01.2012 11:10:37)
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Re(6): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (steiger am 27.01.2012 12:10:44)
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Re(7): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 27.01.2012 12:54:22)
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Re(8): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (-lt- am 27.01.2012 22:08:38)
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Re(9): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 27.01.2012 22:10:33)
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Re(5): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (-lt- am 27.01.2012 22:10:49)
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Re(6): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (steiger am 27.01.2012 22:42:47)
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Re(4): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (\\ H // am 28.01.2012 09:03:14)
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Re(5): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 28.01.2012 09:39:17)
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Re(6): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (\\ H // am 28.01.2012 09:51:09)
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Re(7): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (AVS_reloaded am 28.01.2012 10:36:40)
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Re(8): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (\\ H // am 28.01.2012 10:43:56)
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Re(4): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (pong am 28.01.2012 16:54:11)
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (Justin B. am 26.01.2012 16:04:38)
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Re(2): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (tuvix am 26.01.2012 17:18:16)
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Re(3): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (Justin B. am 26.01.2012 17:19:13)
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Re(4): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (tuvix am 26.01.2012 17:49:28)
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Re(5): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (Justin B. am 26.01.2012 17:55:44)
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Re(6): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (tuvix am 27.01.2012 19:30:27)
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt (Rheumon am 28.01.2012 11:25:48)
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Jein! Das alles ist nicht ganz einfach! Es kommt darauf an, was in den AGB steht - es ist wichtig, welches Recht gilt, wird zum Beispiel in den AGB erwähnt "Es gilt deutsches Recht", dann ist der Kunde, der z.B. aus Österreich bestellt, dem Kunden aus Deutschland bestellend "gleichgestellt". Wird diesbezüglich nichts erwähnt, dann gilt das Recht des Landes, in welchem sich der Besteller/Verbraucher befindet. Der Verbraucher darf aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wie im eigenen Land. Da aber in Österreich eine Übernahme der Rücksendekosten rechtlich nicht besteht, außer bei Mangel, kann der Verbraucher z.B. bei Nichtgefallen nicht auf Rückvergütung des Rückportos bestehen. Derzeit gibt es nur zwei EU-Länder, in denen ein Rückporto rückvergütet werden muss, das wäre Deutschland (40 Euro Klausel) und Finnland (generell). Bestellt also ein Kunde aus Finnland ist diesem das Rückporto immer zu ersetzen, während der "Österreicher" leer ausgeht, außer eben bei "es gilt deutsches Recht" ----> Rechtswahl. Es ist dem Anbieter in Deutschland somit durchaus möglich, das Rückporto auf "Inlands-Standard" zu begrenzen oder gar auszuschließen. Siehe Beispiel: http:/ Hier findet sich auch das Beispiel mit Finnland. Weitere Informationen bietet folgende Seite: http:/ EU Recht - Hinsendekosten müssen rückvergütet werden, hingegen soll der Verbraucher die Rücksendekosten tragen. http:/ Cheers Ray PS: Ohne Gewähr | ||||||||||||||||||||
| 28.01.2012, 17:25 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier |
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