Geizhals » Forum » Haushalt » Genossenschaft (21 Beiträge, 1047 Mal gelesen) (mit SSL) Chat (0 User im Chat) | Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login | Registrierung ]

Genossenschaft
semperfi28
27.01.2012 11:18:43
hallo zusammen,

leider stecke ich derzeit in schwierigkeiten. ich hoffe hier hatte schonmal jemand so eine ähnliche situation, und kann mir bei der bewältigung ein wenig mit seinem rat zur seite stehen.

ich habe gemeinsam mit meiner freundin vor 3 monaten ein genossenschaftsreihenhaus bezogen. damals zahlten wir ~51000 genossenschaftsanteil und hätten ab dem tage auch ca 780 € miete monatlich zu bezahlen gehabt. als nach dem 1. monat keine mietabrechnung gekommen ist bin ich natürlich ein wenig misstrauisch geworden und hab bei der genossenschaft angerufen. dort wurde mir mitgeteilt das aufgrund der neugebauten reihenhäuser noch nicht alle vergeben seien würde auch bis ca april keine miete verrechnet werden. auf meine rückfrage ob ich etwas schriftliches bekommen könne (sozusagen als sicherheit) wurde mir gesagt das als sicherheit der mietvertrag - seitens der genossenschaft - noch nicht unterzeichnet wurde. ich habe den mietvertrag im november unterzeichnet und an die genossenschaft übermittelt. und es stimmt, bis dato hab ich noch keinen unterschrieben retour bekommen.
fakt ist nun das ich seit 3 monaten keine miete bezahle - diese laut genossenschaft auch nicht nachverrechnet wird - ich mich aber nun von meiner freundin getrennt habe, und wir nun das reihenhaus so schnell wie möglich entweder weitergeben oder eben zurückgeben wollen.

nach zahlreichen inseraten auf willhaben & co hat sich noch nicht wirklich viel getan. wir tendieren nun natürlich sehr dazu das reihenhaus zu kündigen. (kündigungsfrist laut vertrag 6 monate) zudem habe ich angst das natürlich die entstandenen kosten: küchenmontage, badezimmer, wände anders ausgemalt - verrechnet werden....

wie komme ich da heil raus?!

lg

Antworten PMAlleChronologisch
 
Melden nicht möglich

. Re: Genossenschaft (@xid am 27.01.2012 11:29:00)

.. Re(2): Genossenschaft (semperfi28 am 27.01.2012 13:07:11)

... Re(3): Genossenschaft (AVS_reloaded am 27.01.2012 18:05:38)

.... Re(4): Genossenschaft (FMR am 28.01.2012 10:10:17)

..... Re(5): Genossenschaft (Weissbier am 28.01.2012 10:32:07)

... Re(3): Genossenschaft (SeCCi am 28.01.2012 11:16:53)

... Re(3): Genossenschaft (ray81 am 28.01.2012 12:57:41)

.. Re(2): Genossenschaft (Woodworm am 28.01.2012 13:02:27)

... Re(3): Genossenschaft (ray81 am 28.01.2012 13:37:44)

. Re: Genossenschaft (Weissbier am 28.01.2012 10:39:20)

.. Re(2): Genossenschaft (FMR am 28.01.2012 11:22:06)

... Re(3): Genossenschaft (Weissbier am 28.01.2012 11:37:46)

... Re(3): Genossenschaft (Weissbier am 28.01.2012 11:44:20)

. Re: Genossenschaft (Woodworm am 28.01.2012 13:14:59)

.. Re(2): Genossenschaft (semperfi28 am 28.01.2012 17:52:55)

... Re(3): Genossenschaft (Weissbier am 28.01.2012 20:35:29)

.

Re: Genossenschaft
Rheumon
29.01.2012 13:58:59
Ohne Gewähr:
Sollte auf dem Vertragsformular(papierl) Platz für  die Unterschriften beider Vertragsteile vorhanden sein und ein Vertragspartner verweigert die Unterschrift darauf, dann ist  es fraglich, ob sonst ein Vertrag zustande gekommen ist, etwa konkludent, dh. schlüssig und vor allem welcher. Dabei wird aus den Umständen und dem Verhalten der Vertragsparteien geschlossen, hier, dass die Genossenschaft das  Angbot des Genossenschaftsmieters annahm und somit ein Vertrag (mit welchem Inhalt) geschlossen wurde. Letztendlich unterliegt diese Beurteilung dem spezialisierten Mietrechts-Richter.

Ansonsten besteht kein Vertrag. Und der Genossenschaftsmieter (Freund und Freundin oder nur einer davon) kann sein (vom Vertragspartner nicht angenommes (Vertrags)Angebot schriftlich und nachweislich
1. wiederrufen/zurückziehen und
2.vorsorglich den allenfalls zustandegekommenen Vertrag  
(schriftlich und nachweislich)kündigen und gleichzeitig
3.  wegen Irreführung (über....) anfechten.

Gleichzeitig ist der allenfalls zustande gekommene Vertrag rückabzuwickeln und daher
4.  sollten die 51.000 Euroiroinononnenen  daher zurückverlangt werden. Erst recht, wenn überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist.

Für den Fall dass kein Vertrag zustande gekommen ist, ist die Benützung der Wohnung bereicherungsrechtlich abzuwickeln. Man orientiert sich dabei mangels Vertragsinhalt/text am Gesetz und den üblichen örtlichen Preisen. Mit dem Gratiswohnen wird es trotz Nichtvertrages nichts.

Hat die Genossenschaft den Vertrag schuldhaft nicht geschlossen, dann sollte für allfällig vorhandene Schäden Schadenersatz gefordert werden.

Also:
Zunächst einmal das Zustandekommen des Vertrages wegen der Unterschriftsweigerung  bzw. dessen Zuganges  bestreiten, dennoch den allfällig zustandekommenen Vertrag kündigen und wegen Irreführung anfechten, Geld zurückverlangen und allenfalls Schadenersatz fordern. Alles schriftlich und nachweislich.

Je nachdem ob und wie die Genossenschaft reagiert, ist eine anwaltliche Hilfe und Klage notwendig.

Zweifelhaft ist deren Verhalten jedenfalls schon, wenn sie den Genossenschaftsanteil kassiert aber gleichzeitig die Vertragsunterschrift bzw. deren Zugang an den Vermieter verweigert.

Normalerweise sollte man nur zahlen, wenn man auch einen Vertrag  nachweislich geschlossen hat.

Antworten PMAlleChronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Auf ABGB §1330 Abs. 2 wird ausdrücklich hingewiesen.

Copyright © 1997-2012 Preisvergleich Internet Services AG