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04.04.2012 18:38:18
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wenn in einer auslage steht "fotografieren verboten", ist das rechtlich gesehen wirksam? könnte man dieses foto veröffentlichen? wie schaut der sachverhalt, für beide seiten, aus? es gibt keinen konkreten fall, hab heute so ein schild gesehen und mir obige fragen gestellt. |
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05.04.2012 13:21:58
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Bitte nur den rechtlichen Teil für ÖSTERREICH anwenden, Deutschland ist hier etwas anders, dein Zitat stammt leider genau aus der dortigen Regelung lg teuflisch ----------------------------------------------------- i5 2500k, Asus P67, 4x4GB Corsair, Audigy 2 ZS, GeCube 3850 OC 512MB, Cooler Master Elite 331, be quiet Dark Power Pro P6, Artic Lüfter, Boston BA 7500 Digital ---------------------- Nikon D-FX | Nikon D40x | AF-S 50mm 1.4G | AF-S 14-24mm 2.8 | AT-S 24-70mm 2.8 ¦ AF-S 70-300mm VR | 17-55mm DX | 55-200mm DX | Tamron 90mm 2.8 SP-DI Macro | Gitzo GM2541 Serie 2 | Gitzo GH1781QR | Loewepro | diverses Zubehör |
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