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04.04.2012 18:38:18
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wenn in einer auslage steht "fotografieren verboten", ist das rechtlich gesehen wirksam? könnte man dieses foto veröffentlichen? wie schaut der sachverhalt, für beide seiten, aus? es gibt keinen konkreten fall, hab heute so ein schild gesehen und mir obige fragen gestellt. |
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05.04.2012 15:00:14
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das problem beginnt erst mit der veröffentlichung ich mache ein bild, habe somit das urheberrecht an diesem bild und darfs nicht veröffentlichen? |
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