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29.04.2012 15:16:35
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Hallo, Habe bereits ein paar Themen dazu durchgelesen, ein paar Fragen sind noch offen. Ich ziehe demnächst in eine Mietwohnung (nicht Genossenschaft), welche keine Küche besitzt. Ich muss also eine Küche einbauen, klarerweise möchte ich diese im Falle eines Auszugs drin lassen. Laut MRG habe ich weder das Recht Ablöse zu verlangen noch das Recht auf Weitergabe. Leider ist mein Vermieter nicht bereit, mir die Küche nach Einbau abzunehmen. Es ist bleibt also meine private Investition. Ich würde mich jetzt gerne absichern, damit ich die Küche in der Wohnung belassen darf, und der Vermieter es als Teil des Inventars akzeptiert. Sprich bei einer Ausschreibung der Wohnung wäre die Ablöse der Küche zu erwähnen. Ich denke da an Neupreis minus ca. 10% p.a. verhandelbar nach Zustand der Küche. Ich hätte die Ablöse gerne vor Vertragsabschluss mit dem neuen Mieter. Wie kann ich den Vermieter dazu bringen? - Habe ihm bereits angeboten die Küche nach Einbau zu übernehmen. Wird er nicht machen. - Habe jetzt um eine schriftliche Bestätigung angefragt, dass die Küche in der Wohnung verbleiben darf, und sie vom Nachmieter übernommen werden muss. (Als Teil des Mietvertrages bzw. als Zusatz) Sollte der Vermieter auf keine der Optionen eingehen, was bleibt mir übrig? Zu hoffen, dass der Nachmieter fair ist und bereit ist die Küche abzukaufen? Vielen Dank! mfg |
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29.04.2012 16:09:41
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Wie kann ich den Vermieter dazu bringen? gar nicht. Wenn er deine Küche nicht haben will, dann ist das so. Punkt. Aus. Ende der Diskussion. Nimm sie mit oder laß sie (maximalst, vorher Zustimmung einholen!!!) gratis in der Whg. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. (docjh: such dir ne andere Whg) mfg AVS |
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Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
(AvecLeTemps am 02.05.2012 01:32:34)Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
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