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29.04.2012 15:16:35
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Hallo, Habe bereits ein paar Themen dazu durchgelesen, ein paar Fragen sind noch offen. Ich ziehe demnächst in eine Mietwohnung (nicht Genossenschaft), welche keine Küche besitzt. Ich muss also eine Küche einbauen, klarerweise möchte ich diese im Falle eines Auszugs drin lassen. Laut MRG habe ich weder das Recht Ablöse zu verlangen noch das Recht auf Weitergabe. Leider ist mein Vermieter nicht bereit, mir die Küche nach Einbau abzunehmen. Es ist bleibt also meine private Investition. Ich würde mich jetzt gerne absichern, damit ich die Küche in der Wohnung belassen darf, und der Vermieter es als Teil des Inventars akzeptiert. Sprich bei einer Ausschreibung der Wohnung wäre die Ablöse der Küche zu erwähnen. Ich denke da an Neupreis minus ca. 10% p.a. verhandelbar nach Zustand der Küche. Ich hätte die Ablöse gerne vor Vertragsabschluss mit dem neuen Mieter. Wie kann ich den Vermieter dazu bringen? - Habe ihm bereits angeboten die Küche nach Einbau zu übernehmen. Wird er nicht machen. - Habe jetzt um eine schriftliche Bestätigung angefragt, dass die Küche in der Wohnung verbleiben darf, und sie vom Nachmieter übernommen werden muss. (Als Teil des Mietvertrages bzw. als Zusatz) Sollte der Vermieter auf keine der Optionen eingehen, was bleibt mir übrig? Zu hoffen, dass der Nachmieter fair ist und bereit ist die Küche abzukaufen? Vielen Dank! mfg |
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29.04.2012 17:47:56
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Danke für den Tipp! Um nochmal klarzustellen, in der Ergänzung zum MV lautet es: "Für die Anschaffung von Herd und Abwäsche wird ein Betrag von maximal € 300,00 exkl. Umsatzsteuer zur Verfügung erstellt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Rechnung, wobei die Küche nicht älter als ein Jahr (ab Mietbeginn) sein darf. Sollten Sie die Rechnung eines Professionisten vorlegen, welche auf unseren korrekten Firmenwortlaut ausgestellt ist, können wir Ihnen diesen Betrag zuzüglich 20 % Umsatzsteuer überweisen. Alle erforderlichen Arbeiten sind ausschließlich durch befugte Professionisten durchzuführen. Bei in diesem Zusammenhang auftretenden Schäden am Haus oder an Mietgegenständen oder Fahrnissen anderer Mieter sind wir vollkommen schad- und klaglos zu halten. Allfällige behördliche Genehmigungen oder die Erfüllung eventueller Auflagen sind von Ihnen auf Ihre Kosten beizubringen. Die getätigten Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieterin über. Das Schreiben gilt als Bestandteil des Mietvertrages und ist diesem beizulegen. Wir ersuchen Sie die beigelegte Briefkopie zum Zeichen Ihres Einverständnisses zu unterfertigen und an uns zu retournieren." Dein Vorschlag müsste also rechtlich haltbar sein. Nach meinem Auszug wäre der MV erfüllt, da ja Spüle und Herd vorhanden sind. Aber bezieht sich der Satz "Die getätigten Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieterin über." dann nicht auf die gesamte Küche? EDIT: Weil ja die gesamte Küche auf der Rechnung steht. Ein weiteres Problem bei dieser Variante ist, dass der Küchenausbau auch etwas kosten wird. Und nicht garantiert ist, dass die Küche in die neue Wohnung passt.... Abgesehen davon ist es wahrscheinlich trotzdem die beste Lösung. Insbesondere weil ich nicht vorhabe unter 5 Jahren aus zu ziehen. Dann würde es sich halbwegs rentieren. EDIT: Sollte sich also der obige Satz auf die gesamte Küche beziehen wäre die einzig brauchbare Lösung demnach: Einen billig Herd/Spülenblock kaufen, Rechnung der Verwaltung vorlegen, 300€ kassieren. (Diesen Billigblock dann während meiner Mietzeit irgendwo zwischenlagern.) Dann eine schöne Küchenzeile auf Privatkosten einbauen. Vorm Auszug meine Küchenzeile wieder entfernen und den Billigblock hinstellen. Dieser ist ja Eigetum der Verwaltung, weil er auch mit den 300€ bezahlt wurde. Von meiner Küche weiß dann nur ich. Der Vertag wäre dann auch erfüllt. mfg | |||||||||||||
| 29.04.2012, 18:04 Uhr - Editiert von beehive, alte Version: hier |
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Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
(AvecLeTemps am 02.05.2012 01:32:34)Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
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