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29.04.2012 15:16:35
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Hallo, Habe bereits ein paar Themen dazu durchgelesen, ein paar Fragen sind noch offen. Ich ziehe demnächst in eine Mietwohnung (nicht Genossenschaft), welche keine Küche besitzt. Ich muss also eine Küche einbauen, klarerweise möchte ich diese im Falle eines Auszugs drin lassen. Laut MRG habe ich weder das Recht Ablöse zu verlangen noch das Recht auf Weitergabe. Leider ist mein Vermieter nicht bereit, mir die Küche nach Einbau abzunehmen. Es ist bleibt also meine private Investition. Ich würde mich jetzt gerne absichern, damit ich die Küche in der Wohnung belassen darf, und der Vermieter es als Teil des Inventars akzeptiert. Sprich bei einer Ausschreibung der Wohnung wäre die Ablöse der Küche zu erwähnen. Ich denke da an Neupreis minus ca. 10% p.a. verhandelbar nach Zustand der Küche. Ich hätte die Ablöse gerne vor Vertragsabschluss mit dem neuen Mieter. Wie kann ich den Vermieter dazu bringen? - Habe ihm bereits angeboten die Küche nach Einbau zu übernehmen. Wird er nicht machen. - Habe jetzt um eine schriftliche Bestätigung angefragt, dass die Küche in der Wohnung verbleiben darf, und sie vom Nachmieter übernommen werden muss. (Als Teil des Mietvertrages bzw. als Zusatz) Sollte der Vermieter auf keine der Optionen eingehen, was bleibt mir übrig? Zu hoffen, dass der Nachmieter fair ist und bereit ist die Küche abzukaufen? Vielen Dank! mfg |
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29.04.2012 21:40:54
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Der Hausbesitzer hat also bisschen Geld in die Hand genommen um sie herzeigbar zu machen. Es ist rätselhaft, wieso er nicht dann gleich auch eine billige Küche reingemacht hat UND dem Neumieter keinen vernünftigen Kostenersatz anbietet, wenn der sie selbst kaufen muss. Stattdessen nimmt er in Kauf, nur eine Schnäppchenmiete verlangen zu können. Das ist der Grund warum ich ihm meine Vorschläge angeboten habe. Weil das für mich auch keinen Sinn ergibt. Übrigens handelt es sich um einen renovierten Altbau. Wie gesagt werden zwei weitere Wohnung der selben Art gerade renoviert, diese werden dann mit Küche angeboten. wenn der sie selbst kaufen muss Ist so nicht ganz korrekt. Ich werde bei der Übernahme die Mängel schriftlich festhalten, damit wäre die Verwaltung verpflichtet den Mangel zu beheben. Ich glaube nicht dass auf mich noch so hohe Unkosten zukommen, dass ich, auf 3 Jahre gerechnet, auf eine erheblich höhere Miete komme. |
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(AvecLeTemps am 02.05.2012 01:32:34)Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
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