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    <title>Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292655.html#1292655</link>
      <description>LAUT AK&amp;VKI kein UMTAUSCHRECHT!!!!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;AK Tipps: Was gilt beim Umtausch?&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;27.12.2002 &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gerade nach Weihnachten wird viel umgetauscht, weil das Christkind nicht das Passende gebracht hat. Konsumenten haben kein gesetzliches Umtauschrecht, sagen die AK Konsumentenschützer. Es ist ein reines Entgegenkommen des Händlers. Konsumenten müssen den Umtausch ausdrücklich vereinbaren. Eine Bestätigung auf der Rechnung samt Umtauschfrist genügt. Manche Unternehmen räumen einen Umtauch von sich aus ein. Daher: Rechnung immer aufheben und nötigenfalls darauf Umtauschrecht sichern lassen!&lt;br&gt;Der Pullover passt nicht oder die Farbe des Skianzuges ist doch nicht die Richtige. Beim Umtauschen ist wichtig, dass die Ware noch unbenutzt ist. Heben Sie auch die Originalverpackung auf, raten die AK Konsumentenschützer.&lt;br&gt;Ist ein Produkt defekt, wie zB ein neu gekaufter DVD Player, der einfach nicht laufen will, dann sind Konsumenten nicht auf Umtauschen aus Gefälligkeit angewiesen. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die seit heurigem Jänner von einem halben Jahr auf zwei Jahre ausgeweitet wurde. Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren, das Geld dafür zurückgeben oder eben umtauschen.&lt;br&gt;Gutschein unterm Christbaum  was gilt?&lt;br&gt;- Gutscheine sind  wenn kein Datum drauf steht  30 Jahre lang gültig. Eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist möglich. Oft haben Gutscheine Einlösungsfristen von einigen Monaten aufgedruckt. Zu kurze Fristen sind unzulässig.&lt;br&gt;- Gutscheine gegen Bares ist grundsätzlich nicht möglich. Es können die Waren oder Dienstleistungen aus dem jeweiligen Sortiment gekauft werden.&lt;br&gt;- Kostet das Produkt weniger als der Gutscheinwert ist, dann bekommen Sie für den Restbetrag einen neuerlichen Gutschein.&lt;br&gt;- Gutscheine können  wenn sie namenlos sind - von jedem Inhaber eingelöst werden.&lt;br&gt;- Ein Gutschein ist zwar grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Geht das Unternehmen in der Zwischenzeit pleite, kann aber auch ein noch gültiger Gutschein wertlos werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:52:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292655.html#1292655</guid>
      <dc:creator>v2</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:52:39Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(9): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292642.html#1292642</link>
      <description>&gt; Bedarf wohl kaum weiterer Kommentare, oder?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Leider doch, ich steh offensichtlich etwas auf der Leitung.&lt;br&gt;Was willst du mit diesem Einzelbeispiel konkret verdeutlichen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:48:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292642.html#1292642</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:48:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292632.html#1292632</link>
      <description>Nachtrag: ich kenne das Geschäft, ich kenne den Verkäufer - die Geschichte ist heute noch ein Schenkelklopfer - unter vielen anderen, neueren. &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt; &lt;img src="shades.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="B-)"/&gt; &lt;img src="glasses.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:44:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292632.html#1292632</guid>
      <dc:creator>Badeschlapfenduscher</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:44:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292625.html#1292625</link>
      <description>&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t22263,87095.html#87095" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t22263,87095.html#87095&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Bedarf wohl kaum weiterer Kommentare, oder? &lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:38:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292625.html#1292625</guid>
      <dc:creator>Badeschlapfenduscher</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:38:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292591.html#1292591</link>
      <description>Wenn es denn wirklich eine reale Wertminderung beim Verkauf ist. Ich wage aufgrund meiner Erfahrungen im Handel zu behaupten dass 99% der mit dem Argument der Wertminderung mittels eines kleineren Betrages zurückgenommen Waren als Neuwertig zum vollen Preis verkauft werden. Man mag es nicht glauben, aber die meisten Kunden sind erstaunlich Kompromissbereit zu ihren Ungunsten, selbst deutlich zerknuddelte Schachteln regen kaum einen Kunden an um einen Preisnachlass zu fragen, schon gar nicht wenn sich bei Steckkarten deutliche Spuren der Schraube am Slotblech abzeichnen. Grad wenn man einen Käufer mitten ins Gesicht sagt "dieses Teil war schon einige Zeit in Betrieb" wird er auf die Idee kommen einen klitzekleinen Nachlass einzufordern, aber widerum nichts aufregendes welches irgend einen Händler am Hungertuch nagen lassen würde.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:20:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292591.html#1292591</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:20:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292577.html#1292577</link>
      <description>D.h. "in aller Ruhe ausprobieren und bei Nichtgefallen retour" - gar so ist das auch wieder nicht. Rechtlich betrachtet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum nicht?&lt;br&gt;Ist doch praktisch. Warum sollte man sich einen Schlepptop kaufen, wenn man mal für eine Woche einen benötigt.&lt;br&gt;Einfach einen online bestellen, dann 'testen' und danach per FAG wieder zurück.&lt;br&gt;&lt;br&gt;War mal vor langer, langer Zeit ein Tipp hier im Forum. &lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum der Handel mit Wertminderung reagiert hat? Lesen die etwa auch in Foren? &lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:08:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292577.html#1292577</guid>
      <dc:creator>Badeschlapfenduscher</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:08:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292574.html#1292574</link>
      <description>Bei Produkten wo eine Benutzung nachweisbar ist oder der Benutzer so dumm seine Gebrauchsspuren zu hinterlassen sicherlich. Wenn man sich aber z.B. online ein Handy bestellt, eine Grafikkarte oder sogar einen Fernsehapparat, die Geräte ein paar Tage laufen lässt und dann diese mit einer erfundenen Ausrede wie "ich hab mich beim Kauf leider geeirrt" retourniert ist dieses Try-before-Buy System ein defakto existierendes, ganz egal was das Gesetzbuch darüber meint. Das man für real enstandene Wertminderungen als Händler einen Ersatz verlangt sehe ich auch ein, sonst würde das ganze wohl auf das Extremste ausarten (gib jemand den kleinen Finger und er will die ganze Hand).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 17:05:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292574.html#1292574</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T17:05:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292545.html#1292545</link>
      <description>&lt;i&gt;"Wenn man das so bedenkt, ist man als Dinosaurier sowieso der Gelackmeierte. Der moderne Säuger und andere evolutionsmäßig höherstehende Subjekte können sich Sachen bestellen, in aller Ruhe ausprobieren und bei Nichtgefallen mit lediglich ein oder zwei Zeilen der Erklärung seines Begehrs das Geschäft rückabwickeln. ..."&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hmmmm,&lt;br&gt;&lt;br&gt;das ist eigentlich ein Irrtum. Das nämliche FAG-Widerrufsrecht ist nicht etwa ein gesetzlich vorgeschriebenes "Universalversand-try-before-buy-Service". So manche Onlineshops akzeptieren das (so manche, weil sie's nicht besser wussten), aber eigentlich steht im Rückgaberecht nichts von &lt;i&gt;Auspacken und Ausprobieren&lt;/i&gt;.&lt;br&gt;AFAIK hat ein Onlineshop rechtlich nicht die Verkaufswertminderung durch eine geöffnete Originalverpackung zu tragen, und kann das sehr wohl anteilig verrechnen. Anschauliches Beispiel: Gar manche G'scheitis haben sich schon für eine Wochenend-Party einen Videobeamer bestellt, ihn eine Woche drauf unter Berufung auf das FAG retourgesandt ... und sehr gestaunt, als der Shop vom Kaufpreis einen prozentuellen Gebrauchsabschlag einbehalten hat (... der - na-no-ned - höher ist als eine ggf. Geräteanmietung).&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;D.h. &lt;i&gt;"in aller Ruhe ausprobieren und bei Nichtgefallen retour"&lt;/i&gt; - gar so ist das auch wieder nicht. Rechtlich betrachtet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 16:50:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292545.html#1292545</guid>
      <dc:creator>KarlToffel</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T16:50:56Z</dc:date>
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      <title>Re(9): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292518.html#1292518</link>
      <description>Und dann noch so ehrlich! &lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt; &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 16:36:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292518.html#1292518</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T16:36:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292500.html#1292500</link>
      <description>&lt;i&gt;"Deshalb hat KarlToffel sein korrigierendes Posting geschrieben (und ist jetzt zu g'scheit, um sich in unsere Kindereien einzumischen )."&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mitnichten bin/war ich zu g'scheit, ich schluuf nur den Schlaf-der-Vernunft (grippales Nachmittagsnickerchen). &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 16:28:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292500.html#1292500</guid>
      <dc:creator>KarlToffel</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T16:28:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292464.html#1292464</link>
      <description>&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wirklich sehr zufriedenstellend!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 16:08:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292464.html#1292464</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T16:08:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292451.html#1292451</link>
      <description>&lt;i&gt;Nachdem dann auch noch die meisten User aus einem Thread nur herauslesen, was sie gerade herauslesen wollen, halte ich den Einwurf für durchaus angebracht.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;u&gt;Um dem Rechnung zu tragen verkünde ich hiermit unüberlesbar:&lt;/u&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;h2&gt;Liebe Konsumenten!&lt;/h2&gt; &lt;br&gt;&lt;h2&gt;Es gibt kein Recht auf Umtausch bei normalen Verbrauchergeschäften. Einzig unter der Annahme, dass die Abwicklung des Geschäftes mittels elektronischer Medien erfolgte, können sie vom Kauf zurücktreten bzw. mittels diesem Wege für ihr sauer verdientes Geld ein anderes Produkt bekommen. Also hören sie auf, diesbezüglich die Mitarbeiter des hiessigen Einzelhandels zu belästigen, ersparen sie es sich erst recht den VKI oder den Rechtsbeistand ihres Vertrauens damit zu langweilen und hüten sie sich vor allem im Forum des Portales Geizhals.at, die Mitglieder des Diskussionsforums damit in Beschlag zu nehmen, ihre irrige Annahme zurecht zu rücken!&lt;/h2&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 16:00:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292451.html#1292451</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T16:00:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292394.html#1292394</link>
      <description>&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nachdem bei 80% aller Konsumenten und selbst bei 50% aller gewerblichen Käufer die Meinung vorherrscht, es gäbe ein generelles Umtauschrecht, ist der Betreff sehr irreführend. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Deshalb hat KarlToffel sein korrigierendes Posting geschrieben (und ist jetzt zu g'scheit, um sich in unsere Kindereien einzumischen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nachdem dann auch noch die meisten User aus einem Thread nur herauslesen, was sie gerade herauslesen wollen, halte ich den Einwurf für durchaus angebracht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, jetzt sag ich das meiner Mami, dass Du so bös bist zu mir! &lt;img src="flenn.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":´("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 15:32:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292394.html#1292394</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T15:32:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292333.html#1292333</link>
      <description>Da es ein Recht auf Umtausch im weitesten Sinne, also mit Zuhilfenahme des Rechtes auf Rücktritt, nur bei online gekauften Produkten gibt ist der Titel des Themas sowieso nur in eine, nämlich meine, Richtung zu diskutieren. Dies wird noch dadurch bestärkt, als dass der Threaderöffner gleich zu Beginn den Postweg angeführt hat. Ein Instrument welches vorwiegend vom Versandhandel in Anspruch genommen wird, sprich eine Geschäftsform die im 21. Jhd a.D. vorwiegend mittels elektronischer Medien abgewickelt wird. Jegliche in die andere Richtung geführte Korrespondenz aufgrund von offensichtlich mutwillig falsch verstandenem Inhalt des Eröffnungs-Postings erübrigt sich aufgrund nicht vorhandener Rechtsgrundlagen und ist mit einem einfachen, nicht diskutierbaren &lt;i&gt;Njet&lt;/i&gt; zu beantworten. Klar? &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 15:12:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292333.html#1292333</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T15:12:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292264.html#1292264</link>
      <description>Jetzt fang ich aber bald mit i-Tüpferreiten an.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Thema lautet&lt;br&gt;&lt;i&gt;Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis&lt;/i&gt;&lt;br&gt;und nicht "Das Umtauschrecht bei Online-Bestellung und seine Anwendung in der Praxis"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und übrigens:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Wenn man das so bedenkt, ist man als Dinosaurier sowieso der Gelackmeierte.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sag mal, WEM sagst Du das? &lt;img src="shades.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="B-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 14:52:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292264.html#1292264</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T14:52:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292239.html#1292239</link>
      <description>Diejenigen, die in Dinosaurier-Manier noch reale Läden frequentieren betrifft dieser Thread ohnehin nicht, da sie weder Rückgabe- noch Rücktrittsrecht haben und die Sachen die sie zum Geschäft raustragen allenfalls unter Kulanz des Händlers wieder in den Store zurückbefördern können. In Anbetracht dessen kommt somit wieder meine geäusserte Ansicht zum Tragen, dass jemand der bei online gekauften Waren lediglich einen Umtausch einfordert ohnehin ein netter Geselle ist, er könnte, voll im Recht, innerhalb gewisser Fristen auch wesentlich mehr einfordern. Notfalls mit Hilfe von Staatsgewalt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn man das so bedenkt, ist man als Dinosaurier sowieso der Gelackmeierte. Der moderne Säuger und andere evolutionsmäßig höherstehende Subjekte können sich Sachen bestellen, in aller Ruhe ausprobieren und bei Nichtgefallen mit lediglich ein oder zwei Zeilen der Erklärung seines Begehrs das Geschäft rückabwickeln. Der Dino hingegen muss unter ständigen Einreden des abschlussgeilen Verkäufers seine Wahl treffen und kann dann hinterher, sollte trotz aller Vorinformiertheit (denn dumm ist der Dinosaurier ja nicht) doch eine Fehlentscheidung getroffen worden sein, das erstandene Produkt nicht mal zurückbringen bzw. muss wie vor 1000 Jahren als noch Ritter Kunibert durch die Ländereien reitete auf die Wohlgesonnenheit seines Händlers vertrauen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho &lt;img src="tongue.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-P"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 14:38:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292239.html#1292239</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T14:38:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292164.html#1292164</link>
      <description>Auch Gesetze können schwachsinnig sein!&lt;br&gt;Warum soll der Händler eigentlich für alle Dummheiten seiner Kunden geradestehen?&lt;br&gt;Ich finde es ist das Mindeste was man von einem Kunden erwarten kann, dass er den Transport selber zahlt!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also wenn bei mir das einer machen würde, den würde ich auf die schwarze Liste der Onlineshops setzen. Dann kriegt er nirgends mehr irgendwas.&lt;br&gt;Diese Liste existiert für Deutschland, ich weiss nur den link nicht mehr, aber mein Chef listet dort immer die Kunden die erst nach 3. Mahnung zahlen, oder gar nicht zahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da wollen die Verbraucher immer als "mündige Bürger" behandelt werden, und dann sollen andere für Ihren Blödsinn zahlen!??&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 13:35:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292164.html#1292164</guid>
      <dc:creator>Freaky38</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T13:35:17Z</dc:date>
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      <title>Re(3): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292144.html#1292144</link>
      <description>Das empfand ich NICHT als i-Tüpflerei. Es ging KarlToffel, denke ich, mal darum, den erweckten Eindruck: "Kaufe, was Du willst, Du hast ein Umtauschrecht." zu korrigieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es soll ja tatsächlich noch Leute geben, die zwar hier mitlesen, aber auf ganz altmodische Art im Geschäft einkaufen. Ein paar hunderttausend davon findest Du täglich in der Mariahilfer Straße, ein paar Millionen in der SCS. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; Das hat dann nichts mit "Umtauschrecht" und schon gar nichts mit "Rückgaberecht" etc. zu tun.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entschuldige einem Dinosaurier, Dir noch mal einen Einblick in eine vergessene Welt gegeben zu haben. &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 13:23:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292144.html#1292144</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T13:23:55Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(2): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292133.html#1292133</link>
      <description>&gt; Ein "Umtauschrecht", wie du es behauptest, existiert nicht.&lt;br&gt;&gt; Allenfalls kannst du das Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem FAG meinen&lt;br&gt;&lt;br&gt;Widerruf und Rückgabe sind ja sogar "stärker" aus nur Umtausch, in dem Sinne als dass ich nicht mal mehr gezwungen bin mein Geld ein zweites Mal beim Händler gegen ein Produkt einzutauschen. Insoferne ist jemand der "nur" einen Umtausch einfordert eh noch wesentlich &lt;i&gt;händlerfreundlicher&lt;/i&gt; als jemand der eine komplette Wandlung incl. aller einem rechtmäßig zustehenden Spesenabgeltungen vollführen lässt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gruss, Bucho (der i-Tüpflerei oft lustig aber meist unnötig empfindet)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 13:13:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292133.html#1292133</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T13:13:50Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292130.html#1292130</link>
      <description>@KarlToffel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hast natürlich Recht. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;Konnte ich leider nicht mehr editieren,es war Widerrufsrecht gemeint.&lt;br&gt;Auch der Warenwert ist richtig wie von dir beschrieben.&lt;br&gt;Die Rechtslage ist dennoch so wie von mir beschrieben.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 13:13:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292130.html#1292130</guid>
      <dc:creator>testeinkäufer</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T13:13:20Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292094.html#1292094</link>
      <description>&lt;i&gt;"... bezieht sich auf einen Warenwert &amp;lt; EUR 40,-."&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ups: &gt; EUR 40,-. "Grösser als ..." wollte das heissen. &lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;(Bin zum wiederholten Mal ein Opfer der nichtvorhandenen Posting-Editfunktion des Forums geworden &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt; )&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 12:51:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292094.html#1292094</guid>
      <dc:creator>KarlToffel</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T12:51:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292090.html#1292090</link>
      <description>Dein Posting erfüllt ggf. den sträflichen Tatbestand der &lt;i&gt;"fahrlässigen Täuschung von Schlaubergern"&lt;/i&gt;. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein "Umtauschrecht", wie du es behauptest, existiert nicht.&lt;br&gt;Bitte um link zu einem Gesetzestext, wenn du's besser weisst (... ich lass' mich gerne belehren).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Allenfalls kannst du das Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem FAG meinen: &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;dejure.org/&lt;wbr/&gt;gesetze/&lt;wbr/&gt;BGB/&lt;wbr/&gt;312d.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;... und die Rückerstattung der Versandkosten bezieht sich auf einen Warenwert &amp;lt; EUR 40,-.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sorry für die i-Tüpfchen-Reiterei, aber wenn man schon drohend mit Rechtsmittel wedelt, dann hat man's mit den Details auch genau zu nehmen. Eine Legion von Leuten musste schon vor Gericht die "Lektion ihres Lebens" lernen bezgl. Unterschied zwischen Rechtslage und ihrer &lt;i&gt;persönlichen Rechtsauslegung&lt;/i&gt;.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 12:48:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292090.html#1292090</guid>
      <dc:creator>KarlToffel</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T12:48:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1292017.html#1292017</link>
      <description>Das gilt dann nur für Deutschland...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 12:03:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1292017.html#1292017</guid>
      <dc:creator>Harti</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T12:03:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1291896.html#1291896</link>
      <description>AZ 28.01.2001 OLG Frankfurt 9U148/01 &lt;br&gt;bestätigt durch Urteil BGH vom 04.03.2003 AZ VIII ZR 295/01&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 10:49:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1291896.html#1291896</guid>
      <dc:creator>testeinkäufer</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T10:49:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t225614,1291884.html#1291884</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;Wer hat nicht schon mal Ware an einen Händler zurück geschickt und sich gewundert oder auch nicht, dass nicht die gesamten Portokosten ersetzt wurden.&lt;br&gt;Die Rechtslage ist hier eindeutig da dies bereits vom BGH entschieden wurde zu Lasten des Händlers.&lt;br&gt;Obwohl dies entschieden ist, verhalten sich viele Händler in diesem Punkt Rechtswidrig und erstatten nicht die vollen Kosten, die dem Kunden zustehen.&lt;br&gt;Ich habe dies bei einem der größten Online Händler erlebt, zu guter letzt musste er nicht nur die Portokosten zahlen nein auch meine Anwaltskosten!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Besteht auf eurem Recht und fordert, wenn ihr auf Grund eines Widerrufs Ware zurücksendet, die vollen Portokosten zurück!&lt;br&gt;Hin und Rückweg hat der Händler zuzahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;CU&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 31 Jan 2004 10:41:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t225614,1291884.html#1291884</guid>
      <dc:creator>testeinkäufer</dc:creator>
      <dc:date>2004-01-31T10:41:44Z</dc:date>
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