<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Abgezockt ?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=227249</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?Von Wichmann!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1314963.html#1314963</link>
      <description>Ja, mir ist sowas bei Wichmann-EDV passiert:habe eine Plextor DVD Brenner mitte Dezember 03 bestellt, den ich erst nach vier wöchiger Wartezeit bekommen habe.!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Leider hakte der Einzugsschacht des Brenners an der Schachtklappe meines Aldi Titanium 8000 Rechners, so dass ich nach Rücksprache mit Wichmann den Brenner original verpackt in zwei Kartions plus zusätzlicher Polsterfolie zurück geschickt habe und um Rücktritt vom Kauf bat. Inzwischen hatte der Shop seinen Betrieb eingestellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich bekam nach ein paar Tagen einen Brief, wo drin behauptet wurde, dass der Brenner angeblich nicht mit dem originalen Styropor verpackt worden wäre, sondern mit Ersatzstyropor, wodurch er im Karton hinundher geschlackert wäre. Es wurde angedeutet, dass er möglicherweise defekt sei, außerdem hätte er einen leichten Kratzer an der Gehäuseoberseite von Einbau. Man wolle versuchen ihn beim Hänlder umzutauschen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe natürlich sofort diesen umwahren Behauptungen widersprochen per Fax.&lt;br&gt;Gestern bekam ich nun ein erneutes Schreiben von Wichmann, worin mir mitgeteilt wurde, dass der Brenner nicht umgetauscht wurde, weil die Ware unvollständig zurück geschickt worden sein. Es ist nicht erwähnt, was fehlen soll und vorallem im ersten Schreiben war keine Rede davon. Die versuchen ganz klar mir fadenscheinigen Tricks sich vor der Rückzahlung des Kaufbetrages zu drücken.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Andere Wichmann Geschädigte können sich bitte hier per Email melden, zwecks einer Sammelklage gegen diese unseriöse Firma.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Email: mn.20.mars111@spamgourmet.com&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 12 Feb 2004 05:09:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1314963.html#1314963</guid>
      <dc:creator>Berlin</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-12T05:09:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1308334.html#1308334</link>
      <description>Mach' dir nur kein großes sophistisches Kopfzerbrechen darüber, wie sich die Händler - die seriösen! - zunehmend gegen die vorgeblich "enttäuschten Kunden" und deren eingebildeter Schläue absichern! &lt;a href="http://www.dau-alarm.de/whythat.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.dau-alarm.de/&lt;wbr/&gt;whythat.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Abgesehen davon, dass die stets zwei MitarbeiterInnen haben, die anläßlich der Paketöffnung dabei sind und als ZeugInnen aussagen würden. &lt;br&gt;So schlau, wie sich eine bestimmte Sorten von "Kunden" der Pickelgesichts-Klasse wähnt, sind die auch - und rechtlich firmer als die "Sammelklagen-müssen-her"-Herumposter. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was soll auch andauernd das Gewinsel nach "Kulanz" - wenn die klaren rechtlichen Gewährleistungsbestimmungen - Zustand, Fristen - nicht mehr greifen? Kulant wird ein Händler meist dann sein, wenn es sich um einen ihm bekannten und guten Kunden - nicht eine Laufkundschaft - handelt und das Verlangen nicht mit solchen Erpresserformulierungen wie: "Dann schreib ich über euch im Geizhals" vorgebracht werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Apropos "Beratung". Jene Firmen, die eine gute - und deshalb an Arbeitszeit teure! - Beratung bieten, werden vor allem von Pickelgesichertern doch nur ausgenützt um sich zu informieren - um dann das Teil bei einem Billigsdorfer zu kaufen. (Ein Bekannter von mir in Graz hat deshalb seinen Laden zugesperrt, weil "das nix bringt") Also wird die "Beratung" - jede Minute Arbeitszeit dafür verursacht schon Vollkosten von mindestens 1,50&amp;nbsp;&amp;nbsp;Euro - sehr eingeschränkt und die so geschätzten Billigsdorfer - siehe den gelbmetallischen Vogel von der unteren Wiedner Hauptstraße in Wien - lassen sie eben ganz weg. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 09 Feb 2004 08:18:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1308334.html#1308334</guid>
      <dc:creator>Franto</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-09T08:18:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1308280.html#1308280</link>
      <description>Ich glaube, dass es einfach zu kontrollieren ist, ob es sich um das richtige Gerät des Kunden handelt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hat nicht jedes Gerät eine Seriennummer?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Einmal die vergleichen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 09 Feb 2004 07:43:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1308280.html#1308280</guid>
      <dc:creator>Punika</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-09T07:43:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1308100.html#1308100</link>
      <description>Was soll ein Foto schon aussagen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Händler bekommt das Paket, öffnet es, beschädigt das Gerät. Macht dann das Foto. Toller Beweis!&lt;br&gt;Eine Videoaufnahme mit Datums und Uhrzeiteinblendung inder er das Paktet direkt vom Briefträger (der sollte deutlich zu erkennen sein) übernimmt und auch gleich im beisein dessen öffnet wäre wohl am besten &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;mfg&lt;br&gt;Andy&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 08 Feb 2004 23:40:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1308100.html#1308100</guid>
      <dc:creator>andvol</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-08T23:40:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1307090.html#1307090</link>
      <description>was für ein Händler war das?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 08 Feb 2004 12:31:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1307090.html#1307090</guid>
      <dc:creator>Valen314</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-08T12:31:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1307072.html#1307072</link>
      <description>Von einem Mitarbeiter eines größeren Händlers in Österreich wurde ich informiert, dass zunehmend die RMA Abteilungen schon anläßlich der Paketöffnung und danach von rückgesendeten Geräten sukzessive Aufnahmen mit den Digicams bzw. Videokameras "zu Dokumentationszwecken" , wie es heißt, gemacht werden! amazon dürfte auch so vorgehen&lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br&gt;Weiß hier jemand mehr darüber?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 08 Feb 2004 12:16:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1307072.html#1307072</guid>
      <dc:creator>Franto</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-08T12:16:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1306741.html#1306741</link>
      <description>Mich würde schon mal interessieren, wer der Händler ist. Vielleicht ist das ja nicht der erste Vorfall...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 08 Feb 2004 00:32:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1306741.html#1306741</guid>
      <dc:creator>steffnic</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-08T00:32:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1306724.html#1306724</link>
      <description>also belassen kann man die sache sicher nicht. schon prinzipiell nicht. sonst kommt der händler vielleicht noch auf die idee, so etwas öfter zu machen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;dass es sich um eine verwechslung handelt, glaube ich weniger, da hätte man doch zumindest mal probiert, den kunden anzurufen, oder? zumindest würde ich das machen, bevor ich geräte in der gegend herumschicke. aber wenn man vorher anruft, könnte der kunde ja auch auf die idee kommen, das paket nicht anzunehmen, und das wäre für den händler ungünstig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;über die rechtsmittel bin ich nicht im klaren (da gibt's aber eh oben bereits gute beiträge), aber ein bisserl was sollte man schon riskieren. damit die sache wenigstens aktenkundig wird. &lt;br&gt;&lt;br&gt;falls der rechtliche weg nichts hilft, dann wenigstens auf medialem weg ein bisserl dampf ablassen. also hier den namen der firma nennen, einen leserbrief an diverse zeitungen schreiben, verbraucherschutz sowieso einschalten. so unter dem motto, die 400 euro habe ich verloren, aber zumindest hat der händler einen größeren verlust. schließlich sehe ich hier eindeutig den tatbestand des betrugs, und da habe ich kein mitleid mit einem händler. und es ist auch deine bürgerpflicht, verbrechen aufzudecken. das hilft dir zwar vielleicht nichts mehr, aber vielleicht jemand anderem. &lt;br&gt;&lt;br&gt;einfach zurücklehnen und die 400 euro abzuschreiben, ist sicher zeitsparender, aber ob es auch wirklich die nerven schont, ist fraglich. und ich hätte auch meine rechtsstaatlichen bedenken bei einer solchen vorgehensweise.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 08 Feb 2004 00:13:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1306724.html#1306724</guid>
      <dc:creator>raumplaner</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-08T00:13:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1306647.html#1306647</link>
      <description>Die Situation ist sicherlich "piep", aber wegen 400 Euro gleich mit Gericht, das kommt zu teuer.&lt;br&gt;Ich würde versuchen, mit dem Händler nochmals zu reden und es " im Guten" versuchen, ihm eine "Chance" lassen, dass das Gerät vielleicht im Trubel ver=&lt;br&gt;tauscht wurde und so diese unangenehme Situation entstand und versuchen, eine gütliche Lösung zu treffen, die vielleicht für beide Seiten annehmbar ist.&lt;br&gt;Ich kann verstehen und nachfühlen, dass 400 Euro für nix und wieder nix verdammt viel Geld sind, aber für eine Gerichtssache? &lt;br&gt;Es wäre interessant, den NAMEN der Firma zu erfahren. Ich weiß aber nicht, ob es zulässig ist, hier im Forum, ihn zu nennen. ( Schwierigkeiten will ích dir auch keine bereiten ).&lt;br&gt;Jedenfalls, alles Gute und viel Glück. Und - trotz allem - verzweifle nicht! Es gibt viel, viel Schlimmeres auf der Welt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 22:43:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1306647.html#1306647</guid>
      <dc:creator>Gottfried M.</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T22:43:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1306638.html#1306638</link>
      <description>ich würd der firma sagen sie solln nach deinem fingerabdruck auf der hdd bzw im innen lebendes gerätes nachschaun &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;kleiner schertz nicht bös gemeind&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg.oli&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 22:29:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1306638.html#1306638</guid>
      <dc:creator>olibook</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T22:29:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Abgezockt ? Nachtrag</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1306536.html#1306536</link>
      <description>ein duell mit morgensternen wär leiwand....gottesgericht hiess das mal &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 20:59:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1306536.html#1306536</guid>
      <dc:creator>chillbear</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T20:59:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305985.html#1305985</link>
      <description>Man muss den Händler nicht gleich verteufeln. Wir schon hier im Forum ein Mal einen ähnlichen Fall, wonach sich in Nachhinein festgestellt hat, dass der Händler (wie gestanden hat: Unabsichtlich!) die Ware ausgetauscht hat. Bei der Verwirrung die fast überall in den Reklamationslagern herrscht, wäre das kein Wunder.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Damit ist aber nichts gewonnen. Die Rechtslage ist hier unklar (ich rede auch von Österreich). Es ist wahr, dass innerhalb der Garantiefrist den Beweisumkehr gilt (Der Händler muss beweisen, dass die Ware einwandfrei war), hier handelt es sich aber um ein Problem das mit der Garantie nichts unmittelbar zu tun hat. Was hier von Händler beanstandet wird ist die Voraussetzung für den Umtausch. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf der Händler den Umtausch verweigern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Rechtsfrage ist nicht ob der Umtausch verweigert werden kann oder nicht (ER KANN!!!!!!!), sondern wer hat eigentlich das Gerät ramponiert??? Das kann auf den Rechtsweg geklärt oder auch nicht, deswegen, empfehle ich einen detaillierten freundlichen Brief an den Händler schreiben und den Sachverhalt nochmals genau schildern. Vielleicht überprüft der Händler die Abwicklung wieder und findet den begrabenen Hund.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn nicht, dann Zeuge, Urkunden, und was mehr als Beweis helfen kann zusammenstellen und einen Rechtsanwalt suchen. In Österreich kann auch die VKI mit einer kostenlosen Beratung helfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;MFG,&lt;br&gt;MEMIL&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 15:02:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305985.html#1305985</guid>
      <dc:creator>MEMIL</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T15:02:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305846.html#1305846</link>
      <description>Wow, danke für so ein langes Posting &lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich getraue mich aber Grummel zu berichtigen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zu Deinem 2. Absatz: das hab ich ja sinngemäß auch in einem anderen Posting in diesem Thread geschrieben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weiters unterscheidest Du zwischen Zahlungsbefehl und Mahnklage. Das stimmt so nicht. Ein Zahlungsbefehl ist Teil einer Mahnklage. Gehen wir nur vom aktuellen Fall und dem gegebenen Streitwert - also 400,-- Euro - aus. Sonst wird das alles zu unübersichtlich: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Gericht "informiert" den Schuldner bzw. Beklagten vom Einbringen einer Mahnklage überhaupt nicht! Es informiert ihn dahingehend, dass gleich als erster Schritt ein Zahlschein (Zahlungsbefehl) zugesandt wird mit dem Auftrag diesen entweder einzuzahlen, oder Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch kann auch OHNE Anwalt sein! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist zwar richtig, dass das Gericht zu diesem Zeitpunkt nicht prüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Das ist aber hauptsächlich so gemeint, dass der Wahrheitsgehalt dieser Forderung nicht überprüft wird. Es ist nicht so gemeint, dass JEDE Klage angenommen wird. Der Richter muss durchaus prüfen, ob es sich um einen klagbaren Anspruch handelt (so steht zB in Olschers Druckwerken).&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Bei diesem Verfahren nach Klagebeantwortung muss sowohl der Kläger als auch der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten sein." -&amp;nbsp;&amp;nbsp;das stimmt ganz einfach nicht. Ein Anwalt muss erst ab einer gewissen Höhe eingeschalten werden. Das weisst Du sicher auch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dein (wahres) Beispiel mit dem zerkratzen Möbelstück ist natürlich arg. Das mit den Zeugen, die in Wahrheit wohl gar keine richtigen waren, kann leider in jedem Prozess passieren. Und ich gebe Dir vollkommen Recht, dass, wie ein Richter entscheidet, weniger vom tatsächlichen Sachverhalt abhängt, sondern wer dem Richter am glaubwürdigsten erscheint.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber sonst passt Deine Argumentation natürlich. Besonders wie der Ablauf einer Gerichtsverhandlung sein könnte... Es ist halt bei Gericht alles möglich, vom schnellen positiven Ende ohne einzige Verhandlung bis zu mehrmaligen Verhandlungen die in keiner Relation zum Streitwert stehen. Hellsehen müsste man können &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 13:46:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305846.html#1305846</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T13:46:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Abgezockt ? Nachtrag</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305705.html#1305705</link>
      <description>Ja, Selbstjustiz war vor einigen Jahrhunderten recht beliebt und häufig geübte Praxis. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 12:11:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305705.html#1305705</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T12:11:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305702.html#1305702</link>
      <description>&lt;i&gt;Ich denke schon, dass eine Mahnklage das richtige Mittel dafür ist (zumindest in Österreich). Soweit ich weiss, benützt man eine Mahnklage, um diverse Geldleistungen vom Beklagten zu erhalten.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also, mal von vorne. Nicht Deinetwegen - wir könnten das per PM durchhecheln &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; -, sondern, weil das hier möglicherweise auch andere interessiert:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bevor jemand zu Gericht gehen kann, um (s)eine Forderung zu klagen, muss erst Terminverlust eintreten. Der Schuldner muss also aufgefordert werden, den gesamten offenen Betrag innerhalb einer angegebenen Frist, meist 14 Tage, zu begleichen. Das geschieht am besten - der Nachweisbarkeit wegen - per eingeschriebenem Brief. Mag in einem solchen Fall lächerlich wirken, doch ist dies die Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger seine Forderung gerichtlich klagen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jetzt geht es vor Gericht. Entweder kommt es zu Zahlungsbefehl oder Mahnklage (betragsabhängig).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Achtung: &lt;b&gt;In beiden Fällen prüft das Gericht&lt;/b&gt; - im Gegensatz zu Deiner Meinung - &lt;b&gt;die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht&lt;/b&gt;, sondern informiert den Schuldner nur über die eingebrachte Mahnklage und fordert ihn als ersten Schritt zu einer Klagebeantwortung auf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das bedeutet, dass erst im folgenden Verfahren (siehe unten) eine unrechtmäßige Forderung als solche hervorkommt und (mit allen Kosten) abgewiesen wird. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Kommt der Schuldner dem Auftrag zur Klagebeantwortung nach, so wird das Gericht eine Gerichtsverhandlung ansetzen, in der der Kläger und der Beklagten Ihre Sache darlegen können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum schätze ich die Wahrscheinlichkeit einer Klagebeantwortung ("Einspruch") ganz anders ein als Du? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Bevor ich die zwei möglichen Szenarien aufzeige, die hier Platz greifen, möchte ich vorausschicken, dass berechtigte Zweifel an der ganz oben lesbaren Darstellung eines allfälligen Klägers bereits in 80-120% der Fälle (&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;) zu einem starken Bedürfnis des(?) "RichterIns" führen würden, die Streitparteien zu einem Vergleich zu bewegen. Ein Vergleich bedeutet bereits Kostenteilung! Die den Kläger treffenden Kosten könnten bereits - bei ein bisschen "Glück" - den Preis des Gerätes, um das es ursächlich geht, übersteigen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, nun zu den beiden Möglichkeiten, die jedenfalls zu einem Einspruch seitens des Händler führen würden:&lt;br&gt;&lt;br&gt;A) Der Händler will den Kunden tatsächlich beschei.sen. Dann wird er den bereits übermittelten, aus seiner Sicht günstigen, Sachverhalt bestens abgesichert haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe bei einem Verfahren um ein zerkratztes Durchschnittsmöbel in der dritten Verhandlung bereits sieben(!) Zeugen des damaligen Händlers aufmarschieren sehen, die allesamt angeblich beim Einpacken dieses Möbels dabei waren und dessen Unversehrheit bestätigten. Wie sich herausstellte, war einer der Zeugen Buchhalter des Möbelhauses, ein zweiter Verkaufsleiter. Beide hätten nach menschlichem Ermessen gar keine Gelegenheit, bei solchen Vorgängen anwesend zu sein. Sie schworen trotzdem, sie wären es gewesen. Der Kläger hatte gerade noch seine Freundin als Zeugen. Die Richterin ließ sich auch durch die unglaubwürdidge Konstellation der gegnerischen Zeuge nicht beeindrucken und bestand(!!!) auf einem Vergleich. Sie stellte unmissverständlich ("Das ist jetzt nicht für's Protokoll!") durchblicken, dass sie keine Verurteilung des Möbelhändlers aussprechen würde; einzige Möglichkeit für den Kläger, der kompletten Kostenübernahme (bei Abweisung der Klage) zu entgehen, war, einem BVergleich zuzustimmen. Das Möbel hatte einen Neupreis von ATS 1800,-, Die Kosten des klägerseitigen Anwalts beliefen sich (nach freundschaftlicher Reduktion) auf 7.200,-&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das angeführte Beispiel existiert wirklich, ich habe nur "die Namen" ein wenig verändert. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nun zu Szenario&lt;br&gt;&lt;br&gt;B) Der Händler ist ehrlich und schwörlich voll im Recht. Holla! Ja, soll auch schon ein- oder zweimal im vorigen Jahrhundert passiert sein. Dann wird er möglicherweise den Sachverhalt aus seiner Sicht nicht so wirklich gut abgesichert haben. Andererseits hat das Stück - wie der "Kläger" meinte, einwandfrei funktioniert, als es bei ihm war. Das Teil ist also nach seiner eigenen Aussage - die er nötigenfalls vor Gericht unter Wahrheitspflicht wiederholen muss, ohne Tadel geliefert worden. (Ich denke, das hast Du auch in Deiner Argumentation ein wenig übersehen.)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und beim Auspacken nach der Rücksendung war es defekt. Sehr defekt. Einen Zweiten im Lager zu finden, der - möglicherweise durch den Schrei "Des gibt's doch net!" alarmiert - das ausgepackte Fiasko gesehen hat und das bestätigen kann, sollte nicht schwierig sein. Wieviele Beweise bräuchtest Du als Richter?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kann sein, dass das nicht in einem Verfahren reicht (Wer kennt schon alle Richter?) Kann aber auch sein, dass dem Händler geglaubt und für ihn entschieden wird. Und dann wird das sehr teuer, denn - siehe unten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jetzt hätten wir mal die Gründe, warum ich einer unwidersprochenen Mahnklage nicht viel Wahrscheinlichkeit beimesse.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei diesem Verfahren nach Klagebeantwortung muss sowohl der Kläger als auch der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Das meinte ich, als ich von "teuer" und "hohem Risiko" sprach. Kann sich eine Partei keinen Rechtsanwalt leisten (ja, aber nur dann), so hat sie Anspruch auf Verfahrenshilfe, d.h., es wird ein Rechtsanwalt vom Gericht beigestellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird der Klagebeantwortung nachgekommen, wird das Gericht, sofern die Klage nicht zurückgezogen wird, nach der entsprechenden Beweiswürdigung ein Urteil fällen. Oder die beiden Parteien schließen einen Vergleich - in der Regel mit Kostenteilung. Es kann aber vorher, im Zuge der Beweiswürdigung, noch zu weiteren Gerichtsterminen (auch teuer) kommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie einE RichterIn entscheidet, hängt übrigens nicht von tatsächlichen Sachverhalt ab, sondern von dem Verhalt, der dem urteilenden Organ am glaubwürdigsten erscheint. Ist Dein Prozessgegner der Lieblingsschwiegersohn der Nation, stehen Deine Chancen gleich weit schlechter...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Recht und Gerechtigkeit.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 12:09:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305702.html#1305702</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T12:09:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305616.html#1305616</link>
      <description>Wie kann man lose Teile im Gerät nicht bemerken beim Einpacken für die Rücksendung, wenns haargleich der Receiver war den Du zurückgeschickt bekommen hast?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn der Receiver tatsächlich geöffnet wurde, dann siehts nicht gut aus. Vielleicht hat dich der Händler tatsächlich gelinkt? Das wäre übel&amp;nbsp;&amp;nbsp;-&amp;nbsp;&amp;nbsp;ziemlich teueres Lehrgeld 400 Eur.... &lt;br&gt;IMHO versuch den Schaden zu minimieren, und verkauf das Gerät...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 11:20:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305616.html#1305616</guid>
      <dc:creator>CJ3</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T11:20:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Abgezockt ? Nachtrag</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305589.html#1305589</link>
      <description>Dann bleibt wohl nur, diesen Halunken die Typen vom&amp;nbsp;&amp;nbsp;"Russisch-Inkasso" vorbeizuschicken &lt;img src="birndl.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="!&amp;#58;-&amp;#41;"/&gt; Hat ja schon genug Threads über diese angeblich erfolgreiche Methode gegeben &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 11:05:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305589.html#1305589</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T11:05:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305582.html#1305582</link>
      <description>Ich sehe das so:&lt;br&gt;Bevor ein Richter eine Mahnklage zulässt, liest er sich ja das ausgefüllte Formular durch. Wenn die Klage nicht zulässig ist aus dem von Dir genannten Grund, kommt es gar nicht zur Ausfertigung der Klage durch das Gericht. Der Kläger hat somit maximal die Gerichtsgebühr "verspielt", in diesem Fall ca. 10 % vom Wert der Ware.&lt;br&gt;Und muss keine weiteren Kosten befürchten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird die Klage zugelassen, wird "Nichtigkeit" wohl keinen Erfolg haben, sonst hätte der Richter die Klage von Anfang an negativ beantwortet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ob die Firma Einspruch erhebt oder nicht, kann man jetzt glaube ich wirklich nicht mit Sicherheit sagen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ich würde sowieso die ganze Sache sowieso nur gerichtlich angehen, wenn vom Gesetz her mir die Firma das Zerstören der Waren nachweisen muss. Falls das nicht der Fall ist, hat man wirklich schlechte Karten, und man kann das wohl nur als "Lehrgeld" verbuchen und sich eine zeitlang giften.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 11:02:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305582.html#1305582</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T11:02:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Abgezockt ? Nachtrag</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305566.html#1305566</link>
      <description>Wir sind hier prinzipiell einer Meinung, was das "Sowas kann man nicht durchgehen lassen!" betrifft. Ich halte nur die Mahnklage in diesem speziellen Fall (es ist keine klare Forderung im Sinne des Rechts erkennbar) für ein letztendlich unbrauchbares Mittel.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wäre die Ware (in unbestritten guten Zustand) beim Händler, die Rechtmäßigkeit des Anspruches also auch für Außenstehende (Richter z.B.) relativ klar ersichtlich, sähe es diesbezüglich "ein wenig ganz anders" aus. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 10:54:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305566.html#1305566</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T10:54:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305555.html#1305555</link>
      <description>&lt;i&gt;Ich denke schon, dass eine Mahnklage das richtige Mittel dafür ist (zumindest in Österreich). Soweit ich weiss, benützt man eine Mahnklage, um diverse Geldleistungen vom Beklagten zu erhalten.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja. Ohne Dir aber jetzt Illusionen rauben zu wollen: Der Weg Deiner Mahnklage endet hier bereits im Einspruch wegen "Nichtigkeit" (extrem verkürzt). Kunde hat Gerät, Händler hat Geld. Das past mal. Ende des billigen Teils. Der Einspruch ist ein zu 100% zu erwartender - vorausgesetzt, der Händler handelt in schlechter Absicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ab jetzt geht's ans Eingemachte. Mit allen Kosten und Risken.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 10:49:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305555.html#1305555</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T10:49:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305536.html#1305536</link>
      <description>einfach pech gehabt würd ich sagen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;kannst nur den händler in zukunft meiden ich mach es auch bei einigen so.&lt;br&gt;&lt;br&gt;und daraus lernt man nur wenn wie du schriebst die hd und mehrere teile lose imd gerät&amp;nbsp;&amp;nbsp;liegen hast davon nichts gemerkt??&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 10:43:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305536.html#1305536</guid>
      <dc:creator>T_o_m</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T10:43:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305476.html#1305476</link>
      <description>Ich weiss nicht, warum jeder glaubt, die Gerichte arbeiten in .at so langsam. Das betrifft nur Einzelfälle, die man ab und zu im TV sieht. Aber der allergrösste Teil wird recht rasch erledigt, vor allem solche Kleinigkeiten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit einer "Anzeige" hat dieser Fall gar nichts zu tun, weil es ja um nichts strafrechtliches geht. Strafrechtsverfahren dauern ca. doppelt so lange wie zivilrechtliche, das ist schon richtig. Hier geht es "nur" &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; um eine zivilr. Klage, die man selbst bei Gericht einbringen kann. Üblicherweise bekommt der Beklagte innerhalb weniger WOCHEN vom Gericht einen Zahlschein (bei einer Mahnklage). Nur wenn er diesen Zahlschein vom Gericht missachtet oder Einspruch erhebt, kann die Angelegenheit natürlich länger dauern. Ein paar Monate vielleicht. Aber 400,-- sind ja nicht sowenig um sie einfach herzuschenken, da sollte man schon was unternehmen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;PS: Ich hab das schon 2 x gemacht und hatte mein Geld binnen weniger Wochen. 1 x davon war sogar eine Firma mit Sitz in Deutschland "im Spiel".&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 10:12:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305476.html#1305476</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T10:12:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305445.html#1305445</link>
      <description>das Problem ist halt, dass es mindestens 8 monate dauert bis eine anzeige vor gericht kommt.&lt;br&gt;Ich war auch mal in einer ahnlichen situation, soetwas gerichtlich zu lösen dauert sehr sehr sehr lange, deshalb hat ichs gelassen&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 09:44:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305445.html#1305445</guid>
      <dc:creator>Foxx</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T09:44:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305441.html#1305441</link>
      <description>Ich denke schon, dass eine Mahnklage das richtige Mittel dafür ist (zumindest in Österreich). Soweit ich weiss, benützt man eine Mahnklage, um diverse Geldleistungen vom Beklagten zu erhalten. Und um das geht es ja auch in diesem Fall, um Geld.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Er sollte halt auf jeden Fall eine kostenl. Rechtsauskunft einholen, wo immer er auch zuhause ist. In Germany wird es das ja wohl auch geben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falls wirklich die Fa. beweisen muss, dass er das Trumm runiert hat, könnte ich mir vorstellen, dass die Auskunft so wäre: "Schicken`s die Ware nochmals retour mit einem Schreiben, dass Sie das Geld zurück haben wollen, und setzen sie eine Frist. Und drohen Sie in dem Schreiben gerichtliche Schritte an, falls nicht zurückbezahlt wird." Wenn die Ware nicht retouniert wird, und er auch kein Geld bekommt, hat er 100% die Möglichkeit einer Mahnklage. Falls die Ware wieder zurückkommt, meines erachtens auch, weil er ja 2 x versucht hat, den Reiceiver "dortzulassen".&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was meinen unsere Jusstudenten u. Juristen hier?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 09:41:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305441.html#1305441</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T09:41:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305417.html#1305417</link>
      <description>??? In dem Fall wird Dir eine "Mahnklage" aber genau Nüsse bringen. Nicht vergessen: ER hat das Trumm, nicht der Händler. Und der wird es kaum mehr freiwillig annehmen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 09:11:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305417.html#1305417</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T09:11:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305402.html#1305402</link>
      <description>Na geh, heute bist aber ein Pessimist &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; Wenn er im Recht ist braucht er nur eine Mahnklage einbringen, nachdem er sie per Einschreiben erfolglos um Rückzahlung ersucht hat. So was würde ich durchaus auch ohne RS-Versicherung machen. Jedenfalls sind 400,- zuviel, um die Sache "zu vergessen". Besonders für mich als alten Querulanten &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 08:40:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305402.html#1305402</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T08:40:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305386.html#1305386</link>
      <description>&lt;i&gt;Vielleicht hast Du Glück und Du bekommst als Antwort, dass die Firma beweisen muss, dass Du das Teil "zerstört" hast, und nicht umgekehrt.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ihm leider gar nicht wirklich hilft. Dann hat er das beruhigende Gefühl, Recht zu haben. Was keinen einzigen Cent in seine Tasche fließen lässt. Noch immer hat er einen defekten Receiver und keine Rechtschutzversicherung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie ich schon einmal schrieb: Recht haben ist eine Sache, Recht durchzusetzen, eine andere.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 08:09:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305386.html#1305386</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T08:09:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305365.html#1305365</link>
      <description>Nimm eine kostenlose Rechtsberatung im Bez.Ger. oder in der Rechtsanwaltskammer in Anspruch. Oder ruf beim VKI an. Letzteres wäre wahrscheinlich am einfachsten vom Zeitaufwand her. Vielleicht hast Du Glück und Du bekommst als Antwort, dass die Firma beweisen muss, dass Du das Teil "zerstört" hast, und nicht umgekehrt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 07:23:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305365.html#1305365</guid>
      <dc:creator>freewind1</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T07:23:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305364.html#1305364</link>
      <description>Bei deinem Nick scheinst Du Deutscher zu sein. In österreich würd ich Dir empfehlen den Konsumentenschutz aufzusuchen. Eine ähnliche Institution wirds ja in Germanien auch geben. Wenn die da mal anrufen werden die vermutlich ganz rasch spuren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn es so ist wie Du sagst lass dich nicht unterkriegen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 07:21:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305364.html#1305364</guid>
      <dc:creator>ApuXteu</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T07:21:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305362.html#1305362</link>
      <description>Wie kann ich das beweisen, dass ich das Gerät nicht geöffnet habe. Die können ja alles behaupten nur um Geschäfte zu machen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 07:15:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305362.html#1305362</guid>
      <dc:creator>werderfan</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T07:15:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305360.html#1305360</link>
      <description>Nein ! Ich hab das Teil angeschlossen, gemerkt, dass der Receiver nicht meinen Vorstellungen entpricht und ihn dann in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt !&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 07:11:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305360.html#1305360</guid>
      <dc:creator>werderfan</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T07:11:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305349.html#1305349</link>
      <description>Und? Hast Dus aufgeschraubt?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 07:03:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305349.html#1305349</guid>
      <dc:creator>ApuXteu</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T07:03:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Abgezockt ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t227249,1305345.html#1305345</link>
      <description>Vor 2 Wochen habe ich mir einen Digitalreceiver online gegen Nachname bestellt. Habe ihn dann nach 4 Tagen bekommen. Funktionierte einwandfrei. Dann habe ich ihn wegen Nichtgefallen zurückgeschickt. Soweit so gut , dachte ich. Nach weiteren 3 Tagen bekam ich dann ein &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="Packet"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt; zurück. Innenliegend genau der Digitalreceiver mit einem netten Brief anbei auf dem stand: &lt;br&gt;&lt;br&gt;- die Festplatte und mehrere Teile der Schiene liegen lose im Gerät &lt;br&gt;- die Festplatte ist von den Kabeln getrennt &lt;br&gt;- Kratzspuren an den Schrauben &lt;br&gt;- Gerät wurde vom Kunden absichtlich geöffnet &lt;br&gt;- daher keine Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe das Gerät weder geöffnet noch sonstetwas damit gemacht. Einfach auf die Art und Weise zurückgeschickt, wie ich es auch bekommen hatte. Was kann ich nun tun, denn auch nach mehreren Telefonaten (auch mit dem Geschäftsführer) beharren diese Leute darauf, dass ich das Ding beschädigt hätte. Hat jemand eine Idee wie ich an mein Geld komme? Das Teil hat 400 gekostet. Anwalt, Anzeige ???????? Bin nicht im Rechtsschutz. Hat jemand ähnliche Erfahrungen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Bitte um ernstgemeinte Hilfe. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke&lt;br&gt;&lt;img src="angry.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="&amp;gt;-("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2004 06:57:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t227249,1305345.html#1305345</guid>
      <dc:creator>werderfan</dc:creator>
      <dc:date>2004-02-07T06:57:50Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
