<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Wieder mal Norsk-IT</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=247764</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(7): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1487910.html#1487910</link>
      <description>Jo, danke, werde ich machen... &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 08 May 2004 16:16:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1487910.html#1487910</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-08T16:16:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484584.html#1484584</link>
      <description>Nicht immer. Aber immer öfter. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 19:01:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484584.html#1484584</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T19:01:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484552.html#1484552</link>
      <description>&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich war mir nicht sicher, ob ihr dieselbe Terminologie verwendet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 18:51:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484552.html#1484552</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T18:51:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484493.html#1484493</link>
      <description>"de&lt;b&gt;n&lt;/b&gt;kt" natürlich...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 18:30:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484493.html#1484493</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T18:30:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484491.html#1484491</link>
      <description>Ja, der Zeus dekt mit. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; Wobei die Annahmefrist häufiger direkt auf Offerten als in den AGB zu finden ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nochmals ja, es gibt auch in Österreich den Begriff der Gattungsschuld.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 18:29:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484491.html#1484491</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T18:29:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484373.html#1484373</link>
      <description>Das einzige, was mir noch einfiele, wäre vielleicht die Aufrechnung, oder auch die Teilleistung, bei gebrauchten Sachen schließlich noch die Reduzierung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr. Schließlich noch die Annahmefrist, bei Gattungsschulden (heißen die auch so in Ö?) noch die Beschränkung auf eine Vorratsschuld. Aber ansonsten war es das in Sachen Kaufrecht. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 17:46:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484373.html#1484373</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T17:46:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484311.html#1484311</link>
      <description>Nichts gegen RAs, aber RA zu sein heißt manchmal nur, in D zwei Examen mit jeweils 5,1 von 18 möglichen Punkten erlangt zu haben. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;An einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirst Du im Zweifel nicht vorbeikommen, um an Dein Geld zu kommen. Angesichts des Betrages empfehle ich die Erwirkung eines Mahnbescheides. Sollte die Sache vor einem Gericht landen, ist hierfür wg. der Höhe des Streiwertes das Amtsgericht zuständig. Dort herrscht kein Anwaltszwang.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Alternativ hierzu kann man auch den Schulder der Entgeltforderung (= VK) in Verzug setzen und danach einen RA mit der Sache betrauen. Die anfallenden RA-Kosten können dann als Rechtsverfolgunskosten im Rahmen des Verzugsschadens geltend gemacht werden (maW: 6,70 Entgelt, 200  RA-Gebühren &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;). Ausweislich des §357 I kommt der Schuldner (VK) automatisch 30 Tage nach Widerruf in Verzug. Sollte diese Frist bereist überschritten sein, mußt Du nicht erst mittels einer Mahnung den VK in Verzug setzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Probiere es mal aus. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 17:24:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484311.html#1484311</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T17:24:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484108.html#1484108</link>
      <description>In Deutschland nein (Händler zahlt), in Österreich möglich. Da zahlst Du die Rücksendekosten dann, wenn das vorher - z.B. AGB - vereinbart wurde. Einer der wenigen Punkte, die ich kenne, bei denen AGB auch für den Endverbraucher von Bedeutung sein können.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 16:18:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484108.html#1484108</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T16:18:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT Nachtrag</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484098.html#1484098</link>
      <description>Mein obiges Posting sollte NICHT bedeuten, dass der Händler mit seinen Forderungen recht hat (Schadenersatz-pflichtig wird der Käufer auch durch seine Handlungsweise kaum werden). Es sollte nur bedeuten, dass ich den Zustand des Käufers aus dem Wilden Westen für reichlich derangiert und seine Freizeit für mäßig ausgelastet halte und er selbst in seiner Rage zu äußerst unbedachtem Handeln (und noch unbedachteren Äußerungen) neigt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 16:14:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484098.html#1484098</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T16:14:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Gelächter!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484062.html#1484062</link>
      <description>Ja, aber doch wenigstens sein ANWALT müsste doch... &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; Der "hat die Rechnung doch vorliegen" &lt;img src="dollar.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="$-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 16:04:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484062.html#1484062</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T16:04:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1484047.html#1484047</link>
      <description>M E I N E&amp;nbsp;&amp;nbsp;G Ü T E!&amp;nbsp;&amp;nbsp;*kopfschüttel*&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Sollte sich Norsk-IT weigern, wird eine Strafanzeige ergehen wegen Betrugsversuch sowie ein Antrag auf Gewerbeverbot mit Schliderung sämtlicher Details und verweise auf gleichgelagerte oder ähnliche Falle aus dem Internet gestellt werden.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Soviel Unsinn, und alles in einem Posting. Wer, glaubst Du, wird DAS ernst nehmen (können). Wirklich nur ein Alkoholiker im letzten Stadium.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es gibt Tage, da sollte man das Forum meiden... &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-("/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja, da hatte ich doch glatt noch Wichtiges übersehen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Sollte sich aus Ihrem Hause niemand bei mir entschuldigen, dürfen Sie sich auf oben genannte Maßnahmen freuen. Sie haben eine Woche Zeit. Ihre "Rechnung" liegt meinm Anwalt bereits vor.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und der hat Dir nichts zu Deinem "Fall" gesagt? Nichts zur strafrechtlichen Relevanz des Ganzen? Auch keine Aufklärung, was Betrug und Betrugsversuch isind und bedeuten? Dir nicht mal über die länderübergreifenden Probleme informiert? Dich gar nicht beraten?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kein Wunder, dass es ihm die Sprache verschlagen hat. Solltest ihm aber wenigstens eine kleine, zweite Chance geben, Dir Trost und Rat (und vor allem die dringend nötige Beratung) zu spenden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 06 May 2004 15:57:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1484047.html#1484047</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-06T15:57:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482239.html#1482239</link>
      <description>Ich habe dazu zwei Anwälte befragt und die waren sich beide nicht sicher, ab der nicht doch abgedungen werden kann, und der Paland erschließt sich mir dank der ganzen Abkürzungen leider nicht...&lt;br&gt;Dank Dir weiss ich jetzt zwar auch, das ich (hoffentlich) Recht habe, aber wie bekomme ich das? Einen Anwalt will ich wegen 6,70EUR nicht einschalten, aber 6,70EUR sind 6,70EUR. &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 18:19:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482239.html#1482239</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T18:19:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482200.html#1482200</link>
      <description>weist du eigentlich wie die rechtslage ist wenn ich bei einer norwegischen firma bestelle?&lt;br&gt;&lt;br&gt;norsk-it ist ja wegen der rechtslage umgezogen&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 18:04:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482200.html#1482200</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T18:04:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482121.html#1482121</link>
      <description>Ich weiß. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; So habe ich Dich auch verstanden - ein wenig zu subjektiv und am - juristischen - Thema vorbei. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine Sympathien hat der Erstposter auch nicht unbedingt, doch hilft das rechtlich besehen nicht weiter. Außerdem muß man ihm aber zugute halten, daß er mit einem Gutschein zu einer Bestellung gelockt worden ist, deren Einlösung wenig professionell abgewickelt worden ist, immer vorausgesetzt, seine Angaben stimmen. Insofern sehe ich hier ein moralisches Unentschieden. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 17:49:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482121.html#1482121</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T17:49:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482107.html#1482107</link>
      <description>Dazu bedarf es keines Kommentares, denn die Vorschriften (§§312 b, 355 ff.) sind insofern halbzwingendes Recht, können also gerade nicht durch AGB zu Ungunsten des Verbrauchers abbedungen werden (zugunsten des Verbr. schon!). Außerdem ergibt sich dies auch aus dem Umkehrschluß von §357 II, der diese Kostenfrage regelt. Dort steht, daß "bis zu einem Betrag von 40  die regelmäßigen (!) Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden können". Der umgekehrte Fall wird damit zwingend ausgeschlossen. Demnach trägt der VK diese Kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie gesagt, AGB sind nicht die Bibel, im Gegenteil. Mit Inkrafttreten des SchuModG zum 1.1.2002 kann man eigentlich weitgehend auf AGB bei Kaufveträgen im Verhältnis zu Verbrauchern verzichten, da in den wesentlichen Bereichen (Gewährleistung, Gefahrtragung usw.) keine nachteiligen Klauseln zulässig sind. Da AGB immer etwas in Richtung VK "verbiegen" wollten, kann man viele schlicht in die Tonne treten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 17:46:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482107.html#1482107</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T17:46:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482106.html#1482106</link>
      <description>de hab ich übersehen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;bei widerruf vor dem versenden sehe ich kein problem (wird ja normalerweise akzeptiert, jedoch finde ich einen widerruf währenden der zustellung nicht korrekt&lt;br&gt;(in at glaube ich auch nicht möglich)&lt;br&gt;&lt;br&gt;wie gesagt lasse mich ja auch belehren &lt;br&gt;&lt;br&gt;nur der erstposter hat durch sein verhalten mein unmut erregt &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;deswegen war objektivität meiner seits gar nicht möglich&lt;br&gt;&lt;br&gt;sorry&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 17:46:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482106.html#1482106</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T17:46:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1482018.html#1482018</link>
      <description>Wenn Du einen Kommentar zum BGB hast, dann kannst Du mir evtl. helfen. Ich möchte nämlich gerne wissen, ob man, wenn man von seinem Widerrufsrecht laut BGB gebrauch macht (also Ware annimmt und schon bezahlt hat, sie dann aber zurücksendet) durch AGBs dazu "verdonnert" werden kann, die Rücksendekosten zu tragen, obwohl der Warenwert 40 übersteigt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 17:18:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1482018.html#1482018</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T17:18:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481602.html#1481602</link>
      <description>Sonic, dieses Forum beschäftigt sich mit Händlern in D. Daher rede ich auch stets vom BGB als für das in D maßgeblicher Zivilrechtsgrundlage.&lt;br&gt;&lt;br&gt;als gültig anerkannt - das ist pseudojuristisches Kauderwelsch. Entweder etwas ist wirksam oder nicht. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich verweise auf meine hier getätigten vorherigen Postings. Logisch besehen hat es keinen Sinn ein Paket erst anzunehmen und dann wieder auf die Reise zu schicken. Rechtlich besehen liegt es so, daß der Widerruf sich auf die vom Verbraucher abgegebene Willenserklärung, gerichtet auf den Abschluß eines (Fernabsatz-) Vertrages, beziehen muß (vgl. §355 I, §312 b). Dh schlicht, daß er bis zur Verfristung jederzeit (!) widerrufen kann. Auch hier sollte man wieder die Logik bemühen: Nach Abgabe einer Bestellung befällt den Käufer der Wunsch, die Bestellung zu widerrufen. Nach Deiner Auffassung müßte er hier sich die Sachen erst einmal zusenden lassen, damit er dann durch Rücksendung - natürlich ohne Gläubigerverzug! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; - seinen Widerruf erklären kann. Eingedenk der Tatsache, daß regelmäßig der Unternehmer (VK) die Transportkosten zu tragen hat und auch das Transportrisiko bedeutet dies ein nicht akzeptables und unnötiges Risiko, von der ersparten Aufwendung an Arbeitskraft einmal ganz abgesehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bzgl. Deines gewünschten Urteils: Im wohl renommiertesten Kommentar zum BGB, dem Palandt, steht als Kommentar zu §355 unter Rn. 9 (Stichwort Rechtzeitigkeit des Widerrufs):&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Verbraucher kann bereits nach Abgabe seiner Vertragserklärung widerrufen, auch wenn der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist. Mit Ende der Widerrufsfrist [] erlischt das Widerrufsrecht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mehr ist dem nicht hinzuzufügen. Manchmal können selbst Gesetze logisch sein und trotz ihrer Einschränkungen bzw. Schutzwirkung für Verbraucher praktische Lösungen offenbaren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sonic hat den Widerruf nach BGB schon richtig verstanden. Lese Dir noch mal meine Postings durch oder frage mich, falls Du etwas immer noch nicht verstanden hast.&lt;br&gt;&lt;br&gt;MfG&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 14:29:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481602.html#1481602</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T14:29:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481407.html#1481407</link>
      <description>Danke!&lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 12:32:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481407.html#1481407</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T12:32:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481355.html#1481355</link>
      <description>&gt; Soweit ich mich bis jetzt durchgelesen habe, ist eine Annahmeverweigerung kein&lt;br&gt;&gt; Problem, wenn man vorher widerrufen hat, d.h. imho der Verkäufer hat keine&lt;br&gt;&gt; Ansprüche. Denn der Widerruf ist ja direkt nach der Bestellung möglich, die&lt;br&gt;&gt; Frist dazu beginnt aber erst mit Eingang der Ware, das Gesetz zeigt also nur&lt;br&gt;&gt; ein Ende des möglichen Widerrufsrecht, aber keinen Anfang auf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jein. Einen Anfang gibt es im juristischen Sinne schon: Es muß sich beim Widerruf um eine Willenserklärung, gerichtet auf den Abschluß eines Vertrages, handeln, vgl. §355 I 1. Aber sonst stimmt es. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Unverlangt zugesandte Sachen fallen unter §241 a.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; Die Frage Zeus&lt;br&gt;&gt; ist doch jetzt aber wie sieht es aus wenn:a) ich zwar widerrufen habe aber&lt;br&gt;&gt; keine Bestätigung (beweisen, dass eine Mail zugestellt wurde, wird nicht ganz&lt;br&gt;&gt; einfach sein, wenn der Empfänger nicht antwortet...) darüber habe und dann die&lt;br&gt;&gt; Annahme verweigere.b) ich nicht widerrufen habe und die Annahme verweigere.&lt;br&gt;&gt; Ist dann die Annahmeverweigerung gleichbedeutend mit dem Widerruf?Meiner&lt;br&gt;&gt; bescheidenen Meinung nach ist eine Annahmeverweigerung nicht gleichbedeutend&lt;br&gt;&gt; mit einem Widerruf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie ich schon sagte: Widerruf stellt die ausdrückliche Form dar, während die Rücksendung die konkludente Erklärung markiert (so auch Palandt, BGB-Kommentar, §355 Rn. 8). Aus Sicht des Empfängers der Willenserklärung - hier der VK - muß aber erkennbar sein, daß widerrufen worden ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zu a)&lt;br&gt;Die Beweislast für den Widerruf (Abgabe und Zugang der Erklärung) trifft den K. Das ist schon richtig. Im Falle der Rücksendung aber erübrigt sich diese Beweislast regelmäßig. Bei Faxversand gibt es den Anscheinsbeweis, sofern eine Faxbestätigung ausgedruckt worden ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zu b)&lt;br&gt;Man kann die Annahme verweigern, ohne in Annahmeverzug zu gelangen. Durch Falschlieferung etwa (entspricht nicht der geschuldeten Leistung) gelangt man nicht in Annahmeverzug, als auch dann nicht, wenn etwa ein Zeitpunkt vereinbart war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird nun das Paket zurückgesendet, stellt sich für Dich die Frage, ob darin schlüssig der Widerruf zu sehen ist. Hier kann man nur auf die Umstände des Einzelfalles abstellen. IdR erfolgt mehrfache Zustellung respektive mehrere Zustellversuche.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 11:58:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481355.html#1481355</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T11:58:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481318.html#1481318</link>
      <description>und kannst einen urteilsspruch finden wo vor erhalt der kaufrücktritt ausdrücklich als gültig anerkannt wurde&lt;br&gt;&lt;br&gt;welcher § es ist ist egal, bring mir nur ein gültiges rechtsurteil, der konsumentenschutz wusste vor einem halben jahr von noch keinem &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":("/&gt;&lt;br&gt;dort wurde auch die auskunfterteitl das es keinen richterspruch gibt, sollte es aber einen geben wird er darauf hinauslaufen das der kaufrücktritt nach fag oder sonstigen § erst nach erhalten der ware möglich ist und das durch die annahmeverweigerung dieser nicht eingeleitet werden kann&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 11:48:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481318.html#1481318</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T11:48:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Na ja...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481293.html#1481293</link>
      <description>Nicht böse sein, aber das ist reiner Quatsch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Auch für Dich noch mal: Das FAG gibt es seit 1.1.2002 nicht mehr. An seine Stelle traten vornehmlich die Regelungen der §§312 b ff, 355 ff. BGB.&lt;br&gt;&lt;br&gt;"das wird dir jeder anwalt bestätigen" - das ist kein Argument, denn:&lt;br&gt;&lt;br&gt;- es kommt nur darauf an, was der BGH/OLG sagt;&lt;br&gt;- Anwalt ist kein Richter.&lt;br&gt;&lt;br&gt;"ein widerruf nach FAG kann immer erst nach erhalt geschehen, egal ob das wörtlich oder nicht im gesetzestext steht"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Selten so gelacht! :D "Ob es im Gesetz steht oder nicht" - maßgeblich ist alleine Sonics Meinung und Eitelkeit? &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; Muß man sich dann überhaupt noch um Recht und Gesetz scheren? Hätte ich diese Einsicht vor ein paar Jahren doch bloß erhalten! Dann hätte ich Jura gar nicht erst studieren müssen! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 11:40:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481293.html#1481293</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T11:40:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481187.html#1481187</link>
      <description>zeig mir nur einen link der nicht in ein forum endet &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber ich kann ja mal versuchen cw-soft zu erreichen (neugier gepackt)&lt;br&gt;(was ist wenn ich mich irre &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":("/&gt; )&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:45:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481187.html#1481187</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:45:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481174.html#1481174</link>
      <description>&gt; ein widerruf nach FAG kann immer erst nach erhalt geschehen&lt;br&gt;Laut jensten Quellen, ist dem aber nicht so... (einfach mal googlen)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:43:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481174.html#1481174</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:43:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481141.html#1481141</link>
      <description>&gt; so ihr schlaumeier ich wollte es ja eigentlich nicht aber mir platzt bald der&lt;br&gt;&gt; kragen &lt;br&gt;&lt;br&gt;warum, dein fall ist ja ganz anders&lt;br&gt;dich verstehen wir ja&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:32:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481141.html#1481141</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:32:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481127.html#1481127</link>
      <description>okay noch mal&lt;br&gt;&lt;br&gt;das fag gibt es deswegen weil du den artikel erst bei erhalt ansehen kannst&lt;br&gt;&lt;br&gt;ein widerruf nach FAG kann immer erst nach erhalt geschehen, egal ob das wörtlich oder nicht im gesetzestext steht&lt;br&gt;&lt;br&gt;das wird dir jeder anwalt bestätigen&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:28:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481127.html#1481127</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:28:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481067.html#1481067</link>
      <description>hängt doch auch ein wenig davon ab, wo die firma ihren gerichtsstand hat, und weniger davon wo du wohnst...also viel ahnung scheinst du von recht aber nicht zu haben, sowas ist elementar.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:09:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481067.html#1481067</guid>
      <dc:creator>chillbear</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:09:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1481048.html#1481048</link>
      <description>di solltest vielleicht mit einem anwalt reden bevor du solche schritte androhst, behauptungen aufstellst und rufschädigung betreibst. nur weil man glaubt im recht zu sein, heisst das nicht zwangsläufig dass man auch wirklich im recht ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 10:02:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1481048.html#1481048</guid>
      <dc:creator>chillbear</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T10:02:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1480646.html#1480646</link>
      <description>Und wo ist das Problem? Völlig anderer Fall als oben. Du hast alles richtig gemacht und nichts zu befürchten, einfach zurücklehnen, bis was vom Gericht kommt und dem dann in aller Ruhe fristgemäss widersprechen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;NorskIT kann ja unter keinen Umständen beweisen, dass du die Bestellung getätigt hast, das einzig Richtige hast du gemacht, nämlich die Annahme verweigert.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 05:46:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1480646.html#1480646</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T05:46:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: §356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1480644.html#1480644</link>
      <description>Soweit ich mich bis jetzt durchgelesen habe, ist eine Annahmeverweigerung kein Problem, wenn man vorher widerrufen hat, d.h. imho der Verkäufer hat keine Ansprüche. Denn der Widerruf ist ja direkt nach der Bestellung möglich, die Frist dazu beginnt aber erst mit Eingang der Ware, das Gesetz zeigt also nur ein Ende des möglichen Widerrufsrecht, aber keinen Anfang auf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Frage Zeus ist doch jetzt aber wie sieht es aus wenn:&lt;br&gt;a) ich zwar widerrufen habe aber keine Bestätigung (beweisen, dass eine Mail zugestellt wurde, wird nicht ganz einfach sein, wenn der Empfänger nicht antwortet...) darüber habe und dann die Annahme verweigere.&lt;br&gt;b) ich nicht widerrufen habe und die Annahme verweigere. Ist dann die Annahmeverweigerung gleichbedeutend mit dem Widerruf?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meiner bescheidenen Meinung nach ist eine Annahmeverweigerung nicht gleichbedeutend mit einem Widerruf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2004 05:44:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1480644.html#1480644</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-05T05:44:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Kleiner Tip: Nicht ins Hemd machen!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1480044.html#1480044</link>
      <description>(Das meine ich Ernst!)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Inkasso wird gerne gleichbedeutend mit Henker gleichgesetzt. Grundsätzlich sollte man bei Einschalten eines Inkasso-Unternehmens Ruhe bewahren. Diese gehen geschäftsmäßig ihrem Gewerbe nach, ohne auch nur nennenswert Rechtskenntnisse zu besitzen, noch sind sie an der Aufklärung eines Falles interessiert. Drohkulisse statt Aufklärung lautet das Motto.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Schuldverhältnisse sind relativ, dh sie wirken idR nur zwischen Schuldner und Gläubiger. Für eine Forderung ist es wesentlich, daß sie besteht. Nur gültige Forderungen können überhaupt etwa an ein Inkasso-Unternehmen zwecks Geltendmachung abgetreten werden, sofern die Abtretung nicht ausgeschlossen ist (ähnliches gilt für die Einziehungsermächtigung). In Deinem Falle besteht aber keine Forderung gegen Dich. Im Zweifel ist der angebliche Gläubiger (der Verkäufer) voll beweispflichtig hinsichtlich der die Forderung begründenden Tatsachen. Das kann in diesem Falle witzig werden: er muß darlegen, daß Du bei ihm etwas bestellt hast.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Lasse es daher locker angehen. Sehe dem - eingedenk der Borniertheit der Inkasso-Unternehmen - Gerichtstermin gelassen entgegen und freue Dich über die Erfahrung. Im Zweifel schalte einen RA ein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 20:24:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1480044.html#1480044</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T20:24:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1479987.html#1479987</link>
      <description>Nichts für ungut, VNV, aber ich denke, daß Du von den erwähnten Gesetzen nicht den leisesten Dunst an Ahnung hast. Daher erübrigt sich auch auch eine Argumentation, die auf solchen Gesetzen fußt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 20:15:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1479987.html#1479987</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T20:15:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): @Kgerstl und @Cowboy</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1479519.html#1479519</link>
      <description>Strafe ist eher eine Sache des Strafrechts und nicht des BGB. Ich denke, daß man das StGB und das OWiG, mancher vielleicht auch noch das BTMG, auch mit weniger als einem Jurastudium verstehen und befolgen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Außerdem mußt Du es so sehen: Recht besehen muß nur ein Richter den Stoff beherrschen. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Grunde liegt man mit seinem Rechtsgefühl meist schon richtig. Allerdings existieren extrem viele Mythen als auch ist man in der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht energisch genug. Ich kenne Leute, die fackeln nicht lange und schalten wegen jedem Shize ihren "Liebling" ein, während es auch Menschen gibt, die zwar meckern und auch Probleme haben, aber nicht im Traum auf einen Gang zum RA verfielen. Dann wiederum gibt es jene Sorte Mensch, die meint alles selbst ohne Rechtsbeistand verhandeln zu müssen ("Gut, daß wir darüber gesprochen haben."), die um die Personen der Sich-alles-gefallen-Lasser ergänzt wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das sind so meine Beobachtungen und Erfahrungen. Bloß nicht kalte Füßte bekommen, wenn irgendwo Inkasso oder RA Blabla draufsteht. Klappern gehört zum Handwerk und Recht wird vor Gericht gesprochen. Mit diesen beiden Maximen fährt es sich sehr gut. Inkasso-Büros bestehen meist aus der Rechtsmaterie abholden "Sachberarbeitern", die sich als Dienstleister des Gläubigers verstehen. Theoretisch kann da jeder hingehen mit der Behauptung, XYZ schulde mir etwas, und schon setzen sich Kettenhunde in Bewegung, die keine Fragen stellen, sondern auf Teufel komm raus Geld wollen. In Prozessen muß ich immer lachen, wenn da ein entgeisterter Inkasso-Maniac erst einmal mit der Realität konfrontiert wird und weder Schuldnerverzug noch die Berechtigung zur Forderungsgeltendmachung besteht. Beweislast - ein Fremdwort. :D&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 19:06:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1479519.html#1479519</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T19:06:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): @Kgerstl und @Cowboy</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1479196.html#1479196</link>
      <description>&gt; Tja - aber jetzt mal angenommen die 5? werden wie ich unten geschrieben habe&lt;br&gt;&gt; nur bei Vorauskassenzahlung miteinbezogen - dann ist es doch eine&lt;br&gt;&gt; unberechtigte Annahmever. und damit kein Widerruf? Ich hab auch irgendwo im&lt;br&gt;&gt; BGB gelesen, daß eine unberechtigte Annahmever. als "zugestellt" interpretiert&lt;br&gt;&gt; wird?Man die Paragraphen 200-380 im BGB habens in sich - hab mich da gestern&lt;br&gt;&gt; spaßhalber reingelesen. Ich kann nicht verstehen, wie man sich als Bürger in&lt;br&gt;&gt; so einem Dschungel zurechtfinden soll. &lt;br&gt;&lt;br&gt;"Unber. Annahmeverw." gibt es im juristischen Sinne nicht. Man spricht bei Nichtannahme der geschuldeten Leistung vom Gläubigerverzug, §§293 ff. BGB. Allerdings setzt dieser (Annahme-)Verzug kein mit Schadenersatz bewehrtes Sanktionensystem in Gang. Auch eine "Annahme-Fiktion" exisitiert nicht. Vertragsstrafen und ähnliches scheitern insbesondere in AGB an §309 Nr. 6. Exemplarisch führt diese Vorschrift gerade den Fall der "Nichtabnahme der Leistung" an.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja, generell sind Gesetzestexte nicht von Pappe. Besonders das hochabstrakte BGB hat es in sich. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 17:40:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1479196.html#1479196</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T17:40:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478792.html#1478792</link>
      <description>§ 356&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mein Rechtsprof. meinte zu mir, dass mit dem "Erhalt der Ware" eine Annahme des Paketes verstanden werden könnte (ich betone: KÖNNTE). Du hättest also (wie schon mindestens einmal geschrieben) das Paket annehmen müssen und wärst dann nach Maßgabe des §356 BGB vorgegagngen und hättest dann keinerlei Probleme gehabt. Allerdings solltest Du Dich mit diesem Problem an einen Anwalt wenden und Deine Energie nicht durch Postings hier im Forum verschwenden, denn die bringen mittlerweile gar nichts mehr - ausser, dass die Stimmung leidet, immer aggressivere Töne angeschlagen werden und Norsk-IT weiterhin satt verdient.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 15:22:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478792.html#1478792</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T15:22:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478769.html#1478769</link>
      <description>Evtl. liegt sein Problem im Verhalten von Norsk-IT gegenüber seinen Kunden: Auf E-Mails und Anfragen, die als Fax gesendet wurden, nicht zu reagieren. Hätten sie das getan, dann hätte es wohl diese unsinnige Forderung nicht gegeben bzw. es wäre nicht erst ein Inkassounternehmen hinzugezogen worden.&lt;br&gt;Aber diese "Kontaktschwäche" hat mich damals auch ein paar Nerven und Zeit gekostet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 15:16:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478769.html#1478769</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T15:16:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478734.html#1478734</link>
      <description>"Sehr richtig. Es soll mich als Kunden schützen. Wenn also der Preis zu hoch ist, geht die Ware zurück, da es ja nicht die bestellte sein kann." &lt;br&gt;Was hat der Preis mit der bestellten Ware zu tun? Wenn Du eine Festplatte XY200z bestellst und diese auch bekommst, Du dann allerdings 5Eyros mehr bezahlen sollst, dann entspricht die gelieferte Ware immer noch der bestellten Ware. &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 15:07:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478734.html#1478734</guid>
      <dc:creator>ChipsBier</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T15:07:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478655.html#1478655</link>
      <description>Wenn Deine Geschichte stimmt passt ja alles oder?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Kandidat da oben hats ja mutwillig nicht angenommen obwohl ers bestellt hat &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 14:38:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478655.html#1478655</guid>
      <dc:creator>Funki</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T14:38:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478551.html#1478551</link>
      <description>das ich die 20Euro nicht bezahlen werde !!!! da ich ja in diesem sinne keine anahmeverweigerung begangen habe&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 13:44:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478551.html#1478551</guid>
      <dc:creator>2FAST4YOU</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T13:44:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478512.html#1478512</link>
      <description>Und wo ist Dein genaues Problem? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Du hast ja nichts bestellt wenn ich das richtig lese, da Du es auch Angezeigt hast wird sicherlich irgendwann mal herauskommen wer da no nett an Dich gedacht hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Norsk-IT trifft da ja keine Schuld, die haben nur geliefert was bestellt wurde. Woher sollen die den auch wissen das Dir da jemand nen Streich spielt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 13:26:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478512.html#1478512</guid>
      <dc:creator>Funki</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T13:26:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>§356 ist idR nicht anwendbar! Großer Fehler!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478503.html#1478503</link>
      <description>Ich gebe zu: Man kann sich über das Wörtchen Rücksendung streiten. Allerdings muß man dazu etwas weiter ausholen, um den Begriff juristisch korrekt reflektieren zu können. Er kommt auch noch in §355 vor.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ausgangspunkt ist der Widerruf (§355), ein Gestaltungsrecht iF einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung, die mit Zugang (§130 I) wirksam wird. Hierunter versteht man das sogenannte ausdrückliche Handeln, zB schreiben oder mündliche Erklärungen (Hier: Email in der steht "Ich widerrufe", wobei es nicht auf das Wörtchen selbst ankommt, sondern nur deutlich werden muß, was gemeint ist). Unter das sogenannte konkludente Verhalten fallen Willenserklärungen (WE), die nach ihrem äußeren Tatbestand von einem obj. Dritten als WE aufgefaßt werden und werden müssen (Jmd legt wortlos (!) einen Artikel aus der Auslage auf die Theke und das passende Entgelt. -&gt; WE gerichtet auf den Abschluß eines Kaufvertrages.). Der Vollständigkeit halber wird daher die Rücksendung als schlüssiger Erklärung des Widerrufs zu gelten haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Fraglich ist daher, wie die Rücksendung zu erfolgen habe, ob ihr ein Handlungsakt - die "Annahme" - vorauszugehen hat. Das kann man verneinen, denn Rücksendung bedeutet nach allgemeinem Sprachverständnis nur, daß die widerrufene Kaufsache zurück zum VK gelangen soll. Der K ist nicht verpflichtet, vorher das Paket "anzunehmen", zu öffnen und zurückzuschicken. Das wäre auch widersinnig, denn in diesem Falle könnten Gebrauchsspuren entstehen, die zwar faktisch eine Verschlechterung der Kaufsache bedeuten, aber bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme zwecks Prüfung der Sache&amp;nbsp;&amp;nbsp;keine Wertersatzpflicht für den Verbraucher entstehen läßt, §357 III.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Daß es aber nicht auf §356 ankommt, das liegt an dem von Dir vorsätzlich unterschlagenem Abs. 1 des §. Laie und Jurist sehen in der Rückgabe technisch etwas anderes. Daher lese Dir noch mal §356 I durch. Rechtstechnisch besehen bildet der §355 den Aufhänger für das in der Praxis geläufige "kostenlose Rückgaberecht". Juristische Terminologie hat häufig wenig gemein mit dem "allgemeinen" Sprachgebrauch.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 13:23:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478503.html#1478503</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T13:23:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478499.html#1478499</link>
      <description>so ihr schlaumeier ich wollte es ja eigentlich nicht aber mir platzt bald der kragen &lt;br&gt;&lt;br&gt;also mir ist folgendes passiert irgendein strolch hat bei einer besagten firma Norsk-it waren im wert von 500 Euro bestellt ihr könnt mir glauben das ich nicht schlecht gestaunt habe als ich nach längerer zeit mal wieder in meine E-mails schaute !!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;und da die Auftragsbestätigung las (kann mr.freeze wieder sagen das stimmt nicht ist aber so) da ich ja nichts bestellt hatte habe ich dem verkauf gemailt das es sich hier um einen irtum handeln muss aber keine antwort !!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;so dann kam der besagte tag an dem das paket ankommen sollte hatte aber vorher schon strafanzeige gegen unbekannt bei der Kriminalpolizei hier in gütersloh gestellt!!!! Vorgangsnummer 200420166251-001 (Tag der anzeige 19.02.2004) und sogar die kripo hat mir abgeraten das paket anzunehmen und sollte die annahme verweigern das hab ich dann auch getan so jetz hat die staatsanwaltschaft hildesheim die sache in der hand (Geschäfts.Nr 30UJs5442/04a&amp;nbsp;&amp;nbsp;bei der staatsanwaltschaft Hildesheim,Kaiserstr.60) und ermittelt freitag erhielt ich dann ein schreiben der NORSK-it Inkasso Europe ich hätte die annahme verweigert und sollte 19.90Euro bezahlen ansonsten gerichtlicher mahnbescheid nur was die wohl noch nicht wissen die sache ist schon vor gericht!!!&lt;br&gt;-------------------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;so mr.freeze wenn sie das lesen bitte ich sie nochmals setzen sie sich mit mir in verbindung da es mittlerweile höchste zeit ist !!!!! weil die Kriminalpolizei spasst nicht lange !!!!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;so meine angebliche Kundennummer lautet &lt;br&gt;&lt;br&gt;Andreas Orlowski&lt;br&gt;Rapsweg 23 &lt;br&gt;33334 Gütersloh&lt;br&gt;KD.Nr 232251 &lt;br&gt;Re.Nr 200046&lt;br&gt;&lt;br&gt;so jetzt hoffe ich bald mal von ihnen zu hören &lt;br&gt;&lt;br&gt;sie können mich auch unter ICQ 134083836 erreichen !!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;oder E-Mail&amp;nbsp;&amp;nbsp;orlowski@t-online.de&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 13:22:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478499.html#1478499</guid>
      <dc:creator>2FAST4YOU</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T13:22:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478435.html#1478435</link>
      <description>Ich wollte nur auf die Antiquiertheit der zitierten Stelle hinweisen. Meiner Ansicht nach - nach sehr grober Durchsicht des Falles - sehe ich Deine Sicht der Dinge als juristisch vertretbar an. Ich denke kaum, daß Du schadensersatzpflichtig bist. Einzig die Kosten für die Hinsendung dürften bei Dir verbleiben. Insofern gibt es noch keine Urteile, die auch die Hinsendekosten dem Unternehmer qua Gesetz auferlegen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 12:57:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478435.html#1478435</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T12:57:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478398.html#1478398</link>
      <description>Noch was zum Nachdenken&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand etwas schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften."&lt;br&gt;&lt;br&gt;John Ruskin &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 12:35:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478398.html#1478398</guid>
      <dc:creator>Temp123</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T12:35:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478214.html#1478214</link>
      <description>Nochmal:&lt;br&gt;Ab dem Abschluss einer Bestellung kannst du widerrufen.&lt;br&gt;Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und gilt für 14 Tage.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:&lt;br&gt;1. Man widerruft die Bestellung. &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="Packet"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt; kommt man verweigert die Annahme. Man hat widerrufen also keine Ansprüche seitens des Verkäufers ggü. dem Kunden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;2. Man verweigert die Annahme. Der Verkäufer kann dann Schadenersatzansprüche geltend machen. (ob du es mir nun glaubst oder nicht...)&lt;br&gt;&lt;br&gt;In deinem Fall geht es wohl darum, wenn ich es nun richtig verstanden habe, gesetzlich gesehen, darum ob deine Mail ein Widerruf war oder nicht. Hast du z.B. eine Übermittlungs- bzw. Lesebestätigung?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:50:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478214.html#1478214</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:50:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478169.html#1478169</link>
      <description>so, ein allerletzter versuch in kurzform für dich:&lt;br&gt;&lt;br&gt;ein kaufvertrag kommt durch abgabe und annahme eines angebotes zustande.&lt;br&gt;du hast in dem fall ein angebot an norskit abgegeben, eine festplatte für xx  zu kaufen. norskit hat dein angebot angenommen indem sie dir die festplatte zugeschickt haben. das bedeutet, dass es deine pflicht gewesen wäre die lieferung anzunehmen um den kaufvertrag abzuschliessen. durch deinen annahmeverweigerung ist es aber zu einer störung des kaufvertrages deinerseits gekommen und du bist deinen pflichten als käufer nicht nachgekommen, sprich die ware anzunehmen und diese zu bezahlen, danach hättest du auch von deinem dir gesetzlich zustehenden widerrufsrecht gebrauch machen können indem du die waren BEZAHLT und DANACH zurück geschickt hättest.&lt;br&gt;... und jetzt frag bitte nicht wieder, wo das steht,es ist so wie es ist, ich hab langsam das gefühl du willst es nicht begreifen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:34:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478169.html#1478169</guid>
      <dc:creator>freaky1975</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:34:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478155.html#1478155</link>
      <description>Nach allem was ich hier so lese, bleibt nur zu hoffen das Norsk-IT recht hat mit der Forderung und Du laenge mal breite pecken kannst (und es hoffentl. auch zu einem Verfahren kommt das Du natuerl. verlieren wirst) &lt;br&gt;&lt;br&gt;Haettest Du Dich an die Gesetze gehalten gaebe es die Troubles nicht. Durch einen kl. Fehler von Dir wird die Forderung zu recht bestehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;btw. Stelle Dir vor, jeder bestellt Online und nimmt dann die Ware nicht an und beharrt natuerlich drauf das er das ja angebl. darf! Da wirds nicht viele Haendler geben die das ueberleben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:27:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478155.html#1478155</guid>
      <dc:creator>Funki</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:27:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478137.html#1478137</link>
      <description>&gt; vergiss es der ist meiner meinung nicht schlau genug!der glaubt er ist der&lt;br&gt;&gt; coole westernheld mein wort ist gesetz...blablader sollte wirklich mal zum&lt;br&gt;&gt; anwalt gehen, damit ihm dieser die wahre gesetzeslage erklärt!Gruß Sonic The&lt;br&gt;&gt; Hedgehog(vormals mdma)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du weisst doch gar nicht was du labberst. Halt dich raus, und mach erstmal deine Schulaufgaben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:19:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478137.html#1478137</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:19:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478134.html#1478134</link>
      <description>&gt; smeiner meinung lügst du wie gedruckt!wenn du beim anwalt gewäsen wärst&lt;br&gt;&gt; wüsstest das du einen kaufrücktritt nach dem FAG nur machen kannst wenn du die&lt;br&gt;&gt; ware vorher annimmst!für mich bist du gleichwertig mit der firma norsk-itGruß&lt;br&gt;&gt; Sonic The Hedgehog(vormals mdma)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja und, du Kasper? Wer will das wissen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:17:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478134.html#1478134</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:17:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478133.html#1478133</link>
      <description>&gt; und der knackpunkt&lt;br&gt;&gt; ist das wort "rücksendung": denn du hast es nicht zurück gesendet sondern die&lt;br&gt;&gt; annahme verweigert, darum geht es....und zu deiner frage: es ist egal, wie&lt;br&gt;&lt;br&gt;WO bitte ist das definiert, und zwar mit genau diesem "Annahmeverweigerung"? Ich will wissen, welches Gesetz es mir verbietet, die Annahme innerhalb der Frist zu verweigern. Was ist denn, wenn ich mittlerweile festgestellt habe, dass ich eine falsche Ware geordert habe? Wer will mich dann zwingen, diese falsch bestellte Ware zu nehmen, mein Geld für den Versender arbeiten zu lassen, und abzuwarten, ob ich dass Geld noch wieder sehe?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr redet hier einen solchen schmarrn.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; wenn´s dir um´s prinzip geht, nimm dir nen anwalt (der dir aber auch von einem&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab ich bereits erledigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; verfahren abraten wird) und bring den fall vor´s gericht, es wird mit einem&lt;br&gt;&gt; vergleich und einer teilung der kosten enden... die gerichte haben eh nichts&lt;br&gt;&gt; besseres zu tun als verfahren wegen ein paar  streitwert zu&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sorry, aber dass ist dummes Zeug.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:16:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478133.html#1478133</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:16:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478128.html#1478128</link>
      <description>vergiss es der ist meiner meinung nicht schlau genug!&lt;br&gt;der glaubt er ist der coole westernheld &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":("/&gt;&lt;br&gt;mein wort ist gesetz...blabla&lt;br&gt;&lt;br&gt;der sollte wirklich mal zum anwalt gehen, damit ihm dieser die wahre gesetzeslage erklärt!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:13:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478128.html#1478128</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:13:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478122.html#1478122</link>
      <description>smeiner meinung lügst du wie gedruckt!&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn du beim anwalt gewäsen wärst wüsstest das du einen kaufrücktritt nach dem FAG nur machen kannst wenn du die ware vorher annimmst!&lt;br&gt;&lt;br&gt;für mich bist du gleichwertig mit der firma norsk-it&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:10:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478122.html#1478122</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:10:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478117.html#1478117</link>
      <description>&lt;br&gt;das steht da (was du mir aber wahrscheinlich nicht glauben wirst):&lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 356&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;und der knackpunkt ist das wort "rücksendung": denn du hast es nicht zurück gesendet sondern die annahme verweigert, darum geht es....&lt;br&gt;und zu deiner frage: es ist egal, wie lange du es denn "gehabt haben müsstest" (max. halt 14 tage), es hätte gereicht, den NN-betrag zu bezahlen, einen paketaufkleber wieder draufzumachen auf das paket und es zurückzusenden wenn du es danach direkt zur post gebracht hättest. aber das hast du nicht getan da du die annahme verweigert hast...&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber wenn´s dir um´s prinzip geht, nimm dir nen anwalt (der dir aber auch von einem verfahren abraten wird) und bring den fall vor´s gericht, es wird mit einem vergleich und einer teilung der kosten enden... die gerichte haben eh nichts besseres zu tun als verfahren wegen ein paar  streitwert zu führen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:08:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478117.html#1478117</guid>
      <dc:creator>freaky1975</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:08:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478108.html#1478108</link>
      <description>&lt;br&gt;&gt; geschehen ist, bist du verpflichtet ERSTMAL die ware anzunehmen (was du nicht&lt;br&gt;&gt; getan hast), &lt;br&gt;&lt;br&gt;Du meine Güte! WO steht das und warum hat mich der Händler NICHT darauf hingewiesen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das soooooo schwer zu beantworten?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist ja gut und schön, wenn man sich selbst Gesetze zusammen bastelt, aber dann sollte man nicht erwarten, dass sich jemand anerer daran hält.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:05:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478108.html#1478108</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:05:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Dann lach doch.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478095.html#1478095</link>
      <description>Und wo bitte im §§355 steht nun, dass ich gegen die AGBs von NOrsk-IT verstoßen habe, óder dass ich verpflichtet bin, die Ware in Händen gehalten zu haben? Wo?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wenn dem so ist, wie lange hätte ich sie denn nun haben müssen? Eine Minute? Eine Stunde? Einen Tag? 14 Tage?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir ist es schnurzpipegal, welcher Paragraph nun geritten werden soll, Fakt ist:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nirgendwo steht für mich verbindlich, dass ich den Kaufvertrag nicht durch Annahmeverweigerung widerrufen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn doch, zeig mir WO das steht...ich warte &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 10:01:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478095.html#1478095</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T10:01:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478073.html#1478073</link>
      <description>&gt; an deiner stelle würde ich die 9,90 versandkosten bezahlen, dann hast du ruhe&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nie im leben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; und musst nicht das gefühl haben als "verlierer" dazustehen.die 5&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich werde nicht der Verlierer sein, sondern Norsk-IT. Wenn die mal die Gerichtskosten gezahlt haben, und meinen Anwalt, werden die sich überlegen, solcherlei Scherze auch zukünftig zu machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; wertminderung sind lächerlich, die werden norsk, falls es zum rechtsweg kommt,&lt;br&gt;&lt;br&gt;So lächerlich wie alles andere.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; einsichtig bist, dann zahl die 9,90 und die sache dürfte erledigt sein (es&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das hat mit Einsicht nichts zu tun. Es geht hier um das Prinzip. Da könnte ja jeder kommen, und mit absurden Rechnungen mir Geld aus der Tasche ziehn wollen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; sei denn norskit ist genauso streitsüchtig und reitet auf prinzipien rum, was&lt;br&gt;&gt; mich auch nicht wundern würde, dann gehts halt vor den&lt;br&gt;&gt; kadi&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird wohl nicht zu vermeiden sein. Seis drum. Die werden es lernen (müssen).&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:55:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478073.html#1478073</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:55:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478072.html#1478072</link>
      <description>du hast NICHT widerrufen indem du die annahme des paketes verweigert hast, meine güte, das ist doch nicht so schwer. ein widerruf ist nur dann möglich, wenn der artikel noch nicht an die rausgeschickt wurde, falls dieses bereits geschehen ist, bist du verpflichtet ERSTMAL die ware anzunehmen (was du nicht getan hast), hast dann aber natürlich widerrum das recht bspw. durch RÜCKSENDUNG und NICHT durch ANNAHEVERWEIGERUNG von deinem widerrufsrecht gebrauch zu machen, und das hast du halt nicht getan. es ist in dem fall leider gottes DEIN fehler gewesen da du eine störung des kaufvertrages durch annahmeverweigerung begangen hast.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:55:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478072.html#1478072</guid>
      <dc:creator>freaky1975</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:55:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Gelächter!</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478065.html#1478065</link>
      <description>Gott, als hätte ich es nicht geahnt:&lt;br&gt;&lt;br&gt;§361a BGB ist obsolet. Den gibt es nicht mehr, wie schon weiter oben gesagt, fiel dieser auch im Zuge der Schuldrechtmodernisierung der Reform zum Opfer. An seine Stelle traten die §§355 ff. BGB. :D&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich empfehle dringend, immer nur auf aktuelle Gesetzestexte zu rekurrieren. Andernfalls läuft man Gefahr, nicht nur juristisch eine Niederlage einzustecken. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:53:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478065.html#1478065</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:53:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478043.html#1478043</link>
      <description>&gt; fakt 1: BGB geht vor AGB sofern diese ganz oder in teilen unzulässig sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;Richtig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; 2: du bist als verpflichtet die AGB´s des shops zu lesen und anzuerkennen, der&lt;br&gt;&gt; shop ist verpflichtet dich auf die agb´s hinzuweisen und zur verfügung zu&lt;br&gt;&gt; stellen&lt;br&gt;&lt;br&gt;Richtig, ist auch passiert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; fakt 3: wie schon tausendmal erwähnt, eine annahmeverweigerung ist&lt;br&gt;&gt; definitiv kein widderruf, &lt;br&gt;&lt;br&gt;Falsch. Wo steht das bitte in den AGBs oder dem §361a ?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;fakt 4: norsk hat geliefert, du hast nicht bezahlt&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;fakt 5: du befindest dich im annahmeverzug&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falsch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; würde und nochmal ganz deutlich: du hast dich im annahmeverzug befunden, &gt;eine annahmeverweigerung stellt keine rücksendung in deinem fall dar&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und warum, frage ich. Ich hab bisher x-mal darum gebeten, wo ,in dem konkreten Fall den AGBs von Norsk-IT, seht dass ich die Ware annehmen muss, und ERST DANN zurücksenden darf?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nochmal: Sagt mir bitte mal einen Paragraphen der mir verbietet, die Ware anzunehmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; die nie wieder auch nur einen einzigen cent von mir bekommen werden:&lt;br&gt;&gt;1. Norsk-IT&lt;br&gt;&gt;2. Interversand&lt;br&gt;&gt;3. CE&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke für den Hinweis.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:48:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478043.html#1478043</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:48:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478039.html#1478039</link>
      <description>an deiner stelle würde ich die 9,90 versandkosten bezahlen, dann hast du ruhe und musst nicht das gefühl haben als "verlierer" dazustehen.&lt;br&gt;die 5 wertminderung sind lächerlich, die werden norsk, falls es zum rechtsweg kommt, niemals zugesprochen da du den artikel ja noch nichtmal in den händen hattest, also keine abnutzung, beschädigung durch dich oder was auch immer vorlag. die anderen 5 wiedereinlagerungsgebühl sind wohl eher zweifelhaft....&lt;br&gt;also, wenn du so streitsüchtig bist, wie du tust, dann lass es drauf ankommen, aber du wirst garantiert nicht ohne schaden davonkommen, und wenn du einfach mal einsichtig bist, dann zahl die 9,90 und die sache dürfte erledigt sein (es sei denn norskit ist genauso streitsüchtig und reitet auf prinzipien rum, was mich auch nicht wundern würde, dann gehts halt vor den kadi)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:48:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478039.html#1478039</guid>
      <dc:creator>freaky1975</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:48:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1478023.html#1478023</link>
      <description>&gt; Ich maul dich nicht an, will dich auch nicht erziehen, sondern gebe dir bloss&lt;br&gt;&gt; ein paar Tips, aber anscheinend verlorenes Saatgut...Wer sagt dir denn bitte&lt;br&gt;&lt;br&gt;Schön. Danke.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; schön wer hier händler ist etc...klar bei einigen geht es aus der Signatur&lt;br&gt;&gt; hervor oder dem Namen, aber wer sagt dir z.B. ob ich ein Händler bin oder&lt;br&gt;&gt; nicht? Übrigens bin ich ein freier mensch (was auch du mir nicht absprechen&lt;br&gt;&gt; kannst...) und werde deinen Rat nicht befolgen und weiter lesen und schreiben&lt;br&gt;&gt; und werde auch weiterhin im Endeffekt keine Probleme mit Firmen haben und alle&lt;br&gt;&lt;br&gt;Schön. Klasse.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; Sachen repariert und geregelt kriegen. Also viel Spass bei deinem Kleinkrieg!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kleinkrieg?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist kein Kleinkrieg, sondern nur eine Schlacht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Den Krieg führt Norsk-IT gegen bestehende Gesetze, ihre Kundschaft und den Wettbewerb.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:40:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1478023.html#1478023</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:40:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477990.html#1477990</link>
      <description>Ich maul dich nicht an, will dich auch nicht erziehen, sondern gebe dir bloss ein paar Tips, aber anscheinend verlorenes Saatgut...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wer sagt dir denn bitte schön wer hier händler ist etc...&lt;br&gt;&lt;br&gt;klar bei einigen geht es aus der Signatur hervor oder dem Namen, aber wer sagt dir z.B. ob ich ein Händler bin oder nicht? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Übrigens bin ich ein freier mensch (was auch du mir nicht absprechen kannst...) und werde deinen Rat nicht befolgen und weiter lesen und schreiben und werde auch weiterhin im Endeffekt keine Probleme mit Firmen haben und alle Sachen repariert und geregelt kriegen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Also viel Spass bei deinem Kleinkrieg!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:25:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477990.html#1477990</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:25:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477985.html#1477985</link>
      <description>Ja im Gesetzestext steht "ohne Angabe von Gründen", du musst also den Grund nicht nennen warum du widerrufst, aber dass du widerrufst muss mitgeteilt werden und zwar: "schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache"&lt;br&gt;Es steht eindeutig "Rücksendung" Ich sehe in einer Annahmeverweigerung keine Rücksendung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und unterlass doch einfach mal deine Pöbeleien.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:20:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477985.html#1477985</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:20:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477975.html#1477975</link>
      <description>fakt 1: BGB geht vor AGB sofern diese ganz oder in teilen unzulässig sind&lt;br&gt;fakt 2: du bist als verpflichtet die AGB´s des shops zu lesen und anzuerkennen, der shop ist verpflichtet dich auf die agb´s hinzuweisen und zur verfügung zu stellen&lt;br&gt;fakt 3: wie schon tausendmal erwähnt, eine annahmeverweigerung ist definitiv kein widderruf, mit zustandekommen des kaufvertrages (der in deinem fall durch abgabe eines angebotes an norsk in form deiner bestellung und der annahme dieser bestellung seitens norsk zustande kommt) verpflichtest du dich zur zahlung des betrages und norsk verpflihctet sich zur lieferung der ware&lt;br&gt;fakt 4: norsk hat geliefert, du hast nicht bezahlt&lt;br&gt;fakt 5: du befindest dich im annahmeverzug&lt;br&gt;fakt 7: hättest du die NN-sendung bezahlt, angenommen und von mir aus am selben tag die ware "geprüft" und zurückgenommen, wärst du im recht und hättest von norsk den artikelpreis zzgl. versandkosten zurückverlangen können (so lange keine wertminderung durch gebrauch eingetreten ist&lt;br&gt;fakt 7: du bist im unrecht und wirst auf die nase fallen&lt;br&gt;fakt 8: ich bin bestimmt der allerletzte hier, der norskit rückendeckung geben würde&lt;br&gt;&lt;br&gt;und nochmal ganz deutlich: du hast dich im annahmeverzug befunden, eine annahmeverweigerung stellt keine rücksendung in deinem fall dar.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 09:15:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477975.html#1477975</guid>
      <dc:creator>freaky1975</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T09:15:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477933.html#1477933</link>
      <description>&gt; Es geht ja in 1. Linie um diesen Satz:"Der Widerruf muss keine Begründung&lt;br&gt;&gt; enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder&lt;br&gt;&gt; durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen"Ist die&lt;br&gt;&gt; Verweigerung der Annahme automatisch ein Widerruf.Ich bin kein jurist, aber&lt;br&gt;&gt; meine Meinung dazu wäre: nein ist es nicht. denn man muss den Verkäufer&lt;br&gt;&gt; wenigstens auf den Widerruf aufmerksam machen und eine Verwiegerung der&lt;br&gt;&gt; Annahme kann auch andere Gründe haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sagt mal, liest du auch die Beiträge oder was?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe&lt;br&gt;&lt;br&gt;a. Norsk-IT in einer ersten eMail, gefragt ob der Gutschein anerkannt wurde und mir Ausgezahlt wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;b. in einer zweiten Mail darauf hingewiesen, dass ich das Paket im Falle der Nichtbeantwortung meiner Mail zurück gehen lasse.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hast du es nun verstanden? Dazu muss man kein jurist sein!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nochmal:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wo bitte, wird die Verweigerung der Annahme als Widerruf ausgeschlossen? Zum mal im Gesetzestext steht, "ohne Angabe von Gründen", ich muss also NICHT mit dem Verkäufer in Kontakt treten, habe es aber dennoch getan.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Noch Fragen?&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:57:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477933.html#1477933</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:57:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477912.html#1477912</link>
      <description>Nu aber mal recht langsam.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hast du denn die eMail von mir an Norsk-IT gelesen? Welchen Grund sollte ich denn bitteschön haben, die anzumaulen? Wenn ich auf Fragen der Kundschaft nicht antworte, muss ich mich hinterher nicht beschweren, das auch vom Kunden keine Reaktion mehr kommt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du mir nicht antworten willst, dann lass es doch einfach.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich muss mich nicht anpöbeln lassen, von Händlern hier, die das gleicht Problem haben wie Norsk-IT, nämlich nicht im Preis einkalkuierte, und vom Kunden rechtmäßig in Anspruch genommene Rückgaberecht. Wenn die das nämlich machen würden, wär der Bestpreis kaputt, und somit die Schnäppchenjäger auch weg. Da wird dann probiert, durch illegale Abzocke Boden gut zu machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du die Wahrheit nicht vertragen kannst, oder dir die Antworten nicht passen, lass doch das Antworten sein. Oder das Lesen. Oder am Besten beides.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Deswiteren benötige ich hier niemanden der mich belehrt und mir Anstand beizubringen versucht, es sei denn ich bitte darum. Tut mir nicht leid, dass ich so ein troziger Kunde bin, und ein solcher den Norsk-IT gerne hätte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:52:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477912.html#1477912</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:52:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477875.html#1477875</link>
      <description>Es geht ja in 1. Linie um diesen Satz:&lt;br&gt;"Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist die Verweigerung der Annahme automatisch ein Widerruf.&lt;br&gt;Ich bin kein jurist, aber meine Meinung dazu wäre: nein ist es nicht. denn man muss den Verkäufer wenigstens auf den Widerruf aufmerksam machen und eine Verwiegerung der Annahme kann auch andere Gründe haben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:38:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477875.html#1477875</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:38:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477858.html#1477858</link>
      <description>Lieber John Wayne, &lt;br&gt;Ich kann dir zwar nicht sagen, was mein Vorredner meinte, aber ich kann dir sagen was ich damit meine:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es kommt immer auf den Ton darauf an, wenn ich mein ggü. direkt anschnauze, beschimpfe, immer Recht haben will auf teufel komm raus, nie einen Fehler eingestehe, der Händler eh immer der Böse ist etc. wird man auch nie etwas erreichen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe jedenfalls mit Freundlichkeit die besten Erfahrungen gemacht. Mal ein Beispiel:&lt;br&gt;Hatte einen Akku bei handybude bestellt, nach knapp zwei monaten war der am A...&lt;br&gt;Ich hätte nun hinschrieben können:&lt;br&gt;"Hallo ihr Betrüger und Verkäufer minderwertiger Ware, schickt mir innerhalb 2 tagen einen neuen Akku zu, oder ich verklag euch und verlange Schadenersatz in 4-stelliger Höhe", aber nein ich habe ganz freundlich hingeschrieben, dass der Akku immer wieder ausgehe etc, und was man da machen könne. Kurz darauf kam eine Antwortmail, am nächsten Werktag der neue akku (höherwertiges Modell), inkl. Schlüsselbändchen und frankiertem Umschlag für die Rücksendung des Defekten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich denke nicht, wenn ich die erste fiktive Mail abgeschickt hätte, dass überhaupt eine Antwort gekommen wäre.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielleicht solltest du einfach mal ein kleines Seminar mitmachen, wie man am besten mit den Mitmenschen umgeht und kommuniziert. Man kann auch bei noch so schlechten Sachverhalten immer einen gewissen Ton wahren. Beschimpfungen und Androhungen bewirken meistens das Gegenteil von dem was man will. Druck kann man auch mit freundlichen Worten ausüben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Lies dir doch schon nur mal deine Antworten in diesem Thread durch, es tut mir leid es dir sagen zu müssen, aber das sind reine Trotzreaktionen, auf Antworten auf deine Frage. ich denke viele werden es sich beim nächsten Mal überlegen, ob sie dir überhaupt noch antworten. Wobei wir wieder dabei wären, was man erreicht wenn man ein gewisses Niveau wahrt. Wieso nicht einfach eine sahcliche Diskussion über den Sachverhalt? Dir und anderen die dasselbe Problem haben wäre sicher mehr damit geholfen als durch Pöbeleien! &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:34:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477858.html#1477858</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:34:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477855.html#1477855</link>
      <description>&gt; Lieber John WayneIch möchte Ihnen mal aus der Realität berichten. Kunde &lt;br&gt;&gt; kommt&lt;br&gt;&gt; zu mir, schaut sich meine Artikelbeschreibung an, geht dann zum Bestpreisshop&lt;br&gt;&gt; und kauft.So sieht einfach die Realität aus.Ist aus der Statistik ersichtlich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sie werden lachen: Das glaube ich Ihnen sogar, auch ohne Statistik.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:34:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477855.html#1477855</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:34:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477842.html#1477842</link>
      <description>Hier mal der Gesetzestext, in welchem ich keine Reglung zur Rücksendung finden kann:&lt;br&gt;&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;§ 361a Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen&lt;br&gt;(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; die §§ 351 bis 353 sind nicht anzuwenden. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Informationen oder Erklärungen sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft den Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer sinngemäß.&lt;br&gt;&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es gibt ja sogar Shops, die sich dann noch einfach über das Gesetz hinwegsetzen, und aus den o.a. 40 Euro , mal nach belieben 50,100 oder 200 machen. Unglaublich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also, WO steht, dass ich in dem konkreten Fall, dass Paket hätte annehmen müssen, und erst DANN zurück schicken?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich finde keine Entsprechnug, weder in den AGBs noch im BGB §361a oder b.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und WO bitte steht, dass in diesem Fall Norsk-IT mir eine Phantasie-Rechnung stellen darf, und ich diese zu bezahlen hätte?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:26:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477842.html#1477842</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:26:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477825.html#1477825</link>
      <description>Lieber John Wayne&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich möchte Ihnen mal aus der Realität berichten. &lt;br&gt;Kunde kommt zu mir, schaut sich meine Artikelbeschreibung an, geht dann zum Bestpreisshop und kauft.&lt;br&gt;So sieht einfach die Realität aus.&lt;br&gt;Ist aus der Statistik ersichtlich.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:17:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477825.html#1477825</guid>
      <dc:creator>Temp123</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:17:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477774.html#1477774</link>
      <description>Eine Anmerkung noch:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe auch gerade gesucht, und es gibt tatsächlich Anbieter die in den AGBs sagen was im Fall einer unberechtigten Annahmeverweigerung passiert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dennoch war in diesem Fall die Annahmeverweigerung nicht unberechtigt, und auch nicht vom Widerruf ausgenommen. Ich (bzw. meine eMails) wurden einfach ignoriert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was hätte ich den tun sollen? Die 0190 anrufen? Nie im leben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Hauptkommunikationsmittel ist eMail". Aber eben als Einbahnstraße.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So. Nun musst du mich entschuldigen, ich reite gleich nach Texas &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 08:02:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477774.html#1477774</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T08:02:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477730.html#1477730</link>
      <description>&gt; Dazu möchte ich noch was sagen.Bitte seien sie nicht durch die schwarzen&lt;br&gt;&gt; Schafe auf Onlineshopping angefressen, aber die Zeit zeigt ganz einfach, das&lt;br&gt;&lt;br&gt;Na, ich kenne sehr wohl einige Onlineanbieter, die eben nicht per Abzocke Geld verdienen müssen. Und da bekommt man auch Antworten auf Fragen, usw.&lt;br&gt; &lt;br&gt;&gt; mann nicht den besten Preis und gutes Service bieten kann. Onlineshopping ist&lt;br&gt;&gt; bestimmt der Einkauf der Zukunft, wird und kann aber nur ein zusätzliches&lt;br&gt;&gt; Service sein.Zum guten Personal:Ich kann mir nicht vorstellen, gutes und&lt;br&gt;&gt; motiviertes Personal um Euro 900 netto zu bekommen, bei Bestpreisshops muss&lt;br&gt;&gt; aber auch beim Personal gespart werden, dazu der Stress bei der Arbeit, denn&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist schon klar. Aber: Die haben keine Zeit im Vorfeld eMails zu beantworten, aber die Kundschaft zu bedrohen geht immer.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; der Umsatz muss ungleich höher als bei fairer Kalkulation sein. Unsere Kunden&lt;br&gt;&gt; wissen zum Glück zu schätzen, das wir zu Ihnen nach Hause kommen, sie beraten,&lt;br&gt;&gt; das beste Angebot für sie heraussuchen und Ihnen den PC liefern und sie&lt;br&gt;&gt; einschulen. Aber das kostet Geld, welches ich nicht in der Lage bin, durch&lt;br&gt;&gt; Bestpreis zu kalkulieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und so wirds auch in Zukunft laufen. Und mit jedem Euro den ich beim Seriösen Händler ausgebe, habe ich ja ausserdem das gute Gefühl, die Abzocker nicht auch noch finanziell weiter zu unterstützen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:39:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477730.html#1477730</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:39:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477715.html#1477715</link>
      <description>&gt; Der Widerruf ist durch Rücksendung erfüllt, ja. Unberechtigte&lt;br&gt;&gt; Annahmeverweigerung stellt jedoch keine Rücksendung dar - verstehst du mich?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wo steht den dass in den AGBs? Und verweise bitte hier nicht immer auf das BGB, denn ich bin kein Anwalt, und auch nicht verpflichtet, das BGB auswendig zu können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass der Kunde verpflichtet werden kann, die FAQ eines Shops zu lesen. Diese ist ja nicht mal schwarz auf weiss beim Kunden vorhanden, und kann minütlich, nach Gusto des Anbieters, geändert werden. So wie eben auch eine eMail.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:34:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477715.html#1477715</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:34:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477704.html#1477704</link>
      <description>Dazu möchte ich noch was sagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bitte seien sie nicht durch die schwarzen Schafe auf Onlineshopping angefressen, aber die Zeit zeigt ganz einfach, das mann nicht den besten Preis und gutes Service bieten kann. Onlineshopping ist bestimmt der Einkauf der Zukunft, wird und kann aber nur ein zusätzliches Service sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum guten Personal:&lt;br&gt;Ich kann mir nicht vorstellen, gutes und motiviertes Personal um Euro 900 netto zu bekommen, bei Bestpreisshops muss aber auch beim Personal gespart werden, dazu der Stress bei der Arbeit, denn der Umsatz muss ungleich höher als bei fairer Kalkulation sein. Unsere Kunden wissen zum Glück zu schätzen, das wir zu Ihnen nach Hause kommen, sie beraten, das beste Angebot für sie heraussuchen und Ihnen den PC liefern und sie einschulen. Aber das kostet Geld, welches ich nicht in der Lage bin, durch Bestpreis zu kalkulieren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:30:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477704.html#1477704</guid>
      <dc:creator>Temp123</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:30:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477701.html#1477701</link>
      <description>&gt; mein rat zum schluss..... die 20 euro (&lt;br&gt;&gt; sind die angegebenen kosten oder?) zu bezahlen und sich eine Mahnklage zu&lt;br&gt;&gt; ersparen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Genau. Und darauf Zielt wohl letzten Endes auch der Versuch von Norsk-IT. Den Kunden einschüchtern mit einer Verhalndlung vor Gericht, und drauf hoofen dass der Depp schön brav bezahlt. Lächerlich!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:29:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477701.html#1477701</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:29:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477689.html#1477689</link>
      <description>&gt; "es gilt was in den AGBs steht, sonst nichts."Doch: es gilt, was im BGB steht.&lt;br&gt;&gt; Nur weiter kann ich dir dazu nichts sagen - für mich ist dieser&lt;br&gt;&gt; Paragraphendschungel auch undurchschaubar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist im Grund doch ganz einfach. Der Widerruf ist durch Rücksendung erfüllt. Oder durch eMail. Es ist beides geschehen. Mit dem Hinweis, bei nichtmelden von Norsk-IT geht die Sendung zurück.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist doch ganz einfach.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:26:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477689.html#1477689</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:26:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477678.html#1477678</link>
      <description>Der Händler wird nicht in die Pfanne gehauen, sondern dem Kunden besagte Pfanne um die Ohren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und noch mal: Ist es so dermaßen schwer eMails zu beantworten? Was für ein Service ist das?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Auf meine konkret gestellte Frage, ob die Differenz zwischen Lieferung (also NN-Betrag) und Bestellwert-5 an mich ausgezahlt wird, kam KEINE Antwort. Dies interpretiere ich als ein Nein. Somit wurde dann in zweiter Mail von mir gesagt, dass die Ware immernoch bei der Post zur Abholung liegt, und auch dort verbleibt, wenn ich keine Antwort bekomme.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist irgendwas hier immer noch unklar?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr könnt soviel ihr wollt an Sinn und Unsinn in den Fall hineininterpretieren, es ist einfach wie es ist. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:21:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477678.html#1477678</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:21:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477665.html#1477665</link>
      <description>&gt; Ich kann dir konkret wenig sagen.Nur eines: Eine Annahmeverweigerung ist KEINE&lt;br&gt;&gt; Rücksendung und gilt daher NICHT als Widerruf im Sinne des Widerrufgesetzes.Zu&lt;br&gt;&gt; meinen Textauszügen von deren Homepage: da steht in den FAQ unter Gutschrift&lt;br&gt;&gt; eindeutig, daß die bei NN Sendungen NICHT miteinbezogen werden können =&gt; das&lt;br&gt;&gt; ist der einzige Knackpunkt. Denn wenn von vornherein gilt, daß die 5? NICHT&lt;br&gt;&gt; abgezogen werden, dann war die Annahmeverweigerung unberechtigt und somit hast&lt;br&gt;&gt; du den Schaden zu tragen, der Norsk dadurch entstanden ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir ist, zum x-mal jetzt, Sch***egal was auf inrgendeiner Homepage steht, es gilt was in den AGBs steht, sonst nichts.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und ich möchte bitte, dass mir jemand die Textpassage zeigt, wo in den AGBs der Widerruf NICHT duch Annahmeverweigerung erfüllt werden kann. WO steht das?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:13:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477665.html#1477665</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:13:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477660.html#1477660</link>
      <description>&gt; Das ist oft auch ein Grund (allgemein bei E-Mails), warum man keine Antwort&lt;br&gt;&gt; erhält Ich hab komischerweise immer innerhalb von 2 Tagen Antworten von Norsk&lt;br&gt;&gt; erhalten - dabei ging es hauptsächlich um Reklamationsgeschichten &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja und? Ich hab keine Antwort erhalten. Was willst du denn damit sagen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:10:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477660.html#1477660</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:10:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477657.html#1477657</link>
      <description>&gt; ob die&lt;br&gt;&gt; annahmeverweigerung  hier berechtigt war, kann ich nicht beurteilen, doch sei&lt;br&gt;&gt; dahingestellt, das es sicher gelindere mittel  gibt eine vertragsstreitigkeit&lt;br&gt;&gt; um 5 euro zu klären , als kosten zu verursachen die diesen betrag um ein&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ganz genau das sind ja meine Worte. Wenn die Firma es als nicht mötig erachtet auf meine eMail am Tage der Lieferung sowie zwei Tage später,zu Antworten, habe ich deren Kosten bestimmt nicht zu verantworten. Hättest du die Beiträge gelesen wüsstest du es.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; vielfaches zu übertsteigen drohen...mein rat zum schluss..... die 20 euro (&lt;br&gt;&gt; sind die angegebenen kosten oder?) zu bezahlen und sich eine Mahnklage zu&lt;br&gt;&gt; ersparen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich warte auf die Klage. Weil ich auch diese Kosten nicht tragen muss.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 07:09:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477657.html#1477657</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T07:09:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477605.html#1477605</link>
      <description>&gt; Ich meine mich erinnern zu können, daß auf der Seite ausgwiesen war, daß die&lt;br&gt;&gt; 5? nachträglich auf das Konto des Empfängers überwiesen werden. Kann mich aber&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nein, die sollten ausdrücklich bei der Bestellung abgezogen sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; auch irren.Die Frage ist hier doch einfach: Ist eine Annahmeverweigerung ein&lt;br&gt;&gt; Widerruf?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Natürlich, es sei denn, das ist in den AGBs anders geregelt. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass sowetwas überhaupt rechtlich durchsetzbar ist.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 06:53:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477605.html#1477605</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T06:53:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477595.html#1477595</link>
      <description>Nein, sie waren nicht abgezogen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 06:48:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477595.html#1477595</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T06:48:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477590.html#1477590</link>
      <description>&gt; von Norsk denke, aber meiner Meinung nach hast du mit der Annahmeverweigerung&lt;br&gt;&gt; einen bösen Fehler begangen und ich sehe keine "Schuld" bei Norsk noch sind&lt;br&gt;&gt; deren Forderungen irgendwie undurchschaubar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hi! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sorry, aber das ist alles dummes Zeug. In den AGBs steht, wie ich bereits geschriben habe, nicht dass ich die Lieferung angenommen haben muss. Der Widerruf ist durch Rücksendung erfüllt. So steht es, so ist es. Da gibt es keinerlei Ausnahmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Norsk-IT nun der Meinung ist, dass die Kundschaft dass Geschäftsrisiko zu tragen hätte, sind sie auf dem Holzweg. Wenn eine Firma es sich nicht leisten kann, per NN zu versenden, und somit das Risiko der Kostenübernahme zu tagen, sollen sie es bitte lassen. Aber hinter den Hinweisen auf der Norsk-IT Homepage, man solle doch wnn möglich per NN ordern, steht ganz klar das Ansinnen, hier noch den einen oder Anderen Euro ab zu greifen. Geht ja aus Kommentaren hervor wo die Ware ja Angenommen wurde, und trozdem "Gemahnt" wurde.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber zurück zum Thema. In den AGBs steht widerrum kein einziger Satz zu "Annahmeverweigerung". Wie sollte auch, da die Rücksendung, und somit auch die Annahmeverweigerung, den Widerruf erfüllen, welcher mein AGB-gegebenes Recht ist. Punkt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich frage: Auf welcher rechtlichen Basis, will Norsk-IT hier Geld von mir?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dein Verweise auf die o.a. Homepge, ist vollkommen uninteressant, da es zur Erfüllung der AGBs (hier der zitierte Punkt Nr. 6) eben NICHT dieses Vermerkes "Widerruf" bedarf, denn diese Bedingung hätte ein Teil der AGBs sein müssen, und das war sie eben NICHT. Somit ist, was Norsk-IT gern hätte und was sie einfordern können, eben nicht das gleiche.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Diese Diskussion ist mühselig. Sage mir doch bitte mal konkret, gegen welchen Punkt in der AGB ich verstoßen habe, und warum das so ist. Die Fakten kennst du ja. Und die AGB wie ich denke auch.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 06:46:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477590.html#1477590</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T06:46:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477519.html#1477519</link>
      <description>Wenn ich nun die Kommentare von Freeze mit denen von John Wayne vergleiche, dann stösst man auf zwei Federn mit gleichem Niveau...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 05:37:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477519.html#1477519</guid>
      <dc:creator>stinger</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T05:37:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): @Kgerstl und @Cowboy</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477506.html#1477506</link>
      <description>Ich weiß es nicht. Ich hatte mal - ich wußte selbst nicht, wie mir geschah - von E-Bug einen Newsletter erhalten, in dem auch die Rede von einem 5 -Gutschein war (Ich hatte dort und werde dort nie bestellen. Vielleicht haben sie meine GH-Email genommen.). Wie das im einzelnnen ablaufen sollte, weiß ich jedoch nicht mehr. Aus anderen Bereichen ist mir jedoch bekannt, daß dieser Gutschein eben auch mit dem Rechnungsbetrag verrechnet wird. Bei Überweisungen in Höhe von 5  übersteigen die Bankkosten regelmäßig den zu überweisenden Betrag. Das ergäbe also keinen Sinn für Norsk.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Sache ist komplexer, als es den Anschein hat. Gegen den Ersatz von Mehraufwendungen (vgl. §304 BGB) spricht seitens Norsk-IT nichts. Allerdings gibt es da auch einen §320, der wiederum §304 ausschließt. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Umgekehrt ist man auch hier bei einem weiteren Mythos: trotz Nichtannahme bleiben beide Parteien bis zum Rücktritt erst einmal weiterhin verpflichtet, dh der VK muß die Kaufsache übersenden und der K den Kaufpreis zahlen. Allerdings kann man in der Weigerung seitens des Cowboys auch schlüssig einen Rücktritt sehen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie gesagt, ganz ohne Reiz ist die Sache nicht. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 05:27:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477506.html#1477506</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T05:27:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477475.html#1477475</link>
      <description>die bestimmung über die ihr diskutiert basiert auf der fernabsatz-rl, diese ist gemeinschafts konform zu interpretieren.Folglich ist darauf zu verweisen, das im falle eines rücktrittes der händler sehr wohl berechtigt ist seine Kosten, die wenn auch durch einen berechtigten rücktritt entstanden sind geltend zu machen. darunter fallen etwa porto, verpackung,wertminderung etc. diese kosten dürfen lediglich den aufwand&amp;nbsp;&amp;nbsp;abdecken. der sinn dieses rücktrittrechtes , ist es dem konsumenten , der im internet etwas bestellt, die möglichkeit zu geben, die ware aus der nähe zu betrachten, von seinen eigenschaften&amp;nbsp;&amp;nbsp;zu überzeugen oder um festzustellen, das die ware für den gewünschten zweck doch nicht das richtige ist, und der dann noch vom vertrag zurücktreten kann... diese prüfung des konsumenten soll ja nicht zum schaden des händlers sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;in wie weit eine annahmeverweigerung als rücktritt isd fernabsatzrichtlinie zu verstehen ist ?... kommt es darauf an , dass eindeutig der wille des konsumenten zu erkennen ist vom vertrag zurückzutreten...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ob die annahmeverweigerung&amp;nbsp;&amp;nbsp;hier berechtigt war, kann ich nicht beurteilen, doch sei dahingestellt, das es sicher gelindere mittel&amp;nbsp;&amp;nbsp;gibt eine vertragsstreitigkeit um 5 euro zu klären , als kosten zu verursachen die diesen betrag um ein vielfaches zu übertsteigen drohen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;mein rat zum schluss..... die 20 euro ( sind die angegebenen kosten oder?) zu bezahlen und sich eine Mahnklage zu ersparen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 May 2004 03:26:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477475.html#1477475</guid>
      <dc:creator>keine_Ahnung</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-04T03:26:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477453.html#1477453</link>
      <description>ok, bei der Bestellbestätigung. Aber bei Zahlung an der haustür sollte es dann abgezogen sein, oder nicht? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber wir spekulieren hier nur - soll uns das doch der threadstarter sagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich geh jetzt heia, N8&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 23:44:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477453.html#1477453</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T23:44:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477446.html#1477446</link>
      <description>wenn aber auf der HP steht, daß die nachher aifs Konto überwiesen werden? Dann wärs ja wieder OK.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 23:34:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477446.html#1477446</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T23:34:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477445.html#1477445</link>
      <description>abgesehen davon: &lt;br&gt;die Wertminderungs- und Wiedereinlagerungsgebühr ist IMHO höchst zweifelhaft und AFAIK gesetzlich nicht gedeckt, zumindest nicht im Ö-Fernabsatzgesetz - but IANAL (damit wieder alle was zu lachen haben).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenns allerdings ne ungerechtfertigte Annahmeverweigerung war, geht vielleicht sogar das OK.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 23:33:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477445.html#1477445</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T23:33:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477444.html#1477444</link>
      <description>Also soweit ich das jetzt verstanden habe war der Preis nicht "korrekt". Die 5 wurden nicht abgezogen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;mfg&lt;br&gt;Andy&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 23:32:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477444.html#1477444</guid>
      <dc:creator>andvol</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T23:32:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477443.html#1477443</link>
      <description>völlig deiner Meinung, die ich auch schon oft genug vertreten hab.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn ich allerdings etwas um (krasses Beispiel) 100 bestelle und am NN-Zettel stehen 150, dann ist die Annahmeverweigerung korrekt, weil die Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen nicht erfolgte.&lt;br&gt;Drum die Frage "war der Preis korrekt"?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 23:30:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477443.html#1477443</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T23:30:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477413.html#1477413</link>
      <description>was hier der grund ist kann ich nicht sagen...ist mir auch wurscht.&lt;br&gt;ich bin halt nur der meinung das es nicht angehn kann das jemand waren zugeschickt bekommt und für sie etwas zahlen muss egal ob er sie bestellt hat oder nicht.&lt;br&gt;wenn die lage so ist mach ich sofort ein geschaäft auf....versende ware im wert von 10 euros...und verlange die 10 euro als "wiedereinlagerungs und wertminderungs gebür" falls der "kunde" wieder erwarten(*g*) die ware nicht annimmt....&lt;br&gt;an namen und anschrift sollte doch per telefonbuch leicht herran zu kommen sein...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 22:58:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477413.html#1477413</guid>
      <dc:creator>Twist</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T22:58:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477381.html#1477381</link>
      <description>na waren die 5 auf der Nachnahmerechnung denn abgezogen oder nicht?&lt;br&gt;das geht aus deiner Schilderung irgendwie nicht hervor.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 22:35:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477381.html#1477381</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T22:35:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477363.html#1477363</link>
      <description>was habe ich für einen beweis das ich nicht bestellt habe?&lt;br&gt;&lt;br&gt;der besteller muss nur meinen namen und meine adresse kennen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;öffentliches telefon...bestellhotline anrufen...danke.&lt;br&gt;&lt;br&gt;oder ich bestell über ein internet caffee&lt;br&gt;&lt;br&gt;oder per email&lt;br&gt;&lt;br&gt;genau für diesen fall musst du das packet nicht annehmen...und das ist den händler sein risiko.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 22:27:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477363.html#1477363</guid>
      <dc:creator>Twist</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T22:27:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477336.html#1477336</link>
      <description>angenommen jemand bestellt auf meinen namen....&lt;br&gt;postbote kommt zu mir und will geld von mir für etwas was ich nicht bestelllt habe...&lt;br&gt;ich nehms nicht an...&lt;br&gt;norsk it will dann geld von mir??????&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich glaubs mal nicht....&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 22:11:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477336.html#1477336</guid>
      <dc:creator>Twist</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T22:11:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477275.html#1477275</link>
      <description>&gt; viele gemacht drum haben die ihren offizellen standort ja aus dem deutschen&lt;br&gt;&gt; sprachraum entsorgt.--"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."&lt;br&gt;&gt; Bertolt Brecht&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hallo!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir ist es ehrlich gesagt, sowas von egal wo die ihren Standort haben. Hier sind wir in Deutschland, und wenn die zu unrecht Geld von mir haben wollen, geht es vor Gericht. Und zwar hier in Deutschland und sonst nirgends. Dieses Verhalten mag aud dem Dschungel wo die herkommen durchgehen, aber nicht mit mir!&lt;br&gt;Ende der Diskussion. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Und dass dieser Mr. Freeze nicht gerade mit Intelligenz überschüttet wurde, ist ja aus seinen dummdreisten Kommentaren heraus lesbar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe mich noch nie vor einer Ausseinandersetzung gedrückt, und werde damit jetzt nicht anfangen. (Deshalb heisse ich ja auch John Wayne &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; )&lt;br&gt;&lt;br&gt;Neee, mal im Ernst. Wenn man nicht mal in der Lage ist, seine eigenen AGBs zu verstehen, wäre ein Wechsel des Betätigungsfeldes nicht die dümmste Entscheidung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 21:34:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477275.html#1477275</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T21:34:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>AGB der Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477265.html#1477265</link>
      <description>Zum allgemeinen, besseren Verständnis worum es hier geht:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da die Firma Norsk-IT allem Anschein nach nicht in der Lage ist, die eigenen AGBs zu verstehen bzw. sich an diese zu halten, und Für alle Interessierten:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich gebe hier den Punkt Nr. 6 der AGBs der Firma Norsk-IT zum Besten!&lt;br&gt;&lt;br&gt;- Zitat:&lt;br&gt;&lt;br&gt;6. Widerrufsrecht&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sie sind als Verbraucher im Sinne von §13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;adresse&gt;&lt;br&gt;.&lt;br&gt;.&lt;br&gt;.&lt;br&gt;&lt;/adresse&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40.- übersteigt&lt;br&gt;&lt;br&gt;- Zitat ende.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wollen wir doch mal sehen was wir haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist &lt;br&gt;&lt;br&gt;a. nicht vorgeschrieben, dass ich die Ware in Empfang genommen haben muss.&lt;br&gt;b. rechtzeitig, also innerhalb einer Frist von 2 Wochen, zurückgegangen&lt;br&gt;c. auch bewiesen, dass die Bestellung hatte einen Wert von über 40 Eur hatte&lt;br&gt;d. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Also, liebe Norsk-IT: Was auf Gottes grüner Erde lässt Sie vermuten, ich würde Ihnen IRGENDETWAS Schulden??&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falls es Ihnen entgangen sein sollte: Ich bin jederzeit bereit, diese Sache vor jedem Gericht der Welt mit Ihnen auszufechten. Sie sollten sich allerdings im klaren darüber sein, dass Sie von mir auf gar keinen Fall auch nur einen einzigen Cent sehen werden, sondern noch draufzahlen werden. Und ich werde, da können Sie Gift drauf nehmen, mit allem(!) was ich aus dem Internet zusammmen bekomme bis da hin, Ihren Laden in das Licht rücken in welches er gehört. Das ist ein versprechen, meine Herren. Und die pflege ich zu halten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Des weiteren ist hier vielleicht kein Betrugsversuch im Gange, eine arglistige Täuschung aber in jedem Fall, da Sie versuchen, durch Androhung rechtlicher Schritte, ihnen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, und zwar auf Kosten Ihrer Kundschaft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe, dass andere meinem Beispiel folgen, und endlich solchem Treiben Einhalt gebieten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie gesagt, vor Gericht, jederzeit und überall. Und zwar auf Ihre Kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist schon ein ziemliches Armutszeugnis, wenn eine solche Firma wie Norsk-IT nicht einmal eMails beantworten kann. Und auch dies dürfte ein schlechtes Bild auf den Laden werfen, da Sie alles tun, um einen anhängenden Prozess zu fördern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sie ziehen ja nicht nur die sogenannten Billiganbieter mit Ihrem verhalten in den Dreck, sondern auch Onlineshops, die seit Jahr und Tag ihre Kundschaft haben, und die seriöse Geschäfte machen, haben durch Sie zu leiden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mein Tipp: Aber den können sie sich ja denken, oder?&lt;br&gt;&lt;br&gt;@ Mr. Freezz&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nehmen Sie doch mal Stellung hierzu. Oder haben Sie den Sachverhalt immer noch verstanden? Wo bleiben denn Ihre sich ständig wiederholenden, peinlich formulierten Verschwörungstheorien über die böse Konkurrenz? Oder was?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 21:20:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477265.html#1477265</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T21:20:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477190.html#1477190</link>
      <description>norsk it ist für ihre lieben drohungen, spät und falsch lieferungen sowie ihre email stummheit durchaus berüchtigt.&lt;br&gt;und dazu noch die provokannten kommentare von mr freeze hier im forum.&lt;br&gt;bravo wenn du sie vor den kadi zerrst....habe viele gemacht drum haben die ihren offizellen standort ja aus dem deutschen sprachraum entsorgt.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 20:48:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477190.html#1477190</guid>
      <dc:creator>Twist</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T20:48:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477133.html#1477133</link>
      <description>&gt; Ich finde den Fall nicht ohne Reiz. Halte uns. bzw. mich auf dem laufenden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber sicher doch &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 20:23:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477133.html#1477133</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T20:23:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: @Kgerstl und @Cowboy</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1477126.html#1477126</link>
      <description>Sei gegrüßt Zeus!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; gehaltvolle Verfahrensweise beantworten? Prima!"Strafanzeige ergehen wegen&lt;br&gt;&gt; Betrugsversuch sowie ein Antrag auf Gewerbeverbot mit Schliderung sämtlicher&lt;br&gt;&gt; Details" ist selbstverständlich Unfug.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es braucht nicht viel gehaltvoller Verfahren, um Abzockern, die glaubens sind, die Kundschaft über den Tisch ziehen zu können, beizukommen. Da braucht es einfach nur Paragraphen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 20:22:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1477126.html#1477126</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T20:22:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476681.html#1476681</link>
      <description>Ich finde den Fall nicht ohne Reiz. Halte uns. bzw. mich auf dem laufenden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 18:42:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476681.html#1476681</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T18:42:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>@Kgerstl und @Cowboy</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476668.html#1476668</link>
      <description>@KGerstl:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum 1320873425907mal:&lt;br&gt;AGB sind kein Selbstzweck. Sie bedürfen der rechtlichen Grundlage. Eingedenk der §§305 ff. BGB bilden insbesondere die dort enthaltenen Regelungen die Grundlage für die Ausgestaltung der AGB für Rechtsgeschäfte mit deutschem Zivilrecht als Grundlage. Einfaches Beispiel: Wenn AGB wie die Bibel zu behandeln seien, dann würde ich mir Sex mit jeder Frau darin zusagen lassen. Merkst Du was? Irgend etwas kann dabei nicht stimmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Einzelfall bedarf die Geltung einzelner Klauseln einer umfassenden Prüfung (Vorliegen von AGB, wirksame Einbeziehung in den Vertrag (!), Auslegung, Inhaltskontrolle, Rechtsfolgen, Beachtung von Sonderfällen usw.). Pauschal mit dem Hinweis "steht in den AGB" ist mit Abstand das - entschuldige - Blödeste, was es gibt. Das ist der größte Mythos seit Menschengedenken.&lt;br&gt;&lt;br&gt;In erster Linie richtet sich die Frage nach Ansprüchen "aus Annahmeverweigerung" nach Recht und Gesetz. Auch ist niemand zur Annahme verpflichtet (auch hier gibt es Ausnahmen).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;@Cowboy&lt;br&gt;Erstens: Das "Fernabsatzgesetz" gibt es seit 2002 nicht mehr. An seine Stelle trat der Widerruf als auch die Rückgabe gemäß §§355, 312 b ff.&lt;br&gt;Zweitens: Dubioses Verhalten willst Du durch ähnlich gehaltvolle Verfahrensweise beantworten? Prima!&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Strafanzeige ergehen wegen Betrugsversuch sowie ein Antrag auf Gewerbeverbot mit Schliderung sämtlicher Details" ist selbstverständlich Unfug.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 18:35:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476668.html#1476668</guid>
      <dc:creator>Zeus</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T18:35:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476473.html#1476473</link>
      <description>&gt; Da sieht mann wieder einmal wie der günstigste Preis Firmen dazu treibt Geld&lt;br&gt;&gt; zu verdienen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; Viele Hobbyschnäppchenjäger werden es wohl nie lernen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also ich zähle mich bestimmt nicht zu diesen. Das war der erste und letzte Versuch. Egal, wie der Shop auch immer heißen mag, es geht nur noch lokal zum ansässigen Hardware-Mann. Bisher hab ich immer meine Hardware in der Firma gekauft. Was solls.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;Ich bin nur&lt;br&gt;&gt; gespannt wie lange diese Bestpreisshops so weitermachen können, bis auch der&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hoffendlich nicht mehr allzu lange.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; Letzte Shop in Konkurs ist. Ich wünsche Ihnen jedoch gute Geschäfte, damit die&lt;br&gt;&gt; Arbeitsplätze erhalten bleiben.MfgTom&lt;br&gt;&lt;br&gt;Tja. Fragt sich nur, wann die besagten Arbeitsplätze mit ordentlichem Personal besetzt werden.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 17:17:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476473.html#1476473</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T17:17:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476445.html#1476445</link>
      <description>Da sieht mann wieder einmal wie der günstigste Preis Firmen dazu treibt Geld zu verdienen.&lt;br&gt;Viele Hobbyschnäppchenjäger werden es wohl nie lernen.&lt;br&gt;Ich bin nur gespannt wie lange diese Bestpreisshops so weitermachen können, bis auch der Letzte Shop in Konkurs ist. Ich wünsche Ihnen jedoch gute Geschäfte, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mfg&lt;br&gt;Tom&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 17:06:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476445.html#1476445</guid>
      <dc:creator>Temp123</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T17:06:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476442.html#1476442</link>
      <description>&gt; &gt; Eher was für den anspruchslosen Leser als kleine Belustigung&lt;br&gt;&gt; zwischendurch.Na dann wars wohl das Richtige für dich &lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Moment schon. Da ich meine Zeit ein wenig vertrödel während ich auf die Inkasso-Leute der Norsk-IT warte...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 17:04:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476442.html#1476442</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T17:04:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476432.html#1476432</link>
      <description>&gt; &gt; Man muss ja schon geistig nicht ganz auf der Höhe sein, um einen Unterschied&lt;br&gt;&gt; in &gt; Annahme verweigert, oder Rücksendung zu interpretieren. HÖR AUF! ICH KANN&lt;br&gt;&gt; NICHT MEHR... Nimms hin wie ein Mann. Lern aus deinem Fehler und sei das&lt;br&gt;&gt; nächste Mal ein wenig vorsichtiger, wenn du was im Internet bestellst. Die&lt;br&gt;&gt; Leute machen sich nicht zur Gaude die Mühe und schreiben seitenweise&lt;br&gt;&gt; Erklärungen auf ihre Homepage.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gääääääääähn! Ich hab mir mal einige von deinen Beiträgen hier im Forum angesehn. Naja, nur heiße Luft. Eher was für den anspruchslosen Leser als kleine Belustigung zwischendurch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mache lernen eben ihre Lektion am liebsten auf die harte Tour. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir solls recht sein.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 17:00:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476432.html#1476432</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T17:00:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476404.html#1476404</link>
      <description>&gt; Okok... ist ja nicht dein Problem... ich wünsch dir und deiner&lt;br&gt;&gt; Uneinsichtigkeit viel Spaß vorm "Kadi".&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kein Bock mehr, Herr Norsk-IT?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Man muss ja schon geistig nicht ganz auf der Höhe sein, um einen Unterschied in Annahme verweigert, oder Rücksendung zu interpretieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mich würde interessieren, wie Norsk-IT das juristisch plausibel erklären will?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:50:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476404.html#1476404</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:50:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476390.html#1476390</link>
      <description>&gt; Okok... ist ja nicht dein Problem... ich wünsch dir und deiner&lt;br&gt;&gt; Uneinsichtigkeit viel Spaß vorm "Kadi".&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:45:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476390.html#1476390</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:45:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476379.html#1476379</link>
      <description>&gt; Peinliche Sache - die werden dich zerpflücken. Dazu brauch ich keine&lt;br&gt;&gt; Vorlesungsstunde im Jurastudium.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jaja, träum weiter Norsk-IT-Mitarbeiter.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur zu, die Messer sind gewätzt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:40:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476379.html#1476379</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:40:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476372.html#1476372</link>
      <description>Arbeitest du in dem Laden? Dann bestell deiner Inkasso-Abteilung einen schönen Gruß von mir! Wir sehen uns dann vor dem Kadi &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:38:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476372.html#1476372</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:38:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476367.html#1476367</link>
      <description>&gt; DU hast mit der Annahmeverweigerung den Fehler gemacht und mußt jetzt dafür&lt;br&gt;&gt; zahlen, tut mir leid, aber es ist so.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Lächerlich.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:37:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476367.html#1476367</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:37:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476365.html#1476365</link>
      <description>&gt; Die Wahl der Versandart liegt beim Händler.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja und? Wieso soll dass dann mein Problem sein?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:36:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476365.html#1476365</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:36:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476363.html#1476363</link>
      <description>&gt; Hey - du kommst mit einem Problem, also laß dich belehren &lt;br&gt;&lt;br&gt;Oha!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;.FAG kannst knicken,&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nie im Leben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt; wenn du die Ware nicht annimmst. Dazu gibt es genügend Lesestoff auf der&lt;br&gt;&gt; Homepage&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was soll mir das sagen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;Falsch. Das FAG soll dich ledeglich davor schützen, daß du etwas Falsches &gt;kaufst, da du es in einem Webshop ja auch nur begrenzt begutachten kannst. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr richtig. Es soll mich als Kunden schützen. Wenn also der Preis zu hoch ist, geht die Ware zurück, da es ja nicht die bestellte sein kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;Es ist nicht dazu da, nach Lust und Laune, Ware durch die Welt zu schicken.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hat doch niemand vor, sie hatten ja genug Zeit sich zu melden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Naja, wir werden es spätestens bei der mir so Wortreich angekündigten Gerichtsverhandlung sehen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;))))&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:35:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476363.html#1476363</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:35:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476342.html#1476342</link>
      <description>Die dauerhafte Sperrung des Kundenstammes ist ja klasse &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Expresssendung habe ich nie bestellt, und wenn man sich nicht an den geschlßenen Kaufvetrag hält und Ware letzten Endes zu teuer bei mir ankommt, Pech gehabt. Zumal die Zeit hatten und meine eMails beharrlich ignoriert haben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:30:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476342.html#1476342</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:30:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476328.html#1476328</link>
      <description>Ausserdem hat Norsk-IT mi ja noch nicht einmal die in den AGBs bezifferten 10% in Rechnung gestellt, sondern Versandkosten, die der Anbieter bei Warenwert von über 40 Euro im Falle einer Rücksendung selbst tragen muss, und eine Wiedereinlagerungsgebühr.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber die Konsumenten sind ja unkritich und zahlen und halten das Maul, oder?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:26:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476328.html#1476328</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:26:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476316.html#1476316</link>
      <description>Ach bitte, schon mal was von Fernabsatzgesetz gehört? Was willst du da bitte mit den AGBs? Innerhalb 14 Tage, und ohne Angabe von Gründen. Also, was verpflichtet mich, eine noch dazu zum falschen Presi gelieferte Ware abzunehmen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Für solche Fälle ist das Fernabsatzgesetz ja schließlich gemacht worden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ausserdem hatte Norsk-IT ja eine Woch Zeit, mir zu bestätigen, dass ich die 5 Euro als zurück bekomme. Aber, keine Antwort ist auch eine Antwort.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich bin wirklich gespannt, wer mir in diesem Fall raten will, die Ware abzunehmen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:23:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476316.html#1476316</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:23:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Wieder mal Norsk-IT</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t247764,1476263.html#1476263</link>
      <description>Folgendes ist mir bei Norsk-IT passiert:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich war im Dezember letzten Jahres, auf der suche nach einer Festplatte, und bei besagtem Shop fündig geworden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dazu kommt dann noch, dass just zu dieser Zeit eine Neukundenaktion mit 5-Euro-Gutschein lief, welche ich dann auch für mich registrierte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach Bestätigung des Gutscheines durch die Firma, Wortlaut "bei Ihrer nächsten Bestellung einlösen", ich also auf deren Shop-Page die Festplatte geordert, mit dem Vermerk des Gutscheincodes. So weit so gut.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Feedback waren die Standard-EMail-Bestätigungen der Bestellung. Ware raus. Ok, dachte ich. Auf Nachfrage wegen des Gutscheines, keine Reaktion. Auf nochmalige Nachfrage, keine Reaktion. Am 17.12.2003 kam dann der Postbote mit der Festplatte, ich natürlich Annahme verweigert und Mail an Norsk-IT. Seit dem nichts mehr gehört. Nichts.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bis heute.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kommt ein Brief, ich böser Kunde hätte Ware nicht angenommen, und solle unter massivsten Bedrohungen, innerhalb einer Woche 19.90 EUR zahlen. Ansonsten hätte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid sowie eine Eintragung in ein Sperrverzeichnis (oder so ähnlich) zu befürchten. Die Kosten ergeben sich aus:&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Versandkosten 9.90 Eur&lt;br&gt;2. Wertminderung 5.00 Eur&lt;br&gt;3. Wiedereinlagerungsgebühr(!) 5.00 Eur&lt;br&gt;&lt;br&gt;Na, aber Hallo!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und so geht es nun weiter:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich werde nichts zahlen, und darauf warten, dass sich Norsk-IT hier in diesem Forum oder per Post entschuldigt, für diesen Irrtum. Sollte sich Norsk-IT weigern, wird eine Strafanzeige ergehen wegen Betrugsversuch sowie ein Antrag auf Gewerbeverbot mit Schliderung sämtlicher Details und verweise auf gleichgelagerte oder ähnliche Falle aus dem Internet gestellt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da ich ja bis dahin kein Kunde war, und entsprechend keine erfahrung mit dem Laden vorweisen konnte, musste ich natürlich erstmal abwarten, wie denn nun der Laden tatsächlich ist. Aber ich muss nun wirklich sagen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was mann so liest, ist tatsächlich der Fall, und es ist an meinem Beispiel ersichtlich, wie diese Firma Geld zu verdienen versucht. Eindeutig ist dabei auch dass telefonischer Kontakt nur über 0190/0700, fast 2 Euro/min, möglich ist. Also soll ich auch Zahlen weil mich die Firma abzocken will? NIie im Leben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im übrigen ist der Ton in welchem besagtes Schreiben verfasst ist, derart &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="agressiv"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt; und herablassend, dass einem die Spucke weg bleibt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;An Norsk-IT:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sollte sich aus Ihrem Hause niemand bei mir entschuldigen, dürfen Sie sich auf oben genannte Maßnahmen freuen. Sie haben eine Woche Zeit. Ihre "Rechnung" liegt meinm Anwalt bereits vor. Gerne werde ich Ihnen die Adresse und Telefonnummer zu kommen lassen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 May 2004 16:02:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t247764,1476263.html#1476263</guid>
      <dc:creator>John Wayne</dc:creator>
      <dc:date>2004-05-03T16:02:38Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
