<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=302459</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2066130.html#2066130</link>
      <description>Ich sehe das ähnlich:&lt;br&gt;Erstmal sprechen wir von einem Kaufvertrag gemäß §433 BGB. Dazu muss geklärt werden ob Angebot und Anahme vorliegt. Angebot ist hier wohl durch dep01 gemacht worden, die Anahme ist dagegen nicht klar ersichtlich. Handelt es sich bei der Bestätigung um eine Bestellbestätigung im Sinne: "Ja, wir nehmen ihr Angebot an und machen das so fertig" dann ist sicherlich eine Annahme direkt durch die Mail entstanden. Stand in der Mail aber nur sowas wie: "Ihre Email ist bei uns eingegangen" und in den Geschäftsbedingungen, dass erst mit Lieferung die Annahme des Angebots erfolgt oder ähnliches, dann sieht das ganze schon wieder etwas kritischer aus.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im ersten Fall fällt der Vertrag für mich sehr klar unter das Fernabsatzrecht gemäß §312b und somit ist auch ein Widerruf möglich, sofern das nicht ein selbst zusammengestellter PC ist. Ich weiss, dass es ein Urteil zu einem Notebook gibt in Bezug auf Standardkomponenten. Dort war es allerdings Laptop, Drucker und Scanner o.ä. , was sicherlich nicht mit CPU+spezieller Kühler+extra HDD etc zu vergleichen ist. Sofern es sich um "ein Produkt" handelt, sollte ein Widerruf gemäß §312d möglich sein.&lt;br&gt;Im anderen Fall müsste man gucken in wie fern das Abholen vor Ort als Vertragsschluss zu werten ist, wenn durch die Übergabe vor Ort die Annahme erfolgt, könnte es eng werden mit dem Fernabsatz- bzw. Widerrufsrecht. Dann wäre man an den Kaufvertrag gebunden, es sei denn, dass man noch ein Rückgaberecht extra vereinbart hat. Aber grundsätzlich sind Kaufverträge bindend. Ausnahmen bilden hier Haustür- und Fernabsatzgeschäfte. Zudem könnten sie wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtum&amp;nbsp;&amp;nbsp;angefechtet werden, sofern sowas vorliegt. Nichtgefallen des Rechners oder der Bedienung sind keine Irrtümer in der Erklärung des Willens &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;Sollte das der Fall sein und auch durch keine zeitliche Einschränkung bei der Angebotsabgabe aufgehoben worden sein, so sind die 15% wohl noch gnädig, weil der Händler auch auf §433 Abs. 2 berufen könnte und halt das Geld verlangen könnte (natürlich im Gegenzug die Ware ausliefern müßte).&lt;br&gt;Inwiefern allerdings Händler "Aufwandsentschädigungen" bzw. in welchem Maß diese erhoben werden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ganze Fernabsatzgedingse gilt außerdem auch nur bei Verbrauchern gemäß §13 BGB, aber ich gehe mal davon aus, dass das hier der Fall ist.&lt;br&gt;Würde zudem mich einem Vorredner anschliessen und Sie einfach bitten mal den Link zum Händler zu posten, damit man auch mal die AGB lesen kann. Des weiteren wäre ne genau Beschreibung der "Bestätigung" ganz gut.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mfg Dominik&lt;br&gt;P.S. Ein Hallo an alle Nutzer des Forums auf Grund meines ersten Beitrags im Forum (soviel Zeit muss sein).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 Jan 2005 03:59:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2066130.html#2066130</guid>
      <dc:creator>Tom_Ate</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-04T03:59:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2065953.html#2065953</link>
      <description>soviel ich weis, kannst du, wenn du den pc über den online-shop bestellt hast innerhalb von 7 oder 14 tagen ohne angabe von gründen zurückgeben. d.h. du könntest den pc jetzt annehmen und dan sagen, der passt dir nicht und ihn wieder zurückgeben. da stehst du damm auch im recht. wenn der pc im online-shop nicht als sonderbestellung oder so gekennzeichnet ist, wenn der pc keine kundenspezifizierte anfertigung ist, kannst du den pc ohne storno gebühren stornieren!! schau mal in den agb nach, ob die von den 15% was drin stehen haben. wenn nicht brauchst es gar nicht zahlen. du hast mit dem kauf das akzeptiert, was in den agb`s steht. wenn die jetzt was verlangen was nicht drin steht, brauchst es auch nicht zahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ps: bei welchem händler hast du den pc bestellt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 04 Jan 2005 00:06:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2065953.html#2065953</guid>
      <dc:creator>J_Bond_007</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-04T00:06:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2065006.html#2065006</link>
      <description>ich sehe das anders als Grummelgrumpf:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zumindest bis zur Abholung unterliegt der Kaufvertrag IMHO dem fernabsatzgesetz, da der Vertrag ausschließlich über elektronische Medien zustandekam. Und damit hast du jederzeit das Recht zum Rücktritt vom Kauf (eine Kopie des Rücktrittschreibens hast hoffentlich und der war hoffentlich eingeschrieben aufgegeben).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wo er jedenfalls recht hat: wenn das eine "Spezialanfertigung" für dich ist, gibts keinen Rücktritt, wobei ich mich allerdings zu erinnern glaube von einem Urteil gehört zu haben, daß auch ein eigens zusammengestellter PC, so er aus Standardkomponenten besteht, keine Spezialanfertigung darstellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich rate dir dringend, mit einer Verbraucherzentrale (wie zb dem VKI) Kontakt aufzunehmen und dich beraten zu lassen. Die 0900-Nr. kostet zwar ein bissl, aber das sollte es wert sein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 18:42:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2065006.html#2065006</guid>
      <dc:creator>AVS</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T18:42:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064809.html#2064809</link>
      <description>Noch einmal: Möglichkeiten bestehen immer. Das wird Dich nicht weit bringen. Deine Reaktion "Der war unhöflich und jetzt will ich nicht mehr!" hat auch mit Recht u.s.w. wenig zu tun. Recht und Gesetz wurden für mündige Geschäftspartner gemacht, als der Du Dich derzeit leider nicht erweist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:45:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064809.html#2064809</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:45:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064796.html#2064796</link>
      <description>bestünde jetzt denn noch die Möglichkeit, vor Ort zu gehen und den Rechner zunächst dann doch kaufen zu wollen, nach Besichtigung jedoch vom Kauf zurückzutreten (dieses soll laut geizhals-Forum funktionieren). Schließlich kann es den Fall geben, dass die Ware nach augenscheinlicher Prüfung nicht dem gewünschten Zweck genügt oder so ähnlich....&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke &amp; Gruß&lt;br&gt;David&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:40:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064796.html#2064796</guid>
      <dc:creator>deb01</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:40:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064774.html#2064774</link>
      <description>Aber bitte nicht vergessen, dass das nur wichtig wäre bei Fernabsatzgeschäften und es sich noch immer um ein Storno "wegen Unhöflichkeit" - und daher um keinen Rechtsanspruch wie einem Rücktritt nach Fernabsatzgeschäft - handelt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:34:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064774.html#2064774</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:34:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064747.html#2064747</link>
      <description>Es handelt sich um keinen speziell angefertigten PC, ist tatsächlich ein Standardmodel...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:26:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064747.html#2064747</guid>
      <dc:creator>deb01</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:26:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064741.html#2064741</link>
      <description>Dein Problem hat mit Fernabsatz wenig zu tun, ich denke, das ist klar. Es kann sich dabei aus mehrerlei Gründen nicht um einen Rücktritt von einem Fernabsatzgeschäft handeln.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Erstens müsste bestellte Ware angenommen werden, damit Du auf Basis Fernabsatz zurücktreten könntest, zweitens&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;i&gt;§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über&lt;br&gt;...&lt;br&gt;3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,&lt;/i&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nun, ich denke, ersteres trifft auf die meisten PCs zu. Sollte das in Deinem Fall ein PC von Stange (HP Pavillon o.ä.) gewesen sein, so wede Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und bei einem Kaufrücktritt "wegen Unhöflichkeit" bist Du bei für Dich angefertigter Ware mit 15% noch recht gut bedient.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:23:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064741.html#2064741</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:23:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Fernabsatzgesetz / Abholung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t302459,2064678.html#2064678</link>
      <description>Hallo zusammen,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe ein wenig Ärger mit einem Möchtegern-Händler.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Folgendes: Ich habe per Internet einen PC zur Abholung beim Händler vor Ort bestellt. Nachdem nach zwei Wochen zwar die Bestätigung aber keine Lieferinfo da war, hab ich mal dort angerufen und ich wurde derart unfreundlich (lies: pampig, unverschämt) am Telefon abgefertigt, dass ich hinterher schriftlich meine Bestellung storniert hab.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Den Laden hab ich nicht betreten, den Rechner nie zu Gesicht bekommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der PC ist jetzt angeblich da, doch ich will ihn nicht, aus o.g. Gründen.&lt;br&gt;Die Firma will nun 15% vom Kaufpreis als Entschädigung. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das rechtens?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke für eine Antwort!&lt;br&gt;Viele Grüße&lt;br&gt;&lt;br&gt;David&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 03 Jan 2005 17:00:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t302459,2064678.html#2064678</guid>
      <dc:creator>deb01</dc:creator>
      <dc:date>2005-01-03T17:00:35Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
