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    <title>hm... Rückerstattung vom Finanzamt?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=369935</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re(3): hm... Rückerstattung vom Finanzamt?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t369935,2888157.html#2888157</link>
      <description>gibs einfach an mehr als streichen koennen sie es nicht &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;habe ich auch gemacht und ich bin mit dem ergebniss zufireden &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 20 Oct 2005 06:15:47 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Funki</dc:creator>
      <dc:date>2005-10-20T06:15:47Z</dc:date>
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      <title>Re: hm... Rückerstattung vom Finanzamt?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t369935,2887756.html#2887756</link>
      <description>Du kannst die Installationsgebühren bis 50€ sowie monatlich bis zu 40€ von der Steuer absetzen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Näheres dazu:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Finanzamt meint es gut mit allen, die sich jetzt für einen Breitband-Internetanschluss entscheiden. Wer sich nach dem 30.4.2003 eine schnelle Leitung zulegt oder zugelegt hat, kann die Kosten dafür als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Sogar dann, wenn der Anschluss nur privat genutzt wird! Absetzen kann man bis zu 50 Euro für die Einrichtung des Anschlusses und bis zu 40 Euro monatlich für die Grundgebühren. In Summe kann man also jährlich bis zu 530 Euro geltend machen - bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent bringt dir das 132,50 Euro vom Finanzamt! &lt;br&gt; &lt;br&gt;Die Voraussetzungen &lt;br&gt;Damit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss ein ständiger Breitband-Zugang vorliegen, bei dem eine physikalische Downloadbandbreite von 250 kbit/Sekunde gegeben ist und ein laufendes Grundentgelt anfällt (z.B. ADSL Wild Cherry von UTA). Durch die Finger schauen alle, die schon vor dem 30. April 2003 einen Breitbandanschluss hatten. Die Sonderausgaben für Breitbandanschlüsse können im Zuge der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) geltend gemacht werden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 19 Oct 2005 20:47:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t369935,2887756.html#2887756</guid>
      <dc:creator>David@home</dc:creator>
      <dc:date>2005-10-19T20:47:48Z</dc:date>
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      <title>Re: hm... Rückerstattung vom Finanzamt?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t369935,2887754.html#2887754</link>
      <description>du kannst es im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der ERSTanschluß eines Breitband(!) Internet Zuganges muss zwischen dem 01.05.2003 und 31.12.2004 erfolgt sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Abzusetzen sind: &lt;br&gt;Einrichtungskosten in der Höhe von max. 50EUR und laufende monatliche Gebühren bis max. 40EUR&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 19 Oct 2005 20:47:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t369935,2887754.html#2887754</guid>
      <dc:creator>M.A. Morpheus</dc:creator>
      <dc:date>2005-10-19T20:47:09Z</dc:date>
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