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    <title>Verpflichtung zur Vorlage des Gehaltsnachweises/Lohnzettel ?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=475916</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re: Verpflichtung zur Vorlage des Gehaltsnachweises/Lohnzettel ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t475916,3941211.html#3941211</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aber mit Ratenzahungsvereibahrungen kann man dies ja umgehen?!&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;was willst denn da umgehen? dass der gerichtsvollzieher nicht zu dir heim kommt? dann solltest aber so komische fragen, ob du zur vorlage des gehaltszettels verpflichtet bist, rasch wieder vergessen......&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Feb 2007 20:11:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t475916,3941211.html#3941211</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2007-02-04T20:11:16Z</dc:date>
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      <title>Re: Verpflichtung zur Vorlage des Gehaltsnachweises/Lohnzettel ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t475916,3941193.html#3941193</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich würde gerne wissen, ob man bei Ratenzahungsvereibahrungen gegenüber Anwälten/Inkassobüros verpflichtet ist, wenn dies verlangt wird.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn Du bereits so weit gelangt bist, solltest Du nach "verpflichtet" gar nicht fragen. Sonst könnte leicht passieren, dass Dir die Pfändung aufs Existenzminimum schneller passiert, als Du "Nein, den Lohnzettel zeig ich Ihnen nicht!" sagen kannst.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ohnehin schon gereizte Gläubiger sind für solche Späße schnell zu haben, wenn man sie weiter reizt und ihnen den Eindruck vermittelt, man möchte mit ihnen gar nicht zusammenarbeiten, um die Schulden endlich aus der Welt zu schaffen..&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Feb 2007 20:00:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t475916,3941193.html#3941193</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2007-02-04T20:00:50Z</dc:date>
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      <title>Re: Verpflichtung zur Vorlage des Gehaltsnachweises/Lohnzettel ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t475916,3941174.html#3941174</link>
      <description>Mh also ich kann mir ned vorstellen, dass es da eine Verpflichtung zur Vorlage gibt. Da gehts dann eher um Verhandlungsgeschick. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was andres wäre es dann schon wieder - wenns a Drittschuldnererklärung und dem damit verbundenen Gezeuges wär.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Feb 2007 19:45:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t475916,3941174.html#3941174</guid>
      <dc:creator>Arrris</dc:creator>
      <dc:date>2007-02-04T19:45:32Z</dc:date>
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      <title>Verpflichtung zur Vorlage des Gehaltsnachweises/Lohnzettel ?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t475916,3941155.html#3941155</link>
      <description>Hi!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde gerne wissen, ob man bei Ratenzahungsvereibahrungen gegenüber Anwälten/Inkassobüros verpflichtet ist, wenn dies verlangt wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Als Argument für niedrige Raten würde es mir ja einleuchten, aber funktioniert das auch in die andere Richtung, um z.b. höhere Raten zu fordern?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie hoch sind eigentlich angemessene Raten? Bis zum Existenzminimum kann ja gepfändet werden. Aber mit Ratenzahungsvereibahrungen kann man dies ja umgehen?!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was sagt ihr dazu?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Feb 2007 19:21:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t475916,3941155.html#3941155</guid>
      <dc:creator>launscher</dc:creator>
      <dc:date>2007-02-04T19:21:22Z</dc:date>
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