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    <title>[FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=49823</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re(5): [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247244.html#247244</link>
      <description>Ja, wie GrummelGrumpf einwendet: "...aber sich NICHT nach Lust und Laune des Konsumenten anzuwenden..."&lt;br&gt;&lt;br&gt;Korrekturlesen, das wär schon was, hmpf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 23:27:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247244.html#247244</guid>
      <dc:creator>Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy!</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T23:27:39Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(5): [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247242.html#247242</link>
      <description>&lt;i&gt;...aber sicher nach Lust und Laune des Konsumenten anzuwenden...&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier fehlt eindeutig ein "nicht" am Ende des ersten Drittels. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 23:24:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247242.html#247242</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T23:24:40Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(4): [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247074.html#247074</link>
      <description>Ich fürchte ein Umtausch ist nur eine von etlichen Möglichkeiten im Lauf einer sonst nicht positiv zu erledigenden berechtigten Mängelrüge, aber sicher nach Lust und Laune des Konsumenten anzuwenden, bloß weil es so am bequemsten ist. Aber ich habe -zur Zeit- echt keinen Bock mich durch die umfangreiche Literatur an Gesetzen, Kommentaren und Fallstudien zu arbeiten, obwohl ich Jus gerne mag.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Daher: Mein obiges Posting stellt nur meinen Informationsstand, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Aktualität dar. Möge sich doch ein Händler, Jurist oder Konsumentenschützer dazu äußern.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 19:21:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247074.html#247074</guid>
      <dc:creator>Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy!</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T19:21:48Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(3): [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247069.html#247069</link>
      <description>Klar - und das gehört auch alles in die FAQ - aber Umtauschrecht gibt es quasi keines. Ich mein das Recht darauf umzutauschen wenn was kaputt ist oder nicht mehr gefällt. Ist alles Kulanz vom Händler. Richtig?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 19:16:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247069.html#247069</guid>
      <dc:creator>ApuXteu</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T19:16:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247034.html#247034</link>
      <description>Oops, ich habe doch glatt die Möglichkeit eines Preisnachlasses vergessen, wenn die Ware mit leichten Einschränkungen aber doch verwendbar ist. Hier jedoch kommt zum Tragen, ob die Verwendbarkeit&amp;nbsp;&amp;nbsp;im speziellen Fall für den betreffenden Kunden nicht doch grundsätzlich eingeschränkt ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 18:43:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247034.html#247034</guid>
      <dc:creator>Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy!</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T18:43:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,247033.html#247033</link>
      <description>Also so wie ich es mir gemerkt habe, spielt sich das Ganze folgendermaßen ab:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Falle, daß sich ein erstandenes Produkt als nicht (voll) funktionsfähig im Sinne des abgeschlossenen Geschäftes erweist, reagiert der Käufer mit einer &lt;i&gt;Mängelrüge&lt;/i&gt;, im Sinne der Rechtswirksamkeit am besten schriftlich. (De facto wird man meistens zu seinem Händler hinlatschen oder ihn zuerst einmal anrufen, um zu besprechen, was am besten zu tun sei.)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Diese Mängelrüge gibt dem Verkäufer/Händler zunächst einmal das Recht auf &lt;i&gt;Nachbesserung&lt;/i&gt; innerhalb einer -für beide Teile- zumutbaren Frist, in der Regel bis zu 14 Tagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass zuweilen Händler einem Kunden ein beanstandetes Teil nach kurzer Überprüfung einfach umtauschen ist deren ganz persönliche Nettigkeit, sehr praktisch für den Kunden, aber keineswegs Pflicht. Erfreulicherweise gibt es doch einige Hersteller und Händler, die sich schon mal dazu hinreissen lassen. Meine private Erfahrung sagt mir: Hier macht wie nirgends sonst im Verhältnis von Händler und Kunde der Ton die Musik.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sollte sich eine Nachbesserung als nicht (innerhalb zumutbarer Zeit, wobei allerdings unklar ist, was "zumutbar" ist) durchführbar erweisen, besteht die Möglichkeit der &lt;i&gt;Wandlung&lt;/i&gt;. Konkret: Falls ein fehlerhaftes Produkt weder reparabel ist, noch durch ein gleiches ersetzt werden kann, bemüht man sich eben eine gleichwertige Lösung zu finden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das Problem nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht lösbar, hat allerdings der Konsument das Recht auf &lt;i&gt;Rücktritt vom Kaufvertrag&lt;/i&gt;. Wobei der Händler dann allerdings nicht darauf beharren darf nur einen Gutschein herauszurücken. Schließlich hat er, wenn auch ohne direktes Verschulden, den geschlossenen Vertrag (Geld gegen eine Ware zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks) nicht eingehalten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn jemand über fundierte Kenntnisse verfügt, die meine Erinnerung widerlegen/korrigieren/ergänzen bitte vortreten! Ich bin, wie zumindest meine Schwestern behaupten &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt; , nicht unfehlbar.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 18:39:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,247033.html#247033</guid>
      <dc:creator>Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy!</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T18:39:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,246999.html#246999</link>
      <description>Es gibt keinerlei UmtauschRECHT. Die Begründuing findest Du im KSchG (Konsumentenschutzgesetz) und im Gewährleistungsrecht, die dem Händler die Möglichkeiten der Verbesserung, des Umtauschs etc. offenhalten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 17:51:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,246999.html#246999</guid>
      <dc:creator>GrummelGrumpf</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T17:51:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Antwort</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,246995.html#246995</link>
      <description>Nachdem ich das Konsumentenschutzgesetz eingehend studiert habe bin ich zu folgendem Schluß gekommen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es gibt kein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht. Selbst wenn die Ware einen Defekt aufweist ist der Händler nicht zu einem Tausch verpflichtet. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 05 Jan 2002 17:45:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,246995.html#246995</guid>
      <dc:creator>ApuXteu</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-05T17:45:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: [FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,246052.html#246052</link>
      <description>Also ein gesetzliches Umtauschrecht, nur weil Dir eine Ware nicht gefällt sobald Du aus dem Laden raus bist, gibt es sicher nicht. Es gibt verschiedene Rechte auf Umtausch, Preisnachlaß, Storno, usw. wenn die Ware Mängel aufweist.&lt;br&gt;Das hängt dann aber wieder von der Art der Mängel ab (versteckt, nicht versteckt, gravierend, grundlegend, ...). Ich hab das mal in der Schule gelernt, ist aber schon lange her. Kann aber übers Wochenende die entsprechenden Texte beschaffen.&lt;br&gt;In der Zwischenzeit hab ich ein Link über Onlinekäufe gefunden, das sicher auch interessant ist in diesem Zusammenhang:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.recht4u.at/fragen/frs_right.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.recht4u.at/&lt;wbr/&gt;fragen/&lt;wbr/&gt;frs_right.htm&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;dann bei Archiv: "Handelsrecht" einstellen, dann auf "Rücktrittsrecht nach Onlinekäufen"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Melde mich wieder wenn ich mehr weiß&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt; &lt;!-- SIG --&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 04 Jan 2002 18:05:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,246052.html#246052</guid>
      <dc:creator>Melissa</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-04T18:05:12Z</dc:date>
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      <title>[FAQ] Gibt es ein gesetzlich zugesichertes Umtauschrecht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t49823,245735.html#245735</link>
      <description>Wer hat Meinungen dazu? Wer kanns begründen? Soweit ich weiss gibt es das nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 04 Jan 2002 12:46:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t49823,245735.html#245735</guid>
      <dc:creator>ApuXteu</dc:creator>
      <dc:date>2002-01-04T12:46:35Z</dc:date>
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