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    <title>Mietvertragsvergebührung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=502076</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4165097.html#4165097</link>
      <description>meistens ueberweist es der vermieter und zahlt der mieter&lt;br&gt;&lt;br&gt;der meiter ueberweist die vergebuehrung zusammen mit der kaution an den vermieter, der das dann abführt&lt;br&gt;&lt;br&gt;----------------- schnipp ------------------------------------------------&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kosten der Vergebührung des Mietvertrages&lt;br&gt;Schriftliche Mietverträge unterliegen der Gebührenpflicht. Üblicherweise muss der Mieter oder die Mieterin die Kosten der Vergebührung tragen.&lt;br&gt;Der Vermieter oder die Vermieterin ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt, in dessen Amtsbereich der Vermieter oder die Vermieterin seinen oder ihren (Haupt-)Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz hat, zu entrichten. Innerhalb der selben Frist ist dem Finanzamt eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft (Formular Geb1|) zu übermitteln.&lt;br&gt;Frist:&lt;br&gt;15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld (grundsätzlich Tag der Unterzeichnung des Vertrages) zweitfolgenden Monats&lt;br&gt;zuständige Behörde:&lt;br&gt;•	für Wien, Niederösterreich, Burgenland &lt;br&gt;o	das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien| &lt;br&gt;•	für alle anderen Bundesländer &lt;br&gt;o	die&amp;nbsp;&amp;nbsp;Gebührenabteilung der jeweiligen Finanzämter| &lt;br&gt; &lt;br&gt;Gebühren:&lt;br&gt;•	bei unbefristeten Mietverträgen &lt;br&gt;o	ein Prozent von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses (das ist ein Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses) &lt;br&gt;•	bei befristeten Mietverträgen &lt;br&gt;o	ein Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber ein Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 12:38:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4165097.html#4165097</guid>
      <dc:creator>woins a sackerl gnä frau ?</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T12:38:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164945.html#4164945</link>
      <description>Meines Wissens sind dem FA gegenüber beide Vertragsteile zur Zahlung verpflichtet. Wenn es im Vertrag auf den Mieter allein abgewälzt wird, kann sich der Vermieter wohl im Ernstfall am Mieter schadlos halten, glaub ich mal&lt;br&gt;Es ist aber definitiv so (und das weiß ich sicher), dass nur SCHRIFTLICHE Verträge der Gebühr unterliegen. Wenn es also keinen schriftlichen Vertrag gibt (bzw. man sich mit dem Vermieter einigen kann, dass es offiziell keinen gibt und der Vertrag nicht irgendwo auftaucht), fällt auch keine Gebühr an.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 11:29:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164945.html#4164945</guid>
      <dc:creator>ese</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T11:29:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164506.html#4164506</link>
      <description>tjo, nur bei meinem alten hab ichs auch vergessen, und das ist jetzt fast 3 Jahre her.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 07:52:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164506.html#4164506</guid>
      <dc:creator>bibeljunge</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T07:52:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164454.html#4164454</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Da dies bald geschehen soll würde ich mit der Vergebührung warten.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;bild mir ein es gibt da eine frist in der die vergebührung geschehen muss ab abschluss des vertrages ... also mehr als ein paar tage wüd ich ned warten damit ... &lt;br&gt;&lt;br&gt;mfg st&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 06:59:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164454.html#4164454</guid>
      <dc:creator>stvienna</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T06:59:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164396.html#4164396</link>
      <description>auszug aus ak.portal&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Wie hoch ist die Gebühr für einen Mietvertrag?&lt;br&gt;Für schriftliche Mietverträge muss eine Gebühr bezahlt werden - üblicherweise vom Mieter. Diese Gebühr geht an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern und wird meist vom Vermieter abgeführt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Gebühr beträgt bei unbefristeten Mietverträgen 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses (das ist 1 % des 36-fachen monatlichen Mietzinses).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei befristeten Mietverträgen beträgt die Gebühr 1 % des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 %des 36-fachen monatlichen Mietzinses.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Achtung: Unter „Mietvertragsgebühr“ werden manchmal auch Mietvertragserrichtungskosten verstanden. Sie werden für einen entstandenen Aufwand vom Vermieter oder von der Hausverwaltung verlangt. Es gibt dafür aber keine gesetzliche Grundlage. Nach mehreren Erkenntnissen des Obersten Gerichtshofes sind solche Forderungen verboten und ungültig, da diese Kosten zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses gehören und vom Mieter durch die Zahlung der Betriebskosten abgegolten werden. Wenn solche Beträge verlangt wurden, können sie wie verbotene Ablösen zurück gefordert werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/www-413-IP-2927-AD-2927.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;www-413-IP-2927-AD-2927.html&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 05:55:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164396.html#4164396</guid>
      <dc:creator>lemi</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T05:55:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164376.html#4164376</link>
      <description>Die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen ist von unserer Regierung vorgesehen aber noch&amp;nbsp;&amp;nbsp;nicht beschlossen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da dies bald geschehen soll würde ich mit der Vergebührung warten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dem Vermieter ist es gleich da er auch bei Angabe beim Finanzamt wohl keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen würde (AfA u. div. andere Aufwendungen)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 08 Jun 2007 04:49:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164376.html#4164376</guid>
      <dc:creator>Rowar</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-08T04:49:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Mietvertragsvergebührung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t502076,4164302.html#4164302</link>
      <description>ist ja noch immer für den Mieter oder Vermieter(?) verpflichtend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, nun habe ich einen Mietvertrag vor mir liegen, in dem klipp und klar steht, der Mieter muss diese Vergebührung zahlen. Nur wurde vom Vermieter gesagt, dies ist nicht notwendig bzw nicht mehr Pflicht &lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt;&lt;br&gt;Wahrscheinlich wird die von mir bezahlte Miete somit nicht normal versteuert, sondern 1 zu 1 in die eigene Geldtasche gesteckt, was mir aber eigentlich relativ wurscht sein kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur sollte dieser Punkt eigentlich im Vorhinein aus dem Mietvertrag entfernt werden, weil wenn ich die Gebühr nicht dem FA entrichte, wirds wohl eine Strafe geben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Oder ist der Mieter IMMER verpflichtet, diese Gebühr abzuführen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;btw, das gleiche stand in meinem letzten auch drinnen, nur hab ichs da komplett vergessen das zu zahlen &lt;br&gt;&lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;kann da noch was passieren? &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 07 Jun 2007 22:27:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t502076,4164302.html#4164302</guid>
      <dc:creator>bibeljunge</dc:creator>
      <dc:date>2007-06-07T22:27:59Z</dc:date>
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