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    <title>Problem mit Q10-Bestellung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=598686</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(4): Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075885.html#5075885</link>
      <description>Ist nun ohnedies hinfällig, da um 17:46 eine E-mail bzgl. Verfügbarkeit gekommen ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 16:03:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075885.html#5075885</guid>
      <dc:creator>Beaga</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T16:03:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075811.html#5075811</link>
      <description>Bitte, auch dies ist möglich:&lt;br&gt;&lt;br&gt;zuerst mal zum Auffrischen den §5i:&lt;br&gt;&lt;br&gt;[zitat]§ 5i. (1) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, daß er das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Kann der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers nicht ausführen, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich mitzuteilen und ihm bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Abs. 1 ist auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden.[/zitat]&lt;br&gt;&lt;br&gt;Duberufst dich auf den Absatz 2 ohne dabei den Absatz 1 gelesen zu haben???? steht doch alles drinnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Unternehmen muss binnen 30 Tagen ab dem Tag der Bestellung versenden.&lt;br&gt;Absatz 2 regelt nur wenn der Unternehmer "nicht ausführen kann", was definitiv zu Abs1 in Bezug zu bringen ist, denn Ausführen bedeutet "binnen 30 Tagen".&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also von dem her:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Moment schlechte Chancen für deine Klage, denn bis zum 7. November musst du ENTWEDER: eine Versandbestätigung in Händen halten, oder eine Absage, oder die Information WANN geliefert werden kann. (wobei du dann auch stornieren kannst)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Abs 2 kann iV mit Absatz 1 erst nach 30 Tagen relevant werden, außer es ist schon absehbar das binnen 30 Tagen so oder so nicht geliefert werden kann.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 15:30:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075811.html#5075811</guid>
      <dc:creator>Tester99</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T15:30:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075710.html#5075710</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; nur möcht ich mich als Kunde nicht wie der letzte Idiot behandeln lassen, denn&lt;br&gt;wenn man nicht selbst nachfragt, meldet sich niemand.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Willkommen in der realen Welt!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist überall so! Ich hab bei Medion einen Akku bestellt und über 2 Monate gewartet&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 14:39:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075710.html#5075710</guid>
      <dc:creator>dadaniel</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T14:39:26Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075670.html#5075670</link>
      <description>Es geht wie in §5i Abs 2 KSchG beschrieben um die unverzügliche Verständigung bei nicht vorhandener Verfügbarkeit.&lt;br&gt;Natürlich will ich sobald wie möglich ein Gerät, nur möcht ich mich als Kunde nicht wie der letzte Idiot behandeln lassen, denn wenn man nicht selbst nachfragt, meldet sich niemand.&lt;br&gt;Und dies wäre die Verpflichtung von A1 gewesen - siehe §5i Abs 2 KSchG.&lt;br&gt;Und ich würde hier gerne wissen, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 14:20:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075670.html#5075670</guid>
      <dc:creator>Beaga</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T14:20:07Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(2): Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075675.html#5075675</link>
      <description>Es geht wie in §5i Abs 2 KSchG beschrieben um die unverzügliche Verständigung bei nicht vorhandener Verfügbarkeit. Dass die Bestellung eingelangt ist und auch positiv bearbeitet wurde, weiß ich nun durch Kontaktaufnahme.&lt;br&gt;Natürlich will ich sobald wie möglich ein Gerät, nur möcht ich mich als Kunde nicht wie der letzte Idiot behandeln lassen, denn wenn man nicht selbst nachfragt, meldet sich niemand.&lt;br&gt;Und dies wäre die Verpflichtung von A1 gewesen - siehe §5i Abs 2 KSchG.&lt;br&gt;Und ich würde hier gerne wissen, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 14:20:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075675.html#5075675</guid>
      <dc:creator>Beaga</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T14:20:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075420.html#5075420</link>
      <description>Also mal schön langsam.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit einer Klage erreicht man hier meines erachtens nichts, was wäre denn der Klagsgrund? Vertragserfüllnug kannst net sein da du noch keinen hast und ein "Anrecht auf eine Bestellung gibts ja auch net".&lt;br&gt;&lt;br&gt;Generell entnehme ich deinem Posting eher das du asap ein Gerät willst und net lange herumklagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So wie ich es gehört habe kommen nun alle Paar Tage Geräte und werden auch einfach eines nach dem anderen versendet, die Bestellungen werden nach dem "first in first Out" Prinzip abgearbeitet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das von den ersten Geräten so viele Leute gleichzeitig angemeldet haben das mehr Leute gleichzeitig in der Anmeldemaske waren als es Geräte gab ist natürlich ärgerlich, aber damit solltest du doch eh mit allen Leidensgenossen denen dies passiert ist in der nächsten "Auslieferwelle" dabei sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich vermute mal das die Aussagen der Hotline sich leider auf den nächsten Lieferzeitpunkt für jene Leute beziehen die jetzt aktuell bestellen und nicht für jene wie dich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 12:42:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075420.html#5075420</guid>
      <dc:creator>Tester99</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T12:42:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075367.html#5075367</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Klage&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich setz mich mal aufs Sofa...gib mir mal wer das Popcorn rüber...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 12:07:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075367.html#5075367</guid>
      <dc:creator>ManfredCC²</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T12:07:41Z</dc:date>
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      <title>Problem mit Q10-Bestellung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t598686,5075268.html#5075268</link>
      <description>Hallo, ich habe mir das Q10-Netbook von a1 mit dem angebotenen Vertrag am 6.10. online bestellt und auch eine Bestellbestätigung erhalten, jedoch habe ich das Netbook bis Heute nicht erhalten und auch keine Versandbestätigung. Ich habe nach Anfrage per e-mail erfahren, dass meine Bestellung positiv bearbeitet wurde und einem versand somit nichts im Wege steht.&lt;br&gt;Wie ich nun durch Foren erfahren habe, ist das Gerät nicht mehr verfügbar und nach einem kurzen Hotlineanruf hat ein Bekannter erfahren, dass das Gerät nicht verfügbar ist und erst am 21.10. wieder eine Lieferung kommt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde nun gerne wissen, ob hier §5i Abs 2 KSchG zur anwendung kommt und ich hier evtl. aus einer Klage heraus erreiche.&lt;br&gt;Und wie seht ihr das ganze? Immerhin wurde die Onlinebestellung geöffnet mit der Mitteilung dass 100 Geräte zur Verfügung stehen und ich konnte hier ja positiv bestellen, also müsste ich doch eines der 100 bekommen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 13 Oct 2008 11:24:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t598686,5075268.html#5075268</guid>
      <dc:creator>Beaga</dc:creator>
      <dc:date>2008-10-13T11:24:39Z</dc:date>
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