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    <title>Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=632991</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5410017.html#5410017</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ok, zuerst wird geschrien so etwas wurde nie ausjudiziert &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;hab ICH nie gesagt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; und jetzt ist es ein altes Urteil &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ja das urteil stammt von 2005, die ggenständliche Sache von 2002...zu keinem dieser beiden Zeitpunkte war diese Geschäftsform (Online aussuchen und im Geschäft abholen) schon besonders ausgeprägt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; der OGH wiederspricht sich regelmäßig.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sieh dir nur die diversen Mietrechtsentscheidungen an...und da passieren die "Korrektururteile" im Abstand von Monaten, nicht Jahren...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Face reality! Das Gesetz in der jetzigen Form "schützt" den Konsumenten&lt;br&gt;extrem. Punkt! Und im Zweifelsfall wird ein Gericht den "schwachen"&lt;br&gt;Konsumenten immer vor dem "bösen" Unternehmer schützen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich bin mit meinem Zugang zur Realität ganz zufrieden, und ich hab genung Zeit in österreichischen Gerichten verbracht um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass man sich ncht unbedingt auf den "Schutz" des österreichischen Zivilrechts verlassen sollte....&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Viel mehr gibts dazu nicht zu sagen, ich würde wenn man mir schief kommt es&lt;br&gt;jederzeit darauf ankommen lassen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mach was immer du willst,&amp;nbsp;&amp;nbsp;deine Chance in einem so gelagerten Fall sind auf jeden Fall intakt...ich würds aber nie als "gmathe Wiesn" sehn...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 05 Apr 2009 08:24:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5410017.html#5410017</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-05T08:24:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5409140.html#5409140</link>
      <description>*lol*&lt;br&gt;Ok, zuerst wird geschrien so etwas wurde nie ausjudiziert und jetzt ist es ein altes Urteil und der OGH wiederspricht sich regelmäßig. *kopfgreif* Face reality! Das Gesetz in der jetzigen Form "schützt" den Konsumenten extrem. Punkt! Und im Zweifelsfall wird ein Gericht den "schwachen" Konsumenten immer vor dem "bösen" Unternehmer schützen. Viel mehr gibts dazu nicht zu sagen, ich würde es wenn man mir schief kommt es jederzeit darauf ankommen lassen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 04 Apr 2009 12:21:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5409140.html#5409140</guid>
      <dc:creator>Endorphin</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-04T12:21:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5409142.html#5409142</link>
      <description>*lol*&lt;br&gt;Ok, zuerst wird geschrien so etwas wurde nie ausjudiziert und jetzt ist es ein altes Urteil und der OGH wiederspricht sich regelmäßig. *kopfgreif* Face reality! Das Gesetz in der jetzigen Form "schützt" den Konsumenten extrem. Punkt! Und im Zweifelsfall wird ein Gericht den "schwachen" Konsumenten immer vor dem "bösen" Unternehmer schützen. Viel mehr gibts dazu nicht zu sagen, ich würde wenn man mir schief kommt es jederzeit darauf ankommen lassen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 04 Apr 2009 12:21:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5409142.html#5409142</guid>
      <dc:creator>Endorphin</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-04T12:21:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5408145.html#5408145</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; vllt kan ja etec selbst mal was dazu sagen!?!&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Oder ich:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ware wurde von Etec (mit Abschlag) retourgenommen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 17:17:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5408145.html#5408145</guid>
      <dc:creator>Superfast</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T17:17:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407495.html#5407495</link>
      <description>vllt kan ja etec selbst mal was dazu sagen!?! &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 10:46:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407495.html#5407495</guid>
      <dc:creator>q.e.d.</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T10:46:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407487.html#5407487</link>
      <description>jaja...wir wissen kennen alle das Waldbauerurteil bis zum erbrechen....und als gelernter Österreicher solltest du wissen dass auch der OGH sich auch gern selbst widerspricht...aauch wenn dein Anwalt optimisitisch war...aber das hatten wir schon &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 10:42:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407487.html#5407487</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T10:42:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(17): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407480.html#5407480</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Mir ist schon klar, dass Händler die Konsumentenrechte nicht mögen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich behaupte jetzt mal, dass der Großteil der Händler kein Interesse daran hat seinen Kunden ans Bein zu pinkeln. Unzufriedene Kunden kommen in der Regel selten wieder...das Problem ist dass die Regeln entwedernicht eindeutig sind (wie in dem Fall) oder eher auf der komplizierten Seite (z.b. Gewährleistung)...in meiner Zeit als Verkäufer hab ich 2x die Woche gehört: " Laut EU-Gesetz hab ich aber 2 jahre Garantie!!!" ich geh davon aus, dass das nicht besser geworden ist &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dass Händler öffentliche Foren, auf denen man solche Händler blos stellen&lt;br&gt;kann, auch nicht mögen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;blos stellen...immer eine gute idee, und früher oder später wirds alle Händler in Richtung vom Goldi treiben, einfach auf stur schalten und sagen "wenns dir nicht passt, dann klag mich" ist offensichtlich auch eine Überlebensstrategie....&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 10:38:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407480.html#5407480</guid>
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      <dc:date>2009-04-03T10:38:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(17): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407437.html#5407437</link>
      <description>Nein, so ist das nicht zu verstehen gewesen. &lt;br&gt;Die Rechte die jedem zustehen werden ja voll und ganz akzeptiert. Es geht um die Auslegung die jeder versucht für sich zu optimieren(was ja auch legitim ist) und dann darauf zu beharren, als wenn es eingemeisseltes Recht wäre &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 10:10:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407437.html#5407437</guid>
      <dc:creator>i-design</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T10:10:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407377.html#5407377</link>
      <description>Das wurde ausjudiziert. Siehe meinen Beitrag mit 0815. &lt;a href="http://forum.geizhals.at/t629505,5383242.html#5383242" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t629505,5383242.html#5383242&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 09:34:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407377.html#5407377</guid>
      <dc:creator>Endorphin</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T09:34:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(16): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5407251.html#5407251</link>
      <description>Mir ist schon klar, dass Händler die Konsumentenrechte nicht mögen und mir ist auch klar, dass Händler öffentliche Foren, auf denen man solche Händler blos stellen kann, auch nicht mögen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2009 08:47:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5407251.html#5407251</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-03T08:47:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(22): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5406284.html#5406284</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dass dieses Geschäft dann unter Ausschluß der den Fernabsatz betrefenden&lt;br&gt;Regelungen des KSchG stattfinden soll. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nachdem genau das in den AGB steht ist ein Rechtsirrtum ausgegeschlossen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;, wobei ich allerdings zugebe dass die gewählte Formulierung in den AGB sehr unglücklich...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich meine das wäre dann ein 30 jähriges Rücktrittsrecht. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;nur bei wesentlichem Irrtum, und nachdem der eigentliche geschäftsgegenstand nicht davon berührt ist....unwahrscheinlich...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 16:33:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5406284.html#5406284</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T16:33:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(22): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405852.html#5405852</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Ich meine das wäre dann ein 30 jähriges Rücktrittsrecht.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das wird sicher kein Gericht so entscheiden. Nach 7 Tagen erlischt das Rückgaberecht sowieso, der Irrtum ist dann kein wesentlicher mehr.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 13:18:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405852.html#5405852</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T13:18:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405721.html#5405721</link>
      <description>aber die reservierung ist ja unverbindlich. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 12:06:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405721.html#5405721</guid>
      <dc:creator>raumplaner</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T12:06:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405510.html#5405510</link>
      <description>Ach du weißt doch eh, es wird immer alles zu den eigenen Gunsten interpretiert, und zwar BEVOR man sich auf was einlässt. Darum ist das Jammern DANACH immer so laut zu hören. Und das Forum hier unterstützt das ja, weil es hier von Rechtsexperten nur so wimmelt, und daher ist das was hier geschrieben wird automatisch schon mal Fakt. Außerdem hat fast jeder schon mal "persönlich" davon gehört, dass so eine Fall genau wie beschrieben abgelaufen ist, und daher MUSS das alles einfach wahr sein &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das böse Erwachen kommt dann halt hinterher, und dann geht man in Phase 2 über: Den Händler mal öffentlich beschimpfen, und fertig zu machen. Unterstüzung seitens des Forums ist ja auch hierbei wieder durchaus üblich &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 10:24:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405510.html#5405510</guid>
      <dc:creator>i-design</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T10:24:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(21): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405478.html#5405478</link>
      <description>Das Problem bei deiner Argumentation ist, dass es niemals eine Willenserklärung des Kunden gab, die als Wunsch eines bloßen zurücklegens gedeutet werden kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Würden wir das also so sehen, wäre das zwar voresrst harmlos ist, weil der Händler somit einfach ein Gegenoffert legt, das der Kunde akzeptieren kann oder auch nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Allerdings geht aus dem Gegenoffert dann nicht hervor, dass dieses Geschäft dann unter Ausschluß der den Fernabsatz betrefenden Regelungen des KSchG stattfinden soll. Es liegt daher dann wohl ein durch Dolus eventualis hervorgerufener Rechtsirrtum des Konsumenten über wesentliche Vertragsbestandteile vor. Ich meine das wäre dann ein 30 jähriges Rücktrittsrecht. Auch nicht schlecht.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 10:08:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405478.html#5405478</guid>
      <dc:creator>MG</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T10:08:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(20): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405443.html#5405443</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und da sehe ich schon den eindeutigen Fall, dass jede Antwort, auf eine&lt;br&gt;BESTELLUNG, in der von Abholung und Bezahlung die Rede ist, vom Kunden als&lt;br&gt;Annahmeerklärung aufgefasst wird.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich will mir das nicht so leicht machen, durch den relativ eindeutigen Hinweis in dem Abholschein vom E-Tec auf die die Unverbindlichkeit (die Ware ist eine Woche reserviert, dann ein automatisches Storno ohne Folgen für den Kunden) wird das ganze dann doch nicht so leicht, und ich kann da auch mit der Vertrauenstheorie argumentieren...denn die sollte dann ja auch für den Händler gelten...&lt;br&gt;&lt;br&gt;in dem Fall geht zwar der Händler eine Verpflichtung ein das Produkt für einen gewissen Zeitraum bereitzustellen, der Kunde ist aber nach dem Wortlaut des Abholscheins noch keine Verpflichtung eingegangen, er muss ja nicht erfüllen. Damit ist IMHO noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, es fehlt die Erfüllungspflicht des Kunden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Auch das FAG sieht vor, dass bevor man vom Kauf zurücktreten kann, muss zunächst der Kaufvertrag erfüllt werden. Z.b. gilt die Nichtannahme eines Pakets NICHT als Rücktritt nach §3 KSchG (ein FAG in dem sinn gibt´s ja eigentlich in AT nicht)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 09:44:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405443.html#5405443</guid>
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      <dc:date>2009-04-02T09:44:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(19): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405364.html#5405364</link>
      <description>Wesentlich ist die Vertrauenstheorie. Die Frage also, wie fasst der durchschnittlich verständige Erklärungsempfänger, also der Konsument diese Bestätigung auf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und da sehe ich schon den eindeutigen Fall, dass jede Antwort, auf eine BESTELLUNG, in der von Abholung und Bezahlung die Rede ist, vom Kunden als Annahmeerklärung aufgefasst wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da sehe ich es viel bedenklicher, dass so Shops wie mylemon, ungestraft so Ungeheuerlichkeiten in ihre AGBN schreiben, wie dass der Kunde zuerst zu zahlen hat, und der werte Händler entscheidet dann erst, ob er den Vertrag annimmt oder nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 08:51:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405364.html#5405364</guid>
      <dc:creator>MG</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-02T08:51:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5405332.html#5405332</link>
      <description>Das ist nicht so einfach abzuschätzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach der Vertrauenstheorie ist Inhalt der Erklärung nicht das was schwarz auf weiß dasteht, sondern das was der durchschnittlich verständige Erklärungsempfänger versteht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es geht also um die Frage, ob der durchschnittlich verständige Käufer dem so eine Erklärung zugeht, erkennen muss, dass der Verkäufer ihm gar nicht wirklich noch etwas verkaufen will, sondern nur eine vage unverbindliche Aussage machen wollte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Würde diese Bestätigung lauten:"Falls Sie die Ware tatsächlich kaufen wollen, kommen Sie bis zum xx.xx in unserem Geschäft vorbei. Wir haben Sie Ihnen einmal unverbindlich zurückgelegt. Warten Sie nicht zu lange, weil sich die Preise jederzeit ändern können.", dann wäre davon auszugehen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.&lt;br&gt;Allerdings würde sich auch jeder Kunde vera.rscht vorkommen, und dort wohl auch nicht kaufen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das führt zu so halbseidenen Erklärungen, wie jene die du veröffentlicht hast. ICH würde eindeutig diese Erklärung als Annahmeerklärung deuten. Nur entscheiden muss das im Falle des Falles ein Richter.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2009 08:29:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5405332.html#5405332</guid>
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      <dc:date>2009-04-02T08:29:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5404270.html#5404270</link>
      <description>Ich will dich nicht belehren aber es ist unser Urteil und daher kenne ich den Sachverhalt exakt. Im E-Tec Fall hat der Konsument die Möglichkeit die Ware vorher zu begutachten und wenn sie wieder Erwarten seine persönlichen Bedürfnisse sprengt darf er die Ware auch dort lassen ohne zu kaufen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entscheidend ist beim TE ob der Vertrag zustandegekommen ist oder ob einfach nur reserviert wurde; dann hat er kein Rücktrittsrecht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 14:34:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5404270.html#5404270</guid>
      <dc:creator>waldbauer.com</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T14:34:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5404248.html#5404248</link>
      <description>Bitte, bitte, bitte lies Dir den ganzen Text einmal durch. Es geht nicht nur darum, wann und wie der Vertrag zustande kommt, sondern auch darum, ob der Konsument die Möglichkeit hat, die Ware zu begutachten und zu prüfen.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; 14 Werktage damit "herumgurkt" und danach ohne Angaben von Gründen - bei&lt;br&gt;voller Rückerstattung des Kaufpreises - zurücktreten kann.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Du hast eben nicht alles durchgelesen. Für solche Fälle kann der Verkäufer eben ein angemessenes Benutzungsentgelt verlangen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 14:21:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5404248.html#5404248</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T14:21:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5404163.html#5404163</link>
      <description>Bevor du hier falsch vermutest - es war nur deshalb Fernabsatz weil ein Formfehler den Vertragsschluß herbeigeführt hat. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn E-Tec den Vertrag nicht online zustandekommen läßt ist es kein Fernabsatz. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dieses Urteil jemals dazu führen wird die Verbraucherrechte derart zu erweitern, daß man sich neue Autos online "reserviert", 14 Werktage damit "herumgurkt" und danach ohne Angaben von Gründen - bei voller Rückerstattung des Kaufpreises - zurücktreten kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zur Zeit hebelt das Gesetz Miete aus, da es leider vom Konsumenten "un"absichtlich falsch verstanden wird.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 13:45:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5404163.html#5404163</guid>
      <dc:creator>waldbauer.com</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T13:45:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5404140.html#5404140</link>
      <description>hier hab ich den originaltext aus einem mail vom etec zitiert... tu mal bitte deine meinung dazu kund...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t632991,5402741.html#5402741" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t632991,5402741.html#5402741&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 13:40:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5404140.html#5404140</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T13:40:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5404128.html#5404128</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Poste dann doch bitte die Antwort hier&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;bin heute nicht in deren abhollokal gekommen, mal sehen..&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 13:37:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5404128.html#5404128</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T13:37:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403883.html#5403883</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Da steht die ganze Zeit bestellen ... und man erhält auch eine&lt;br&gt;Bestell-Bestätigung die man ausdrucken und bitte mitnehmen soll! ... nix zur&lt;br&gt;Abholung reservieren!&lt;br&gt;Also wenn man im Ladengeschäft dann am Computerterminal bestellt, das wäre&lt;br&gt;eindeutig kein Fernabsatz mehr.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habs gewusst dass früher oder später sich jemand an dem "bestellen" erfreut...ein absatz drunter wird aber auf die Unverbindlichkeit der "Bestellung" hingewiesen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;und es wär nicht das erste mal, dass ich beim E-tec noch an der Theke gesagt hab: "das hab ich mir anders vorgestellt, bitte zurück", und der Mann nimmt das Teil und es geht ohne wenn und aber zurück ins Lager (was sich reimt ist gut&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;)...wenn ich keine verbindliche Kaufverpflichtung eingehe ist auch noch kein Vertrag geschlossen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;das Problem ist einfach, dass das Gesetz aus einer Zeit vor den Abholshops stammt, und die einfach eine Geschäftsform betreiben die nicht Fisch und nicht Fleisch ist...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Übrigens, wenn du freundlich fragst, dann ist der E-Tec auch bei&lt;br&gt;Abhol-Geschäfte durchaus kulant. Abschlag ist aber immer drinnen, auch gerne&lt;br&gt;mal 25% wegen Benutzung. Und dann gleich an den Nächsten als Neuware&lt;br&gt;verkaufen. Ja so sind's die Computerhändler -.-&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;25% Prozent hab ich ncoh nie bezahlt, idR warens bei mir 10%, und das auch nur bei Teilen wo der Gebrauch offensichtlich war. Die 10% werden dann auch dem nächsten Besitzer weitergegeben. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel aber im Großen und Ganzen kommt der E-tec in dem bereich eher seriös vor, sonst würd ich auch nicht so viel geld bei denen lassen...&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 12:00:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403883.html#5403883</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T12:00:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403621.html#5403621</link>
      <description>Kommt drauf an. Und zwar ob der Vertrag (d.h. die Willensübereinkunft) bereits online geschlossen wurde, oder erst im Geschäft. Es riecht jedenfalls nach Streit.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 10:30:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403621.html#5403621</guid>
      <dc:creator>MG</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T10:30:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403537.html#5403537</link>
      <description>&lt;b&gt;Imho&lt;/b&gt; be&lt;font color="red"&gt;*PIEP*&lt;/font&gt;&lt;!-- scheiß --&gt;t einen der E-Tec einen mit dieser Regel um die Rückgabemöglichkeit:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da steht die ganze Zeit &lt;u&gt;bestellen&lt;/u&gt; ... und man erhält auch eine &lt;u&gt;Bestell-Bestätigung&lt;/u&gt; die man ausdrucken und bitte mitnehmen soll! ... nix zur Abholung reservieren!&lt;br&gt;Also wenn man im Ladengeschäft dann am Computerterminal bestellt, das wäre eindeutig kein Fernabsatz mehr.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber der Unterschied zwischen "Abholung" und "Versand" ist nur der, dass man eben das Häkchen wonanderst setzt.&lt;br&gt;Sonst sind die Formulare identisch!!!&lt;br&gt;Und wie kann es dann sein, dass einmal der Vertrag sofort zustande kommt, ein anderen Mal nicht.&lt;br&gt;Es steht ausdrücklich im Gesetz "Vetragsschluss im Fernabsatz" - ob Lieferung oder Abholung ist unerheblich!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;So weit die Theorie.&lt;br&gt;Aber prozessier das mal ein Kunde durch -.-&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Übrigens, wenn du freundlich fragst, dann ist der E-Tec auch bei Abhol-Geschäfte durchaus kulant. Abschlag ist aber immer drinnen, auch gerne mal 25% wegen Benutzung. Und dann gleich an den Nächsten als Neuware verkaufen. Ja so sind's die Computerhändler -.-&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:51:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403537.html#5403537</guid>
      <dc:creator>mthsff</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:51:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403538.html#5403538</link>
      <description>&lt;b&gt;Imho&lt;/b&gt; beschei*t einen der E-Tec einen mit dieser Regel um die Rückgabemöglichkeit:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da steht die ganze Zeit &lt;u&gt;bestellen&lt;/u&gt; ... und man erhält auch eine &lt;u&gt;Bestell-Bestätigung&lt;/u&gt; die man ausdrucken und bitte mitnehmen soll! ... nix zur Abholung reservieren!&lt;br&gt;Also wenn man im Ladengeschäft dann am Computerterminal bestellt, das wäre eindeutig kein Fernabsatz mehr.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber der Unterschied zwischen "Abholung" und "Versand" ist nur der, dass man eben das Häkchen wonanderst setzt.&lt;br&gt;Sonst sind die Formulare identisch!!!&lt;br&gt;Und wie kann es dann sein, dass einmal der Vertrag sofort zustande kommt, ein anderen Mal nicht.&lt;br&gt;Es steht ausdrücklich im Gesetz "Vetragsschluss im Fernabsatz" - ob Lieferung oder Abholung ist unerheblich!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;So weit die Theorie.&lt;br&gt;Aber prozessier das mal ein Kunde durch -.-&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Übrigens, wenn du freundlich fragst, dann ist der E-Tec auch bei Abhol-Geschäfte durchaus kulant. Abschlag ist aber immer drinnen, auch gerne mal 25% wegen Benutzung. Und dann gleich an den Nächsten als Neuware verkaufen. Ja so sind's die Computerhändler -.-&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:51:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403538.html#5403538</guid>
      <dc:creator>mthsff</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:51:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(18): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403523.html#5403523</link>
      <description>ich seh das nicht so, wobei ich hier eindeutig festhalten möchte, dass du genauso rechthaben könntest...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...von der Semantik her kann man das durchaus so interpretieren....&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich denke aber nicht dass es Sinn macht solche Bestätigungen einfach nach dem Wort "Bestellung" abzuklappern und daraus einen Kauf nach Fernabsatz zu konstruieren, ich bin mir aber bewusst dass die Lehrmeinung, derzeit in diese Richtung tendiert...&lt;br&gt;&lt;br&gt;in der gegenständlichen Mail wird aber auch explizit auf die Unverbindlichkeit des Vorgangs hingewiesen, damit ist IMHO noch kein Vertrag zustande gekommen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich würd das ganze als Vorvertrag sehen: Sie versprechen dem Kunden einen Vertrag einzugehen, wenn er binnen einer gewissen Frist bei ihnen auftaucht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ist aber wie gesagt nur eine Meinung und IANAL.. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:46:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403523.html#5403523</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:46:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403493.html#5403493</link>
      <description>kleine Zusammenfassung:&lt;br&gt;&lt;br&gt;in AT: 7 Werktage Rückgaberecht im Fernabastz:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du bestellt und geschickt bekommen hast: kein Problem&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du bestellt und abgeholt hast: evtl. Problem&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Frage ob diese Form ein Fernabatz ist kann nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden. Es gibt genau ein Urteil zu diesem Thema da würd ich noch nicht von einer gesicherten Rechtslage ausgehn.&lt;br&gt;&lt;br&gt;E-Tec formuliert seine Abholscheine relativ vorsichtig, es wird aber genug Leute geben die die Mail nach dem Wort "Bestellung" abklopfen und wenn sie fündig werden laut "Fernabsatz" brüllen, ich persönlich denke man sollte mehr die Inhalte ansehn und nicht die Semantik, aber IANAL...&lt;br&gt;&lt;br&gt;E-Tec schließt ein Rückgaberecht bei der Abholung in den AGB aus, die Formulierung ist allerdings nicht besonders gelungen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass das Zurückgeben beim E-Tec normalerweise trotzdem kein Problem ist...wobei viele Händler allergisch auf eine Jus-Vorlesung im laufenden Betrieb reagieren, vor allem wenn es in eine Grauzone gehn ..&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:37:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403493.html#5403493</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:37:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(17): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403468.html#5403468</link>
      <description>in dem fall hab ich gemeint: wenn der kunde das produkt nach dieser bestätigung abholt, ist ein kauf - im sinne des fernabsatzrechts nach kschg - zustande gekommen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:30:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403468.html#5403468</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:30:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403414.html#5403414</link>
      <description>Aus dieser Antwort entnehme ich, dass Du zu faul bist, den ganzen Text durchzulesen. Für Dich zusammengefasst: bei dem Fall hat der Konsument die Ware online bestellt und selbst abgeholt und das OGH hat zuerkannt, dass auch in diesem Fall das Fernabsatzrecht gilt.&lt;br&gt;Bevor Du das nächste mal anderen vorwirfst das Ursprungsposting nicht verstanden zu haben, lies zuerst alles durch und probier es auch zu verstehen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:20:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403414.html#5403414</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:20:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403412.html#5403412</link>
      <description>Fernabsatz&lt;br&gt;&lt;br&gt;pong&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:19:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403412.html#5403412</guid>
      <dc:creator>pong</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T09:19:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403354.html#5403354</link>
      <description>das ist ja im grunde leicht:&lt;br&gt;&lt;br&gt;es gibt das EINE, schon fast legendäre, TFT-Urteil aus dem Jahr 2005, dass auf einem Vorgang aus dem Jahr 2002 beruht...zwar geht dieses Urteil von einem Fernabsatz auch bei Abholung aus, alldings war das nicht die Kernfrage...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich bin also ganz bei Dir: auch der OGH neigt dazu sich zeitweilig selbst zu widersprechen, und damit würd ich bei einem einzigen Urteil noch nicht von "ausjudiziert" sprechen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich hab glaub ich schon ein paarmal auf das Urteil im RIS verlinkt, die letzte Diskussion zu dem Thema is eh noch nicht lang her.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 08:58:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403354.html#5403354</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T08:58:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(16): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403319.html#5403319</link>
      <description>seh ich nicht so....&lt;br&gt;&lt;br&gt;es entsteht keine Abnahmeverpflichtung...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Wesen eines Fernabsatzes ist es nunmal dass der Kaufvertrag erfüllt werden muss bevor der Kunden sein Produkt in Händen hält, das wäre hier ja nicht so, wenn ers binnen einer Woche nicht abholt, nix passiert...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 08:50:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403319.html#5403319</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T08:50:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403191.html#5403191</link>
      <description>Korrekt. Nun wärs nur noch interessant, auch ein zur Diskussion passendes Urteil zu verlinken und nicht eines über etwas ganz anderes, worüber sowieso Konsens herrscht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 08:06:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403191.html#5403191</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T08:06:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5403167.html#5403167</link>
      <description>&lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt; Tatsächlich... gleich mal in den Mistkübel mit meinem Post &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;Danke für die Korrektur &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2009 07:50:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5403167.html#5403167</guid>
      <dc:creator>chrisfellner</dc:creator>
      <dc:date>2009-04-01T07:50:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402887.html#5402887</link>
      <description>Oh, entschuldige bitte, ich dachte, Du hast geschrieben, dass es noch nicht ausjudiziert wurde.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 22:33:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402887.html#5402887</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T22:33:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402880.html#5402880</link>
      <description>Bitte nur replyen wenn man das Ursprungsposting inhaltlich auch verstanden hat.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 22:28:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402880.html#5402880</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T22:28:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402877.html#5402877</link>
      <description>&lt;a href="http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-1-Ob-110-05s.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eurolawyer.at/&lt;wbr/&gt;pdf/&lt;wbr/&gt;OGH-1-Ob-110-05s.pdf&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 22:26:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402877.html#5402877</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T22:26:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402873.html#5402873</link>
      <description>1.) Ja, es sind 7 Werktage.&lt;br&gt;2.) Ja, auch Selbstabholung gilt unter gewissen Voraussetzungen als Fernabsatz&lt;br&gt;3.) Ja, es wurde ausjudiziert:&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-1-Ob-110-05s.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eurolawyer.at/&lt;wbr/&gt;pdf/&lt;wbr/&gt;OGH-1-Ob-110-05s.pdf&lt;/a&gt; &lt;br&gt;4.) Ja, ich bin der Meinung, dass bei E-TEC, als reiner Abholshop, die Selbstabholung als Fernabsatz gilt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 22:25:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402873.html#5402873</guid>
      <dc:creator>karan</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T22:25:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402748.html#5402748</link>
      <description>mach dich doch nicht lächerlich &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t632991,5402694.html#5402694" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t632991,5402694.html#5402694&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:41:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402748.html#5402748</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:41:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402747.html#5402747</link>
      <description>Gilt das auch für online bestellte Kinokarten? Dann tret ich nächstesmal nach Filmende vom Kaufvertrag zurück &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:39:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402747.html#5402747</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:39:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402746.html#5402746</link>
      <description>und DAMIT ist es sehrwohl nach fernabsatzrecht *nick*&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:39:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402746.html#5402746</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:39:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402744.html#5402744</link>
      <description>&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t632991,5402741.html#5402741" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t632991,5402741.html#5402741&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:38:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402744.html#5402744</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:38:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402741.html#5402741</link>
      <description>der text sieht im original so aus...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;br&gt;ABHOLSCHEIN x&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxx&lt;br&gt;&lt;br&gt;wir danken Ihnen nochmals für Ihre Bestellung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;###########################################################&lt;br&gt;# Bitte diesen Abholschein ausdrucken und mitbringen.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; #&lt;br&gt;# Sie verkürzen damit Ihre Wartezeit erheblich.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; #&lt;br&gt;###########################################################&lt;br&gt; &lt;br&gt;Die von Ihnen bestellte Ware ist nun abholbereit.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wir bitten Sie, folgende Punkte bei der Abholung zu beachten:&lt;br&gt;&lt;br&gt;*&amp;nbsp;&amp;nbsp; Die Abholung ist von Montag bis Freitag von&amp;nbsp;&amp;nbsp;10.00-18.00 Uhr &lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;und am Samstag von 10.00-13.00 Uhr möglich&lt;br&gt;&lt;br&gt;*&amp;nbsp;&amp;nbsp; Sie haben bei der Bestellung die Zahlungsart BARZAHLUNG ausgewählt.&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Der Kaufpreis beträgt xxxxx EURO . &lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Wir ersuchen Sie ausreichend Bargeld mitzunehmen.&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Ein Bankomat ...........................&lt;br&gt;&lt;br&gt;*&amp;nbsp;&amp;nbsp; Die Ware wird eine Woche für Sie reserviert. &lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Danach wird Ihr Auftrag automatisch storniert. &lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Sollten Sie eine spätere Abholung wünschen, bitten wir&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;um rechtzeitige Verständigung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wir bitten Sie diesen Abholschein mitzubringen, &lt;br&gt;um eine schnellere Abwicklung der Warenausgabe zu ermöglichen.&lt;br&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;was nun?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:37:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402741.html#5402741</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:37:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm? (gesetzestexte)</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402739.html#5402739</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; In "Privatrecht" bin ich nämlich auch gesessen. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;hättest dort bleiben sollen! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:36:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402739.html#5402739</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:36:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402736.html#5402736</link>
      <description>erstens - was herr und frau händler sich ab und zu einfallen lassen, oder gar in den AGB stehen haben, ist noch lange nicht rechtskonform - nur weils da steht&lt;br&gt;&lt;br&gt;zweitens - in den allermeisten fällen steht das ja sowieso nicht so da...&lt;br&gt;&lt;br&gt;drittens - du kannst sogar n handyvertrag binnen sieben tagen nach vertragsschluss wieder abmelden, wenn du ihn online bestellt hast - und das AUCH WENN du das handy samt simkarte dann in einem geschäft deines mobilfunkbetreibers abgeholt hast! GANZ SICHER! &lt;u&gt;DAS IST SO!&lt;/u&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:35:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402736.html#5402736</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:35:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm? (gesetzestexte)</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402735.html#5402735</link>
      <description>Du brauchst überhaupt nichts herumzitieren. Eine Auftragseingangsbestätigung "schafft" die Fallprüfung des Vertagsschlusses nicht, da dies noch lange keine Willensbekundung darstellt. In "Privatrecht" bin ich nämlich auch gesessen. &lt;img src="tongue.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-P"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:34:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402735.html#5402735</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:34:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402733.html#5402733</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;nope, is nicht falsch, aber in der rechtswissenschaft gibts trotz eindeutiger formulierung oftmals 2 (mehrere) rechtsansichten - und in solchem fall muss die sachlage mal einfach ausjudiziert werden...&lt;br&gt;...und das is imho bei gegebener sachlage ncoh nicht geschehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;fakt is, wenn ich beim ditech was "bestelle", dann erhalt ich erstmals eine eingangsbestätigung meiner "bestellung" und weiters eine bestätigung, dass das gewählte produkt einen tag für mich reserviert ist und zur abholung bereit liegt - ich seh da weit und breit nix von einem kaufvertrag - blos eine unverbindlichen willensäußerung meinerseits, dass ding zu kaufen. hol ichs nicht ab, is der fall gegessen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:33:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402733.html#5402733</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:33:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402729.html#5402729</link>
      <description>Originalwortlaut:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;pre&gt;Werter Herr xxxxxx,&lt;br&gt;&lt;br&gt;in der Beilage finden Sie die Bestätigung Ihrer &lt;b&gt;&lt;u&gt;Reservierung&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br&gt;Das Dokument ist im PDF-Format. (Acrobat Reader wird benötigt)&lt;br&gt;Die von Ihnen bestellte Ware ist lagernd und abholbereit.&lt;br&gt;Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung bis 11.02.2009 aufrecht bleibt,&lt;br&gt;und nach diesem Termin alle Produkte wieder zum Verkauf freigegeben werden.&lt;/pre&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:30:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402729.html#5402729</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:30:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm? (gesetzestexte)</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402725.html#5402725</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Genau du zitierst es.Der Vertrag wird erst im Laden geschlossen, also unter&lt;br&gt;persönlicher Anwesenheit beider Vertragspartner. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;das ist rechtlich falsch!&lt;br&gt;&lt;br&gt;muss ich jetzt auch noch die anderen § zu den vertragsabschlüssen verlinken?&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:28:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402725.html#5402725</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:28:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402722.html#5402722</link>
      <description>Den Stress kannst gleich haben, du! &lt;img src="pavian2.gif" width="17" height="19" align="absmiddle" alt=":#)"/&gt; &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:27:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402722.html#5402722</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:27:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402721.html#5402721</link>
      <description>das ist so nur richtig, wenn der händler in seinem antwortmail schreibt, dass die bestellung automatisch verfällt, wenn man nach x-tagen nicht abholt!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:27:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402721.html#5402721</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:27:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402717.html#5402717</link>
      <description>in dem fall ist&lt;br&gt;&lt;br&gt;das &lt;a href="http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm#§_5a." rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.internet4jurists.at/&lt;wbr/&gt;gesetze/&lt;wbr/&gt;bg_kschg01.htm#§_5a.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;, sie privatrechts-skripten der WU und die testbögen falsch .. und die professoren (zum großteil eh richter oder anwälte) falsch informiert! &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich bin mir sicher, dass das posting im GHF mehr rechtsgültigkeit hat *G*&lt;br&gt;oder aber der herr hat deutlich mehr mit seinem TFT gemacht, als sich nur zu vergewissern, dass er doch was anderes möchte!?&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:26:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402717.html#5402717</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:26:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm? (gesetzestexte)</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402718.html#5402718</link>
      <description>Genau du zitierst es.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; gelten für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer&lt;br&gt;Fernkommunikationsmittel geschlossen werden&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Der Vertrag wird erst im Laden geschlossen, also unter persönlicher Anwesenheit beider Vertragspartner. Aus dem Grunde verschicken diese Firmenkonstrukte auch lediglich Auftragseingangsbestätigungen und einen Hinweis wenn alle Produkte komplett vor Ort sind damit man sie abholen kann - mehr nicht. Das ist noch lange keine rechtsverbindliche Annahme.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wie geschrieben, die Intention des Fernabsatzgesetzes ist klar. Der Konsument soll geschützt werden vor Fehlentscheidungen, die er trifft weil er beim Kauf physisch nicht zugegen ist und das gewählte Produkt nicht ansehen kann - nichtmal die Schachtel. Die Abholung in einem Online-Abholshop hat aber keinen anderen Charakter wie die Abholung in jedem anderen Geschäft auch, man kann sich die Produkte in Ruhe anschauen bevor man kauft. Aus diesem Grund ist klar wie ein Gerichtsentscheid ausschauen würde, wenn mal jemand bis ganz nach Oben ginge. In der Praxis wird es dazu aber nie kommen, weil die Händler ohnehin sehr kulant sind. Auch e-tec nimmt die Produkte in der ersten Woche zurück; und Preisminderung für Gebrauchsspuren zahlt man hüben wie drüben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:25:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402718.html#5402718</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:25:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402711.html#5402711</link>
      <description>Man muss einen Rücktritt aber auch bekannt geben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was in dem Fall aber nicht so ist. Es reicht, wenn man es kommentarlos erst gar nicht abholt. Weil es ja nur eine Reservierung ist und kein Kaufvertrag.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:23:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402711.html#5402711</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:23:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402710.html#5402710</link>
      <description>Man muss einen Rücktritt aber auch bekannt geben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was in dem Fall aber nicht so ist. Es reicht, wenn man es gar nicht abholt. Weil es ja nur eine Reservierung ist und kein Kaufvertrag.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:23:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402710.html#5402710</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:23:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402709.html#5402709</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich wär mir da echt nicht so sicher - vgl. &lt;a href="http://forum.geizhals.at/t629505,5378019.html#5378019" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t629505,5378019.html#5378019&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;ich würds nach wie vor als grauzone betrachten...&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:23:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402709.html#5402709</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:23:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402706.html#5402706</link>
      <description>guten morgen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;nein, muss man nicht - auf grund des rücktrittrechts bei fernabsatzgeschäften nach KSchG!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;alles muss ma doppelt schreiben *grml*&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:21:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402706.html#5402706</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:21:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402704.html#5402704</link>
      <description>Demnach _muss_ man es kaufen, weil deiner Ansicht nach ein Vertrag besteht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Muss man aber nicht, weil es nur eine Reservierung ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:20:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402704.html#5402704</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:20:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402703.html#5402703</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Das wurde bis dato nicht ausjudiziert.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ist also auch unwahr!&lt;br&gt;&lt;br&gt;was lügst du mich an ... ha? stress oder was? &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:20:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402703.html#5402703</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:20:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402697.html#5402697</link>
      <description>wenn ich deinen ersten absatz bei der prüfung so wiedergebe, falle ich durch!&lt;br&gt;&lt;br&gt;der vertrag kommt de facto durch das bestätigungsmail des händlers zu stande!&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:19:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402697.html#5402697</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:19:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm? (gesetzestexte)</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402694.html#5402694</link>
      <description>na, das stimmt so einfach nicht!&lt;br&gt;&lt;br&gt;beim fernabsatz gehts um den vertragsschluss ... und nicht darum ob der transport von dir, deinem nachbar oder der post durchgeführt wird!&lt;br&gt;&lt;br&gt;aus dem internetjurist:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vertragsabschlüsse im Fernabsatz &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5a. (1) Die §§ 5c bis 5i gelten für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Fernkommunikationsmittel im Sinn des Abs. 1 sind Kommunikationsmittel, die zum Abschluß eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien verwendet werden können, insbesondere Drucksachen mit oder ohne Anschrift, Kataloge, Pressewerbungen mit Bestellschein, vorgefertigte Standardbriefe, Ferngespräche mit Personen oder Automaten als Gesprächspartnern, Hörfunk, Bildtelefon, Telekopie, Teleshopping sowie öffentlich zugängliche elektronische Medien, die eine individuelle Kommunikation ermöglichen, wie etwa die elektronische Post.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5b. Die §§ 5c bis 5i sind nicht anzuwenden auf &lt;br&gt;&lt;br&gt;Verträge über Finanzdienstleistungen im Sinn des § 1 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes, BGBl I Nr. 62/2004, &lt;br&gt;Verträge über den Bau und den Verkauf von Immobilien oder über sonstige Rechte an Immobilien mit Ausnahme der Vermietung, &lt;br&gt;Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden, und &lt;br&gt;Versteigerungen. &lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, &lt;br&gt;die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, &lt;br&gt;den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern, &lt;br&gt;allfällige Lieferkosten, &lt;br&gt;die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, &lt;br&gt;das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f, &lt;br&gt;die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden, &lt;br&gt;die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie &lt;br&gt;die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat. &lt;br&gt;(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. Die Verwendung eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers bedarf dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(4) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Verträge &lt;br&gt;&lt;br&gt;über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (Hauslieferungen), sowie &lt;br&gt;über Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluß verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen). &lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5d. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig während der Erfüllung des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung (Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Dem Verbraucher sind zudem rechtzeitig folgende Angaben schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger zu übermitteln: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in § 5f Z 1 genannten Fälle, &lt;br&gt;die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen kann, &lt;br&gt;Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen sowie &lt;br&gt;bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die Kündigungsbedingungen. &lt;br&gt;(3) Die Abs. 1 und 2 sind auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden. Sie sind weiters nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, die unmittelbar durch den Einsatz eines Fernkommunikationsmittels erbracht werden, sofern sie auf einmal erbracht und über den Betreiber des Kommunikationsmittels abgerechnet werden; der Verbraucher muß jedoch die Möglichkeit haben, die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers zu erfahren, bei der er seine Beanstandungen vorbringen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über &lt;br&gt;&lt;br&gt;Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird, &lt;br&gt;Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt, &lt;br&gt;Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, &lt;br&gt;Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, &lt;br&gt;Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1), &lt;br&gt;Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie 7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2). &lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug &lt;br&gt;&lt;br&gt;der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie &lt;br&gt;der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. &lt;br&gt;(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5h. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (§ 18) gewährten Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Nach einem Rücktritt vom Kreditvertrag im Sinn des Abs. 1 hat jeder Teil dem anderen die empfangenen Leistungen zu erstatten. Dem Verbraucher können nur die Kosten einer allenfalls erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Ersatz der vom Unternehmer oder vom Dritten auf Grund der Kreditgewährung entrichteten Abgaben auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben. Ansprüche gegen den Verbraucher auf Zahlung sonstiger Kosten und von Zinsen sind ausgeschlossen.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5i. (1) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, daß er das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Kann der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers nicht ausführen, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich mitzuteilen und ihm bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Abs. 1 ist auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 5j. Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, daß der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Unzulässige Vertragsbestandteile &lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen &lt;br&gt;&lt;br&gt;sich der Unternehmer eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist ausbedingt, während deren er einen Vertragsantrag des Verbrauchers annehmen oder ablehnen kann oder während deren der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist; &lt;br&gt;ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist; &lt;br&gt;eine für den Verbraucher rechtlich bedeutsame Erklärung des Unternehmers, die jenem nicht zugegangen ist, als ihm zugegangen gilt, sofern es sich nicht um die Wirksamkeit einer an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Verbrauchers gesendeten Erklärung für den Fall handelt, daß der Verbraucher dem Unternehmer eine Änderung seiner Anschrift nicht bekanntgegeben hat; &lt;br&gt;eine vom Verbraucher dem Unternehmer oder einem Dritten abzugebende Anzeige oder Erklärung einer strengeren Form als der Schriftform oder besonderen Zugangserfordernissen zu genügen hat; &lt;br&gt;dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht, es sei denn, daß der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht, daß die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie daß ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt. &lt;br&gt;das Recht des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß der Unternehmer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt oder ihre Erbringung durch seine schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mußten, gefährdet ist, indem etwa das Leistungsverweigerungsrecht davon abhängig gemacht wird, daß der Unternehmer Mängel seiner Leistung anerkennt; &lt;br&gt;ein dem Verbraucher nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird; &lt;br&gt;das Recht des Verbrauchers, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für Gegenforderungen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Unternehmer anerkannt worden sind; &lt;br&gt;eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat; &lt;br&gt;der Unternehmer oder eine seinem Einflußbereich unterliegende Stelle oder Person ermächtigt wird, mit bindender Wirkung für den Verbraucher darüber zu entscheiden, ob die ihm vom Unternehmer erbrachten Leistungen der Vereinbarung entsprechen; &lt;br&gt;dem Verbraucher eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft; &lt;br&gt;die Rechte des Verbrauchers auf eine Sache, die der Unternehmer zur Bearbeitung übernommen hat, in unangemessen kurzer Frist verfallen; &lt;br&gt;die im Fall des Verzugs des Verbrauchers zu zahlenden Zinsen den für den Fall vertragsgemäßer Zahlung vereinbarten Zinssatz um mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr übersteigen; &lt;br&gt;das Recht zur Geltendmachung eines ihm unterlaufenen Irrtums oder des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage im vorhinein ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, etwa auch durch eine Vereinbarung, wonach Zusagen des Unternehmers nicht die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben (§ 871 Abs. 1 ABGB) betreffen; &lt;br&gt;er sich nach Eintritt des Verzugs zur Zahlung von Betreibungs- oder Einbringungskosten verpflichtet, sofern diese Kosten in der Vereinbarung nicht gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen sind oder soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung nicht notwendig waren. &lt;br&gt;(2) Sofern der Unternehmer nicht beweist, daß sie im einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für Vertragsbestimmungen, nach denen &lt;br&gt;&lt;br&gt;der Unternehmer ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten kann; &lt;br&gt;dem Unternehmer das Recht eingeräumt wird, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden, der im Vertrag nicht namentlich genannt ist; &lt;br&gt;der Unternehmer eine von ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, es sei denn, die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Verbraucher zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist; &lt;br&gt;dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung ein höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt zusteht; &lt;br&gt;eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die er zur Bearbeitung übernommen hat, ausgeschlossen oder beschränkt wird; &lt;br&gt;Ansprüche des Verbrauchers aus § 908 ABGB eingeschränkt oder ausgeschlossen werden;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;ein Rechtsstreit zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher durch einen oder mehrere Schiedsrichter entschieden werden soll. &lt;br&gt;(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefaßt ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:17:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402694.html#5402694</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:17:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402681.html#5402681</link>
      <description>_Wenn_ man bestellt. Üblicherweise ist es ja nur eine Reservierung. Deswegen muss man auch nichts zahlen, wenn man es einfach nicht abholt. Wenn es ein Kaufvertrag wäre, müsste man es zwingend bezahlen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:12:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402681.html#5402681</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:12:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402691.html#5402691</link>
      <description>_Wenn_ man bestellt und _wenn_ ein Kaufvertrag zustande kommt. Üblicherweise ist es ja nur eine Reservierung. Deswegen muss man auch nichts zahlen, wenn man es einfach nicht abholt. Wenn es ein Kaufvertrag wäre, müsste man es zwingend bezahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Außerdem ist es mit dem Bestellen alleine nicht getan. Der Verkäufer muss auch den Kaufvertrag annehmen. Wenn er schreibt, dass es in 2 Tagen abholbereit ist, heißt es nicht automatisch, dass er es dir auch verkaufen muss oder dass ein Vertrag besteht. Der kann dich vor der Haustüre ohne Angabe von Gründen wieder wegschicken.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:12:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402691.html#5402691</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:12:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402689.html#5402689</link>
      <description>_Wenn_ man bestellt. Üblicherweise ist es ja nur eine Reservierung. Deswegen muss man auch nichts zahlen, wenn man es einfach nicht abholt. Wenn es ein Kaufvertrag wäre, müsste man es zwingend bezahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Außerdem ist es mit dem Bestellen alleine nicht getan. Der Verkäufer muss auch den Kaufvertrag annehmen. Wenn er schreibt, dass es in 2 Tagen abholbereit ist, heißt es nicht automatisch, dass er es dir auch verkaufen muss oder dass ein Vertrag besteht. Der kann dich vor der Haustüre ohne Angabe von Gründen wieder wegschicken.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:12:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402689.html#5402689</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:12:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402692.html#5402692</link>
      <description>_Wenn_ man bestellt und _wenn_ ein Kaufvertrag zustande kommt. Üblicherweise ist es ja nur eine Reservierung. Deswegen muss man auch nichts zahlen, wenn man es einfach nicht abholt. Wenn es ein Kaufvertrag wäre, müsste man es zwingend bezahlen und abholen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Außerdem ist es mit dem Bestellen alleine nicht getan. Der Verkäufer muss auch den Kaufvertrag annehmen. Wenn er schreibt, dass es in 2 Tagen abholbereit ist, heißt es nicht automatisch, dass er es dir auch verkaufen muss oder dass ein Vertrag besteht. Der kann dich vor der Haustüre ohne Angabe von Gründen wieder wegschicken.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:12:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402692.html#5402692</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:12:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402679.html#5402679</link>
      <description>_Wenn_ man bestellt. Üblicherweise ist es ja nur eine Reservierung. Deswegen muss man auch nichts zahlen, wenn man es einfach nicht abholt. Wenn es eine Bestellung wäre, müsste man es zwingend bezahlen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:12:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402679.html#5402679</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:12:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402672.html#5402672</link>
      <description>*G* kannst gern mit mir in eine meiner wirtschaftsprivatrecht vorlesungen sitzen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:10:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402672.html#5402672</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:10:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402674.html#5402674</link>
      <description>*G* kannst gern mit mir in eine meiner wirtschaftsprivatrecht vorlesungen sitzen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br&gt;&lt;br&gt;edit: aber prinzipiell ist "garnix ist sicher" ... ein vertretbarer ausdruck ...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:10:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402674.html#5402674</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:10:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402670.html#5402670</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; soweit ich mich erinnere, kommts auf die agb des&lt;br&gt;händlers an, wann der vertrag zustande kommt...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;mag sein, dass das dort so beschrieben wurde...&lt;br&gt;&lt;br&gt;rechtlich ists aber unabhängig von den agb!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:09:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402670.html#5402670</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:09:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402669.html#5402669</link>
      <description>Geh, garnix ist das "ganz sicher". Das wurde bis dato nicht ausjudiziert.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:09:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402669.html#5402669</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:09:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402678.html#5402678</link>
      <description>Geh, garnix ist das "ganz sicher". Das wurde bis dato nicht ausjudiziert.&lt;br&gt;Wenn du andere Ö-S-T-E-R-R-E-I-C-H-I-S-C-H-E Quellen hast, bitte her damit.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wenn man mal genau überlegt welche Funktion das Rücktrittsrecht nach Fernabsatz eigentlich erfüllt liegt es auch relativ klar auf der Hand wie ein allfälliges Urteil diesbezüglich aussehen würde. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:09:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402678.html#5402678</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:09:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402699.html#5402699</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; was is, wenn ich online bestelle und die teile zb nächsten tag im laden abhole?   &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;wurde doch eigenltich erklärt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber nochmal:&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn du per email, webshop, fax oder telefonisch bestellst und dann selbst abholst, gilt das fernabsatzrecht nach KSchG!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;GANZ SICHER&lt;/b&gt;, unumstößlich - nix grauzone!&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br&gt;&lt;br&gt;edit:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t632991,5402694.html#5402694" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t632991,5402694.html#5402694&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:08:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402699.html#5402699</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:08:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402668.html#5402668</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; was is, wenn ich online bestelle und die teile zb nächsten tag im laden abhole?   &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;wurde doch eigenltich erklärt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber nochmal:&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn du per email, webshop, fax oder telefonisch bestellst und dann selbst abholst, gilt das fernabsatzrecht nach KSchG!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;GANZ SICHER&lt;/b&gt;, unumstößlich - nix grauzone!&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:08:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402668.html#5402668</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:08:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402665.html#5402665</link>
      <description>ganz klar falsch!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:07:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402665.html#5402665</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T21:07:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402522.html#5402522</link>
      <description>Hm, bei ner Reservierung siehts eher schlecht aus mit Fernabsatz, ich würd mal an deiner Stelle auf Kulanz hoffen&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:47:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402522.html#5402522</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:47:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402515.html#5402515</link>
      <description>Poste dann doch bitte die Antwort hier, das würde mich interessieren!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:46:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402515.html#5402515</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:46:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402507.html#5402507</link>
      <description>da ich bei denen regelmäßig einkaufe - also online bestelle und selbst abhole - tät mich das schon brennend interessieren. ich werd am besten morgen dort fragen. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:44:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402507.html#5402507</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:44:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402506.html#5402506</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aber der Threadersteller hat ja geschrieben dass er online bestellt hat&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dachte ich auch......aber...man bekommt ja nur eine Reservierung der Ware und eine Abholbescheinigung per Mail.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr sehr komisch.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:44:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402506.html#5402506</guid>
      <dc:creator>Superfast</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:44:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402504.html#5402504</link>
      <description>Ich hab kein Problem damit &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hab noch nie bei ETec bestellt, und somit keine Ahnung was er da genau durchgeführt hat, rechtlich gesehn kommts nur drauf an ob er online einem Vertragsabschluss zugestimmt hat&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:42:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402504.html#5402504</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:42:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402492.html#5402492</link>
      <description>im moment stehts 2 : 1 gegen deine meinung &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:39:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402492.html#5402492</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:39:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402486.html#5402486</link>
      <description>danke&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:38:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402486.html#5402486</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:38:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402478.html#5402478</link>
      <description>Online zurücklegen lassen ist kein Fernabsatz&lt;br&gt;Bestellvorgang abschließen (mit Zahlungen und Co.) und dann das Teil im Laden holen -&gt; Fernabsatz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:35:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402478.html#5402478</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:35:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402475.html#5402475</link>
      <description>Bei e-tec ist es ziemlich eindeutig, da du in diesen Fall die Ware nur reservierst und dann im Laden kaufst und nicht nur abholst. --&gt; 0 Tage&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:35:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402475.html#5402475</guid>
      <dc:creator>mossess</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:35:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402474.html#5402474</link>
      <description>Also soweit ich weiß ist das ne rechtliche Grauzone, aber Allgemein gilt das Fernabsatzgesetz da man online einen Vertrag abschließt&lt;br&gt;&lt;br&gt;Lässt man es sich nur zurücklegen ist das kein Vertrag, ergo kein Fernabsatzgesetz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:35:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402474.html#5402474</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:35:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402472.html#5402472</link>
      <description>Online bestellen und selber abholen ist kein Fernabsatz.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:34:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402472.html#5402472</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:34:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402470.html#5402470</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;aso, stimmt, hab i ned genau gelesen ("online bestellt") - war erst vor kurzem die diskussion, soweit ich mich erinnere, kommts auf die agb des händlers an, wann der vertrag zustande kommt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:33:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402470.html#5402470</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:33:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402468.html#5402468</link>
      <description>was is, wenn ich online bestelle und die teile zb nächsten tag im laden abhole? &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:32:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402468.html#5402468</guid>
      <dc:creator>pommery</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:32:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402461.html#5402461</link>
      <description>Nein, nur per Fernabsatz, aber der Threadersteller hat ja geschrieben dass er online bestellt hat (also gilt das Fernabsatzgesetz)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei Ladenverkauf ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:30:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402461.html#5402461</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:30:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402481.html#5402481</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/online/ruecktrittsrecht-2341.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;online/&lt;wbr/&gt;ruecktrittsrecht-2341.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;zum schmökern:&lt;br&gt;&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t629505.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t629505.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:30:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402481.html#5402481</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:30:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402460.html#5402460</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/online/ruecktrittsrecht-2341.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;online/&lt;wbr/&gt;ruecktrittsrecht-2341.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:30:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402460.html#5402460</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:30:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402459.html#5402459</link>
      <description>Fernabsatz ... 7 Tage&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ladenkauf ... 0 Tage&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:29:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402459.html#5402459</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:29:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402457.html#5402457</link>
      <description>hi,&lt;br&gt;&lt;br&gt;egal, ob fernabsatz oder ladenverkauf?&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg,&lt;br&gt;hariw&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:27:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402457.html#5402457</guid>
      <dc:creator>hariw</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:27:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402450.html#5402450</link>
      <description>"onlinebestellung":&lt;br&gt;österreich: 7 werktage&lt;br&gt;deutschland: 14 tage&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:22:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402450.html#5402450</guid>
      <dc:creator>Winnie_Pooh</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:22:43Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402454.html#5402454</link>
      <description>7 Werktage sinds laut Gesetz...Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktage, wobei 10 Werktage ja normale 14 Tage sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gesetzlich sind eben diese 7 Werktage vorgeschrieben&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:21:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402454.html#5402454</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:21:37Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402444.html#5402444</link>
      <description>7 Werktage sind meistens 14 Tage...Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktage&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gesetzlich sind eben diese 7 Werktage vorgeschrieben&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:21:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402444.html#5402444</guid>
      <dc:creator>nonametouse</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:21:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Rücktrittsrecht bei ETec.....hmmmm?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t632991,5402438.html#5402438</link>
      <description>Hallo&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es könnte sein das ich etwas beim Etec retourgeben werde.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jedoch lese ich:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung&lt;br&gt;&lt;br&gt;Für bei uns abgeholte Produkte sieht der Gesetzgeber ausdrücklich kein Rücktrittsrecht vor. Ein solches wird daher auch nicht von uns eingeräumt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich glaubte zu lesen das es 14 Tage sind und wenn man online bestellt und abholt das es auch gilt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja so kann man sich irren &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was stimmt jetzt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 31 Mar 2009 19:19:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t632991,5402438.html#5402438</guid>
      <dc:creator>Superfast</dc:creator>
      <dc:date>2009-03-31T19:19:31Z</dc:date>
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