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    <title>Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=662653</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(19): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5719628.html#5719628</link>
      <description>Freut mich für dich, dass es gut ausgegangen ist. &lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 20 Oct 2009 18:40:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5719628.html#5719628</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-20T18:40:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(18): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5716198.html#5716198</link>
      <description>Hat mir zuerst geschrieben er sieht sich den Receiver an und erstattet mir den Preis den er für angemessen hält. Hab ihn dann das Gewährleistungsrecht hingewiesen, wo es dezidiert steht, wie er sich verhalten muss (also Möglichkeit zur Nachbesserung, Preisminderung oder Wandlung des Vertrages).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab ihm die Möglichkeit der Nachbesserung vorgeschlagen, da er aber genauso wie ich wusste wie ich, dass es ihm nichts bringt, hat er mir nun schließlich den Kaufpreis retour überwiesen. Hätte auch noch Anspruch auf die Versandkosten zu ihm gehabt (EUR 5,50), aber wegen denen streit ich jetzt nicht herum.&lt;br&gt;&lt;br&gt;mfg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 18 Oct 2009 20:33:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5716198.html#5716198</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-18T20:33:24Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(17): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5715967.html#5715967</link>
      <description>Hat er sich sehr geziert, wenn ich fragen darf, oder hat er es gleich eingesehen -- ohne Drohungen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 18 Oct 2009 18:26:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5715967.html#5715967</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-18T18:26:23Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(17): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5710642.html#5710642</link>
      <description>freut mich für dich, dass das alles dann doch (halbwegs) glatt über die Bühne ging...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Oct 2009 10:17:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5710642.html#5710642</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-15T10:17:28Z</dc:date>
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      <title>Re(16): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5710636.html#5710636</link>
      <description>So, die Sache ist erledigt, habe heute vom Verkäufer den vollen Kaufpreis retour bekommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hat zwar einige Schreibarbeit verlangt, aber nun ist's vorbei.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Oct 2009 10:13:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5710636.html#5710636</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-15T10:13:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5695854.html#5695854</link>
      <description>damit du mich nicht falsch verstehst....ich will dir nix unterstellen und und will auch nicht den eindruck erwecken, dass ich dich für blöd halte....&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich halte dich für einen Technikbegeisterten der solche Kinderkrankheiten gern selber löst aber bei dem die Leidensfähigkeit irgendwann ein Ende gefunden, vollkommen verständlich...da bin ich ganz ähnlich....&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;die schneidenden fragen die ich in den raum gestellt habe sollte dich nicht verunglimpfen...aber mit mit solchen geschichten ist zu rechnen wenn man über gewährleistung streitet...da is es doch gut wenn man das im Froum schon mal gehört hat....&lt;br&gt;&lt;br&gt;Viel Spass mit deiner Dreambox!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2009 15:58:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5695854.html#5695854</guid>
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      <dc:date>2009-10-06T15:58:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5695517.html#5695517</link>
      <description>um mal ein wenig nachzuhelfen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;klar hat der Hersteller die Angaben jetzt überarbeitet, wär ja peinlich wenns noch immer so stehen würde oder? Auf meiner Originalverpackung ist definitiv TwinTuner und Webradio oben gestanden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja, hab mich von den Werbeversprechungen blenden lassen und mir einen totalen Schrott gekauft, ist leider so. Hardwaremäßig hätte die Box sicher einiges drauf, aber ohne Sourcen wird es schwer werden, etwas sinnvolles daraus zu machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bin jetzt mittlerweile auf eine Dreambox 800 HD umgestiegen, hat zwar kein TwinTuner, aber sonst funktioniert alles, auch dank der Community dahinter.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2009 11:53:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5695517.html#5695517</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-06T11:53:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5695514.html#5695514</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich mag solche besserwiserischen und voreiligen Aussagen nicht. Kennst du&lt;br&gt;boesl so gut?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;das ist nicht besserwisserisch, das ist schlicht google...wenn du nach der Box suchst findest du mehr als genug Diskussionen darüber...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es gibt also nur 2 Möglichkeiten:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entweder ist er ein "Bastler" der sich konkret diese Box ausgesucht hat und gehofft hat, dass die Kinderkrankheit mit späteren Firmwares verschwinden...was durchaus legitim ist, allerdings bedeutet das auch dass er schon beim Kauf wusste auf was er sich einlässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ODER &lt;br&gt;&lt;br&gt;er war ein unwissender, der sich von den Werbeversprechen (die in der Form wie er sie angibt weder beim Hersteller noch beim Händler zu finden sind...das Webradio (ich zitiere KAUFGRUND) steht bei Händer sogar explizit als "in entwicklung" drin)...dann stellt sich aber die Frage wieso er sich mit der Reklamation so lange zeit lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich wiederhol mich jetzt nocheinmal...GRUNDSÄTZLICH sehe ich ihn im Recht...aber der Stil ist mangelhaft und wenn ich solch pointierte Fragen stellen kann, kann das der Händler auch, und da die 6 Monate verstreichen hat lassen, sollte er auf solche Fragen eine Antwort haben...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das Wesen des Gerätes spricht dafür, dass Letzteres defekt ist, sonst lese ich&lt;br&gt;aus dem Wesen nichts heraus.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn du nichts sinnvolles antworten kannst, dann lass es lieber...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2009 11:48:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5695514.html#5695514</guid>
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      <dc:date>2009-10-06T11:48:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5695471.html#5695471</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;also zum Zeitpunkt des Kaufs ist das Gerät eben erst auf den Markt gebracht worden, da war noch gar nichts bekannt außer eben die Herstellerangaben, die ja bis jetzt noch immer nicht implementiert worden sind&lt;br&gt;&lt;br&gt; --&gt; also hab ich vor dem Kauf nicht davon gewusst&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und ja es tut mir leid dass ich so naiv war und bis zuletzt darauf vertraut habe, dass der Hersteller sein Gerät wirklich verbessern will und somit den Verkauf anzukurbeln, aber irgendwann ist dass Fass am überlaufen, besonders wenn die Firmenpolitik nur vorsieht, die Käufer bis zum Sankt Nimmernleinstag zu vertrösten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;TwinTuner war mit Mitte Juli angekündigt, jetzt ist der Termin wieder auf Ende November verschoben worden. Wer's glaubt,die werden das nie zum Laufen bringen. Im offiziellen Supportforum heißt es, dass sie nicht mal die Treiber fürs Gerät haben, die sind in Korea unter Verschluss, also wird das nie was werden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2009 11:12:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5695471.html#5695471</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-06T11:12:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5694932.html#5694932</link>
      <description>&gt;Es stellt sich die Frage ob er beim Kauf über die Probleme der Ur-Firmware &gt;bescheid gewusst hat (was er natürlich abstreiten wird)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich mag solche besserwiserischen und voreiligen Aussagen nicht. Kennst du boesl so gut?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;das Wesen des Geräts spricht dafür, dass is nicht die Sorte Receiver die man &gt;als Impluskauf im Baumarkt mitgehen lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Wesen des Gerätes spricht dafür, dass Letzteres defekt ist, sonst lese ich aus dem Wesen nichts heraus.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2009 02:49:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5694932.html#5694932</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-06T02:49:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5693439.html#5693439</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Na und? Ich beweise ganz locker aus der Hüfte heraus, dass ein Gerät, das&lt;br&gt;nicht funktioniert, nicht funktioniert: Ich nehme es in Betrieb und versuche&lt;br&gt;die Funktion zu nutzen, die das Gerät nicht hat, die aber beworben wurde.&lt;br&gt;Wo liegt da das Problem?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;da es sich um kein geschlossenes System handelt sondern ein Mediacenter mint Linux OS (offenens System) ist es nicht ganz so leicht, ausserdem stellt sich die Frage ob er über die Probleme mit der der Auslieferungsfimrware nicht bescheid bewusst hat, da er sich so lang zeit gelassen hat bis zur Reklamation könnte in diese richtung gedeutet werden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das mit der Beweislast kann zunm Problem werden, wenn ein Gerät nicht *mehr*&lt;br&gt;funktioniert und 6 Monate verstrichen sind. Da kann es sein, dass man beweisen&lt;br&gt;muss, dass das Gerät nie funktioniert hat oder dass der Schaden bereits beim&lt;br&gt;Kauf angelegt war. Auch das muss nicht unmöglich sein.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;zustimm&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Im Fallvon boesl: Kein weiteres Gerät hat die bewiórbene Funktion,also&lt;br&gt;zweites, drittes Gerät auspacken und probieren, fertig. q.e.d&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die möglichkeit eines Bedienfehlers ist leider bei solchen Linux-Mediacenters leider immer gegeben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur noch mal um nciht falsch verstanden zu werden....&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich seh ihn völlig im Recht...aber sein technischer Enthusiasmus (ahhh, des krieg ich mit einer neunen Firmware schon hin) könnte ihn in den Hintern beissen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2009 08:51:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5693439.html#5693439</guid>
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      <dc:date>2009-10-05T08:51:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5693424.html#5693424</link>
      <description>Wie gesagt...grundsätzlich sehe ich Boesl auch im Recht....und ich halte es im Grunde auch für ein gutes Beispiel für die Anwendung der 2 Jahres Frist der Gewährleistung...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ich einfach kritisiere ist der Stil...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Funktion war, wie sich unschwer beweisen lässt, von Anfang an nicht&lt;br&gt;gegeben, denn das Klumpert scheint ja nicht wie beworben zu funktionieren.&lt;br&gt;Punkt. Gewährleistung also.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es stellt sich die Frage ob er beim Kauf über die Probleme der Ur-Firmware bescheid gewusst hat (was er natürlich abstreiten wird), das Wesen des Geräts spricht dafür, dass is nicht die Sorte Receiver die man als Impluskauf im Baumarkt mitgehen lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bzw. ist aus eigener Erfahrung der &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich würde unverbindlich mit einem Rechtsanwalt sprechen, Erstberatung 15 Min&lt;br&gt;sind kostenlos. Und dem Händler gegenüber würde ich nicht sogleich drohen,&lt;br&gt;sondern zuerst reden. Viele haben sehr wohl Anstand und Hausverstand, da ist&lt;br&gt;die Droherei überflüssig und peinlich. Andere wieder braucen die Drohung, weil&lt;br&gt;sie es anders nicht verstehen ...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;den Absatz unterschreib&amp;nbsp;&amp;nbsp;ich vorbehaltlos &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2009 08:39:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5693424.html#5693424</guid>
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      <dc:date>2009-10-05T08:39:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5693185.html#5693185</link>
      <description>Na und? Ich beweise ganz locker aus der Hüfte heraus, dass ein Gerät, das nicht funktioniert, nicht funktioniert: Ich nehme es in Betrieb und versuche die Funktion zu nutzen, die das Gerät nicht hat, die aber beworben wurde.&lt;br&gt;Wo liegt da das Problem?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das mit der Beweislast kann zunm Problem werden, wenn ein Gerät nicht *mehr* funktioniert und 6 Monate verstrichen sind. Da kann es sein, dass man beweisen muss, dass das Gerät nie funktioniert hat oder dass der Schaden bereits beim Kauf angelegt war. Auch das muss nicht unmöglich sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Fallvon boesl: Kein weiteres Gerät hat die bewiórbene Funktion,also zweites, drittes Gerät auspacken und probieren, fertig. q.e.d&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Oct 2009 21:59:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5693185.html#5693185</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-04T21:59:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5693182.html#5693182</link>
      <description>Verstehe ich nicht. Boesl hat sich doch als vorbildlich geduldig erwiesen:&lt;br&gt;Er ist nicht nach einer Woche zum Händler gerannt, sondern hat erst einmal auf eigene Faust Infos eingeholt, in der Erwartung, der Hersteller werde Software bereitstellen, die die Mängel beheben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Boesl keine relevanten Fakten wissentlichoder unwissentlich unterschlagen hat, was ich hiermit nicht unterstellen will,&amp;nbsp;&amp;nbsp;kann ich mir nicht vorstellen, dass er nicht Recht bekommt. Beweislast hin und her, Gewährleistung ist Gewährleistung. Der Sinn der Gewährleistung ist doch nicht, dass der Händler nach einem halben Jahr fein raus ist, sondern dass der Konsument die Gewissheit hat, dass er ein ordentliches Gerät gekauft hat. Und wenn nicht, muss der Händler den Schaden, die fehlende Funktion ausgleichen. Also ein anderes Gerät. Wenn dieses die beworbenen Funktionen auch nicht hat, dann halt Wandlung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Funktion war, wie sich unschwer beweisen lässt, von Anfang an nicht gegeben, denn das Klumpert scheint ja nicht wie beworben zu funktionieren. Punkt. Gewährleistung also.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde unverbindlich mit einem Rechtsanwalt sprechen, Erstberatung 15 Min sind kostenlos. Und dem Händler gegenüber würde ich nicht sogleich drohen, sondern zuerst reden. Viele haben sehr wohl Anstand und Hausverstand, da ist die Droherei überflüssig und peinlich. Andere wieder braucen die Drohung, weil sie es anders nicht verstehen ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Rechtsschutzversicherung Konsumentenschutz ist auch nicht das Schlechteste, gerade, wenn man viel im Internet kauft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Oct 2009 21:51:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5693182.html#5693182</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-04T21:51:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5693181.html#5693181</link>
      <description>Verstehe ich nicht. Boesl hat sich doch als vorbildlich geduldig erwiesen:&lt;br&gt;Er ist nicht nach einer Woche zum Händler gerannt, sondern hat erst einmal auf eigene Faust Infos eingeholt, in der Erwartung, der Hersteller werde Software bereitstellen, die die Mängel beheben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Boesl keine relevanten Fakten wissentlichoder unwissentlich unterschlagen hat, was ich hiermit nicht unterstellen will,&amp;nbsp;&amp;nbsp;kann ich mir nicht vorstellen, dass er nicht Recht bekommt. Beweislast hin und her, Gewährleistung ist Gewährleistung. Der Sinn der Gewährleistung ist doch nicht, dass der Händler nach einem halben Jahr fein raus ist, sondern dass der Konsument die Gewissheit hat, dass er ein ordentliches Gerät gekauft hat. Und wenn nicht, muss der Händler den Schaden, die fehlende Funktion ausgleichen. Also ein anderes Gerät. Wenn dieses die beworbenen Funktionen auch nicht hat, dann halt Wandlung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die war, wie sich unschwer beweisen lässt, von Anfang an nicht gegeben, denn das Klumpoert scheint ja nicht wie beworben zu funktionieren. Punkt. Gewährleistung also.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde unverbindlich mit einem Rechtsanwalt sprechen, Erstberatung 15 Min sind kostenlos. Und dem Händler gegenüber würde ich nicht sogleich drohen, sondern reden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Rechtsschutzversicherung Konsumentenschutz ist auch nicht das Schlechteste, gerade, wenn man viel im Internet kauft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Oct 2009 21:51:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5693181.html#5693181</guid>
      <dc:creator>Carnap</dc:creator>
      <dc:date>2009-10-04T21:51:59Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(12): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5681229.html#5681229</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;der Käufer hat mir mitgeteilt, er nimmt die Box zurück und erstattet mir den Kaufpreis nach erfolgter Überprüfung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mal sehen wie lange das dauert, werds heute mal lossenden (wer übernimmt eigentl. den Versand?)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2009 12:59:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5681229.html#5681229</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-28T12:59:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5680913.html#5680913</link>
      <description>Wäre es nicht grundsätzlich möglich den Kaufvertrag anzufechten, da es sich hier IMO mehr um Irreführung als um einen Gewährleistungsfall handelt? Oder täusche ich mich da?&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2009 10:55:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5680913.html#5680913</guid>
      <dc:creator>mima0202</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-28T10:55:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5678753.html#5678753</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;Kann deinen Ärger verstehen, da du ja eine Menge Geld ausgegeben hast.&lt;br&gt;Gibt es das Modell eigentlich noch, weil die Twintuner Funktion finde ich bei AzBox nirgends, auch steht dass WebRadio noch in Entwicklung ist.&lt;br&gt;Würde mich aber trotzdem mal an den Händler wenden und schaun was er sagt, auch wenns schon nach der 6 Monate Gewährleistungsfrist ist.&lt;br&gt;gruß&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 26 Sep 2009 15:22:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5678753.html#5678753</guid>
      <dc:creator>banc</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-26T15:22:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5678227.html#5678227</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; das problem ist dass nach 6 Monaten einfach die Beweislast bei ihm liegt, er muss beweisen, dass er beim einspielen der Software alles richtig gemacht hat, er muss beweisen dass die Software tatsächlich defekt ist (und er nicht nur bedienfehler macht) und wenn er auf Wandlung besteht muss er beweisen dass es sich um einen nicht durch Austausch behebbaren Serienfehler handelt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;einfach eine schiefe Optik...&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;nach 6 monaten imho wirklich problematisch, auch wenn ein langer schriftverkehr vorliegen sollte. aber:&lt;br&gt;der erzeuger hätte auch die möglichkeit eine neue software anzubieten,&lt;br&gt;was einen austausch von komponenten betrifft, könnte auf garantie bzw. gewährleistung gedrängt werden. &lt;br&gt;&lt;br&gt;insgesamt ist deine schlussfolgerung richtig: eine schiefe optik&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 26 Sep 2009 06:52:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5678227.html#5678227</guid>
      <dc:creator>paschinger</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-26T06:52:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5678045.html#5678045</link>
      <description>ich weiß nicht ob du schon mit dem Händler versucht hast dich gütlich zu einigen, wenn ja vergiss einfach die nächsten Zeilen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Zurückziehen auf eine Rechtsposition, so wie du es im letzten Absatz andeutest sollte das LETZTE Mittel sein nicht das erste, du gibst dem Händler ja nicht mal eine reale Chance sich mit dir zu einigen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du stellst die Frist ja schon in der Erwartung dass dieser nicht erfüllen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Händler hat dir die Box ja nicht eingeredet, du hast dich nach eigener Recherche dafür entschieden....&lt;br&gt;&lt;br&gt;Somit könnte es passieren dass es der Händler auf einen Rechtstreit ankommen lässt....und dann sind solche Fragen des Stils leider durchaus auch relevant...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich Wünsch dir (wirklich und ohne zynismus)viel Glück, hab ja schon an anderer Stelle gesagt, dass ich dich durchaus im Recht finde...mir gefällt nur der Stil nicht&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 21:26:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5678045.html#5678045</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T21:26:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5678028.html#5678028</link>
      <description>das problem ist dass nach 6 Monaten einfach die Beweislast bei ihm liegt, er muss beweisen, dass er beim einspielen der Software alles richtig gemacht hat, er muss beweisen dass die Software tatsächlich defekt ist (und er nicht nur bedienfehler macht) und wenn er auf Wandlung besteht muss er beweisen dass es sich um einen nicht durch Austausch behebbaren Serienfehler handelt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;und in einem Rechtsstreit muss er das einem (idR nicht sonderlich technikaffinen) Richter erklären...&lt;br&gt;&lt;br&gt;nicht falsch verstehn...ich finde er ist im Recht...aber gegen den Händler, so wie es den anschein hatm gleich in Vollen gehn (für etwas wo der Händler eingentlich relativ schuldlos zum Handkuss kommt)...das hat nach so langer zeit und vorhergehende Korrespondenz mit dem Händler (zumindest hat er keine erwähnt) einfach eine schiefe Optik...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 21:19:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5678028.html#5678028</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T21:19:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677991.html#5677991</link>
      <description>Eine relativ einfache Sache, zumindest in Deutschland.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn zum Kaufzeitpunkt mit Funktionen geworben wird, die der Artikel nicht hat, wird dir das aufgefallen sein. Hast du das jemandem zuständigen (dem Händler oder dem Hersteller) mal gemeldet / geschrieben? Ausgehend von "ja" dürfte es kein Problem sein, den Receiver auch heute noch zurückzugeben, eben mit der Begründung, dass die beworbenen Funktionen nicht existiert haben und bis heute nicht nachgerüstet wurden.&lt;br&gt;Stellt sich der Händler quer, legst du ihm am besten sachlichen Schriftverkehr aus dem besagten Forum oder noch besser zwischen dir und dem Hersteller vor. Da kann er nichts machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du es nicht zu Anfang gemeldet hast, könntest du in Erklärungsnot geraten. Dann findet der Satz "Recht haben und Recht bekommen..." Anwendung, denn im Recht bist du auf jeden Fall, fragt sich nur wie du die lange Verzögerung erklärst wenn gefragt wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Übrigens musst du laut BGH-Urteil vom 26.11.2008 (VIII ZR 200/05) keine Nutzungsentschädigung zahlen für die Zeit die du den Receiver genutzt hast, du kriegst also das komplette Geld zurück &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Viel Glück!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 20:48:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677991.html#5677991</guid>
      <dc:creator>AndyMachine</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T20:48:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677909.html#5677909</link>
      <description>Nein, hat er nicht. Wenn der Hersteller Softwareupdates zum Update unbietet und auch mit Softwareupdates wirbt, so ist auch das Aufspielen dieser natürlich bestimmungsgemäßer Gebrauch und die Gewährleistung wird dadurch nicht beeinträchtigt (genausowenig wie wenn man bei z.B. einem Autoradio die voreingestellten Sender umprogrammiert). &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 19:45:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677909.html#5677909</guid>
      <dc:creator>gp</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T19:45:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677758.html#5677758</link>
      <description>Also ich kann mir nicht vorstellen dass ein Rechtsstreit ungewiss ausgehen würde, da ich nichts weiteres am Receiver gemacht habe als vom offiziellen Server der Firma Opensat via Fernbedinung die neuesten Firmwares installiert habe, so wie man es auch mit einem nicht Linux-Receiver machen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und eigentlich kenn ich mich mit Linux gar nicht so gut aus dass ich herumspielen könnte, wollte einfach einen TwinTuner Receiver, mit dem es mir auch ermöglich wird Sendungen/Filme aufzunehmen und nebenbei die sonst. Funktionen eines Mediacenters zu nutzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ach ja, Aufnahmen funktionieren ja mit dem Ding auch nicht ordentlich, eigentlich noch ein Grund für eine Wandlung des Vertrages.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich werde dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen stellen, sollte er keine Nachbesserung erbringen können (was er nicht können wird), werd ich auf die Wandlung des Vertrages bestehen, sollte eigentlich kein Problem sein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 17:53:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677758.html#5677758</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T17:53:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677739.html#5677739</link>
      <description>ja und nein...das Problem ist dass du, wie jeder halbwegs interessierte, und nur solche kaufen einen Linux Receiver, selbst hand angelegt hast, statt einen Mangel zu reklamieren...das was du im Rahmen der Gewährleistung reklamierst (die Software) ist genaugenommen nicht das was dir der Händler verkauft hat...&lt;br&gt;&lt;br&gt;es hängt jetzt viel von der Einstellung des Händlers ab...ist er seriös, und will nicht nur Einmalgeschäfte wird er dir sicher entgegenkommen, du solltest dann aber auch für Kompromissvorschläge offen sein...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ziehst du dich auf die rein rechtliche Position deiner Überschrift zurück wird er das auch tun, genauso wenn er ein "mir wurscht, ich hab das Geld Verklopfer" ist....da kannst du dich auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einstellen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 17:44:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677739.html#5677739</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T17:44:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677661.html#5677661</link>
      <description>Naja, wenn Sachen die mit der offiziellen Firmware funktionieren sollten nicht funktionieren und ich die FW immer per Onlineupdate vom Server des Herstellers geholt habe, kann ich mir doch erwarten dass alle angepriesenen Dinge (die auch auf der Verpackung stehen) funktionieren oder?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 16:35:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677661.html#5677661</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T16:35:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677601.html#5677601</link>
      <description>dabei gibts 2 Probleme:&lt;br&gt;die umgekehrte Beweislast (sprich der Händler muss die Mangelfreiheit beweisen) gilt nur 6 Monate, danach gilt die normale Beweislast, du stellst eine Forderung und musst diese rechtfertigen, sprich du muss nachweisen dass die Funktionen "beworben" wurden und dass sie nicht wie vorgesehen funktionieren, wobei die Ergonomie kein Kriterium ist...&lt;br&gt;&lt;br&gt;bei den Softwareproblemen KANN sich zum Problem entwicklen dass du dir Firmware selbsttätig verändert hast...damit ist bei sehr enger auslegung der Händler nicht mehr zuständig sondern der wo du die Software herbekommen hast... &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:55:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677601.html#5677601</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:55:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677591.html#5677591</link>
      <description>Bitte mich nicht falsch verstehn...das war nicht gegen dich gerichtet, ich versteh deinen Unmut...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:48:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677591.html#5677591</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:48:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677581.html#5677581</link>
      <description>also so wie ich das sehe, beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei beweglichen Sachen 2 Jahre, oder sehe ich das falsch? &lt;br&gt;&lt;br&gt;--&gt; steht &lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html"&gt;hier&lt;/a&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:42:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677581.html#5677581</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:42:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677561.html#5677561</link>
      <description>Was soll ich großartig beweisen? Der Hersteller, Distributor und der Händler wissen von den Mängeln, da brauch ich nicht großartig etwas beweisen. Ist ja nicht so dass ich der einzige bin, google mal nach AzBox Supportforum und les dir ein paar Beiträge durch, dann weißt du schon welchen Sch... die verkaufen...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:28:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677561.html#5677561</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:28:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677549.html#5677549</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Nur bist du schon bei über 6 Monate der Gewährleistung. Also liegt die&lt;br&gt;Beweislast nun bei dir.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ein Software-Mangel sollte sich relativ einfach beweisen lassen. Ich mein, wenns nicht geht, dann gehts nicht. Der Benutzer hat ja kaum Einfluss darauf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Denk halt ich zumindest. Ich hatte in der Praxis sowas noch nie.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:24:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677549.html#5677549</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:24:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677547.html#5677547</link>
      <description>Nur bist du schon bei über 6 Monate der Gewährleistung. Also liegt die Beweislast nun bei dir. Warum hast du die Mängel nicht gleich beanstandet, dann wärst du auf der ganz sicheren Seite gewesen.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:22:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677547.html#5677547</guid>
      <dc:creator>Pyro1980</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:22:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677544.html#5677544</link>
      <description>Ja ist richtig,ist mir natürlich schon seit dem Kauf aufgefallen.Aber nachdem es in regelmäßigen &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="Rhytmus"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt; ein Firmware Update gegeben hat,habe ich darauf gehofft,dass es viell. doch noch was wird mit dem Receiver... Aber nachdem in letztet Zeit nichts mehr weitergeht und die Firms keine Verbesserungen aufweisen,hab ich die Schnauze voll&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:20:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677544.html#5677544</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:20:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677536.html#5677536</link>
      <description>Wer bestimmt bei der Preisminderung den Preis und kann ich auf Wandlung des Vertrages bestehen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:15:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677536.html#5677536</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:15:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677533.html#5677533</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eindeutig ein Gewährleistungsfall.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;so eindeutig ist es nicht...wenn man die Schilderung als völlige Wahrheit annimmt dann stimme ich Dir grundsätzlich zu...&lt;br&gt;&lt;br&gt;allerdings stellt sich dann die Frage wieso erst jetzt? Die Mängel werden Ihm doch schon vorher aufgefallen sein...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:14:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677533.html#5677533</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T15:14:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677517.html#5677517</link>
      <description>Eindeutig ein Gewährleistungsfall.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Händler muss nachbessern bzw. umtauschen. Ist das nicht möglich, bleibt nur noch eine Preisminderung oder eine Wandlung des Vertrags.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Preisminderung bedeutet, dass der Wert des Gerätes auf den tatsächlichen Wert reduziert wird. Das heißt, du zahlst dann nur für das, was wirklich funktioniert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wandlung bedeutet, dass der Vertrag aufgehoben wird. Eine Wandlung ist nur bei nicht geringfügigen Mängeln möglich.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 14:58:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677517.html#5677517</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T14:58:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677485.html#5677485</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;hätt mal eine Frage, vielleicht finden sich ja ein paar Rechtskenner, die mir weiterhelfen können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe mir im&amp;nbsp;&amp;nbsp;Februar 09 eine AzBox HD (SAT-Receiver) gekauft, möchte diesen jetzt aber zurückgeben, da bis dato immer noch nicht alle Funktionen gehen, mit dem der Receiver beworben und verkauft wurde und die Firmware noch meilenweit von der 1.0er Version entfernt ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Unter anderem wurde geworben mit:&lt;br&gt;&lt;br&gt;- TwinTuner Funktionalität (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- eMail-Funktion (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- WebRadio (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- mehrfach bestätigtes Ton Problem mit Philips TV&lt;br&gt;&lt;br&gt;im Detail ist alles &lt;a href="http://www.myazbox.de/Wiki/index.php?title" Bugtracker&gt;hier&lt;/a&gt; nachzulesen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe die Box online geordert, also nach dem Fernabsatzgesetz falls dies von Bedeutung ist. Hat mich damals EUR 279,00 gekostet. Hab ich nun Chancen auf Grund der genannten Punkte den vollen Kaufpreis wieder retour zu bekommen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab echt schon lange genug gewartet und die Hoffnung nach einer besseren Firm nicht aufgegeben, aber die Politik der Firma Opensat ist nicht nachzuvollziehen und geht mir schon ziemlich auf den Geist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 14:27:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t662653,5677485.html#5677485</guid>
      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T14:27:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t662653,5677488.html#5677488</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;hätt mal eine Frage, vielleicht finden sich ja ein paar Rechtskenner, die mir weiterhelfen können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe mir im&amp;nbsp;&amp;nbsp;Februar 09 eine AzBox HD (SAT-Receiver) gekauft, möchte diesen jetzt aber zurückgeben, da bis dato immer noch nicht alle Funktionen gehen, mit dem der Receiver beworben und verkauft wurde und die Firmware noch meilenweit von der 1.0er Version entfernt ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Unter anderem wurde geworben mit:&lt;br&gt;&lt;br&gt;- TwinTuner Funktionalität (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- eMail-Funktion (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- WebRadio (geht nicht, Kaufgrund)&lt;br&gt;- mehrfach bestätigtes Ton Problem mit Philips TV&lt;br&gt;&lt;br&gt;im Detail ist alles &lt;a href="http://www.myazbox.de/Wiki/index.php?title" Bugtracker&gt;hier&lt;/a&gt; nachzulesen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe die Box online geordert, also nach dem Fernabsatzgesetz falls dies von Bedeutung ist. Hat mich damals EUR 279,00 gekostet. Hab ich nun Chancen auf Grund der genannten Punkte den vollen Kaufpreis wieder retour zu bekommen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab echt schon lange genug gewartet und die Hoffnung nach einer besseren Firm nicht aufgegeben, aber die Politik der Firma Opensat ist nicht nachzuvollziehen und geht mir schon ziemlich auf den Geist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;EDIT: ach ja, der Händler bei dem ich es gekauft habe war ng-box falls es relevant ist und gepostet werden darf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2009 14:27:00 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>boesl</dc:creator>
      <dc:date>2009-09-25T14:27:00Z</dc:date>
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