<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=672071</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(13): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764949.html#5764949</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; im Sinne, dass man es beim ersten Lesen gar nicht kapiert und einem der Kopf&lt;br&gt;dabei raucht).&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;hehe..stimmt...aber des is nix gegen das neue Mietrecht....&lt;br&gt;&lt;br&gt;im eigentlichen Thema muss ich dir im Endeffekt recht geben...in wie weit sich das in der praxis auswirkt wird sich zeigen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;von den bekannteren fällt mir eben wie gesagt nur der E-tec ein der das in einer ähnlichen Form betreibt...obwohl der ja ja nur eine Art "Negativrabatt" (besseres wort fällt mir nicht ein)betreibt...als keine Gebür im eigentlichen Sinn...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 19 Nov 2009 11:33:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764949.html#5764949</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-19T11:33:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764944.html#5764944</link>
      <description>Richtig. Und wenn der HÄndler VOR abschluss eines kaufvertrages die spesen in seinen agb veröffentlicht hat und auch im Rahmen des Rechnungsvorganges SICHTBAR mitgeteilt hat, spricht auch gegen einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung nichts.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 19 Nov 2009 11:27:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764944.html#5764944</guid>
      <dc:creator>paschinger</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-19T11:27:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764945.html#5764945</link>
      <description>Richtig. Und wenn der HÄndler VOR abschluss eines kaufvertrages die spesen in seinen agb veröffentlicht hat und auch im Rahmen des Rechnungsvorganges SICHTBAR mitgeteilt hat, spricht auch gegen einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung nichts.&lt;br&gt;&lt;br&gt;genauso wie er abschläge bei barzahlung vereinbaren kann. fragen kostet meist nichts - und viele händler sind froh, gelegentlich auch bargeld angreifen zu können. nicht zuletzt weil bares ist wahres halt doch noch seine richtigkeit hat. kein zahlungsverzug, kein ärger über mahnungen, ....&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 19 Nov 2009 11:27:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764945.html#5764945</guid>
      <dc:creator>paschinger</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-19T11:27:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764837.html#5764837</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Vor allem Z1 ist interessant...steht sie doch im direkten Gegensatz zu Abs.6.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Stimmt, das beißt sich gegenseitig. Wobei aber der § 27 Abs. 4 eine Mitteilungspflicht regelt ("mitzuteilen"). Nach Z. 1 muss der Zahlungsempfänger (= Händler) dem Zahler (= Kunden) vor der Bezahlung die Entgelte und Ermäßigungen mitteilen, wobei der Händler nach Abs. 6 aber gar kein Entgelt verrechnen darf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ganze schaut mir irgendwie danach aus, als ob der letzte Satz im Absatz 6 in letzter Sekunde ins Gesetz reingewurschtelt worden ist, weils auch systematisch nicht wirklich dazu passt. Und dabei hat man den dadurch entstandenen Nonsens im Absatz 4 Z. 1 nimmer behoben. Kommt davon, weil die Gesetze einfach unleserlich sind (im Sinne, dass man es beim ersten Lesen gar nicht kapiert und einem der Kopf dabei raucht).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ändert aber nix daran, dass der letzte Satz im Absatz 6 ein Verbot darstellt, während der Absatz 4 "nur" eine Mitteilungspflicht regelt, also ist der Absatz 6 stärker.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 19 Nov 2009 10:16:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764837.html#5764837</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-19T10:16:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764780.html#5764780</link>
      <description>muss dir völlig zustimmen...die stille Post bringt nix, das Gesetz zu lesen macht es mir auch nicht leicht...kommt mir so vor als widerspricht sich Text hier selbst...&lt;br&gt;&lt;br&gt;§27 Abs.4:&lt;br&gt;Entgelte oder Ermäßigungen für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes sind – abgesehen von der Information im Rahmenvertrag gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 - jeweils vor der Auslösung des Zahlungsvorganges (§ 32 Abs. 1), im Falle einer Einzelzahlung innerhalb eines Rahmenvertrages auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers (§ 31 Abs. 1) oder bei Abweichen von den gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 gemachten Angaben, mitzuteilen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br&gt;1.&lt;br&gt; falls die Entgelte oder Ermäßigungen vom Zahlungsempfänger verlangt oder angeboten werden, dem Zahler;&lt;br&gt; &lt;br&gt;2.&lt;br&gt; falls die Entgelte vom Zahlungsdienstleister oder einem Dritten verlangt werden, dem Zahlungsdienstnutzer.&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Vor allem Z1 ist interessant...steht sie doch im direkten Gegensatz zu Abs.6.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 19 Nov 2009 09:52:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764780.html#5764780</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-19T09:52:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5764016.html#5764016</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das Problem ist genau dieser Satz&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte&lt;br&gt;selbst tragen. Der Zahler wird dadurch geschützt, ein doch erfolgter Abzug&lt;br&gt;führt zu keinem Verzug des Zahlers.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Problem entsteht dadurch, weil hier Zusammenfassungen des Gesetzes widergegeben werden, daraus einzelne Sätze zitiert und interpretiert werden, anstatt den Gesetzestext zu zitieren. Was dann dabei rauskommt, ist sowas wie "stille Post".&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also mal aus dem Gesetzestext selbst:&lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 27 Absatz 6 ZaDiG: &lt;i&gt;"Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten. &lt;b/&gt;Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ein Zahlungsdienstleister ist, steht in § 1 Abs. 3 ZaDiG. Vereinfacht gesagt sind das Banken, Kreditkartenunternehmen, die Post bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs usw.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Begriff Zahlungsempfänger ist in § 3 Z. 8 ZaDiG definiert mit &lt;i&gt;"eine Person, die den bei einem Zahlungsvorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll".&lt;/i&gt; Das ist also nicht die Bank des Händlers, weil die wäre ja der Zahlungsdienstleister und nicht der Zahlungsempfänger. Bleibt somit als Zahlungsempfänger nur noch der Händler als Möglichkeit und Tatsache.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahlungsinstrument ist in § 3 Z. 21 ZaDiG (recht umständlich) definiert mit &lt;i&gt;"jedes personalisierte Instrument oder jeder personalisierte Verfahrensablauf, das oder der zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das oder der vom Zahlungsdienstnutzer eingesetzt werden kann, um einen Zahlungsauftrag zu erteilen".&lt;/i&gt; Also z.B. Bankomat- oder Kreditkarten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahlungsdienstnutzer wiederum ist laut § 3 Z. 10 ZaDiG &lt;i&gt;"eine Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler oder Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt"&lt;/i&gt;. Kann also der Kunde oder der Händler sein, bei Kartenzahlung sinds üblicherweise beide, weil beide Zahlungsdienste in Anspruch nehmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wenn man sich jetzt nochmal den oben zitierten § 27 Abs. 6 vor Augen führt, wonach der Zahlungsempfänger (= Händler) für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes (z.B. Kreditkarte) kein Entgelt einheben darf, dann ist für mich die Sache eindeutig.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 17:40:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5764016.html#5764016</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T17:40:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763529.html#5763529</link>
      <description>100% agree - exakt das trifft auch auf meinen job zu. &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 12:55:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763529.html#5763529</guid>
      <dc:creator>JC-Denton</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T12:55:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763229.html#5763229</link>
      <description>Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen. Der Zahler wird dadurch geschützt, ein doch erfolgter Abzug führt zu keinem Verzug des Zahlers.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 10:42:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763229.html#5763229</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T10:42:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763233.html#5763233</link>
      <description>Das Problem ist genau dieser Satz&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen. Der Zahler wird dadurch geschützt, ein doch erfolgter Abzug führt zu keinem Verzug des Zahlers.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der kann bedeuten: Weiterverrechung ist nciht zulässig: dann hast du recht...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der kann aber auch bedeuten: die Bank muss die Spesen dem Empfänger in Rechnung stellen, und nicht dem Zahler, das schließt jedoch nicht aus dass der Empfänger diese Spesen an seinen Kunden auf SEINER Rechnung verrechnet...da hätte Ibiza recht...&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich muss gestehn...ich weiß es nicht...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 10:42:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763233.html#5763233</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T10:42:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763186.html#5763186</link>
      <description>Vielleicht überlegst dir doch mal die Option, dass du es dir von jemand anderem erklären lässt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn nur einzelne Sätze aus einer Zusammenfassung herauspickst und dann glaubst, den Stein der Weisen gefunden zu haben, ohne den gesamten Text gelesen zu haben (trotz Hinweis auf die genaue Stelle), und dann noch patzig wirst, ist das nicht wirklich eine Diskussionskultur.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und damit ist das Thema für mich an dieser Stelle beendet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 10:12:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763186.html#5763186</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T10:12:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763174.html#5763174</link>
      <description>naja....ganz unrecht hat er nicht...&lt;br&gt;&lt;br&gt;der Satz...&lt;br&gt;Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen. Der Zahler wird dadurch geschützt, ein doch erfolgter Abzug führt zu keinem Verzug des Zahlers.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...läßt diese Interpretation zu.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Allerdings hast du damit recht dass sich das Gesetz auf die FDL bezieht....&lt;br&gt;&lt;br&gt;mir fällt adhoc nur der E-tec ein der für die BK-Karte einen Aufschlag verlangt...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 10:04:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763174.html#5763174</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T10:04:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763119.html#5763119</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Jetzt brauchst aber nicht untergriffig werden, bloß weil nimmer weiter weißt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sitmmt, entschuldige, ich muss passen: lass es dir von jemand anderem erklären. Ich gebs auf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 09:31:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763119.html#5763119</guid>
      <dc:creator>Ibiza Waschtisch</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T09:31:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763085.html#5763085</link>
      <description>Ja, das ist mir egal.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Genauso wie die Tatsache das Amazon den gleichen Preis verlangt. Das liegt daran das Amazon mit größeren Margen kalkuliert und deshalb im Regelfall teurer ist, als Händler die einen solchen Aufschlag verrechnen. (Und wie gesagt, genau genommen ist es ein Rabatt bei anderen Zahlungsarten) Sonderangebote etc. mal ausgenommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Trotzdem kaufe ich gerne bei Amazon, weil da die Abwicklung unproblematisch funktioniert, Reklamationen super abgewickelt werden, im Falle von großen Lieferverzögerungen kostenlose Teillieferungen erstellt werden, und, und, und. Da zahle ich bei Amazon gerne 5 - 10 % mehr als bei einem anderen Händler.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich war selber lange genug im IT-Handel und kann nur sagen das diese ganze Geiz ist Geil Mentalität regelrecht zerstört hat. Unterbezahlte und zum teil unqualifizierte Mitarbeiter, die nicht motiviert sind. Einsparungen von Personal. Keinerlei Kulanz dem Kunden gegenüber etc. pp.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich selber hatte ja das Glück das ich im B2B gearbeitet habe, wo das ganze nicht so schlimm war. Nichtsdestotrotz hatte man immer mal wieder Privatkunden am Telefon die einem wegen jeden Cent irgendwas vorheulen. *mimimimi* der andere Händler ist aber 4 Euro günstiger bei diesem 1400 Euro Produkt. Schön, dafür hat der andere Händler keine Zertifizierungen, kann keine Inhouse &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="Reperatur"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt;en ausführen, hat kein eigenes Lager, bietet keine Bezahlung auf Rechnung an, bietet keine spezielle Garantieerweiterung an, etc.&lt;br&gt;&lt;br&gt;*mimimimi* Ich wills aber um die 4 Euro billiger haben, sonst kauf ichs nicht bei ihnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;tja, seine entscheidung. Wobei es sowieso eine Faustregel gilt: Je weniger ein Kunde kauft, desto eher bezeichnet er sich als der Mega-Über-Drüber Stammkunde und will deswegen Extrawürstel haben bis zum geht nicht mehr, und die Lieferung muss morgen da sein, sonst hüpft er durchs Telefon. usw. usf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist wirklich ein Vergnügen wenn sich mal jemand für getane Arbeit bedankt, kommt aber nur mehr viel zu selten vor.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:53:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763085.html#5763085</guid>
      <dc:creator>dasistmeinnick11+</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T08:53:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763077.html#5763077</link>
      <description>Ja, das ist mir egal.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Genauso wie die Tatsache das Amazon den gleichen Preis verlangt. Das liegt daran das Amazon mit größeren Margen kalkuliert und deshalb im Regelfall teurer ist, als Händler die einen solchen Aufschlag verrechnen. (Und wie gesagt, genau genommen ist es ein Rabatt bei anderen Zahlungsarten) Sonderangebote etc. mal ausgenommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Trotzdem kaufe ich gerne bei Amazon, weil da die Abwicklung unproblematisch funktioniert, Reklamationen super abgewickelt werden, im Falle von großen Lieferverzögerungen kostenlose Teillieferungen erstellt werden, und, und, und. Da zahle ich bei Amazon gerne 5 - 10 % mehr als bei einem anderen Händler.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:53:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763077.html#5763077</guid>
      <dc:creator>dasistmeinnick11+</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T08:53:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763070.html#5763070</link>
      <description>@dasistmeinnick11+&lt;br&gt;&lt;br&gt;also das mit den 2 % Aufschlag ist dir egal, ich hab nen Händler gesehen, der verlangt 2,5 % und bei EUR 1.000,-- sind das immerhin EUR 50,-- extra! Ist dir das wirklich egal dann?? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir nicht!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;PS: Amazon verlangt bei KK-Zahlung nix!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:44:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763070.html#5763070</guid>
      <dc:creator>woagla</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T08:44:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5763071.html#5763071</link>
      <description>@dasistmeinnick11+&lt;br&gt;&lt;br&gt;also das mit den 2 % Aufschlag ist dir egal, ich hab nen Händler gesehen, der verlangt 2,5 % und bei EUR 1.000,-- sind das immerhin EUR 25,-- extra! Ist dir das wirklich egal dann?? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir nicht!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;PS: Amazon verlangt bei KK-Zahlung nix!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:44:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5763071.html#5763071</guid>
      <dc:creator>woagla</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T08:44:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762985.html#5762985</link>
      <description>Jetzt brauchst aber nicht untergriffig werden, bloß weil nimmer weiter weißt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kommt wohl davon, weil zwar den Gesetzestext samt Erläuterungen verlinkst, aber mit Sicherheit gar nicht gelesen hast, sonst würdest hier nämlich nicht derart falsche Infos verbreiten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 07:37:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762985.html#5762985</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-18T07:37:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762830.html#5762830</link>
      <description>Hilfe! &lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bitte, wer opfert sich und erklärt dem Kind den Unterschied zw. Zahlungsdienstleister und Zahlungsempfänger? Ich nicht!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 23:31:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762830.html#5762830</guid>
      <dc:creator>Ibiza Waschtisch</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T23:31:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762804.html#5762804</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Ein Händler "erbringt keinen Zahlungsdienst" beim Vorgang der Bezahlung der Ware durch seinen Kunden.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab ich das Gegenteil behauptet?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier gehts aber darum, dass Händler keine Zusatzgebühren für Kartenzahlung einheben dürfen. Hat also mit der Bank nicht wirklich was zu tun. Ist aber trotzdem im ZaDiG als "Zahlungsempfänger" erfasst.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Was ist daran unklar? Es wird damit geregelt, dass die Bank des&lt;br&gt;Zahlungsempfängers mit ihren Spesen nicht den Zahler belasten darf.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es geht um den Zahlungsempfänger, nicht um die Bank des Zahlungsempfängers. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn schon einen Link auf den Gesetzestext samt Regierungsvorlage und Erläuterungen setzt, geh ich davon aus, dass das alles auch gelesen hast. Ansonst würd ich empfehlen, das Augenmerk auf § 27 Abs. 6 ZaDiG zu richten. Dort ist im letzten Satz eindeutig von "Zahlungsempfänger" die Rede, nicht von "Bank des Zahlungsempfängers".&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 22:51:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762804.html#5762804</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T22:51:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762754.html#5762754</link>
      <description>Selbst wenn es nicht so wäre, ist es ja egal und ändert nichts an der Sache. Es ist ja in den meisten Fällen sowieso so, das für die Bezahlung bei Abholung/Nachnahme/Vorauskasse/Überweisung einfach Rabatte gewährt werden, was in der Regel auf der Webseite auch so vermerkt wird. Sollte es auf einzelnen Seiten nicht so sein, wird dieser Satz einfach hinzugefügt. Dann wäre zwar nur mehr zu hinterfragen warum man zuerst den güntigeren Preis sieht, was aber nicht wirklich mit dem Onlinehandel verknüpft ist, da das in der Verkaufsbranche etc. sowieso Gang und Gäbe ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Noch dazu sind mir diese ca. 2 % Aufschlag recht egal, klar gibt es auch Händler die keinen Aufschlag verrechnen/keine Ermäßigung gewähren, was aber in den meisten Fällen einfach daran liegt das sie anders kalkulieren und es trotzdem noch teurer ist, dafür aber oft andere Mehrwerte bietet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 22:12:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762754.html#5762754</guid>
      <dc:creator>dasistmeinnick11+</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T22:12:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762749.html#5762749</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Bist dir da wirklich so sicher?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja - &lt;a href="http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/_start.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.bmf.gv.at/&lt;wbr/&gt;Finanzmarkt/&lt;wbr/&gt;RechtlicheGrundlage_753/&lt;wbr/&gt;Zahlungsdienstegesetz/&lt;wbr/&gt;_start.htm&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;In einem neuen Gesetz, dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), werden Konzessions- und Aufsichtsvorschriften für Zahlungsinstitute und Rechte und Pflichten für sämtliche Zahlungsdienstleister bei der Erbringung von Zahlungsdiensten geregelt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und wieso zitierst im vorletzten Absatz "Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen", wenns doch eh nur Zahlungsdienstleister betrifft?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist daran unklar? Es wird damit geregelt, dass die Bank des Zahlungsempfängers mit ihren Spesen nicht den Zahler belasten darf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 22:06:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762749.html#5762749</guid>
      <dc:creator>Ibiza Waschtisch</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T22:06:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762752.html#5762752</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Bist dir da wirklich so sicher?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja - &lt;a href="http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/_start.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.bmf.gv.at/&lt;wbr/&gt;Finanzmarkt/&lt;wbr/&gt;RechtlicheGrundlage_753/&lt;wbr/&gt;Zahlungsdienstegesetz/&lt;wbr/&gt;_start.htm&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;In einem neuen Gesetz, dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), werden Konzessions- und Aufsichtsvorschriften für Zahlungsinstitute und Rechte und Pflichten für sämtliche Zahlungsdienstleister bei der Erbringung von Zahlungsdiensten geregelt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Händler "erbringt keinen Zahlungsdienst" beim Vorgang der Bezahlung der Ware durch seinen Kunden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und wieso zitierst im vorletzten Absatz "Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen", wenns doch eh nur Zahlungsdienstleister betrifft?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist daran unklar? Es wird damit geregelt, dass die Bank des Zahlungsempfängers mit ihren Spesen nicht den Zahler belasten darf.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 22:06:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762752.html#5762752</guid>
      <dc:creator>Ibiza Waschtisch</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T22:06:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762739.html#5762739</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Dem Zahlungsdienstegesetz unterliegen Zahlungsdienstleister wie etwa Banken. Aber z.B. nicht Händler.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bist dir da wirklich so sicher?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Der vollständige § 26 ff ZaDiG lässt keinen Zweifel, das betrifft ausschließlich nur Zahlungsdienstleister&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wieso zitierst im vorletzten Absatz "Der &lt;b&gt;Zahlungsempfänger&lt;/b&gt; muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen", wenns doch eh nur Zahlungsdienstleister betrifft?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ein "Zahlungsempfänger" ist, steht in § 3 Z. 8 ZaDiG: &lt;i&gt;Zahlungsempfänger: eine Person, die den bei einem Zahlungsvorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wer ist also der Empfänger einer Bankomatkarten- oder Kreditkartenzahlung? Oder anders gefragt: Wenn du etwas kaufst, wem willst du die Zahlung zukommen lassen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 21:54:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762739.html#5762739</guid>
      <dc:creator>redseven</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T21:54:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762678.html#5762678</link>
      <description>Du willst auf die Schnelle ein paar Händler schrecken, gell? &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;Dem Zahlungsdienstegesetz unterliegen Zahlungsdienstleister wie etwa Banken. Aber z.B. nicht Händler.&lt;br&gt;Du scheinst bewusst aus dem Zusammenhang gerissen zu haben, was du zitierst. Der vollständige § 26 ff ZaDiG lässt keinen Zweifel, das betrifft ausschließlich nur Zahlungsdienstleister:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Preistransparenz und Entgelte (§§ 26 ff ZaDiG)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ZaDiG möchte Preistransparenz gewährleisten und schafft daher in den §§ 26 ff ZaDiG Informationspflichten für Rahmenverträge (z.B. Girokontovertrag) und für Einzelzahlungen außerhalb von Rahmenverträgen. Diese Informationen müssen kostenlos erfolgen, und zwar auch bei nochmaliger Anforderung während der Vertragslaufzeit.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Geschuldet sind nur jene Entgelte, die aufgeschlüsselt vereinbart werden. Im Rahmenvertrag müssen daher alle Entgelte angeführt werden. Ein Aufwandersatz für sonstige Nebenpflichten des Zahlungsdienstleisters ist auf drei Fälle beschränkt, nämlich die Ablehnung von Zahlungsaufträgen mangels Deckung, den Widerruf eines unwiderruflichen Zahlungsauftrages und die Wiederbeschaffung eines Geldbetrages, der wegen eines fehlerhaften Kundenidentifikators verlorengegangen ist. Ein derartiger Aufwandersatz muss vereinbart und angemessen sowie an den tatsächlichen Kosten orientiert sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Zahlungsempfänger muss die ihm von seinem ZDL vorgeschriebenen Entgelte selbst tragen. Der Zahler wird dadurch geschützt, ein doch erfolgter Abzug führt zu keinem Verzug des Zahlers.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Verrechnung von Zuschlägen für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente ist unzulässig, es können aber Ermäßigungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass etwa keine Mehrgebühren für Zahlungen mittels Bankomat oder Kreditkarte gegenüber einer Barzahlung verlangt werden dürfen. Gleiches müsste auch für die Verrechnung von Zahlscheingebühren gelten, die ebenfalls einen derartigen Zuschlag für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsdienstes darstellen.&lt;/i&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 21:11:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762678.html#5762678</guid>
      <dc:creator>Ibiza Waschtisch</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T21:11:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762625.html#5762625</link>
      <description>Danke! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 20:30:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762625.html#5762625</guid>
      <dc:creator>woagla</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T20:30:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762624.html#5762624</link>
      <description>&lt;a href="http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=49&amp;no_cache=1&amp;no_cache=1&amp;cHash=e6f37567cd&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2102" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.verbraucherrecht.at/&lt;wbr/&gt;development/&lt;wbr/&gt;typo/&lt;wbr/&gt;test/&lt;wbr/&gt;index.php?&lt;wbr/&gt;id=49&amp;&lt;wbr/&gt;no_cache=1&amp;&lt;wbr/&gt;no_cache=1&amp;&lt;wbr/&gt;cHash=e6f37567cd&amp;&lt;wbr/&gt;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2102&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;für die, die den ganzen text lesen möchten&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 20:27:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762624.html#5762624</guid>
      <dc:creator>waxfigur</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T20:27:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Neues Zahlungsdienstegesetz</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t672071,5762607.html#5762607</link>
      <description>Seit dem 01.11.09 gibt es das neue Zahlungsdienstegesetz und einige Händler verlangen aber immer noch eine Gebühr für die Bezahlung mittels Kreditkarte, was ja schlichtweg verboten ist! &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Preistransparenz und Entgelte (§§ 26 ff ZaDiG) &lt;br&gt;Die Verrechnung von Zuschlägen für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente ist unzulässig, es können aber Ermäßigungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass etwa keine Mehrgebühren für Zahlungen mittels Bankomat oder Kreditkarte gegenüber einer Barzahlung verlangt werden dürfen. Gleiches müsste auch für die Verrechnung von Zahlscheingebühren gelten, die ebenfalls einen derartigen Zuschlag für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsdienstes darstellen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mfg.&lt;br&gt;woagla&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2009 20:15:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t672071,5762607.html#5762607</guid>
      <dc:creator>woagla</dc:creator>
      <dc:date>2009-11-17T20:15:33Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
