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    <title>Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=705846</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043995.html#6043995</link>
      <description>Rücknahme mit entsprechendem Wertverlust ist bei so gut wie jedem Händler möglich.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 13:13:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043995.html#6043995</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T13:13:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043826.html#6043826</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;sagt doch das wort scho " Fernabsatzgesetz "&lt;br&gt;&lt;br&gt;google ist sehr schlau &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_fernabsatz01.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.internet4jurists.at/&lt;wbr/&gt;gesetze/&lt;wbr/&gt;bg_fernabsatz01.htm&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;hast du "Fernkommunikationsmittel im Sinn des Abs. 1 sind Kommunikationsmittel, die zum Abschluß eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit" benutzt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;AGB eines Händlers im Internet sollte dir auch sagen wann ein Kaufvertrag zustande kommet und dieser ist meistens bei der übergabe spricht du warst bei der übergabe oder bei dem kauf körpfelich anwesend.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 12:12:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043826.html#6043826</guid>
      <dc:creator>So-Ned</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T12:12:52Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043536.html#6043536</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Möchste nun den Artikel zurückgeben da dieser die Leistung nicht erreicht die er erreichen sollte.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;So geht das nicht!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kannst das mangelhafte Gerät (soweit der Mangel nachgewiesen werden kann) wahlweise gegen ein mängelfreies tauschen oder es reparieren lassen. Beide Vorgangsweisen unterliegen gewissen Einschränkungen, haben aber den Vorteil, dass die abhandengekommene Verpackung unberücksichtigt bleibt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Oder Du kannst das Gerät unter Hinweis auf deine Rechte als Konsument und das Fernabsatzgeschäft retournieren. Da wirst Du dir schmerzhafte Abzüge für die fehlende Verpackung und möglicherweise auch für die Nutzung, soweit sie eine testweise Inbetriebnahme überstiegen hat, gefallen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; "Bei Aktions- bzw. Internetware ist der Umtausch ausgeschlossen!!!"&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier dürfte der Begriff "Umtausch" so zu verstehen sein, dass man eine mängelfreie und nicht über Fernabsatz erstandene Ware nicht auf einen gänzlich anderen Artikel "umtauschen" kann. Diese Einschränkung spricht eher für einen kulanten Händler, denn es legt den Umkehrschluss nahe, dass ein "Umtausch" bei "normaler" Ware zulässig ist. Das wäre ein Entgegenkommen des Händlers, zu dem er gesetzlich nicht verpflichtet ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 09:43:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043536.html#6043536</guid>
      <dc:creator>CarstenMertens</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T09:43:50Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043517.html#6043517</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wenn ich das thema auf der uni anschneide, heisst es immer: "genau geregelt&lt;br&gt;nach fernabsatzgesetz - graue zonen hätten die händler gerne!"&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;das ganze Privatrecht ist voller grauer Zonen...wieseo sollte gerade der Kosnumentenschutz da eine Ausnahme bilden...es macht aber keinen Sinn einen Diplomanten mit den ganzen Spielräumen zu konfrontieren, das würde diesen a) überfordern und b) einen Prüfungsbetrieb völlig unmöglich machen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wem soll ich jetzt "glauben"?&lt;br&gt;dem, der meine prüfungen bewertet und sich tagtäglich uneigennützig mit der&lt;br&gt;materie befasst ... oder dem, der durch eine - für ihn - günstige auslegung&lt;br&gt;ordentlich service-kosten einsparen kann!?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;mal abgesehn davon dass auch lehernde an der Uni selten "uneigennützig handeln", kann man auch so formulieren:&lt;br&gt;&lt;br&gt;wem sollst du eher glauben: dem für den ein Wissen um die Materie wichtig ist fürs geschäftliche Überleben, oder dem Theoretiker der sein 2 Jahrzehnten keinen Gerichtsaal mehr von innen gesehen hat...das ist jetzt natürlich polemisch formuliert...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 09:33:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043517.html#6043517</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T09:33:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043448.html#6043448</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Vorausgesetzt das wird auch so gelebt...einfacher test: bestelle 3 Mäuse,&lt;br&gt;schau sie dir im Laden an und nimm nur eine, wenn das kein Prolbem darstellt&lt;br&gt;dann sollte auch eine solche Formulierugn halten.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;stimmt, genau darum gehts. Wenn das ok ist ist es kein Fernabsatz.. &lt;br&gt;zumindest mit den entsprechenden Formulierungen kann man das so umgehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Den Händler fragen, den Blutsauer der nur dein geld haben will und dann sollst&lt;br&gt;dich schleichen und möglichst nicht wiederkommen...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Na gut das ich mich damit net angesprochen fühle &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 08:57:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043448.html#6043448</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T08:57:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043417.html#6043417</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dein Jein ist hier leider falsch.. Ja, der Händler darf das. Rücktritt =!&lt;br&gt;Umtausch wie du schon 100%zig richtig sagtest. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich frag mich nur bei sowas immer.. wieso fragt da denn bitte keiner zuerst&lt;br&gt;mal den Vertragspartner = Händler bevor man alle anderen fragt..... &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Darum ja JEIN: JA er darf das, NEIN mit dem FAG hat das ganze nix zu tun...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Den Händler fragen, den Blutsauer der nur dein geld haben will und dann sollst dich schleichen und möglichst nicht wiederkommen...&lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Richtig es geht hin zu eher ja, aber mit der richtigen Formulierung wirst bis&lt;br&gt;vor den OGH gehen müssen um zu wissen ob es hält... wei ein Auszug:&lt;br&gt;&lt;br&gt;...Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen&lt;br&gt;der xxx kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des&lt;br&gt;Kaufpreises im Geschäftslokal der xxxx zustande. ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;und der Passus hat soweit ich das bis dato beurteilen kann bestand... und&lt;br&gt;somit kein FAG&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vorausgesetzt das wird auch so gelebt...einfacher test: bestelle 3 Mäuse, schau sie dir im Laden an und nimm nur eine, wenn das kein Prolbem darstellt dann sollte auch eine solche Formulierugn halten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 08:43:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043417.html#6043417</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T08:43:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(19): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043074.html#6043074</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ausserdem hat unsere Diskussion damit angefangen, dass du meintest das FAG&lt;br&gt;wäre hier undeutlich, und das ist nach wie vor nicht richtig:&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;hehe... ich sagte nicht nur undeutlich, sondern es hat auch Lücken, so große sogar das es kompett umgangen werden kann... und das obwohl in dem besagten Fall meiner Meinung nach klar ein Fernabsatz vorliegen würden... &lt;br&gt;&lt;br&gt;wo und wie genau das Gesetzt nun unklar ist, haben wir noch gar nicht im Detail besprochen... &lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ob du nun aus eingener Einsicht zum Entschluss kommst das das FAG hier ausgehebelt werden kann oder nicht ändert am Ergebniss nichts. Wir können auch gerne alle anderen Punkte und Beispiele die ich dir geben könnte besprechen um auch den Rest meiner Kritikpunkte zu untermauern, aber das würde hier den Rahmen sprengen. Mein Standpunkt ist nach wie vor der selbe, das Gesetz hat Lücken, das Gesetzt ist in sehr weiten Teilen unklar und mit zuviel Spielraum verfasst und aufgrund der Schnelllebigkeit des Onlinegeschäfts nicht mehr an die Bedürfnisse angepasst. Klar trifft das auch auf viele andere Gesetze unseres Alltags zu, sollte aber keine Entschuldigung dafür sein warum man hier nichts unternimmt. Und deshalb schimpfe ich gegen dieses Gesetz. Ich hätte nur gerne etwas mehr Klarheit, und muss dann hören das viele einfach davon ausgehen es wäre doch eh alles klar und genau geregelt.... und das ist nunmal nicht richtig. Ein Gesetz das hier so einfach umgangen werden kann hat einfach eine riesige Lücke oder siehst du das wirklich anders?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 05:33:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043074.html#6043074</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T05:33:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043041.html#6043041</link>
      <description>Naja, bei den meisten Herstellern kann man eine Verpackung nachbestellen - so machens ja die Händler auch. Wenns wirklich so schlecht ist, kannst du auf Grund denes Gerätefehlers vom Kauf zurücktreten oder du verlangst eine Reparatur und wenns dann wieder nicht funktioniert, dann gibt es die "Wandlung" und somit 100% vom Geld zurück.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 04:14:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043041.html#6043041</guid>
      <dc:creator>jobnavigator</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T04:14:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6043042.html#6043042</link>
      <description>Naja, bei den meisten Herstellern kann man eine Verpackung nachbestellen - so machens ja die Händler auch. Wenns wirklich so schlecht ist, kannst du auf Grund eines Gerätefehlers vom Kauf zurücktreten oder du verlangst eine Reparatur und wenns dann wieder nicht funktioniert, dann gibt es die "Wandlung" und somit 100% vom Geld zurück.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 04:14:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6043042.html#6043042</guid>
      <dc:creator>jobnavigator</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-15T04:14:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(18): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042624.html#6042624</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aber aus Respekt vor deinem Einsatz mich hier zu überzeugen lasse ich dir hier&lt;br&gt;das letzte Wort..&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Der Unterschied zwischen uns ist, dass es mir nicht darum geht. Während du dich immer in Verallgemeinerungen flüchtest wenn dir die Argumente ausgehen, habe ich freiwillig zugegeben, dass das FAG hier wahrscheinlich nicht anwendbar sein wird. Der Diskussionsverlauf war bis zu diesem Zeitpunkt völlig offen, und wir hätten noch stundenlang weiter diskutieren können. Mit anderen Worten, du hast mich nicht überzeugt, sondern ich bin selber drauf gekommen. Da es mir nur um die Sache geht, und nicht ums Recht haben, konnte ich das auch ohne Weiteres zugeben! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ausserdem hat unsere Diskussion damit angefangen, dass du meintest das FAG wäre hier undeutlich, und das ist nach wie vor nicht richtig:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und genau das ist mein Problem mit diesem Teil des FAG.. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Die Regelung wann Verträge zustande kommen, ist nicht Teil des FAG, insofern hast du nichts für dein Argument gewonnen, dass das FAG in diesem Bereich undeutlich ist. Das ist nämlich nach wie vor nicht der Fall. Wann ein Vertrag zustande kommt ist hauptsächlich im ABGB geregelt, und hat mit dem FAG selbst eigentlich überhaupt nichts zu tun, außer dass das FAG daran anknüpft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:59:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042624.html#6042624</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:59:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042577.html#6042577</link>
      <description>das mit abstand coolste Posting in dem Thread.... ^^&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:40:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042577.html#6042577</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:40:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(17): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042575.html#6042575</link>
      <description>^^&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Du scheinst echt um jeden Preis das letzte Wort haben zu wollen! Du sagst,&lt;br&gt;dass bestimmte Regelungen notwendig sind - Ich zeige dir, dass es genau diese&lt;br&gt;Regelungen schon gibt und du erwiderst, dass das ja auch nix ändert! &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;und dann &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich muss aber zugeben, wenn der Kunde im Geschäft noch sagen kann, dass er das&lt;br&gt;Produkt doch nicht haben möchte, dann wird diese Konstruktion wohl zulässig&lt;br&gt;sein, und das FAG nicht anwendbar.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und genau das ist mein Problem mit diesem Teil des FAG.. von den anderen gar nicht zu sprechen.. aber das können wir ja gerne ähnlich ausdiskutieren...&lt;br&gt;wobei ich aber sagen muss das mir mein.. "Wischiwashi Gesetz das nicht klar ist" als Aussage lieber ist als hier Seitenlang zu erklären. Und da alle Änderungen, und Normen die ich gefunden habe, noch immer eine Möglichkeit bieten es zu umgehen, werd ich meinen Standpunkt hier so schnell net verlassen. Und, bis dato bist der erste der mich hier richtig herausforderte um meinen Standpunkt zu untermauern, aber unterm Strich kommen wir immer weider auf das selbe raus. Es gibt große Lücken und unklare Formulierungen die selbst ein Juristischer Laie wie ich erkennen kann - und das ist das warum ich gegen das Gesetz seit Jahren schimpfe..... &lt;br&gt;Aber aus Respekt vor deinem Einsatz mich hier zu überzeugen lasse ich dir hier das letzte Wort..&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Ironie&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:39:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042575.html#6042575</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:39:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(16): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042513.html#6042513</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das FAG wird hier ja infrage gestellt. Der Grundsatz fürs FAG ist das der&lt;br&gt;Verbraucher nicht körperlich anwesend sein kann.. wenn er die Ware abholt ist&lt;br&gt;er das aber.. und deshalb lässt sich das FAG, hier zumindest, meiner Meinung&lt;br&gt;nach mit entsprechender Formulierung umgehen. Und da helfen dir auch deine&lt;br&gt;Normen von 2002 nicht... Und klar hab ich das hier mal kurz so formuliert,&lt;br&gt;würde aber die Umgehung des FAG hier bei der Abholung unmöglich machen...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du dir da so sicher bist, dann freut mich das natürlich für dich! &lt;img src="birndl.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="!&amp;#58;-&amp;#41;"/&gt;&lt;br&gt;Der Vollständigkeit halber noch die Entscheidung zu Umgehungsgeschäften: &lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20000328_OGH0002_0010OB00201_99M0000_004/JJR_20000328_OGH0002_0010OB00201_99M0000_004.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Justiz/&lt;wbr/&gt;JJR_20000328_OGH0002_0010OB00201_99M0000_004/&lt;wbr/&gt;JJR_20000328_OGH0002_0010OB00201_99M0000_004.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Achja, und das hier könnte auch noch diese Konstruktion ungültig machen (siehe Absatz 3): &lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018602/NOR12018602.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR12018602/&lt;wbr/&gt;NOR12018602.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;edit:&lt;/b&gt; Ich muss aber zugeben, wenn der Kunde im Geschäft noch sagen kann, dass er das Produkt doch nicht haben möchte, dann wird diese Konstruktion wohl zulässig sein, und das FAG nicht anwendbar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und der Verkäufer muss dem Kunden den Vertragsabschluss sehr wohl bestätigen..&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nein, im Allgemeinen nicht. In bestimmten Fällen schon.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aber nicht in Punkto Klarheit schaffen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du scheinst echt um jeden Preis das letzte Wort haben zu wollen! Du sagst, dass bestimmte Regelungen notwendig sind - Ich zeige dir, dass es &lt;b&gt;genau diese Regelungen&lt;/b&gt; schon gibt und du erwiderst, dass das ja auch nix ändert! Merkst du die Ironie?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:14:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042513.html#6042513</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:14:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042459.html#6042459</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Es könnte aber als Umgehungsgeschäft ungültig sein, wenn der vorrangige Zweck&lt;br&gt;darin besteht das FAG zu umgehen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das FAG wird hier ja infrage gestellt. Der Grundsatz fürs FAG ist das der Verbraucher nicht körperlich anwesend sein kann.. wenn er die Ware abholt ist er das aber.. und deshalb lässt sich das FAG, hier zumindest, meiner Meinung nach mit entsprechender Formulierung umgehen. Und da helfen dir auch deine Normen von 2002 nicht... Und klar hab ich das hier mal kurz so formuliert, würde aber die Umgehung des FAG hier bei der Abholung unmöglich machen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eine Bestätigung ist grundsätzlich auch nicht erforderlich. Auch mündliche&lt;br&gt;Verträge binden.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;was man früher mal unter Handschlagqualität verstand... und der Handschlag hier quasi als Bestätigung galt. Und der Verkäufer muss dem Kunden den Vertragsabschluss sehr wohl bestätigen.. nicht ausdrücklich sondern er kann das mittels der drei Punkte die ich oben hatte - was ich aber mit meinen 6 Zeilen drinnen hätte und meiner Meinung nach rein gehört damit das Gesetz klar wird. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Hier ist dir der Gesetzgeber schon um Längen voraus:&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber nicht in Punkto Klarheit schaffen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:03:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042459.html#6042459</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:03:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042456.html#6042456</link>
      <description>Also wenn dir den Thread durchliest, wirst drauf kommen, dass meine Antwort wirklich noch am hilfreichsten war &lt;img src="flenn.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":´("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:02:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042456.html#6042456</guid>
      <dc:creator>der_spinner_mit_dem_weissen_bart</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T19:02:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042449.html#6042449</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;es handelt sich um diese Modell hier:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://geizhals.at/a255220.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a255220.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Bin allgemein mit der Kühlleistung unzufriden. Kühlt von 31 grad auf gerade mal 29 grad. Habe alles was in der Anleitung steht befolgt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Keine Ahnung warum das Gerät nicht ordentlich kühlt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe heute mit dem Händler telefoniert. Umtausch wäre möglich gewesen mit der Verpackung und einem Abzug von -20%. Ohne Verpackung habe ich keine Chance meinte er :/&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:57:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042449.html#6042449</guid>
      <dc:creator>Basher05</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:57:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042433.html#6042433</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ein Richter hat mir das mal so erklärt.&lt;br&gt;Die beiden Vertragspartner müssen sich über die Ware, den Preis, die Zahlung&lt;br&gt;und die Art der Übergabe einig sein und sich dies dann gegenseitig bestätigt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also die Einigung über die Art der Übergabe ist nicht Bestandteil des Mindestinhalts. Das wird vom Gesetz "dispositiv" geregelt, und kann daher offen bleiben.&lt;br&gt;Eine Bestätigung ist grundsätzlich auch nicht erforderlich. Auch mündliche Verträge binden. Natürlich ist der Inhalt schwerer zu beweisen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Der letztmögliche Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist die&lt;br&gt;Bestätigung der Versendung der Ware, die Übergabe der Ware an den Transporteur&lt;br&gt;oder die Übergabe der Ware an den Kunden. Und genau der letzte Punkt wird hier&lt;br&gt;ausgenutzt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ja, ich weiß dass das geht. Es könnte aber als Umgehungsgeschäft ungültig sein, wenn der vorrangige Zweck darin besteht das FAG zu umgehen. Ausserdem kommts auch stark auf die verwendete Formulierung an.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; würde hier im Gesetzestext folgendes stehen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Verkäufer hat dem Käufer binnen einer Frist von 24 Stunden, spätestens&lt;br&gt;aber einen Werktage nach erhalten der Bestellung den Erhalt dieser zu&lt;br&gt;bestätigen. In der Bestätigung müssen klar ersichtlich beiden Vertragspartner,&lt;br&gt;der Preis inkl. gesetzlicher Steuern und aller Gebühren angegeben sein.... &lt;br&gt;Darüberhinaus muss der Verkäufer das zustandekommen des Kaufvertrages&lt;br&gt;unabhängig von Bezahlung und Übergabe der Ware bestätigen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier ist dir der Gesetzgeber schon um Längen voraus:&lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025805/NOR40025805.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025805/&lt;wbr/&gt;NOR40025805.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025806/NOR40025806.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025806/&lt;wbr/&gt;NOR40025806.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025808/NOR40025808.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025808/&lt;wbr/&gt;NOR40025808.html&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:51:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042433.html#6042433</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:51:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042436.html#6042436</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ein Richter hat mir das mal so erklärt.&lt;br&gt;Die beiden Vertragspartner müssen sich über die Ware, den Preis, die Zahlung&lt;br&gt;und die Art der Übergabe einig sein und sich dies dann gegenseitig bestätigt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also die Einigung über die Art der Übergabe ist nicht Bestandteil des Mindestinhalts. Das wird vom Gesetz "dispositiv" geregelt, und kann daher offen bleiben.&lt;br&gt;Eine Bestätigung ist grundsätzlich auch nicht erforderlich. Auch mündliche Verträge binden. Natürlich ist der Inhalt schwerer zu beweisen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Der letztmögliche Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist die&lt;br&gt;Bestätigung der Versendung der Ware, die Übergabe der Ware an den Transporteur&lt;br&gt;oder die Übergabe der Ware an den Kunden. Und genau der letzte Punkt wird hier&lt;br&gt;ausgenutzt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ja, ich weiß dass das geht. Es könnte aber als Umgehungsgeschäft ungültig sein, wenn der vorrangige Zweck darin besteht das FAG zu umgehen. Ausserdem kommts auch stark auf die verwendete Formulierung an. Zusätzlich könnte die Bestimmung nach 864a ungültig sein: &lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018587/NOR12018587.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR12018587/&lt;wbr/&gt;NOR12018587.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; würde hier im Gesetzestext folgendes stehen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Verkäufer hat dem Käufer binnen einer Frist von 24 Stunden, spätestens&lt;br&gt;aber einen Werktage nach erhalten der Bestellung den Erhalt dieser zu&lt;br&gt;bestätigen. In der Bestätigung müssen klar ersichtlich beiden Vertragspartner,&lt;br&gt;der Preis inkl. gesetzlicher Steuern und aller Gebühren angegeben sein.... &lt;br&gt;Darüberhinaus muss der Verkäufer das zustandekommen des Kaufvertrages&lt;br&gt;unabhängig von Bezahlung und Übergabe der Ware bestätigen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier ist dir der Gesetzgeber schon um Längen voraus:&lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025805/NOR40025805.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025805/&lt;wbr/&gt;NOR40025805.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025806/NOR40025806.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025806/&lt;wbr/&gt;NOR40025806.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025808/NOR40025808.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR40025808/&lt;wbr/&gt;NOR40025808.html&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:51:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042436.html#6042436</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:51:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042397.html#6042397</link>
      <description>ich unterstelle hier mal doppelten nutzen...wenn ein kunde den satz weiter interpretiert wird der haendler vermutlich nicht grade traurig sein...regt sich einer auf, hat man eine rueckfallposition.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:32:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042397.html#6042397</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:32:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042373.html#6042373</link>
      <description>Bingo, und die essentialia negotii sind:&lt;br&gt;&lt;br&gt;ein Richter hat mir das mal so erklärt.&lt;br&gt;Die beiden Vertragspartner müssen sich über die Ware, den Preis, die Zahlung und die Art der Übergabe einig sein und sich dies dann gegenseitig bestätigt.&lt;br&gt;Der letztmögliche Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist die Bestätigung der Versendung der Ware, die Übergabe der Ware an den Transporteur oder die Übergabe der Ware an den Kunden. Und genau der letzte Punkt wird hier ausgenutzt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;würde hier im Gesetzestext folgendes stehen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Verkäufer hat dem Käufer binnen einer Frist von 24 Stunden, spätestens aber einen Werktage nach erhalten der Bestellung den Erhalt dieser zu bestätigen. In der Bestätigung müssen klar ersichtlich beiden Vertragspartner, der Preis inkl. gesetzlicher Steuern und aller Gebühren angegeben sein.... &lt;br&gt;Darüberhinaus muss der Verkäufer das zustandekommen des Kaufvertrages unabhängig von Bezahlung und Übergabe der Ware bestätigen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Das sind gerade mal 6 Zeilen die hier jegliche Diskussion Ad absurdum führen und somit einen klare Gesetzeslage schaffen. Und jetzt ganz offen gesagt, ich bin für diesen Absatz auch wenn er den Kunden besser stellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:24:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042373.html#6042373</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:24:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042343.html#6042343</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Meinst du ernsthaft der Gesetzgeber passt Gesetze regelmäßig an die Urteile&lt;br&gt;der Höchstgerichte an? Das ist eher die Ausnahme.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber es wird gemacht, warum nicht auch hier. Die Grundlage für das Gesetz hat sich doch stark verändert..&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; teilweise noch Gesetze aus dem 19. Jhdt in Geltung stehen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ist mir nicht neu.. wenn sie noch passen steht ja auch nix dagegen.. das hier passts nicht mehr. Und alleine drei Absätze würden hier schon vieles bewirken..&lt;br&gt;und der Justiz viel Arbeit sparen..&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; sondern nur ein bestimmtes, aber du weichst ja ständig auf Verallgemeinerungen&lt;br&gt;aus&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Siehst und ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden..&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:14:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042343.html#6042343</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:14:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042317.html#6042317</link>
      <description>Wenn man sich über die essentialia negotii geeinigt hat. Mit anderen Worten:&lt;br&gt;&lt;a href="http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018583/NOR12018583.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Bundesnormen/&lt;wbr/&gt;NOR12018583/&lt;wbr/&gt;NOR12018583.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:04:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042317.html#6042317</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:04:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042311.html#6042311</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; nur ich habe jetzt nicht die Lust und die Laune dir jedes Problem mit dem FAG&lt;br&gt;zu erklären&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Es ist unglaublich! Ich will gar nicht jedes Problem des FAG mit dir diskutieren, sondern nur ein bestimmtes, aber du weichst ja ständig auf Verallgemeinerungen aus! &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;aber es gab in letzter Zeit einige OGH Sprüche die man hier schon umsetzten&lt;br&gt;könnten.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Meinst du ernsthaft der Gesetzgeber passt Gesetze regelmäßig an die Urteile der Höchstgerichte an? Das ist eher die Ausnahme.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aber ich finde das ein 12 Jahre altes Gesetz, in einer Zeit in der sich die&lt;br&gt;Gegebenheiten so gewandelt haben, einfach mal überarbeitet gehört. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Was sagst du dann dazu, dass teilweise noch Gesetze aus dem 19. Jhdt in Geltung stehen, und angewendet werden? &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:00:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042311.html#6042311</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T18:00:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042286.html#6042286</link>
      <description>na endlich jetzt kommts.... und wann genau entsteht der Vertrag?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:50:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042286.html#6042286</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:50:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042283.html#6042283</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Hör bitte auf zu polemisieren&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;na wer hat denn angefangen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; aber ist schon ok, gehört auch dazu.. nur ich habe jetzt nicht die Lust und die Laune dir jedes Problem mit dem FAG zu erklären, wenn du dich mit der Materie befasst hast, weist du wo die Probleme sind und auch das genau dieser Punkt immer wieder Platz für Streitereien gibt. Die AGB Zeilen die ich rein kopiert habe waren von keinem kleinshopeinmannbetrieb sondern die eines sehr sehr großen Händlers und haben meiner Meinung nach Bestand. Ich sehe das für uns anders und habe deshalb auch keinen vergleichbaren Passus in unseren AGB, und würde mir hier eine Rechtssicherheit wünschen. Das man nicht alles klären kann und festlegen kann ist klar, aber es gab in letzter Zeit einige OGH Sprüche die man hier schon umsetzten könnten. Das würde die ganze Angelegenheit doch etwas einfacher machen. Klar würden dann wieder alle schreien weils doch so unfair wäre... wurscht wie, beide Seiten wären dagegen aber ich finde das ein 12 Jahre altes Gesetz, in einer Zeit in der sich die Gegebenheiten so gewandelt haben, einfach mal überarbeitet gehört. Und zwar mit klarern vorgaben und da braucht es nicht 100 Seiten dafür.. eine würde schon mal ein guter Anfang sein. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:49:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042283.html#6042283</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:49:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042277.html#6042277</link>
      <description>&lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt;&lt;br&gt;Das hat bestimmt kein Jurist geschrieben!&lt;br&gt;Ob das FAG anwendbar ist oder nicht, kann e-dingsbums nämlich nicht bestimmen. Das hängt davon ab wann der Vertragsabschluss zustande kommt. Auch der Hinweis, dass die Ware unverbindlich reserviert wird, ist nicht eindeutig. Das kann nämlich auch Inhalt eines bereits geschlossenen Vertrags sein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:46:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042277.html#6042277</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:46:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042265.html#6042265</link>
      <description>Der Passus steht in den AGB's von e-dingsbums und da prangern ja einige tolle *geprüft* Pickerl ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel. Produkte zur Abholung, werden nach der E-Mailbestätigung, daß die Ware abholbereit ist, unverbindlich eine Woche in der jeweiligen Filiale reserviert. Es besteht hier keine Rückgaberecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:42:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042265.html#6042265</guid>
      <dc:creator>octacore</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:42:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042247.html#6042247</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Richtig, wir sind daran Schuld... nicht ein unklarer Gesetzestext der nicht&lt;br&gt;mehr an die Gegebenheiten angepasst wurde. Da hier das Gesetz aber für beide&lt;br&gt;Seiten große Spielräume lässt ist es dadurch fair.. gut, so kannst es auch&lt;br&gt;sehen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hör bitte auf zu polemisieren, und erkläre mir doch, wo das Gesetz hier (Vertragsabschluss übers Internet mit Abholung) unklar ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Es sind viele Bereicht unklar und nicht&lt;br&gt;deutlich formuliert und viele Bereiche gar nicht geklärt. Deshalb gibt es ja&lt;br&gt;so viele Probleme damit und immer wieder Streitereien und unnötige&lt;br&gt;Diskussionen hier um Forum...&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist keine Eigenheit des FAG. Wann ist zum Beispiel eine AGB Bestimmung "unklar", wann ist sie "überraschend" oder "benachteiligend"? Es kann garnicht für jeden denkbaren Fall ein Gesetz geben, das ihn regelt! Das hat man vor langer Zeit mal versucht, und das Ergebnis war ein Gesetzbuch, mit mehr Seiten als man in einem Leben lesen kann (üertrieben gesagt).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:38:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042247.html#6042247</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:38:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042235.html#6042235</link>
      <description>stimmt, ich ja auch.. wir sind deshalb ja auch einer Meinung.. anders beschrieben und etwas an einander vorbei, meinen aber das gleichen Problem.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:34:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042235.html#6042235</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:34:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042229.html#6042229</link>
      <description>gut wenn du das so siehst dann sehen wir das aus unterschiedlichen Standpunkten... weshalb die eben genauso genannt werden. Und genau deshalb geht man wegen so einem Fall ja auch von Zeit zu Zeit mal vor Gericht weil eben die Sicht der Dinge unterschiedlich ist und ein Richter darf dann entscheiden. Aber eine Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht, sonst hätte es kein OGH Urteil gebraucht... und selbst das bezieht sich auf einen Sonderfall...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:33:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042229.html#6042229</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:33:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042248.html#6042248</link>
      <description>gut wenn du das so siehst dann sehen wir das aus unterschiedlichen Standpunkten... weshalb die eben genauso genannt werden. Und genau deshalb geht man wegen so einem Fall ja auch von Zeit zu Zeit mal vor Gericht weil eben die Sicht der Dinge unterschiedlich ist und ein Richter darf dann entscheiden. Aber eine klare Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht, sonst hätte es kein OGH Urteil gebraucht... und selbst das bezieht sich auf einen Sonderfall...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:33:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042248.html#6042248</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:33:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042208.html#6042208</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Unklarheiten schaffen in dem von dir angesprochenen speziellen Fall aber&lt;br&gt;eindeutig die Unternehmer, und nicht das Gesetz.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Richtig, wir sind daran Schuld... nicht ein unklarer Gesetzestext der nicht mehr an die Gegebenheiten angepasst wurde. Da hier das Gesetz aber für beide Seiten große Spielräume lässt ist es dadurch fair.. gut, so kannst es auch sehen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Zuerst ist alles im FAG unklar, jetzt ist das ganze Gesetz eine riesen Lücke&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich finde das beides zutrifft. Es sind viele Bereicht unklar und nicht deutlich formuliert und viele Bereiche gar nicht geklärt. Deshalb gibt es ja so viele Probleme damit und immer wieder Streitereien und unnötige Diskussionen hier um Forum... wo neben bei gesprochen auch Juristen mit lesen.. und selbst nach OGH Urteilen noch keine eindeudige Klarheit besteht... aber wie gesagt da es für beide Seiten genug Platz zum Streiten lässt ist das Gesetz fair.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:29:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042208.html#6042208</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:29:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042206.html#6042206</link>
      <description>Ja, das hab ich schon vorher erwähnt, dass die Abholung im Ladengeschäft das Problem sein könnte.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:29:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042206.html#6042206</guid>
      <dc:creator>Private James</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:29:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042187.html#6042187</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Stimmt, aber der User hier meinte bei ihm auf der Uni sagens das FAG ist klar&lt;br&gt;geregelt.. ich sagte deshalb auch klar, "hier ein Beispiel, wie unklar das&lt;br&gt;geregelt ist".&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;So wie ich das verstehe bezog sich das "klar geregelt" auf den Vertragsabschluss übers Internet mit nachträglicher Abholung. Und dieser Sachverhalt ist in der Tat klar geregelt. Zum Rest siehe weiter unten &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:22:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042187.html#6042187</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:22:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042182.html#6042182</link>
      <description>Zuerst ist alles im FAG unklar, jetzt ist das ganze Gesetz eine riesen Lücke. Ich glaube du übertreibst da ziemlich! Jedes Gesetz muss man irgendwann mal auslegen, und zu jedem Gesetz gibt es Fälle die nicht eindeutig zu lösen sind.&lt;br&gt;Ein gewisser Spielraum ist sogar notwendig, um auf Einzelfälle eingehen zu können. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Unklarheiten schaffen in dem von dir angesprochenen speziellen Fall aber eindeutig die Unternehmer, und nicht das Gesetz.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:18:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042182.html#6042182</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:18:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042169.html#6042169</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; eine Lücke darin ausgenützt&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;das Gesetz ist meiner Meinung nach einen einzige große Lücke und immer wieder Grund für Diskussionen und Rechtlichen Auseinandersetzungen. Wäre es klar definiert und würde sich auf aktuelle Bedürfnisse hin gerufen würden wir hier endlich eine rechtliche Klarheit haben, die uns aktuell leider fehlt.&lt;br&gt;Wie diese aussieht, wäre mir wirklich egal - nur nicht so wie es akutell zum Streiten einläd&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:11:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042169.html#6042169</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:11:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042164.html#6042164</link>
      <description>Stimmt, aber der User hier meinte bei ihm auf der Uni sagens das FAG ist klar geregelt.. ich sagte deshalb auch klar, "hier ein Beispiel, wie unklar das geregelt ist".&lt;br&gt;was die Abholung betrifft, so ist das genauso unklar geregelt. Es hängt von der Willensentscheidung ab, nur ich habe hier aus den AGB eines Mitbewerbers kopiert, der jetzt nicht der kleinere ist und das hat sicher keiner wo kopiert sondern ein Jurist verfasst... Und darum geht es hier ja. Ist hier das FAG gültig oder nicht. Hat es hier Bestand dann ist die Rücknahme hier klar geregelt... zumindest das sie zu machen ist, unter welchen Bedingungen stand ja net zur Debatte.. Dennoch bleibt eines klar festzuhalten, das FAG ist ein Gesetz welches zu einem Zeitpunkt gemacht wurde wo man Kleidung per Katalog bestellte und die, sollte sie nicht passen zurückgeben wollte.. &lt;br&gt;eine Novelle die auf die aktuellen Geschehen eingehen würde, ist leider nicht in Sicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:09:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042164.html#6042164</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:09:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042150.html#6042150</link>
      <description>Das Gesetz ist hier nicht "wischiwaschi", sondern es wird eine Lücke darin ausgenützt. Das Gesetz sagt ganz klar bei Vertragsabschluss über Ferkommunikationsmittel, gibts ein Rücktrittsrecht - klarer gehts wohl nicht.&lt;br&gt;Wenn jetzt ein Händler durch AGB versucht festzulegen, dass der Vertragsabschluss erst bei der Abholung zustande kommt, dann hat das nichts mehr mit einer Unklarheit im Gesetz zu tun. Abgesehen davon kann diese Klausel, je nach Fall, auch schon mal ungültig sein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 17:01:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042150.html#6042150</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T17:01:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042135.html#6042135</link>
      <description>Was du hier beschreibst ist was vollkommen anderes, als die Frage ob bei einem Vertragsabschluss übers Internet mit nachträglicher Abholung eine Rückgabe möglich ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur weil einzelne Fälle nicht klar geregelt sind, bedeutet das nicht dass nichts klar geregelt ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:52:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042135.html#6042135</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T16:52:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042030.html#6042030</link>
      <description>Hast schon mal mit einem Richter drüber gesprochen der auch einen Aktuell Fall am Tisch hatte? &lt;br&gt;Alleine die Wortwahl "angemessen" ist reine Auslegungssache..&lt;br&gt;Ich gebe dir mal ein konkretes Beispiel, frag einfach mal auf der Uni nach was die da entscheiden würden, bin ich gespannt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;der Kunde kauft einen &lt;a href="http://geizhals.at/a397131.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a397131.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Farblaserdrucker...&lt;br&gt;bei diesem Gerät kann man den Seitenzähler zurückstellen... die Toner kosten hier &lt;a href="http://geizhals.at/a448705.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a448705.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;die Drum kommt auf &lt;a href="http://geizhals.at/a395596.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a395596.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;und sowas brauchst auch noch.. &lt;a href="http://geizhals.at/a397117.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a397117.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;So.. also nun zur klaren Regelung im FAG.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Verbrauchsmaterial ist vom FAG ausgenommen weil es nicht mehr "neuwertig" gemacht werden kann. Um den Schaden vom Händler nun auf 0 zu bringen - also den Aufwand "angemessen" zu vergüten - müsste man jetzt hergehen und das Gerät auf den Urzustand zurück setzen. Nun, das Gerät auf einen Zustand zu bringen der die Kosten angemessen abdeckt bräuchte man mindestens neue Toner.. also alleine die kosten mehr als das Gerät.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde mich hier in diesem Fall wirklich über eine konkrete und doch ach so klar definierte Gesetztelage freuen, ich sehe das hier aber nicht. Kein Anwalt konnte mir die Frage bis jetzt beantworten, und ein befreundeter Richter sagte mir drauf "geh bitte lass mich damit in Ruh, ich hoffe ich bekomm sowas nie auf den Tisch"..... &lt;br&gt;&lt;br&gt;Gibt es hier eine konkrete Regelung kann man das kalkulieren, lässt das in die Preise einfließen und hat dann für den Fall der Fälle die notwendigen Margen gemacht um hier nicht wie so manch andere Baden zu gehen. &lt;br&gt;Service, auch das des FAG kostet uns klar Geld, die Erfahrung zeigt wieviel und das kalkuliert jeder der das kann auch mit rein.. die die es nicht konnten sind eh schon bekannt. Deshalb die Bitte, zeig genau das Beispiel mal einem der meint die Gesetzeslage ist so klar wie hier entschieden werden müsste, ich würde das wirklich mal gerne hören, bis dato, konnte es keiner.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:16:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042030.html#6042030</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T16:16:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042179.html#6042179</link>
      <description>Hast schon mal mit einem Richter drüber gesprochen der auch einen Aktuell Fall am Tisch hatte? &lt;br&gt;Alleine die Wortwahl "angemessen" ist reine Auslegungssache..&lt;br&gt;Ich gebe dir mal ein konkretes Beispiel, frag einfach mal auf der Uni nach was die da entscheiden würden, bin ich gespannt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;der Kunde kauft einen &lt;a href="http://geizhals.at/a397131.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a397131.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Farblaserdrucker...&lt;br&gt;bei diesem Gerät kann man den Seitenzähler zurückstellen... die Toner kosten hier &lt;a href="http://geizhals.at/a448705.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a448705.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;die Drum kommt auf &lt;a href="http://geizhals.at/a395596.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a395596.html&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;und sowas brauchst auch noch.. &lt;a href="http://geizhals.at/a397117.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;geizhals.at/&lt;wbr/&gt;a397117.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;So.. also nun zur klaren Regelung im FAG.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Um den Schaden vom Händler nun auf 0 zu bringen - also den Aufwand "angemessen" zu vergüten - müsste man jetzt hergehen und das Gerät auf den Urzustand zurück setzen. Nun, das Gerät auf einen Zustand zu bringen der die Kosten angemessen abdeckt bräuchte man mindestens neue Toner.. also alleine die kosten mehr als das Gerät.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würde mich hier in diesem Fall wirklich über eine konkrete und doch ach so klar definierte Gesetztelage freuen, ich sehe das hier aber nicht. Kein Anwalt konnte mir die Frage bis jetzt beantworten, und ein befreundeter Richter sagte mir drauf "geh bitte lass mich damit in Ruh, ich hoffe ich bekomm sowas nie auf den Tisch"..... &lt;br&gt;&lt;br&gt;Gibt es hier eine konkrete Regelung kann man das kalkulieren, lässt das in die Preise einfließen und hat dann für den Fall der Fälle die notwendigen Margen gemacht um hier nicht wie so manch andere Baden zu gehen. &lt;br&gt;Service, auch das des FAG kostet uns klar Geld, die Erfahrung zeigt wieviel und das kalkuliert jeder der das kann auch mit rein.. die die es nicht konnten sind eh schon bekannt. Deshalb die Bitte, zeig genau das Beispiel mal einem der meint die Gesetzeslage ist so klar wie hier entschieden werden müsste, ich würde das wirklich mal gerne hören, bis dato, konnte es keiner.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:16:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042179.html#6042179</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T16:16:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042012.html#6042012</link>
      <description>die frage ist, ob da ein privatrechts-spezialist die entsprechende passage formuliert hat, oder jemand das eine wort synonymhaft für das andere verwendet wissen möchte!?&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:02:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042012.html#6042012</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T16:02:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6042010.html#6042010</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;b&gt;rechtliche Grauzone&lt;/b&gt; und nicht entgültig geklärt.. gibt hier zwar genau ein OGH&lt;br&gt;Urteil dazu... aber das eben leider keine Rechtsgrundlage. Wieso fragst nicht einfach den Händler? &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn ich das thema auf der uni anschneide, heisst es immer: "genau geregelt nach fernabsatzgesetz - graue zonen hätten die händler gerne!"&lt;br&gt;&lt;br&gt;wem soll ich jetzt "glauben"?&lt;br&gt;dem, der meine prüfungen bewertet und sich tagtäglich uneigennützig mit der materie befasst ... oder dem, der durch eine - für ihn - günstige auslegung ordentlich service-kosten einsparen kann!? &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:01:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6042010.html#6042010</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T16:01:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041972.html#6041972</link>
      <description>da bin ich mir aber net so sicher...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://forum.geizhals.at/t705846,6041969.html#6041969" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t705846,6041969.html#6041969&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn das richtig formuliert ist, umgeht der Händler das FAG... &lt;br&gt;und ich glaube so forumliert wie das der Marktbegleiter den ich hier zitiert habe macht, hat das auch bestand.. aber ich bin weder Jurist noch Richter..&lt;br&gt;wir machens anders und halten es für einen Kauf nach FAG andere sehen das klar anders.... leider ein Wischiwaschi Gesetz - jeder der mich kennt weis ja wie ich darüber denke.. oder kanns nachlesen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:40:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041972.html#6041972</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:40:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041967.html#6041967</link>
      <description>Ja, das ist schon klar, ein Umtauschrecht gibt es nicht, sehr wohl aber ein Widerrufsrecht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Händler kann zwar den Umtausch ausschließen, aber nicht das Widerrufsrecht - zu dem ist er gesetzlich verpflichtet.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:37:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041967.html#6041967</guid>
      <dc:creator>Private James</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:37:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041969.html#6041969</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das ist ein klares JEIN...für Umtausch gibt es weder im FAG noch im&lt;br&gt;Ladengeschäft eine Rechtsgrundlage, daher darf er diesen natürlich&lt;br&gt;ausschließen, eine Rücktritt nach dem FAG ist aber kein Umtausch...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;dein Jein ist hier leider falsch.. Ja, der Händler darf das. Rücktritt =! Umtausch wie du schon 100%zig richtig sagtest. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich frag mich nur bei sowas immer.. wieso fragt da denn bitte keiner zuerst mal den Vertragspartner = Händler bevor man alle anderen fragt..... &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; e bereits erwähnt ist das eine gewisse Grauzone, derzeit tendiert die&lt;br&gt;Lehrmeinung zu "eher ja"....wobei natürlich auch die Händler dazugelernt haben&lt;br&gt;und Abläufe schaffen die durchaus halten könnten...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Richtig es geht hin zu eher ja, aber mit der richtigen Formulierung wirst bis vor den OGH gehen müssen um zu wissen ob es hält... wei ein Auszug:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;...Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der xxx kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der xxxx zustande. ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;und der Passus hat soweit ich das bis dato beurteilen kann bestand... und somit kein FAG&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:37:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041969.html#6041969</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:37:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041966.html#6041966</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das ist ein klares JEIN...für Umtausch gibt es weder im FAG noch im&lt;br&gt;Ladengeschäft eine Rechtsgrundlage, daher darf er diesen natürlich&lt;br&gt;ausschließen, eine Rücktritt nach dem FAG ist aber kein Umtausch...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;dein Jein ist hier leider falsch.. Ja, der Händler darf das. Rücktritt =! Umtausch wie du schon 100%zig richtig sagtest. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich frag mich nur bei sowas immer.. wieso fragt da denn bitte keiner zuerst mal den Vertragspartner = Händler bevor man alle anderen fragt..... &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; e bereits erwähnt ist das eine gewisse Grauzone, derzeit tendiert die&lt;br&gt;Lehrmeinung zu "eher ja"....wobei natürlich auch die Händler dazugelernt haben&lt;br&gt;und Abläufe schaffen die durchaus halten könnten...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Richtig es geht hin zu eher ja, aber mit der richtigen Formulierung wirst bis vor den OGH gehen müssen um zu wissen ob es hält... wei ein Auszug:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;...Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der xxx kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der xxxx zustande. ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;und der Passus hat soweit ich das bis dato beurteilen kann bestand...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:37:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041966.html#6041966</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:37:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041953.html#6041953</link>
      <description>da bin ich 100%zig bei dir.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:30:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041953.html#6041953</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:30:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041952.html#6041952</link>
      <description>Vorsicht.. -IT- hats schon richtig gesagt.. Umtausch ist nicht gleich Rücktritt.. deshalb mein Rat wie eigentlich immer.. Fragt doch bitte den Händler.. und das sollte auch bitte vor einem Kontakt mit Komsumentenschutz oder AK sein... wie man in den Wald ruft schallt es zurück... und ein freundliches "was können wir da machen?" ist immer besser wie mit "der VKI hat mir gesagt das.." in diese Fällen ist die Rechtlage leider noch immer die gleichen wie die letzten Jahre und solche Fälle werden durch solche Aktionen immer zu Streitfällen die weit mehr kosten als sie einer der beidne Seiten bringen kann...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 15:30:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041952.html#6041952</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T15:30:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041201.html#6041201</link>
      <description>umtausch!=rücktritt nach FAG...&lt;br&gt;&lt;br&gt;kann ja sein dass die üblichen Umtauschregeln bei dem Händler großzügiger sind als die Vorschriften des FAG&lt;br&gt;&lt;br&gt;in dem Fall wäre die Formulierung gerechtfertigt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 11:23:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041201.html#6041201</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T11:23:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6041199.html#6041199</link>
      <description>Ohne auf einen möglichen Umtausch einzugehen, mußt du dir das mal vorstellen. Er war sicherlich einer der Billigstbieter, das Gerät kosten zB 500.- und er verdient dabei im Schnitt 3-5% Marge, also so ca. 20 Euro. Darum hat er es beim Großhändler geholt, in die BH übernommen, den Artikel an dich verkauft und dann wieder die BH. Von den restlichen 1,50 bezahlt er noch das Ladenlokal und die Angestellten. Immer dabei bedenken, er war nicht der Hersteller und hat das Gerät niemanden aufgezwungen. Nun soll er ein ausgepacktes, gebrauchtes Gerät ohne Originalverpackung zurücknehmen, das er wahrscheinlich nie wieder verkaufen kann und die Garantie hat ja auch bereits zu laufen begonnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also ganz ehrlich, ich bin froh, kein Wiedeverkäufer zu sein ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;In den 90er kannte ich einen Händler, der war echt kulant und hat jeden zufrienstellen wollen. Er hat gebrauchte Geräte zurück genommen und hat alte gegen neue ausgetauscht - der war echt nett. Nach 2 Jahren war es dann vorbei, als er mit 8,5 Mill. (ATS) in Konkurs ging. Er hatte übrigends keine Schulden, sondern sein Lager mit gebrauchten Geräten war so viel Wert (theoretisch).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist es für ein Gerät - ist eh heiß - ist es zu schwach? - was solls kosten &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 11:22:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6041199.html#6041199</guid>
      <dc:creator>jobnavigator</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T11:22:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040977.html#6040977</link>
      <description>Also dass bei Aktions- oder Internetware das Widerrufsrecht einfach so nicht gilt, kann ich mir nicht vorstellen. AFAIK ist das nur bei Sonderanfertigungen und manche Medien auf Datenträgern so (z.B. DVD, die eventuell kopiert, bzw. einmal angesehen und dann zurückgegeben werden könnte).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eventuell kann aber die Selbstabholung Schwierigkeiten machen, da hier ja "eine Prüfung wie sie im Ladengeschäft möglich wäre" hätte stattfinden können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würd sagen, du hast Pech gehabt, wird sich wohl kaum auszahlen hier zu klagen. Eventuell könntest Konsumentenschutz/Arbeiterkammer diesbezüglich kontaktieren, oder du erkundigst dich bei der Rechtschutzversicherung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 09:44:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040977.html#6040977</guid>
      <dc:creator>Private James</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T09:44:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040829.html#6040829</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Onlineshop&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; "Bei Aktions- bzw. &lt;b&gt;Internetware&lt;/b&gt; ist der Umtausch ausgeschlossen!!!"&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;Meiner Meinung nach ein gefundenes Fressen für Konsumentenschutzorganisationen und Rechtsschutz! &lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 08:53:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040829.html#6040829</guid>
      <dc:creator>Da Horstl</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T08:53:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040781.html#6040781</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Verpackung wurde von unserer Putzfrau inzwischen schon weggeworfen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;schlecht, mit einer gewissen Minderung ist da auf jeden Fall zu rechnen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie sieht das da mit dem Fernabsatzgesetz aus? Ist da noch eine Rücknahme&lt;br&gt;möglich (minus dem Wertverlust)? &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie bereits erwähnt ist das eine gewisse Grauzone, derzeit tendiert die Lehrmeinung zu "eher ja"....wobei natürlich auch die Händler dazugelernt haben und Abläufe schaffen die durchaus halten könnten...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; "Bei Aktions- bzw. Internetware ist der Umtausch ausgeschlossen!!!"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Darf ein Händler sowas überhaupt machen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist ein klares JEIN...für Umtausch gibt es weder im FAG noch im Ladengeschäft eine Rechtsgrundlage, daher darf er diesen natürlich ausschließen, eine Rücktritt nach dem FAG ist aber kein Umtausch...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 08:15:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040781.html#6040781</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T08:15:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040722.html#6040722</link>
      <description>Ja, gute Frage von EGW.&lt;br&gt;Ich würde mich auch mal mit dem Händler in Verbindung setzen.&lt;br&gt;Bitte freundlich bleiben, da erreicht man meistens mehr. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 07:31:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040722.html#6040722</guid>
      <dc:creator>User136647</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T07:31:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040631.html#6040631</link>
      <description>rechtliche Grauzone und nicht entgültig geklärt.. gibt hier zwar genau ein OGH Urteil dazu... aber das eben leider keine Rechtsgrundlage. Wieso fragst nicht einfach den Händler? &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Jun 2010 06:48:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040631.html#6040631</guid>
      <dc:creator>EGWPC</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-14T06:48:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040459.html#6040459</link>
      <description>Danke sehr hilfreich &lt;br&gt;&lt;br&gt;/s&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 13 Jun 2010 20:55:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040459.html#6040459</guid>
      <dc:creator>Basher05</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-13T20:55:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040453.html#6040453</link>
      <description>Ohja &lt;img src="flenn.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":´("/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 13 Jun 2010 20:52:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040453.html#6040453</guid>
      <dc:creator>der_spinner_mit_dem_weissen_bart</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-13T20:52:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t705846,6040415.html#6040415</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe am Freitag Abend was in einem Onlineshop bestellt und am Samstag in der früh abgeholt und bar gezahlt. Möchste nun den Artikel zurückgeben da dieser die Leistung nicht erreicht die er erreichen sollte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es handelt sich dabei um ein Klimagerät.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Verpackung wurde von unserer Putzfrau inzwischen schon weggeworfen. Wie sieht das da mit dem Fernabsatzgesetz aus? Ist da noch eine Rücknahme möglich (minus dem Wertverlust)? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Am Kassenbon habe ich noch dazu folgendes entdeckt:&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Bei Aktions- bzw. Internetware ist der Umtausch ausgeschlossen!!!"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Darf ein Händler sowas überhaupt machen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 13 Jun 2010 20:40:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t705846,6040415.html#6040415</guid>
      <dc:creator>Basher05</dc:creator>
      <dc:date>2010-06-13T20:40:18Z</dc:date>
    </item>
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