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    <title>Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=726537</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(4): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6222786.html#6222786</link>
      <description>Klingt vernünftig und logisch, also nicht unbedingt nach österreichischem Mietrecht &lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;im Ernst: ich glaubs dir, ich hab mich nur dumpf im Hinterkopf erinnert dass es da eine zweite Entscheidung zum Thema ausmalen gab.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 09 Nov 2010 09:10:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6222786.html#6222786</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-09T09:10:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6222125.html#6222125</link>
      <description>Ja, du kannst dich täuschen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Praxisfall: Wohnung wurde weiß ausgemalt übergeben. Der Mieter hat das Kinderzimmer in zarten Pastelltönen ausgemalt, das Klo in hübschem Braun. Bei der Rückgabe passiert dann Folgendes: Weiße Wände können belassen werden, auch wenn einzelne Bildernagellöcher, abgeschlagene Kanten, Schmutzfahrer zu sehen sind. Die farbigen Wände müssen wieder auf weiß zurückgemalt werden. Gleiches gilt auch für weiße Wände, die aber unnatürlich stark abgenutzt worden sind: 100 Nagellöcher und dadurch Putzabbröckelungen, extrem starke Dreckkanten dort wo Kasteln an der Wand gestanden und ständig verrückt worden sind. In Betracht zu ziehen ist auch die Mietdauer: Nach 10 Jahren ist die übliche Abnutzung intensiver als bei nur 1-jähriger Mietdauer.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 08 Nov 2010 17:11:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6222125.html#6222125</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-08T17:11:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6222075.html#6222075</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Damit unterschreibe ich ja quasi, dass sie damit alles machen kann was er&lt;br&gt;will, oder?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass dein Vertrag in die Vollanwendung des MRG fällt. Dann ist diese explizite Klausel belanglos, dass sie sich aufgrund des MRG ohnehin ergibt. Allerdings kann der Vermieter nicht einfach so kündigen und auf Eigenbedarf verweisen. Sondern eine solche Kündigung muss schriftlich übers Gericht erfolgen und dort wird sehr streng geprüft, ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt UND ob dieser die drastische Maßnahme einer MV-Kündigung rechtfertigt. In der Praxis ist das kaum der Fall. Allein schon deshalb, weil du nur 3 Jahre befristet drin bist und es dem Vermieter als zumutbar angesehen wird, dass er den Zeitablauf abwartet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also mach dir wegen *dieser* Formulierung keine großartigen Gedanken.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Grundsätzlich solltest du eine Klausel fordern, die an sich aber auch nicht notwendig ist, jedoch eigentlich immer drin vorkommt (daher möglicherweise aus dem Mustertext gelöscht worden ist): Widerspricht ein Vertragsbestandteil den gesetzlichen Bestimmungen oder wird ungültig, so tritt an dessen Stelle eine solche Regelung, welche gesetzeskonform ist und am ehesten dem beabsichtigten Zweck entspricht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ach ja, was auch fehlt: Welchen gesetzlichen Regelungen unterliegt dieser Mietvertrag? Wie ist die Mietzinsbildung? Beschreibung eines allfälligen Lagezuschlags - explizit in Prozenten oder Geldbeträgen niedergeschrieben!&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 08 Nov 2010 16:34:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6222075.html#6222075</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-08T16:34:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6221629.html#6221629</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;				Das Problem bei vielen Mietern ist, dass sie von der rechtlichen&lt;br&gt;Perspektive wenig Ahnung haben, einige Vermieter (vor allem die die privat&lt;br&gt;mehrere Immobilien besitzen bzw. Firmen die Vermieten) dagegen&lt;br&gt;standardisierte, mit Anwalt ausgearbeitete Verträge haben.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Genau dafür gäbe es aber Mieterschutz und Arbeiterkammer mit kostenlosesn Hotlines.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Tatsächlich sind diesbezüglich private Vermieter (gemeint sind Eigentümer, die eine einzige Whg vermieten) schlechtergestellt, da sie quasi einen Anwalt zahlen müssen... und wie eingangserwähnt ist die Kündigung wg. Eigenbedarf selbst bei berechtigtem Eigenbedarf ausgesprochen haarig&lt;br&gt;&lt;br&gt;In dem ganzen Spiel gibts zwei Seiten. Die Mieter und die kommerziellen Vemieter (Firmen oder Personen, die in hoher Zahl Whg vemieten). Beiden haben Mittel und Wege, sich zu wehren bzw. sich zu informieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Draufzahlen tun Vermieter, die ihre Eigentumswohnung vermieten wollen weil sie 1 Jahr nach England gehen. Wenns dann 2 Monate vorher zurückkommen oder beim Vertrag schlampig waren, müssen sie sich trotz Eigenbedarf eine Wohnung mieten.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 08 Nov 2010 12:30:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6221629.html#6221629</guid>
      <dc:creator>BettyT</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-08T12:30:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6221564.html#6221564</link>
      <description>und ist eindeutiges recht in at!&lt;br&gt;&lt;br&gt;eigenbedarf oder nutzung durch familienmitgleid&lt;br&gt;&lt;br&gt;eigenbedarf, nicht vermietung an fremde!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 08 Nov 2010 11:43:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6221564.html#6221564</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-08T11:43:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6221374.html#6221374</link>
      <description>erlaubt ist die Klausel schon, nur wirkungslos&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 08 Nov 2010 09:11:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6221374.html#6221374</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-08T09:11:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6220944.html#6220944</link>
      <description>eine wichtige Frage ist auch:&lt;br&gt;ist der Vermierter ein privater oder ein "Profi"...wenn privat kannst du die ganzen Einschränkungen die auf den Konsumentenschutz beruhen streichen (das wäre zb. der Abnützungsteil)&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Supergau" für den Mieter: Privater der nciht den MRG unterliegt, der darf (fast) alles reinschreiben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 07 Nov 2010 18:44:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6220944.html#6220944</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-07T18:44:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6220939.html#6220939</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; das ist die berühmte, aber ungültige "die Wohnung muß bei Auszug frisch&lt;br&gt;ausgemalt werden" Bestimmung)&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich kann mich täuschen, aber ist nicht der aktuelle Stand, dass die Klausel wieder erlaubt wurde?...Bei den ganzen Mietrechtsentscheidungen verleirt man den überblick...auch wenn die Grundaussage natürlich stimmt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 07 Nov 2010 18:41:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6220939.html#6220939</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-07T18:41:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6220775.html#6220775</link>
      <description>kommt halt immer drauf an, wie du die wohnung zurückgibst. wenn der vermieter mit der baufirma und malerfirma antanzen musst, hast eher schechte karten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;mich wundert jedenfalls nicht, dass die vermieter einerseits hohe mieten verlangen - andererseits sie aber alles schlucken sollen, auch den letzten dreck.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 07 Nov 2010 17:01:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6220775.html#6220775</guid>
      <dc:creator>russenmaffia</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-07T17:01:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6220376.html#6220376</link>
      <description>Ich weiß nicht wie es in Österreich rechtlich aussieht, aber vermutlich ähnlich wie hier:&lt;br&gt;D.h. (teilwesie) verstossen die fett markierten Textstellen ohnehin gegen zwingendes Recht und sind damit nichtig, auch wenn man unterschreibt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Problem bei vielen Mietern ist, dass sie von der rechtlichen Perspektive wenig Ahnung haben, einige Vermieter (vor allem die die privat mehrere Immobilien besitzen bzw. Firmen die Vermieten) dagegen standardisierte, mit Anwalt ausgearbeitete Verträge haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 07 Nov 2010 11:47:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6220376.html#6220376</guid>
      <dc:creator>User220621</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-07T11:47:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6220208.html#6220208</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; im mrg&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wir wissen ja nichtmal ob das MRG überhaupt anwendbar ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 07 Nov 2010 10:40:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6220208.html#6220208</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-07T10:40:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219942.html#6219942</link>
      <description>stimmt so nicht ganz. bei eigenbedarf kannst du auf alle fälle rausfliegen, wurscht obs im mietvertrag steht oder nicht. allerdings ist das im mrg soweit ichs (ungefähr!!!) im kopf hab, schon geregelt, was als eigenbedarf gilt und was nicht. bitte genauer erkundigen! eigenbedarf gilt mwn aber nur bei privaten vermietern, bei gewerblichen - eh klar - nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;die sache wegen zweckwidrig und so ist eine standardklausel und zulässig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 20:51:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219942.html#6219942</guid>
      <dc:creator>yumiyoshi</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T20:51:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219751.html#6219751</link>
      <description>ganz so ist es nicht, aber solche Klauseln sind leider in privaten Mietverträgen durchaus gängig.. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 17:10:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219751.html#6219751</guid>
      <dc:creator>Silent_Razr</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T17:10:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219626.html#6219626</link>
      <description>Unglaublich was man da alles beachten muss/kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zumindest war ich so schlau und habe es mir alles vorher durchgelesen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der vermieter hat mir sowieso gesagt, dass er jetzt jemand anderen hat (obwohl ich ausgemacht habe, dass ich mit ihm HEUTE telefoniere) und als ich auf die mängel in dem vertrag zu sprechen gekommen bin, hat er mich einfach abgewimmelt und aufgelegt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gut. Wieder eine erfahrung reicher.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke nochmals.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 14:13:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219626.html#6219626</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T14:13:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219619.html#6219619</link>
      <description>ja natürlich&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Vermietung EINER Eigentumswhg durch den Eigentümer zB fällt nur in den Teilanwendungsbereich des MRG. Detto Häuser mit weniger als 4 Wohneinheiten.&lt;br&gt;Neu errichtete und frei finanzierte fallen praktisch ganz raus.&lt;br&gt;Geschäftsmieten fallen gar nicht rein.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 14:03:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219619.html#6219619</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T14:03:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219618.html#6219618</link>
      <description>ja natürlich&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Vermietung EINER Eigentumswhg durch den Eigentümer zB fällt nur in den Teilanwendungsbereich des MRG&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 14:03:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219618.html#6219618</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T14:03:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219594.html#6219594</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; das ist die&lt;br&gt;berühmte, aber ungültige "die Wohnung muß bei Auszug frisch ausgemalt werden"&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Super danke das ich das auch weiß &lt;img src="dollar.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="$-)"/&gt; hab nämlich auch sowas im Mietvertrag &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 13:24:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219594.html#6219594</guid>
      <dc:creator>wwwtom</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T13:24:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219548.html#6219548</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Oder irre ich mich da?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das entspricht auch meinem Wissensstand, den ich aber mangels Anlass schon jahrelang nicht überprüft habe.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:21:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219548.html#6219548</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:21:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219545.html#6219545</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Der vertrag sieht aber komplett anderes vor.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Den Vertrag macht ein Anwalt und nicht der Vrmieter. Und dieser wird i.d.R. dazu stehen, dem Vermieter jedweden Ärger mit Mietern vom Leibe zu halten. Nicht immer lesen Vermieter dann nochmals durch, was der Anwalt als "So passt das jetzt." vorgelegt hat.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:19:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219545.html#6219545</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:19:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219543.html#6219543</link>
      <description>Klar - §1 MRG ist das Stichwort &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:18:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219543.html#6219543</guid>
      <dc:creator>chrisfellner</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:18:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219536.html#6219536</link>
      <description>DAS wäre nice &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:15:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219536.html#6219536</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:15:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219533.html#6219533</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Unterliegt die Wohnung der Anwendung des MRG?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kann sie das nicht sein? &lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:12:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219533.html#6219533</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:12:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219531.html#6219531</link>
      <description>Vielen Dank für die ausführliche Antwort!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 12:11:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219531.html#6219531</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T12:11:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219501.html#6219501</link>
      <description>Nachdem die wichtigste Frage noch nicht gestellt wurde:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Unterliegt die Wohnung der Anwendung des MRG?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 11:25:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219501.html#6219501</guid>
      <dc:creator>chrisfellner</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T11:25:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219463.html#6219463</link>
      <description>kannst du bedenkenlos unterschreiben, wenn du nicht länger als die 3 Jahre drinnen wohnen willst, denn die beanstandeten Passagen sind tatsächlich großteils ungültig. Fängst du aber an zu streiten, wirds mit Sicherheit keine Verlängerung über die 3 Jahre hinaus geben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;gehen wirs der Reihe nach an:&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; vorzeitige Auflösung des gegenständlichen Mietver-trages in folgenden Fällen&lt;br&gt;vor:&lt;br&gt;- Nichtzahlung des Mietzinses einschließlich Betriebskosten;&lt;br&gt;- Eigenbedarf der Vermieterin;&lt;br&gt;- zweckwidrige Verwendung des Mietgegenstandes.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;das sind Kündigungsgründe, die das MRG auch bei unbefristeten Hauptmietverträgen so vorsieht. Eigenbedarf IST ein Kündigungsgrund. Allerdings nur in der Theorie, denn in der Praxis ist das praktisch undurchführbar. Bis das vor Gericht durch ist, sind die 3 Jahre Mietdauer aber 5x abgelaufen.&lt;br&gt;Eigenbedarf wäre aber auch dann ein Kündigungsgrund, wenn es nicht im Mietvertrag stünde. So gesehen eine Nullaussage.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Der Mieter verpflichtet sich, den Zustand der Einrichtung/Inventar zu&lt;br&gt;erhalten, den Mietgegenstand und die mitgemieteten Einrichtungsgegenstände&lt;br&gt;pfleglich zu behan-deln&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Standardformulierung aus dem Gesetz, das ist OK.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; und nach Beendigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand&lt;br&gt;zurückzu-stellen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;ungültig. Normale Abnützung ist durch die Miete abgegolten. (das ist die berühmte, aber ungültige "die Wohnung muß bei Auszug frisch ausgemalt werden" Bestimmung)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Entgegen der Bestimmung des § 1096 ABGB &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt; ganz klar rechtswidrig. §1096 kann bei dem MRG unterliegenden Verträgen (!!!) nicht ausgeschlossen werden.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Vermieterin ist auch bei aufrechtem Mietverhältnis berechtigt, jedoch&lt;br&gt;nicht ver-pflichtet, sich bei Zahlungs- und/oder Leistungsverzug der Mieterin&lt;br&gt;nach erfolgter 14-tägiger Nachfristsetzung ohne weiteres Einvernehmen mit der&lt;br&gt;Mieterin aus dem Kautionsbetrag zu befriedigen. Die Vermieterin ist auch zur&lt;br&gt;teilweisen Inanspruch-nahme der Kaution berechtigt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;bin ich jetzt überfragt, aber was soll daran so schlimm sein? Sollte es eine Räumungsklage wegen Zinsrückstand geben, würde es sowieso zu einer Aufrechnung kommen. Sehe ich daher recht unproblematisch. Eher sogar als Vorteil für dich: du zahlst am Ende einfach nix mehrund die Kaution ist weg. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wird die Vermieterin der Mieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses den&lt;br&gt;Kautionsbetrag samt Zinsen (Zinsberechnung laut Bankinstitut) zurückbezahlen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt; das ist zumindest falsch, obs rechtswidrig ist, bin ich mir nicht sicher. Die Kaution ist fristengleich zu verzinsen und die Verzinsung nach einer recht eigenwilligen Berechnungsmethodik zu errechnen. Das kann allerdings kaum wer, weder von Mieter- noch von Vermieterseite. &lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Abschließend wird festgehalten, dass, wenn der Mieter auszieht, eine&lt;br&gt;Endreinigungs-pauschale von Euro 100,00 vom Mieter zu entrichten ist.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;IMHO ungültig. Eine Mietobjekt ist nach gelebtem Brauch "besenrein" zu übergeben. Und nicht mehr. Eine Reinigung dem Ex-Mieter anzulasten ist nur dann zulässig, wenn dieser das Mietobjekt abnorm verschmutzt übergibt. Dann kann man das mit der Kaution verrechnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie gesagt: willst 3 Jahre dort wohnen, dann unterschreib und nach Unterschrift sofort ab zum Mieterschutzverband bzw zur Schlichtungsstelle.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 11:03:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219463.html#6219463</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T11:03:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219441.html#6219441</link>
      <description>setz einen gegenvertrag auf und schick ihn den &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;zb:&lt;br&gt;I. Der Vermieter bezahlt dem Mieter einen Mietzins von € 330,00.&lt;br&gt;II. Der Vermieter putzt einmal die Woche den Mietgegenstand.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 10:38:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219441.html#6219441</guid>
      <dc:creator>Winnie_Pooh</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T10:38:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219439.html#6219439</link>
      <description>setz einen gegenvertrag auf und schick ihn dem &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;zb:&lt;br&gt;I. Der Vermieter bezahlt dem Mieter einen Mietzins von € 330,00.&lt;br&gt;II. Der Vermieter putzt einmal die Woche den Mietgegenstand.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 10:38:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219439.html#6219439</guid>
      <dc:creator>Winnie_Pooh</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T10:38:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219414.html#6219414</link>
      <description>Eigenbedarf ist immer eine Ausstiegsklausel, auch wenn nicht ausdrücklich angeführt. Das ist völlig Rechtens. Allerdings wird hier genau geprüft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aus Help.gv.at:&lt;br&gt;Eigenbedarf der Vermieterin/des Vermieters&lt;br&gt;Ein einfacher Bedarf der Vermieterin/des Vermieters reicht nicht als Kündigungsgrund aus. Die Vermieterin/der Vermieter muss die Wohnung dringend für sich selbst oder ihre/seine Kinder und Enkel benötigen. Ob diese Notsituation wirklich gegeben ist, wird vom Gericht sehr streng geprüft. Nur dann, wenn die Interessen der Vermieterin/des Vermieters überwiegen und ihr/ihm eine höhere persönliche Beeinträchtigung widerfährt, hat die Kündigung Erfolg.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 10:22:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219414.html#6219414</guid>
      <dc:creator>zeddicus</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T10:22:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219409.html#6219409</link>
      <description>*lol*&lt;br&gt;&lt;br&gt;das sollte man auf karton ausdrucken und dem verfasser um die ohren schlagen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;die verwendeten ausdrücke haben auch eher mit der umgangssprache, als mit dem mietrecht zu tun! &lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 10:16:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219409.html#6219409</guid>
      <dc:creator>athis</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T10:16:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219362.html#6219362</link>
      <description>stimmt!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 09:26:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219362.html#6219362</guid>
      <dc:creator>Yankee</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T09:26:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219334.html#6219334</link>
      <description>Ist das nicht einer der wenigen Punkte, die ein Vermieter immer in der Hinterhand hat? Eigenbedarf kann doch jeder Vermieter anmelden - er muß ihn natürlich begründen können. Oder irre ich mich da?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 08:54:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219334.html#6219334</guid>
      <dc:creator>Darth Maul</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T08:54:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219225.html#6219225</link>
      <description>Das vllt. nicht, aber mE ist das eine sehr suspekte und rechtlich nicht einwandfreie Klausel. Ich hätt bereits nach dem Absatz auf die Wohnung gschissn. Das restliche (w)irre Geschwafel würde mich in dieser Entscheidung nur bestätigen. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 02:07:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219225.html#6219225</guid>
      <dc:creator>reisi1990</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T02:07:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219224.html#6219224</link>
      <description>Danke!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 02:06:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219224.html#6219224</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T02:06:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219223.html#6219223</link>
      <description>Richtig!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn der vermieter die wohnung braucht, fliegrs du raus&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 02:03:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219223.html#6219223</guid>
      <dc:creator>sly.sucken</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T02:03:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219222.html#6219222</link>
      <description>Damit unterschreibe ich ja quasi, dass sie damit alles machen kann was er will, oder?&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 01:54:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219222.html#6219222</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T01:54:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219220.html#6219220</link>
      <description>Es wird auf das hinauslaufen. Schade eigentlich.. Der vermieter war so sehr nett. Interessanterweise hatte er auf meine frage ob die abnützung der möbel etc. soweit enthalten sind mi ja beantwortet. Der vertrag sieht aber komplett anderes vor.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 01:51:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219220.html#6219220</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T01:51:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219219.html#6219219</link>
      <description>Vergiss, ich würd' den Dreckswisch allein schon wegen&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Die Vermieterin behält sich die vorzeitige Auflösung des gegenständlichen Mietver-trages in folgenden Fällen vor:&lt;br&gt;- Nichtzahlung des Mietzinses einschließlich Betriebskosten;&lt;br&gt;- &lt;b&gt;Eigenbedarf der Vermieterin&lt;/b&gt;;&lt;br&gt;- zweckwidrige Verwendung des Mietgegenstandes.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;nicht unterschreiben. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 01:51:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219219.html#6219219</guid>
      <dc:creator>reisi1990</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T01:51:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219218.html#6219218</link>
      <description>Schreit eh nur nach Ärger mit dem Vermieter wenn man es unterschreibt obwohl man weiss das man es darauf ankommen lassen wird, weil die Klauseln eh nicht gelten.&lt;br&gt;Besser ist wahrscheinlich die Richtlinien ausdrucken und vorher mit dem Vermieter reden, dass das so nicht geht, auch auf die Gefahr hin, dass dann kein Vertrag zustande kommt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falls du mit den Klauseln unterschreiben willst natürlich vorher mit AK oder Mietervereinigung oder einem Anwalt reden was davon jetzt wirklich gültig ist. Dabei ist wichtig unter welchen Anwendungsfall des MRG das Objekt fällt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 01:43:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219218.html#6219218</guid>
      <dc:creator>Joglus</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T01:43:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219217.html#6219217</link>
      <description>Danke für die antwort. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich muss mir jetzt nochmals alle dinge nochmals genau durchlesen, ob die klauseln wirklich ungültig werden... Aber so werde ich auf keinen fall den vertrag unterzeichnen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 01:22:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219217.html#6219217</guid>
      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T01:22:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219212.html#6219212</link>
      <description>Ist tatsächlich ein orger Vertrag den ich niemals unterschreiben würde, da Vermieter höchstwahrscheinlich ein bisschen komisch ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Andererseits kann man auch unterschreiben, wenn man die Wohnung unbedingt haben will und mit den rechtskonformen Dingen zufrieden ist, denn die nicht rechtskonformen Teile gelten sowiso nicht, auch wenn diese noch so ausdrücklich im Vertrag stehen.&lt;br&gt;Streit ist dann allerdings vorprogrammiert.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 00:56:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t726537,6219212.html#6219212</guid>
      <dc:creator>Joglus</dc:creator>
      <dc:date>2010-11-06T00:56:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219202.html#6219202</link>
      <description>Ich glaub, mich trifft der schlag als ich heute den (muster)mietvertrag zugeschickt bekommen habe. Ist das nicht ein Witz? &lt;br&gt;&lt;br&gt;I.&lt;br&gt;&lt;br&gt;-Beschreibung und Ort der Wohnung etc. Von mir entfernt.-&lt;br&gt;&lt;br&gt;II.&lt;br&gt;Das gegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01.11.2010 und wird auf die Dauer von 3 (in Worten: drei) Jahren abgeschlossen.&lt;br&gt;Dieses Mietverhältnis endet sohin durch Zeitablauf nach dem Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer besonderen Erklärung seitens der Vermieterin bedarf.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass der Mieter auf Grund gesetzlicher Bestimmungen das unver-zichtbare und unbeschränkbare Recht besitzt den gegenständlichen Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmo-natigen Kündigungsfrist zu kündigen.&lt;br&gt;Die Vermieterin behält sich die vorzeitige Auflösung des gegenständlichen Mietver-trages in folgenden Fällen vor:&lt;br&gt;- Nichtzahlung des Mietzinses einschließlich Betriebskosten;&lt;br&gt;- Eigenbedarf der Vermieterin;&lt;br&gt;- zweckwidrige Verwendung des Mietgegenstandes.&lt;br&gt;III.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, monatlich im voraus einen Mietzins (inklusive BK) in der Höhe von € -entfernt- zu bezahlen; der Mieter ist verpflichtet, den monatlichen Mietzins im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monates auf ein von der Vermieterin be-kannt zu gebendes Konto einzubezahlen.&lt;br&gt;Vereinbart wird, dass der vereinbarte Mietzins von € 330,00 der Vermieterin verblei-ben muss. Eventuelle steuerliche Belastungen und Spesen aus der Durchführung von Überweisungen belasten ausschließlich den Mieter.&lt;br&gt;An dieser Stelle festgehalten wird, dass Heiz- und Stromkosten von dem Mieter ge-sondert zu bezahlen sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 2&lt;br&gt;IV.&lt;br&gt;Der Mieter erklärt, den Mietgegenstand zu kennen.Das sich im Mietgegenstand be-findliche Inventar (1 Küchenblock/-einrichtung) Badezimmer, Vorraum, Wohn-Schlafzimmer wird mitvermietet, geht jedoch nicht in das Eigentum des Mieters über.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Der Mieter verpflichtet sich, den Zustand der Einrichtung/Inventar zu erhalten, den Mietgegenstand und die mitgemieteten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behan-deln und nach Beendigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand zurückzu-stellen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Ernste Schäden am Mietgegenstand sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.&lt;br&gt;Sollte der Mieter Aufwendungen im Mietobjekt vorgenommen haben, so hat dieser gegenüber der Vermieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen; dieser Ersatzanspruch ist unter allen Umständen ausgeschlossen, insbesondere auch dann, wenn es sich um wesentliche bzw. nützli-che bzw. wertsteigernde Verbesserungen oder Aufwendungen auf das Mietobjekt handelt; dies selbst auch dann, wenn diese Aufwendungen über die Mietdauer hinaus von Nutzen sind.&lt;br&gt;Der Mieter verzichtet auf jeden Aufwandersatz, aus welchem Rechtsgrund auch im-mer, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas Gegenteiliges normieren.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Entgegen der Bestimmung des § 1096 ABGB ist der Mieter auf eigene Kosten ver-pflichtet, den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten; sohin trifft der Mieter die vollständige Erhaltung des Mietgegenstandes und verpflichtet sich diese, sämtliche Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollte der Mieter Verbesserungsarbeiten durchgeführt haben, so gehen diese Arbeiten ersatzlos in das Vermögen der Vermieterin über.&lt;br&gt;&lt;br&gt;V.&lt;br&gt;Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vermieterin den Mietgegenstand entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise, dritten Personen zu überlassen. Der Mieterin steht auch nicht das Recht zu, die Rech-te aus diesem Vertrag an dritte Personen abzutreten; insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt an andere Personen weiter- (unter-) zu vermieten, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Gegenteiliges normiert wurde.&lt;br&gt;Das Mietobjekt darf von dem Mieter ausschließlich zu Wohnzwecken benützt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;VI.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, die mit der Errichtung und dem Abschluss dieses Miet-vertrages vorgeschriebenen Gebühren und Abgaben - insbesondere die Rechtsge-schäftsgebühr - zu bezahlen.&lt;br&gt;Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 3&lt;br&gt;VII.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass eine Kaution in der vereinbarten Höhe € -entfernt- an die Ver-mieterin übergeben wurde.&lt;br&gt;Die Kaution samt daraus erwachsener Zinsen dienen zur Sicherung aller vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Vermieterin im Zusammenhang mit dem Mietverhält-nis und aus dem Mietverhältnis, insbesondere des vereinbarten Mietzinses, des an seine Stelle tretenden Benützungsentgeltes nach erfolgter Aufkündigung bzw. Auflö-sung des Mietvertrages, sowie zur Behebung allfälliger Schäden und Abdeckung offe-ner Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Die Vermieterin ist auch bei aufrechtem Mietverhältnis berechtigt, jedoch nicht ver-pflichtet, sich bei Zahlungs- und/oder Leistungsverzug der Mieterin nach erfolgter 14-tägiger Nachfristsetzung ohne weiteres Einvernehmen mit der Mieterin aus dem Kautionsbetrag zu befriedigen. Die Vermieterin ist auch zur teilweisen Inanspruch-nahme der Kaution berechtigt.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollten keine Forderungen der Vermieterin gegenüber der Mieterin unberichtigt aus-haften, so wird die Vermieterin der Mieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses den Kautionsbetrag samt Zinsen (Zinsberechnung laut Bankinstitut) zurückbezahlen.&lt;br&gt;Dieser Vertrag wird einfach im Original errichtet und gehört der Vermieterin; der Mieter erhält hievon eine Kopie.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Abschließend wird festgehalten, dass, wenn der Mieter auszieht, eine Endreinigungs-pauschale von Euro 100,00 vom Mieter zu entrichten ist.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die &lt;b&gt;fett&lt;/b&gt; hervorgehobenen Punkte sind jetzt nur einmal die Dinge die ich auf die schnelle mit &lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;bilder/&lt;wbr/&gt;d7/&lt;wbr/&gt;Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;verglichen habe und dort als nicht rechtskonform beschrieben werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Welcher Depp unterschreibt sowas? Oder bin ich zu negativ eingestellt? Aber so wie ich das erkenne, würde ich da meine halbe Seele verkaufen, seht ihr das genauso?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 00:06:34 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>mastermind2004</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219201.html#6219201</link>
      <description>Ich glaub, mich trifft der schlag als ich heute den (muster)mietvertrag zugeschickt bekommen habe. Ist das nicht ein Witz? &lt;br&gt;&lt;br&gt;I.&lt;br&gt;&lt;br&gt;-Beschreibung und Ort der Wohnung etc. Von mir entfernt.-&lt;br&gt;&lt;br&gt;II.&lt;br&gt;Das gegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01.11.2010 und wird auf die Dauer von 3 (in Worten: drei) Jahren abgeschlossen.&lt;br&gt;Dieses Mietverhältnis endet sohin durch Zeitablauf nach dem Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer besonderen Erklärung seitens der Vermieterin bedarf.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass der Mieter auf Grund gesetzlicher Bestimmungen das unver-zichtbare und unbeschränkbare Recht besitzt den gegenständlichen Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmo-natigen Kündigungsfrist zu kündigen.&lt;br&gt;Die Vermieterin behält sich die vorzeitige Auflösung des gegenständlichen Mietver-trages in folgenden Fällen vor:&lt;br&gt;- Nichtzahlung des Mietzinses einschließlich Betriebskosten;&lt;br&gt;- Eigenbedarf der Vermieterin;&lt;br&gt;- zweckwidrige Verwendung des Mietgegenstandes.&lt;br&gt;III.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, monatlich im voraus einen Mietzins (inklusive BK) in der Höhe von € -entfernt- zu bezahlen; der Mieter ist verpflichtet, den monatlichen Mietzins im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monates auf ein von der Vermieterin be-kannt zu gebendes Konto einzubezahlen.&lt;br&gt;Vereinbart wird, dass der vereinbarte Mietzins von € 330,00 der Vermieterin verblei-ben muss. Eventuelle steuerliche Belastungen und Spesen aus der Durchführung von Überweisungen belasten ausschließlich den Mieter.&lt;br&gt;An dieser Stelle festgehalten wird, dass Heiz- und Stromkosten von dem Mieter ge-sondert zu bezahlen sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 2&lt;br&gt;IV.&lt;br&gt;Der Mieter erklärt, den Mietgegenstand zu kennen.Das sich im Mietgegenstand be-findliche Inventar (1 Küchenblock/-einrichtung) Badezimmer, Vorraum, Wohn-Schlafzimmer wird mitvermietet, geht jedoch nicht in das Eigentum des Mieters über.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Der Mieter verpflichtet sich, den Zustand der Einrichtung/Inventar zu erhalten, den Mietgegenstand und die mitgemieteten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behan-deln und nach Beendigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand zurückzu-stellen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Ernste Schäden am Mietgegenstand sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.&lt;br&gt;Sollte der Mieter Aufwendungen im Mietobjekt vorgenommen haben, so hat dieser gegenüber der Vermieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen; dieser Ersatzanspruch ist unter allen Umständen ausgeschlossen, insbesondere auch dann, wenn es sich um wesentliche bzw. nützli-che bzw. wertsteigernde Verbesserungen oder Aufwendungen auf das Mietobjekt handelt; dies selbst auch dann, wenn diese Aufwendungen über die Mietdauer hinaus von Nutzen sind.&lt;br&gt;Der Mieter verzichtet auf jeden Aufwandersatz, aus welchem Rechtsgrund auch im-mer, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas Gegenteiliges normieren.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Entgegen der Bestimmung des § 1096 ABGB ist der Mieter auf eigene Kosten ver-pflichtet, den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten; sohin trifft der Mieter die vollständige Erhaltung des Mietgegenstandes und verpflichtet sich diese, sämtliche Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollte der Mieter Verbesserungsarbeiten durchgeführt haben, so gehen diese Arbeiten ersatzlos in das Vermögen der Vermieterin über.&lt;br&gt;&lt;br&gt;V.&lt;br&gt;Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vermieterin den Mietgegenstand entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise, dritten Personen zu überlassen. Der Mieterin steht auch nicht das Recht zu, die Rech-te aus diesem Vertrag an dritte Personen abzutreten; insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt an andere Personen weiter- (unter-) zu vermieten, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Gegenteiliges normiert wurde.&lt;br&gt;Das Mietobjekt darf von dem Mieter ausschließlich zu Wohnzwecken benützt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;VI.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, die mit der Errichtung und dem Abschluss dieses Miet-vertrages vorgeschriebenen Gebühren und Abgaben - insbesondere die Rechtsge-schäftsgebühr - zu bezahlen.&lt;br&gt;Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 3&lt;br&gt;VII.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass eine Kaution in der vereinbarten Höhe € -entfernt- an die Ver-mieterin übergeben wurde.&lt;br&gt;Die Kaution samt daraus erwachsener Zinsen dienen zur Sicherung aller vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Vermieterin im Zusammenhang mit dem Mietverhält-nis und aus dem Mietverhältnis, insbesondere des vereinbarten Mietzinses, des an seine Stelle tretenden Benützungsentgeltes nach erfolgter Aufkündigung bzw. Auflö-sung des Mietvertrages, sowie zur Behebung allfälliger Schäden und Abdeckung offe-ner Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Die Vermieterin ist auch bei aufrechtem Mietverhältnis berechtigt, jedoch nicht ver-pflichtet, sich bei Zahlungs- und/oder Leistungsverzug der Mieterin nach erfolgter 14-tägiger Nachfristsetzung ohne weiteres Einvernehmen mit der Mieterin aus dem Kautionsbetrag zu befriedigen. Die Vermieterin ist auch zur teilweisen Inanspruch-nahme der Kaution berechtigt.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollten keine Forderungen der Vermieterin gegenüber der Mieterin unberichtigt aus-haften, so wird die Vermieterin der Mieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses den Kautionsbetrag samt Zinsen (Zinsberechnung laut Bankinstitut) zurückbezahlen.&lt;br&gt;Dieser Vertrag wird einfach im Original errichtet und gehört der Vermieterin; der Mieter erhält hievon eine Kopie.&lt;br&gt;[b]Abschließend wird festgehalten, dass, wenn der Mieter auszieht, eine Endreinigungs-pauschale von Euro 100,00 vom Mieter zu entrichten ist.[/b]&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die &lt;b&gt;fett&lt;/b&gt; hervorgehobenen Punkte sind jetzt nur einmal die Dinge die ich auf die schnelle mit &lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;bilder/&lt;wbr/&gt;d7/&lt;wbr/&gt;Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;verglichen habe und dort als nicht rechtskonform beschrieben werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Welcher Depp unterschreibt sowas? 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      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 00:06:34 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2010-11-06T00:06:34Z</dc:date>
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      <title>Mietvertrag- würdet ihr sowas unterschreiben?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t726537,6219205.html#6219205</link>
      <description>Ich glaub, mich trifft der schlag als ich heute den (muster)mietvertrag zugeschickt bekommen habe. Ist das nicht ein Witz? &lt;br&gt;&lt;br&gt;I.&lt;br&gt;&lt;br&gt;-Beschreibung und Ort der Wohnung etc. Von mir entfernt.-&lt;br&gt;&lt;br&gt;II.&lt;br&gt;Das gegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01.11.2010 und wird auf die Dauer von 3 (in Worten: drei) Jahren abgeschlossen.&lt;br&gt;Dieses Mietverhältnis endet sohin durch Zeitablauf nach dem Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer besonderen Erklärung seitens der Vermieterin bedarf.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass der Mieter auf Grund gesetzlicher Bestimmungen das unver-zichtbare und unbeschränkbare Recht besitzt den gegenständlichen Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmo-natigen Kündigungsfrist zu kündigen.&lt;br&gt;Die Vermieterin behält sich die vorzeitige Auflösung des gegenständlichen Mietver-trages in folgenden Fällen vor:&lt;br&gt;- Nichtzahlung des Mietzinses einschließlich Betriebskosten;&lt;br&gt;- Eigenbedarf der Vermieterin;&lt;br&gt;- zweckwidrige Verwendung des Mietgegenstandes.&lt;br&gt;III.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, monatlich im voraus einen Mietzins (inklusive BK) in der Höhe von € -entfernt- zu bezahlen; der Mieter ist verpflichtet, den monatlichen Mietzins im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monates auf ein von der Vermieterin be-kannt zu gebendes Konto einzubezahlen.&lt;br&gt;Vereinbart wird, dass der vereinbarte Mietzins von € 330,00 der Vermieterin verblei-ben muss. Eventuelle steuerliche Belastungen und Spesen aus der Durchführung von Überweisungen belasten ausschließlich den Mieter.&lt;br&gt;An dieser Stelle festgehalten wird, dass Heiz- und Stromkosten von dem Mieter ge-sondert zu bezahlen sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 2&lt;br&gt;IV.&lt;br&gt;Der Mieter erklärt, den Mietgegenstand zu kennen.Das sich im Mietgegenstand be-findliche Inventar (1 Küchenblock/-einrichtung) Badezimmer, Vorraum, Wohn-Schlafzimmer wird mitvermietet, geht jedoch nicht in das Eigentum des Mieters über.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Der Mieter verpflichtet sich, den Zustand der Einrichtung/Inventar zu erhalten, den Mietgegenstand und die mitgemieteten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behan-deln und nach Beendigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand zurückzu-stellen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Ernste Schäden am Mietgegenstand sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.&lt;br&gt;Sollte der Mieter Aufwendungen im Mietobjekt vorgenommen haben, so hat dieser gegenüber der Vermieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen; dieser Ersatzanspruch ist unter allen Umständen ausgeschlossen, insbesondere auch dann, wenn es sich um wesentliche bzw. nützli-che bzw. wertsteigernde Verbesserungen oder Aufwendungen auf das Mietobjekt handelt; dies selbst auch dann, wenn diese Aufwendungen über die Mietdauer hinaus von Nutzen sind.&lt;br&gt;Der Mieter verzichtet auf jeden Aufwandersatz, aus welchem Rechtsgrund auch im-mer, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas Gegenteiliges normieren.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Entgegen der Bestimmung des § 1096 ABGB ist der Mieter auf eigene Kosten ver-pflichtet, den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten; sohin trifft der Mieter die vollständige Erhaltung des Mietgegenstandes und verpflichtet sich diese, sämtliche Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollte der Mieter Verbesserungsarbeiten durchgeführt haben, so gehen diese Arbeiten ersatzlos in das Vermögen der Vermieterin über.&lt;br&gt;&lt;br&gt;V.&lt;br&gt;Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vermieterin den Mietgegenstand entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise, dritten Personen zu überlassen. Der Mieterin steht auch nicht das Recht zu, die Rech-te aus diesem Vertrag an dritte Personen abzutreten; insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt an andere Personen weiter- (unter-) zu vermieten, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Gegenteiliges normiert wurde.&lt;br&gt;Das Mietobjekt darf von dem Mieter ausschließlich zu Wohnzwecken benützt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;VI.&lt;br&gt;Der Mieter verpflichtet sich, die mit der Errichtung und dem Abschluss dieses Miet-vertrages vorgeschriebenen Gebühren und Abgaben - insbesondere die Rechtsge-schäftsgebühr - zu bezahlen.&lt;br&gt;Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Seite: 3&lt;br&gt;VII.&lt;br&gt;Festgehalten wird, dass eine Kaution in der vereinbarten Höhe € -entfernt- an die Ver-mieterin übergeben wurde.&lt;br&gt;Die Kaution samt daraus erwachsener Zinsen dienen zur Sicherung aller vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Vermieterin im Zusammenhang mit dem Mietverhält-nis und aus dem Mietverhältnis, insbesondere des vereinbarten Mietzinses, des an seine Stelle tretenden Benützungsentgeltes nach erfolgter Aufkündigung bzw. Auflö-sung des Mietvertrages, sowie zur Behebung allfälliger Schäden und Abdeckung offe-ner Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Die Vermieterin ist auch bei aufrechtem Mietverhältnis berechtigt, jedoch nicht ver-pflichtet, sich bei Zahlungs- und/oder Leistungsverzug der Mieterin nach erfolgter 14-tägiger Nachfristsetzung ohne weiteres Einvernehmen mit der Mieterin aus dem Kautionsbetrag zu befriedigen. Die Vermieterin ist auch zur teilweisen Inanspruch-nahme der Kaution berechtigt.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;Sollten keine Forderungen der Vermieterin gegenüber der Mieterin unberichtigt aus-haften, so wird die Vermieterin der Mieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses den Kautionsbetrag samt Zinsen (Zinsberechnung laut Bankinstitut) zurückbezahlen.&lt;br&gt;Dieser Vertrag wird einfach im Original errichtet und gehört der Vermieterin; der Mieter erhält hievon eine Kopie.&lt;br&gt;&lt;b&gt;Abschließend wird festgehalten, dass, wenn der Mieter auszieht, eine Endreinigungs-pauschale von Euro 100,00 vom Mieter zu entrichten ist.&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;--------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Die &lt;b&gt;fett&lt;/b&gt; hervorgehobenen Punkte sind jetzt nur einmal die Dinge die ich auf die schnelle mit &lt;a href="http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.arbeiterkammer.at/&lt;wbr/&gt;bilder/&lt;wbr/&gt;d7/&lt;wbr/&gt;Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;verglichen habe und dort als nicht rechtskonform beschrieben werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Welcher Depp unterschreibt sowas? Oder bin ich zu negativ eingestellt? Aber so wie ich das erkenne, würde ich da meine halbe Seele verkaufen, seht ihr das genauso?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 06 Nov 2010 00:06:34 GMT</pubDate>
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