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    <title>Kündigungsschreiben und - fristen</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=736519</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re: Kündigungsschreiben und - fristen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t736519,6303213.html#6303213</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich habe einen Alleinvermittlungsauftrag mit einem Makler, der im Jänner abläuft und sich danach in einen "schlichten Maklervertrag" umwandelt. &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ich formuliere es anders: Du hast einen unbefristeten Maklervertrag abgeschlossen, der bis 31.01. eine Alleinvermittlungsklausel beinhaltet. Nicht der Vertrag selber läuft ab, sondern nur diese Option.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Grundsätzlich wäre das egal, da du ab 01.02. sowohl selber vermitteln als auch andere Makler beauftragen kannst. Trotzdem ist eine Kündigung des unbefristeten Vertrages aus deiner Sicht überlegenswert. Denn wenn es zwischen dir und dem Makler keine Vertragsbindung mehr gibt, dann brauchst du ihm auch keine Provision mehr zahlen (oder kannst diese im konkreten Anlassfall niedriger vereinbaren als derzeit). Keine Sorge, er wird dich nicht aus dem Portfolio rausschmeißen, denn Makler sind üblicherweise über jedes Objekt froh, das sie in der Hinterhand haben und einem Interessenten anbieten können. Wird halt die Provision beim Käufer kassiert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine persönliche Empfehlung daher: Den unbefristeten Vermittlungsvertrag kündigen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Jan 2011 15:51:45 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-01-12T15:51:45Z</dc:date>
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      <title>Re: Kündigungsschreiben und - fristen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t736519,6302796.html#6302796</link>
      <description>RTFM - oder anders gesagt: lies deinen Vertrag, da stehts drinnen, ob, wann, wie und mit welchen Fristen du überhaupt kündigen kannst/darfst/mußt&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nachher kannst du frei verkaufen, aber nur wenn der Makler keine Leistungen für diesen Verkauf mehr erbringt.&lt;br&gt;Wenn du nachher ZB an jemanden verkaufst, der sich jetzt bereits das Objekt angesehen, aber hat 9M überlegt hat, dann hat der Makler Leistungen erbracht und dann steht ihm auch die Provision zu, selbst wenn er dann in den eigentlichen Verkauf gar nicht mehr involviert ist!!!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Jan 2011 11:15:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t736519,6302796.html#6302796</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2011-01-12T11:15:54Z</dc:date>
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      <title>Re: Kündigungsschreiben und - fristen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t736519,6302783.html#6302783</link>
      <description>Vereinbarungen zwischen Maklern und Vermietern/Verkäufern können weitgehend frei gestaltet werden. Wie, wann, mit welchen Fristen und unter welchen Umständen Du kündigen kannst, solltest Du daher dem Vertrag entnehmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei einem "schlichten" Maklervertrag kannst Du das Objekt selbst verkaufen, Du solltest aber darauf achten, dass "dein" Käufer keine Leistung des Maklers bezogen hat (etwa durch ein Inserat des Maklers auf das Objekt aufmerksam geworden ist, das Objekt von ihm gezeigt wurde, etc.).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Jan 2011 11:04:00 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>CarstenMertens</dc:creator>
      <dc:date>2011-01-12T11:04:00Z</dc:date>
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      <title>Re: Kündigungsschreiben und - fristen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t736519,6302559.html#6302559</link>
      <description>evtl hilft das: &lt;a href="http://www.immodirekt.at/article?articleid=1123&amp;forwarding=1" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.immodirekt.at/&lt;wbr/&gt;article?&lt;wbr/&gt;articleid=1123&amp;&lt;wbr/&gt;forwarding=1&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Er ist zeitlich begrenzt und hat damit ein Ablaufdatum an welchem der Auftrag quasi automatisch ausläuft. Nur mit beiderseitigem Einverständnis von Auftraggeber und Makler kann dieser Auftrag verlängert werden. Durch die genaue Festlegung der Auftragsspanne ist ein Aufkündigen seitens des Auftraggebers zum angeführten Ablauftermin nicht erforderlich. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Jan 2011 09:00:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t736519,6302559.html#6302559</guid>
      <dc:creator>edi666.com</dc:creator>
      <dc:date>2011-01-12T09:00:40Z</dc:date>
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      <title>Kündigungsschreiben und - fristen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t736519,6302550.html#6302550</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe eine Frage an die Experten unter Euch. Ich habe einen Alleinvermittlungsauftrag mit einem Makler, der im Jänner abläuft und sich danach in einen "schlichten Maklervertrag" umwandelt. Wenn ich den Vertrag nun kündige muss auf irgendwelche Kündigungsfristen achten oder endet der Vertrag, dann mit Ausstellungsdatum der Kündigung?&lt;br&gt;Vielleicht weiß auch jemand, ob ich bei einem schlichten Maklervertrag das Objekt selbst verkaufen kann?&lt;br&gt;Ich werde natürlich alles eingeschrieben schicken.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Danke&lt;br&gt;&lt;br&gt;mfg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Jan 2011 08:50:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t736519,6302550.html#6302550</guid>
      <dc:creator>vestoro</dc:creator>
      <dc:date>2011-01-12T08:50:56Z</dc:date>
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