<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=750504</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(4): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419735.html#6419735</link>
      <description>den RA hat der makler vorgeschlagen und ich und der verkäufer haben dem zugestimmt. auf den vertrag hab ich wohl noch einfluss gehabt, z.B. ein zahlungsziel definiert anstatt dass das geld schon bei unterzeichnung am treuhandkonto liegen muss (was ja ein nachteil für den verkäufer ist)&lt;br&gt;&lt;br&gt;der notar glaub ich nochmal 200€ kostet, aber der macht das kraut auch nicht mehr fett. &lt;br&gt;&lt;br&gt;aber gut zu wissen dass man das alles gleich mit einem notar abwickeln kann&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 27 Apr 2011 08:10:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419735.html#6419735</guid>
      <dc:creator>erdie</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-27T08:10:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419730.html#6419730</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; hm, bei meinem wohnungskauf lag das treuhandkonto bei dem rechtsanwalt, der den kaufvertrag aufgesetzt hat. der notar kam nur einmal beim unterzeichnen des vertrags vorbei - hät ich mir sorgen machen sollen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte ich aus 2 Gründen nicht gemacht:&lt;br&gt;- der Anwalt ist vmtl. nicht von dir beauftragt(?) und nicht für dich tätig, sondern für den Geschäftspartner. Der Vertrag wird also eher nicht zu deinen Gunsten ausgefallen sein.&lt;br&gt;- Notar und Anwalt sind teurer als nur Notar...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 27 Apr 2011 08:02:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419730.html#6419730</guid>
      <dc:creator>mjy@geizhals.at</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-27T08:02:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419726.html#6419726</link>
      <description>hm, bei meinem wohnungskauf lag das treuhandkonto bei dem rechtsanwalt, der den kaufvertrag aufgesetzt hat. der notar kam nur einmal beim unterzeichnen des vertrags vorbei - hät ich mir sorgen machen sollen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 27 Apr 2011 07:55:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419726.html#6419726</guid>
      <dc:creator>erdie</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-27T07:55:29Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419696.html#6419696</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; einen teilbetrag vorab bar benötigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Klingt dubios.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;das alleine eigentlich noch nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Selbst gerade gehabt: Ganzes Haus (Zinshaus, Wien, Altbau) wird verkauft. Anzahlung 25%, die Restzahlung erfolgt bei mieterfreier Übergabe des Objektes in 6 Monaten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Frage ist, wie das Rundherum geregelt ist: wann ist der Restbetrag zu hinterlegen, wann erfolgt der GB-Eintrag, wie seriös (wenn überhaupt) ist der Treuhänder, welche sonstigen Nebenabsprachen und Fallen sind im Kaufvertrag versteckt.&lt;br&gt;Die Details kennen wir aber nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 27 Apr 2011 07:33:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419696.html#6419696</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-27T07:33:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419668.html#6419668</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aus dem Stehgreif &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt; &lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt; Da setzt dich nieder!! &lt;img src="hornteeth.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="&amp;gt;&amp;#58;-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 27 Apr 2011 07:00:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419668.html#6419668</guid>
      <dc:creator>Pantagruel</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-27T07:00:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419566.html#6419566</link>
      <description>Hatte (auch) ich bereits geschrieben. Ich würde nur einen Notar als Treuhänder akzeptieren bzw. nehmen. Da ist 99,99 % die Gewissheit, dass der unparteiisch und korrekt alles abwickelt.&lt;br&gt;Bei einer Privatperson, noch dazu eine, die der Verkäufe vorschlägt: NULL. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Noch einmal: Es sind bei einem Wohnungskauf erkleckliche Beträge im Spiel. Jede juristisch nicht haltbare Kurpfuscherei geht schnell, auch noch ganz ohne Absicht, sondern schlichtem Übersehen, ins Geld der Zehntausender - nicht Forint &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; sondern Euro....&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 22:13:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419566.html#6419566</guid>
      <dc:creator>fps</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T22:13:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419564.html#6419564</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;hat 30.000 angezahlt, welche der Verkäufer benötigte, um die Wohnung lastenfrei zu bringen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das geht auch bei Abwicklung über einen Notar, die Bank kann die Tilgung gegen Betrag XXX bestätigen und der Verkäufer kann über den Betrag gar nicht mehr verfügen, da der Notar ihn dann direkt zur Tilgung überweisen läßt. Somit kann dem Käufer Lasteinfreiheit garantiert werden, ohne daß man dem Verkäufer Geld vorab überweisen muß.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn der Restbetrag erst bei GB-Eintragung fällig gestellt wird und der Käufer ihn gar nicht hinterlegen muß, kann das für den Verkäufer blöd laufen.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 22:11:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419564.html#6419564</guid>
      <dc:creator>mjy@geizhals.at</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T22:11:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419560.html#6419560</link>
      <description>Kann man selbstverständlich. Und sollte man auch - samt evtl. Erstattung aller Kosten. Wie Miete für Wohnung bis zur tatsächlichen Übergabe, erhöte KOsten zu Fahrt zur Arbeit usw. &lt;br&gt;Nur: Wir hatten an so etwas eben nicht gedacht - und daraum hatte ich hier darauf aufmerksam gemacht. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 22:04:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419560.html#6419560</guid>
      <dc:creator>fps</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T22:04:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419502.html#6419502</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; er bereits einen teilbetrag vorab bar benötigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Klingt dubios.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nicht dubios, sondern nachvollziehbar. Der Verkäufer richtet sich ja üblicherweise wo anders neu ein und muss dort selber Zahlungen leisten. Darum ist es logisch, dass er ein wenig Bargeld im Sinne einer Anzahlung auf den Verkauf haben will.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum Beispiel der fall eines bekannten: Er kaufte sich eine ETW um 160.000 Euro und hat 30.000 angezahlt, welche der Verkäufer benötigte, um die Wohnung lastenfrei zu bringen (Abzahlung Wohnbauförderung). Der Restbetrag war dann bei der GB-Eintragung fällig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 20:45:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419502.html#6419502</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T20:45:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419246.html#6419246</link>
      <description>Kein Treuhandkonto ohne Notar! "Treuhänder" kann sich jeder nennen ... Geht also zu einem Notar, der wickelt das treuhändisch ab (üblicherweise über die &lt;a href="http://www.notariatskammer.at/folder/treuhandbank.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.notariatskammer.at/&lt;wbr/&gt;folder/&lt;wbr/&gt;treuhandbank.html&lt;/a&gt; ) und ist beiden Parteien verpflichtet, das sicher und korrekt abzuwickeln.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; er bereits einen teilbetrag vorab bar benötigt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Klingt dubios.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde. [...] ist das so legitim/sicher für mich?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;NEIN!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 15:38:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419246.html#6419246</guid>
      <dc:creator>mjy@geizhals.at</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T15:38:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419206.html#6419206</link>
      <description>&lt;br&gt;der kaufvertrag soll ohnehin von dir beauftragt werden, also solltest du den nicht doppelt überprüfen müssen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;wende dich an einen notar, wenn du willst kann ich dir einen empfehlen, der schon zwei kaufverträge für mich gemacht hat und ich habe mich immer gut betreut gefühlt und die kosten waren nicht hoch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;der notar wird dich beraten können wie du am besten mit der vorab-zahlung umgehst. im grunde sollte alles vertraglich regelbar sein. &lt;br&gt;ja es empfiehlt sich, dass du nichts direkt überweist sondern, dass das vom treuhänder gemacht wird. &lt;br&gt;des ablauf den du dir vorstellt hast sollte so passen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn du nicht die ganze summe bar hast und einen kredit brauchst, wird der notar (oder halt vertragerrichter) noch die bank wegen der finanzierung kontaktieren und den schuldscheid in das grundbuch miteintragen.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 15:13:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419206.html#6419206</guid>
      <dc:creator>teleth</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T15:13:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419145.html#6419145</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wie lasse ich einen treuhänder überprüfen? &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;die Frage kann ich dir leider aus dem Stehgreif auch nicht beantworten, aber frag einfach deinen Rechtsbeistand, den du jetzt ja hoffentlich beiziehst.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wäre blöd, wenn der TH die Ehefrau oder Bruder des Verkäufers ist &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 14:03:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419145.html#6419145</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T14:03:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419078.html#6419078</link>
      <description>Einfach, frag ihn selbst ob er ehrlich ist...&lt;br&gt;Wenn er ja sagt, dann kannst du schon ausatmen &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 13:11:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419078.html#6419078</guid>
      <dc:creator>GREIFVÖGEL</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T13:11:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419049.html#6419049</link>
      <description>Mich würd interessieren ob man in so einem Fall sowas wie eine Pönale vereinbaren kann. A la: ist der Schlüssel bis Stichtag nicht übergeben sind die Folgekosten vom Verkäufer zu tragen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mich wunderts, daß sowas nicht automatisch gemacht wird. So ein Zusatz tut niemandem weh - man will ja ohnehin verkaufen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 12:31:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419049.html#6419049</guid>
      <dc:creator>j.</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T12:31:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419001.html#6419001</link>
      <description>wie lasse ich einen treuhänder überprüfen? &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;danke für alle tipps bis jetzt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 11:08:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419001.html#6419001</guid>
      <dc:creator>oanvoanc</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T11:08:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418878.html#6418878</link>
      <description>neben allem was schon gesagt wurde: eine SAFTIGE Konventionalstrafe festsetzen, wenn die Whg zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geräumt ist.&lt;br&gt;Aber nicht 1x 1000€, sondern zB 100€/Tag.&lt;br&gt;Und gleich so, daß diese Strafe von der Restzahlung abgezogen wird, also gegenverrechnet werden darf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit dem späten Zeitpunkt der Restzahlung habe ich persönlich kein Problem, das gibts in der Praxis öfter, eben genau dann, wenn ein (zB) Haus verkauft wird und vereinbart wird, daß dieses zum Jahresende bestandsfrei (also ohne Mieter drinnen) übergeben wird.&lt;br&gt;Die Zahlungsmodalitäten haben ja keinen Einfluß auf die Gültigkeit des Kaufvertrages.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ach ja: schau dir an, wer der Treuhänder ist und überprüfe den. Auch unter Treuhändern soll es schwarze Schafe geben! &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 08:52:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418878.html#6418878</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T08:52:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419094.html#6419094</link>
      <description>„ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.“&lt;br&gt;---------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch: Wenn du der Käufer bist, muss der Treuhänder nicht vom Verkäufer sondern von dir vorgeschlagen werden. Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mafia als Treuhänderin vorschlägt. Was machst du?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Teilbetrag im Voraus:&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Wenn der im Voraus verlangte Teilbetrag nicht zu hoch ist, sehe ich kein Problem. Wichtig ist, dass der Verkäufer keinen Cent vor der Übergabe der Wohnung erhält. Er kann dir das Objekt rein formal übergeben und du kannst mit ihm ein Prekarium abschließen. Das hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun und auch wenn der Kaufvertrag, aus welchem Grund immer, nicht schnell einverleibt wird, kannst du das Objekt räumen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jede andere Variante (es gibt einigen davon) ist gefährlich und für dich unsicher.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; .) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto&lt;br&gt;--------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Richtig und üblich, wenn der Treuhänder nicht die Frau des Verkäufers ist.&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;.) eintragung meines namens ins grundbuch&lt;br&gt;---------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Richtig, der Verkäufer wird wohl nicht dagegen einwenden können, weil der Treuhänder ist verpflichtet, nach Erfüllung der Kaufbedingungen, die Eintragung ins Grundbuch zu veranlassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt&lt;br&gt;------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Auch ok&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch. Das ist nicht notwendig. Du brauchst ihm kein solches Recht geben. Wenn es nur darum geht, dass er noch ein paar Monate in der Wohnung bleibt, reicht es für ihn ein Prekarium völlig aus, oder gar eine Räumungsvereinbarung beim Amtstag beim Gericht. Es kostet nur eine kleine Gebühr und dafür braucht ihr keinen Anwalt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin&lt;br&gt;----------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch. Der Schlüssel muss er dir vorher geben. Er kann als eine Art Untermieter die Wohnung verwenden. Du hast einen Schlüssel, er hat den anderen. Er ist dein Untermieter. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;„.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin“&lt;br&gt;--------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch: Die Restzahlung muss nicht beim Ausziehen, sondern nach erfolgter Einverleibung ins Grundbuch. Sonst zieht er nie mehr aus und verzicht auf die Restzahlung, was hast du davon? Wenn du einmal als Eigentümer eingetragen bist, wird wohl in deinem Interesse liegen, dass der Preis auch vollständig bezahlt wird. Ohne Zahlung wird eine Tür offen bleiben und wenn er dir die Wohnung nicht zurückgibt, wird er das Eigentumsverhältnis in Frage stellen können (ob er dadurch Erfolg haben kann, hängt vom Kaufvertrag ab, ab Mist kann er viel mehr bauen, wenn der Preis nicht bezahlt wurde). &lt;br&gt;&lt;br&gt;Jedenfalls empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit dem Kaufvertrag (auch als Treuhänder) zu befassen. Natürlich, Notare sind auch dafür bestens geeignet. Du hast den Vorteil, dass der Anwalt dich zugleich vertritt, weil der Auftrag von dir erteilt wird. Nebenkosten ist Verhandlungssache, die du vorher abklären kannst. Nicht zu vermeiden und nicht zu verhandeln sind 1,1 % vom Kaufpreis für die Einverleibung und 3,5 % beim Finanzamt, sowie ein paar Brösel für Beglaubigungen. Alles andere ist beweglich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 04:29:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419094.html#6419094</guid>
      <dc:creator>GREIFVÖGEL</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T04:29:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418740.html#6418740</link>
      <description>„ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.“&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falsch: Wenn du der Käufer bist, muss der Treuhänder nicht vom Verkäufer sondern von dir vorgeschlagen werden. Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mafia als Treuhänderin vorschlägt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn der im Voraus verlangt Teilbetrag nicht zu hoch ist, sehe ich kein Problem. Wichtig ist, dass er keinen Cent vor der Übergabe der Wohnung erhält. Er kann dir das Objekt rein formal übergeben und du kannst mit ihm ein Prekarium abschließen. Das hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun und auch wenn der Kaufvertrag aus welchem Grund immer, nicht schnell einverleibt wird, kannst du das Objekt räumen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jede andere Variante (es gibt sehr viele davon) ist gefährlich und für dich unsicher.&lt;br&gt;&lt;br&gt; .) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto&lt;br&gt;Richtig und üblich, wenn der Treuhänder nicht die Frau des Verkäufers ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) eintragung meines namens ins grundbuch&lt;br&gt;Richtig, der Verkäufer wird wohl nicht dagegen einwenden können, weil der Treuhänder ist dazu verpflichtet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt&lt;br&gt;Auch ok&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin&lt;br&gt;Falsch. Das ist nicht notwendig. Du brauchst ihm kein solches Recht geben. Wenn es nur darum geht, dass er noch ein paar Monate dort bleibt, reicht es für ihn ein Prekarium, oder gar eine Räumungsvereinbarung beim Amtstag beim Gericht. Es kostet nur eine Gebühr und dafür braucht ihn keinen Anwalt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin&lt;br&gt;Falsch. Der Schlüssel muss er dir vorher geben. Er kann als eine Art Untermieter die Wohnung verwenden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;„.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin“&lt;br&gt;Falsch: Die Restzahlung muss nicht beim Ausziehen, sondern nach erfolgter Einverleibung ins Grundbuch. Wenn du einmal als Eigentümer eingetragen bist, wird wohl in deinem Interesse liegen, dass der Preis bezahlt wird. Ohne Zahlung wird eine Tür offen bleiben und wenn er dir die Wohnung nicht zurückgibt, wird er das Eigentumsverhältnis in Frage stellen können (ob er dadurch Erfolg haben kann, hängt vom Kaufvertrag ab, ab Mist kann er viel mehr bauen, wenn der Preis nicht bezahlt wurde). &lt;br&gt;&lt;br&gt;Jedenfalls empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit dem Kaufvertrag (auch als Treuhänder) in Anspruch zu nehmen. Natürlich Notare sind auch dafür bestens geeignet. Du hast den Vorteil, dass er dich zugleich vertritt, weil der Auftrag wird von dir erteilt. Kosten ist Verhandlungssache, die du vorher abklären kannst. Nicht zu vermeiden sind 1,1 % vom Kaufpreis für die Einverleibung und 3,5 % beim Finanzamt, sowie ein paar Brösel für Beglaubigungen. Alles andere ist beweglich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 04:29:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418740.html#6418740</guid>
      <dc:creator>GREIFVÖGEL</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T04:29:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6419089.html#6419089</link>
      <description>„ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.“&lt;br&gt;---------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch: Wenn du der Käufer bist, muss der Treuhänder nicht vom Verkäufer sondern von dir vorgeschlagen werden. Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mafia als Treuhänderin vorschlägt. Was machst du?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Teilbetrag im Voraus:&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Wenn der im Voraus verlangte Teilbetrag nicht zu hoch ist, sehe ich kein Problem. Wichtig ist, dass der Verkäufer keinen Cent vor der Übergabe der Wohnung erhält. Er kann dir das Objekt rein formal übergeben und du kannst mit ihm ein Prekarium abschließen. Das hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun und auch wenn der Kaufvertrag, aus welchem Grund immer, nicht schnell einverleibt wird, kannst du das Objekt räumen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jede andere Variante (es gibt einigen davon) ist gefährlich und für dich unsicher.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; .) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto&lt;br&gt;--------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Richtig und üblich, wenn der Treuhänder nicht die Frau des Verkäufers ist.&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;.) eintragung meines namens ins grundbuch&lt;br&gt;---------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Richtig, der Verkäufer wird wohl nicht dagegen einwenden können, weil der Treuhänder ist verpflichtet, nach Erfüllung der Kaufbedingungen, die Eintragung ins Grundbuch zu veranlassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt&lt;br&gt;------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Auch ok&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin&lt;br&gt;-----------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch. Das ist nicht notwendig. Du brauchst ihm kein solches Recht geben. Wenn es nur darum geht, dass er noch ein paar Monate in der Wohnung bleibt, reicht es für ihn ein Prekarium völlig aus, oder gar eine Räumungsvereinbarung beim Amtstag beim Gericht. Es kostet nur eine kleine Gebühr und dafür braucht ihr keinen Anwalt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin&lt;br&gt;----------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch. Der Schlüssel muss er dir vorher geben. Er kann als eine Art Untermieter die Wohnung verwenden. Du hast einen Schlüssel, er hat den anderen. Er ist dein Untermieter. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;„.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin“&lt;br&gt;--------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;Falsch: Die Restzahlung muss nicht beim Ausziehen, sondern nach erfolgter Einverleibung ins Grundbuch. Sonst zieht nie mehr und verzicht auf die Restzahlung, was hast du davon? Wenn du einmal als Eigentümer eingetragen bist, wird wohl in deinem Interesse liegen, dass der Preis auch vollständig bezahlt wird. Ohne Zahlung wird eine Tür offen bleiben und wenn er dir die Wohnung nicht zurückgibt, wird er das Eigentumsverhältnis in Frage stellen können (ob er dadurch Erfolg haben kann, hängt vom Kaufvertrag ab, ab Mist kann er viel mehr bauen, wenn der Preis nicht bezahlt wurde). &lt;br&gt;&lt;br&gt;Jedenfalls empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit dem Kaufvertrag (auch als Treuhänder) zu befassen. Natürlich, Notare sind auch dafür bestens geeignet. Du hast den Vorteil, dass der Anwalt dich zugleich vertritt, weil der Auftrag von dir erteilt wird. Nebenkosten ist Verhandlungssache, die du vorher abklären kannst. Nicht zu vermeiden und nicht zu verhandeln sind 1,1 % vom Kaufpreis für die Einverleibung und 3,5 % beim Finanzamt, sowie ein paar Brösel für Beglaubigungen. Alles andere ist beweglich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 04:29:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6419089.html#6419089</guid>
      <dc:creator>GREIFVÖGEL</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-26T04:29:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418695.html#6418695</link>
      <description>Hallo!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kannst ja amal bei der AK nachfragen, möglicherweise können Die Dir den Vertrag günstig überprüfen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ansonsten einen Anwalt, aber das macht meist nur Sinn, wennst einen kennst und der nicht nur auf Dein Geld aus ist. Notar ist eine gute Idee, aber den hat die andere Seite ja eh schon.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wegen drin wohnen lassen: der Hinweis auf den Mietvertrag ist schon mal sehr wichtig. Ansonsten kannst mölicherweise was mit seiner Bank regeln, das er einen höheren Kredit bekommt und Du den Betrag abdeckst - bzw. der Treuhänder - wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Und man kann evtl. eine Preisreduktion verhandeln. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Have Nice Dice!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 22:08:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418695.html#6418695</guid>
      <dc:creator>DarthG</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T22:08:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418577.html#6418577</link>
      <description>Alles okay, und sich ja nicht von wegen Auszugsdatum breit schlagen lassen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist uns leider passiert: Grundsätzlich seriöse Verkäuferin (4köpfige Familie)&amp;nbsp;&amp;nbsp;brauchte dringend das Geld für die Fertigstellung eines EF-Hauses, in das sie zu einem bestimmten Termin einziehen wollte/sollte. Fixer Auszugstermin vereinbart, Geld nach dem Grundbucheintrag überwiesen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur leider, das neue Haus war zum ein Viertel Jahr im Voraus verbereinbarten Termin noch nicht beziehbar&amp;nbsp;&amp;nbsp;- und dann begann die Streiterei: "Wo sollen wir denn hin mit den zwei kleinen Kindern" usw. usf. Ergebnis: Sie blieben zwei Monate über den Zieltermin in der Wohnung sitzen und wir auf den Mietkosten einer anderen Wohnung für die Zeit. Klagen? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Also: Geld erst Zug um Zug wenn man den Schlüssel hat samt Nachweis, dass&amp;nbsp;&amp;nbsp;evtl. noch in der Wohnung laufende Kosten bis zum Übergabetag nachweislich abgedeckt sind. Z.B. Strom, Hausverwaltung usw. usf.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 18:23:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418577.html#6418577</guid>
      <dc:creator>fps</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T18:23:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418580.html#6418580</link>
      <description>Alles okay, und sich ja nicht von wegen Auszugsdatum breit schlagen lassen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist uns leider passiert: Grundsätzlich seriöse Verkäuferin (4köpfige Familie)&amp;nbsp;&amp;nbsp;brauchte dringend das Geld für die Fertigstellung eines EF-Hauses, in das sie zu einem bestimmten Termin einziehen wollte/sollte. Fixer Auszugstermin vereinbart, Geld nach dem Grundbucheintrag überwiesen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur leider, das neue Haus war zum ein Viertel Jahr im Voraus verbereinbarten Termin noch nicht beziehbar&amp;nbsp;&amp;nbsp;- und dann begann die Streiterei: "Wo sollen wir denn hin mit den zwei kleinen Kindern" usw. usf. Ergebnis: Sie blieben zwei Monate über den Zieltermin in der Wohnung sitzen und wir auf den Mietkosten einer anderen Wohnung für die Zeit. Klagen? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Also: Geld erst Zug um Zug wenn man den Schlüssel hat samt Nachweis, dass&amp;nbsp;&amp;nbsp;evtl. noch in der Wohnung laufende Kosten bis zum Übergabetag nachweislich abgedeckt sind. Z.B. Strom, Hausverwaltung usw. usf. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Notar: Da wirst du vernünftiger Weise nicht herum kommen! Winkelschreiberei (juristische Kurpfuscherei) zahlt sich nicht aus. Da fgeht's schließlich um einen hohen Betrag. Der soll den Vertrag errichten und schließlich auch die ganze Grundbücherei besorgen. Evt. tut es auch ein Rechtsanwalt, mit dem man evtl. beim Honorar etwas machen&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; kann.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 18:23:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418580.html#6418580</guid>
      <dc:creator>fps</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T18:23:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418574.html#6418574</link>
      <description>Alles okay, und sich ja nicht von wegen Auszugsdatum breit schlagen lassen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist uns leider passiert: Grundsätzlich seriöse Verkäuferin (4köpfige Familie)&amp;nbsp;&amp;nbsp;brauchte dringend das Geld für die Fertigstellung eines EF-Hauses, in das sie zu einem bestimmten Termin einziehen wollte/sollte. Fixer Auszugstermin vereinbart, Geld nach dem Grundbucheintrag überwiesen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Nur leider, das neue Haus war zum ein Viertel Jahr im Voraus verbereinbarten Termin noch fetig - und dann begann die Streiterei: "Wo sollen wir denn hin mit denm zwei kleinen Kindern" usw. usf. Ergebnis: Sie blieben zwei Monate über den Zieltermin in der Wohnung sitzen und wir auf den Mietkosten einer anderen Wohnung für die Zeit. Klagen? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Also: Geld erst Zug um Zug wenn man den Schlüssel hat samt Nachweis, dass&amp;nbsp;&amp;nbsp;evtl. noch in der Wohnung laufende Kosten bis zum Übergabetag nachweislich abgedeckt sind. Z.B. Strom, Hausverwaltung usw. usf.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 18:23:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418574.html#6418574</guid>
      <dc:creator>fps</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T18:23:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418404.html#6418404</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; im moment habe ich keinen notar "meines vertrauens". &lt;br&gt;deshalb die frage, wo ich den KV prüfen lassen kann.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ziehe einen Notar in dein Vertrauen &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; Wie schon geschrieben kommt ihr ohnehin nicht drum herum, einen zu beauftragen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ich verstehe die problematik.&lt;br&gt;ist das ganze aber nich durch den passus abgedeckt, dass er das wohnrecht bis "ausgemachten termin" hat?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein, dazu müsste es juristisch sehr kompetent ausformuliert werden. Womit wir wieder beim Thema Notar wären.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Am einfachsten ist die schriftliche Vereinbarung eines Präkariums. Allerdings muss dir klar sein, dass du dann auf den Kosten der Wohnung sitzen bleibst, weil du dem Verkäufer resp. Wohnungsnutzer nicht mal die entstehenden BK gefahrlos verrechnen dürftest.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 14:33:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418404.html#6418404</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T14:33:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418402.html#6418402</link>
      <description>danke für die schnelle antwort.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&lt;br&gt;An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten&lt;br&gt;aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem&lt;br&gt;bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500&lt;br&gt;Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und&lt;br&gt;Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;im moment habe ich keinen notar "meines vertrauens". &lt;br&gt;deshalb die frage, wo ich den KV prüfen lassen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im&lt;br&gt;Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits&lt;br&gt;im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen&lt;br&gt;(unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als&lt;br&gt;Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er&lt;br&gt;plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht&lt;br&gt;bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du&lt;br&gt;selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus&lt;br&gt;deiner neu gekauften Wohnung.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich verstehe die problematik.&lt;br&gt;ist das ganze aber nich durch den passus abgedeckt, dass er das wohnrecht bis "ausgemachten termin" hat?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 14:22:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418402.html#6418402</guid>
      <dc:creator>oanvoanc</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T14:22:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418400.html#6418400</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; will ich den kaufvertrag vor unterzeichnung prüfen lassen - eh kloa &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wo wende ich mich da am besten hin?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500 Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; da der verkäufer 1) erst in ein paar monaten ausziehen kann und 2) er bereits&lt;br&gt;einen teilbetrag vorab bar &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;War im Fall meines Bekannten auch so.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; .) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen (unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus deiner neu gekauften Wohnung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ist das so legitim/sicher für mich?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein. Siehe oben (nur als Denkansatz, es gibt noch andere Gefahren).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; weiters bin ich für generelle hinweise dankbar, die dieses thema betreffen &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Unbedingt professionell abwickeln lassen und keine privaten Konstruktionen auf Treu und Glauben. Beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf, umso mehr bei einem Fremden, der dir um sehr viel Geld eien Wohnung verkauft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 14:10:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418400.html#6418400</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T14:10:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t750504,6418384.html#6418384</link>
      <description>servus&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.&lt;br&gt;&lt;br&gt;da man sowas nicht jeden tag macht und ich nicht auf irgendwelche tricksereien reinfallen möchte, will ich den kaufvertrag vor unterzeichnung prüfen lassen - eh kloa &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt; - wo wende ich mich da am besten hin?&lt;br&gt;&lt;br&gt;ausserdem haben wir uns auf folgende abwicklung vorerst geeinigt, da der verkäufer 1) erst in ein paar monaten ausziehen kann und 2) er bereits einen teilbetrag vorab bar benötigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;.) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto&lt;br&gt;.) eintragung meines namens ins grundbuch&lt;br&gt;.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt&lt;br&gt;.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin&lt;br&gt;.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin&lt;br&gt;.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin&lt;br&gt;&lt;br&gt;ist das so legitim/sicher für mich?&lt;br&gt;&lt;br&gt;danke für eure ratschläge.&lt;br&gt;weiters bin ich für generelle hinweise dankbar, die dieses thema betreffen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;schönen ostermontag noch.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 13:30:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t750504,6418384.html#6418384</guid>
      <dc:creator>oanvoanc</dc:creator>
      <dc:date>2011-04-25T13:30:12Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
