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    <title>frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=754226</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(5): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6451090.html#6451090</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Zustelladresse der Vermieterin in Deutschland, Privatperson und keine Firma, keine Gewissheit dass sie dort überhaupt noch anzutreffen ist (MV ist drei Jahre alt).&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Dir ist aber schon klar, dass eine Änderung der Zustelladresse dem Mieter mitgeteilt werden muss. Ansonsten kann er rechtskräftig an die im Mietvertrag vermerkte Adresse zustellen lassen - und zwar unabhängig davon, wie alt der Mietvertrag ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aufs Gericht kann er Montag oder Dienstag selber gehen und es passt alles.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nicht ganz. Wird die gerichtliche Kündigung rechtzeitig eingebracht, der Vermieter vom Gericht aber erst nach dem 31. benachrichtigt, kann der Vermieter dagegen Einwand erheben und die Verspätung rügen. In diesem Fall wird die Kündigung ihre Wirksamkeit erst am erstmöglichen späteren Kündigungstermin (normalerweise ein Monat später, bei quartalsweiser Kündigung auch drei Monate später) ihre Wirksamkeit entfalten und der Mieter muss mindestens ein weiteres Monat bezahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Also ab aufs Gericht und gut ist es.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn der TE statt drei Monaten vier Monate in der Wohnung bleiben will und auch vier Monate noch bezahlen will, kann man durchaus auch gerichtlich kündigen und die dadurch entstandene Verzögerung in Kauf nehmen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 14:59:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6451090.html#6451090</guid>
      <dc:creator>DerSpanier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T14:59:17Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(5): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6451098.html#6451098</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Zustelladresse der Vermieterin in Deutschland, Privatperson und keine Firma, keine Gewissheit dass sie dort überhaupt noch anzutreffen ist (MV ist drei Jahre alt).&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Dir ist aber schon klar, dass eine Änderung der Zustelladresse dem Mieter mitgeteilt werden muss. Ansonsten kann er rechtskräftig an die im Mietvertrag vermerkte Adresse zustellen lassen - und zwar unabhängig davon, wie alt der Mietvertrag ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aufs Gericht kann er Montag oder Dienstag selber gehen und es passt alles.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nicht ganz. Wird die gerichtliche Kündigung rechtzeitig eingebracht, der Vermieter vom Gericht aber erst nach dem 31. benachrichtigt, kann der Vermieter dagegen Einwand erheben und die Verspätung rügen. In diesem Fall wird die Kündigung ihre Wirksamkeit erst am erstmöglichen späteren Kündigungstermin (normalerweise ein Monat später, bei quartalsweiser Kündigung auch drei Monate später) ihre Wirksamkeit entfalten und der Mieter muss mindestens ein weiteres Monat bezahlen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Also ab aufs Gericht und gut ist es.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn der TE statt drei Monaten vier Monate in der Wohnung bleiben will und auch vier Monate noch bezahlen will, kann man durchaus auch gerichtlich kündigen und die dadurch entstandene Verzögerung in Kauf nehmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Insbesondere in Hinblick auf die beabsichtigte frühere Kündigung entgegen den Vereinbarungen aus dem Mietvertrag sollte man daher den persönlichen Kontakt suchen und nicht die gerichtliche Kündigung wählen, die von manchen Vermietern als unpersönliches oder sogar streitsuchendes Verhalten angesehen wird.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 14:59:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6451098.html#6451098</guid>
      <dc:creator>DerSpanier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T14:59:17Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450958.html#6450958</link>
      <description>&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ein Kündigungsschreiben an den Vermieter ist daher ausreichend und hat keinerlei Nachteile gegenüber einer gerichtlichen Kündigung. &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Zustelladresse der Vermieterin in Deutschland, Privatperson und keine Firma, keine Gewissheit dass sie dort überhaupt noch anzutreffen ist (MV ist drei Jahre alt). Als "keinerlei Nachteile" würde ich das nicht bezeichnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Aber selbstverständlich ist auch die gerichtliche Aufkündigung möglich, hat aber keine Vorteile.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Den großen Vorteil habe ich schon in meiner anderen Antwort erwähnt:&lt;br&gt;Selbst wenn der TE heute noch schriftlich kündigt, hat er keinerlei Gewissheit, dass das Brieferl termingerecht bis Dienstag 31.5. bei der Vermieterin in Deutschland eintrifft. Aufs Gericht kann er Montag oder Dienstag selber gehen und es passt alles.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Laut TE möchte er eigentlich schon zum 15.7. raus, darum hat er wohl keinerlei Interesse, anstatt zum 31.8. erst zum 30.9. beendigen zukönnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also ab aufs Gericht und gut ist es.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 12:58:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450958.html#6450958</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T12:58:01Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(3): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450873.html#6450873</link>
      <description>Seit der WRN 2006 (in Kraft getreten am 1.10.2006) kann der Mieter das Mietverhältnis nach seiner Wahl entweder gerichtlich oder außergerichtlich schriftlich kündigen. Ein Kündigungsschreiben an den Vermieter ist daher ausreichend und hat keinerlei Nachteile gegenüber einer gerichtlichen Kündigung. Aus Nachweisgründen kann man die Zustellungsform eines eingeschriebenen Briefs wählen. Aber selbstverständlich ist auch die gerichtliche Aufkündigung möglich, hat aber keine Vorteile.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 11:59:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450873.html#6450873</guid>
      <dc:creator>DerSpanier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T11:59:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450383.html#6450383</link>
      <description>Zu allererst wäre abzuklären, unter welche mietrechtliche Regelung dein Mietverhältnis fällt. Nachfolgendes gilt für Voll- und Teilanwendung des MRG.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dh ich habe derzeit keinen schriftlichen mietvertrag.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Somit hat sich dein bestehender MV erneuert, es gilt vollinhaltlich das Papier, welches du bereits befristet in der Hand hattest.&lt;br&gt;&lt;br&gt;§29 Abs 3 lit b:&lt;br&gt;"b) Mietverträge auf bestimmte Zeit, die nach Ablauf der wirksam vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer weder vertraglich verlängert noch aufgelöst werden, gelten einmalig als auf drei Jahre erneuert; der Mieter hat jedoch jederzeit das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den erneuerten Mietvertrag jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Wird der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre ein weiteres Mal nicht aufgelöst, gilt er als auf unbestimmte Zeit erneuert."&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das heißt, du kannst bis 31.5. (Datum des Einlangens!) schriftlich beim Vermieter oder besser gerichtlich kündigen und es wird zum 31.8. wirksam. Aufgrund der knapp bemessenen Zeit (kommender Dienstag) empfehle ich dir die gerichtliche Kündigung, sonst verlierst du wieder einen Monat und kannst erst mit 30.9. raus. Sollte sich zweichenzeitlich eine Einigung zwischen dir und der Vermieterin ergeben über einen früheren Endtermin, dann ist das natürlich auch zulässig. &lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 02:35:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450383.html#6450383</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T02:35:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450382.html#6450382</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Normalerweise ist der Vermieter im Mietvertrag mit Name und Adresse angeführt.&lt;br&gt;Und genau dorthin solltest Du die Kündigung auch schicken. Es schadet aber&lt;br&gt;sicher nicht, das Kündigungsschreiben zusätzlich auch noch bei anderen, dir&lt;br&gt;bekannten Möglichkeiten zu deponieren.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Der Mieter kann schriftlich oder gerichtlich kündigen. Wenn der TE Zweifel an der Erreichbarkeit der Vermiterin hat, sollte er also fristgerecht gerichtlich kündigen und damit passt es.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 27 May 2011 02:23:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450382.html#6450382</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-27T02:23:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450371.html#6450371</link>
      <description>Ja, aber diese Frist wird vom Anfang des befristeten Mietvertrags gerechnet und nicht von der automatischen Verlängerung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 23:04:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450371.html#6450371</guid>
      <dc:creator>DerSpanier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T23:04:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450332.html#6450332</link>
      <description>ist es nicht grundsätzlich so, dass man mind. 1 Jahr in der Wohnung wohnen muss und erst im 13 Monat kündigen kann und dann noch 3 monate drin sein muss?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 21:05:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450332.html#6450332</guid>
      <dc:creator>apple-land</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T21:05:39Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re: frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450277.html#6450277</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dh ich habe derzeit keinen schriftlichen mietvertrag.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein, das stimmt so nicht. Im Falle des Ablaufs eines befristeten Mietvertrags verlängert sich dieser automatisch und einmalig um drei Jahre. Die rechtswirksame Auflösung des ausgelaufenen Mietvertrags hätte innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Vertrags durch Einbringung einer Räumungsklage betrieben werden müssen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dein Mietvertrag gilt daher unverändert bis 14.02.2013 weiter und liegt dir in Schriftform vor.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; würde jetzt gerne umziehen&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Du als Mieter kannst üblicherweise zum Monatsletzten mit dreimonatiger Frist kündigen. Wenn Du jetzt kündigen willst, musst Du bis 31.05.2011 kündigen und dein Mietverhältnis endet dann mit 31.08.2011.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; meine vermieterin ist eine privatperson, falls das auch wichtig sein sollte und ist deutsche (lebt auch in deutschland)&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Grundsätzlich wurscht, hauptsache die Wohnung ist in Österreich und fällt unter den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG (unzulässig verkürzt: Mietwohnung in Mehrparteienhaus).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; kann ich die kündigung auch dort hin schicken oder faxen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Normalerweise ist der Vermieter im Mietvertrag mit Name und Adresse angeführt. Und genau dorthin solltest Du die Kündigung auch schicken. Es schadet aber sicher nicht, das Kündigungsschreiben zusätzlich auch noch bei anderen, dir bekannten Möglichkeiten zu deponieren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 20:12:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450277.html#6450277</guid>
      <dc:creator>DerSpanier</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T20:12:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6450126.html#6450126</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; und wie ist in diesem fall die kündigungsfrist (kein schriftlicher&lt;br&gt;mietvertrag)?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie im alten Vertrag, der sich einmalig automatisch verlängert hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn da nichts drinnen steht sinds 3 Monate.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 16:31:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6450126.html#6450126</guid>
      <dc:creator>schoefi</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T16:31:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6449796.html#6449796</link>
      <description>Eingeschriebenen Brief schicken und Fakten schaffen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das FAX ist zu unsicher, sie sagt einfach sie hat das nie bekommen....&lt;br&gt;Der Sendebericht bedeutet nicht, dass sie es wirklich bekommen und gelesen hat.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 11:45:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6449796.html#6449796</guid>
      <dc:creator>arctic</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T11:45:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6449667.html#6449667</link>
      <description>auch mündlich vereinbartes gilt prinzipiell. beweisbar ist halt wenig.&lt;br&gt;was wurde genau mündlich vereinbart? Neue Befristung? Endlos? Gibts in deinem aktuellen Mietvertrag eine Regelung wegen der Kündigung?&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn nicht anders vereinbart hast du 3 monate kündigungsfrist. im schlimmsten fall einfach schriftlich unter einhaltung dieser frist kündigen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 10:33:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6449667.html#6449667</guid>
      <dc:creator>Codename 47</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T10:33:21Z</dc:date>
    </item>
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      <title>frage - befristeter mietvertrag abgelaufen, kündigung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t754226,6449643.html#6449643</link>
      <description>hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;bin etwas verwirrt, vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen. folgende situation:&lt;br&gt;ich hatte von 15.02.2007 bis 14.02.2010 einen befristeten mietvertrag. hab vor ablauf mit meiner vermieterin telefoniert um zu fragen ob der vertrag damit beendet ist oder weiterlaufen kann. sie hat einer fortsetung telefonisch zugestimmt und wollte mir den neuen vertrag schicken, ist aber nie passiert. dh ich habe derzeit keinen schriftlichen mietvertrag.&lt;br&gt;würde jetzt gerne umziehen und habe sie deshalb wieder angerufen und nach einer einvernehmlichen auflösung mit 15.07. gefragt. sie wollte darüber nachdenken und mich bis gestern zurück rufen, ist bisher aber nicht passiert. hab gestern versucht sie telefonisch zu erreichen, hat aber nicht abgehoben. reagiert auch nicht auf sms, email hat sie keine.&lt;br&gt;&lt;br&gt;meine vermieterin ist eine privatperson, falls das auch wichtig sein sollte und ist deutsche (lebt auch in deutschland)&lt;br&gt;&lt;br&gt;wie geh ich jetzt am besten weiter vor? anscheinend wird das mit der einvernehmlichen auflösung nichts. also muss ich wohl eine kündigung schicken. habe keine privatadresse von ihr, nur eine firmenadresse. kann ich die kündigung auch dort hin schicken oder faxen? und wie ist in diesem fall die kündigungsfrist (kein schriftlicher mietvertrag)?&lt;br&gt;&lt;br&gt;danke im voraus&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 26 May 2011 10:16:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t754226,6449643.html#6449643</guid>
      <dc:creator>fate</dc:creator>
      <dc:date>2011-05-26T10:16:34Z</dc:date>
    </item>
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