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    <title>HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=788416</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6764134.html#6764134</link>
      <description>Das Problem hat sich mittlerweile erledigt und wurde vom Zusteller verursacht, da ich über die vergangenen Zustellversuche nicht benachrichtigt wurde. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 26 Mar 2012 14:15:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6764134.html#6764134</guid>
      <dc:creator>gmaj</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-26T14:15:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6759733.html#6759733</link>
      <description>Es ist ein HP Envy 17 gekauft über Ditech. Den oberen Beiträgen zu Folge handelt es sich also um einen Garantiefall. Gekauft wurde es Anfang Juli 2011 und laut Rechnung bestehen 24 Monate Herstellergarantie. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe jetzt ein Link zu den HP-Garantiebedingungen gefunden: &lt;a href="http://h10032.www1.hp.com/ctg/Manual/bph07498.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;h10032.www1.hp.com/&lt;wbr/&gt;ctg/&lt;wbr/&gt;Manual/&lt;wbr/&gt;bph07498.pdf&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;, woraus hervorgeht, dass ich 55% des anteilsmäßigen Kaufpreises erstattet bekommen würde, da zum Zeitpunkt der Bekanntgabe 7,5 bzw. inzwischen 8,5 Monate seitdem Kauf vergangen sind. Ich weiß nicht, ob diese Bedingungen definitiv für meinen Fall zutreffen, jedenfalls wäre eine Auszahlung lächerlich, wenn ich wo anders 120 € für die gleich Platte zahlen müsste. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Telefonisch wurde mitgeteilt, dass es maximal 11 Werktage dauern soll. Nachdem diese abgelaufen sind, wurde eine neue Bestellung intern abgegeben und in ein paar Tagen wird die maximale Dauer zum 2. Mal überschritten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was soll ich dann machen? Denn außer, dass eine interne Bestellung abgegeben wird, kann der Servicemitarbeiter anscheinend nichts tun. Es gibt keine Sendungsverfolgung, der Bearbeitungsstatus ist nicht einsehbar, die können nur "Bestellungen abgeben". Jede Diskussion ist völlig zwecklos, da man nur mit irgendwelchen Floskeln vertröstet wird. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 21 Mar 2012 16:59:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6759733.html#6759733</guid>
      <dc:creator>gmaj</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-21T16:59:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6758443.html#6758443</link>
      <description>Um welches Gerät handelt es sich? Business oder Consumer Gerät?&lt;br&gt;Wo wurde es gekauft?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du das beantworten kannst, kann man bestimmt weiterhelfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 20 Mar 2012 14:06:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6758443.html#6758443</guid>
      <dc:creator>seste</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-20T14:06:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756542.html#6756542</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Bis auf eine zusätzliche zeitliche Begrenzung hat sich nichts anderes als die&lt;br&gt;Formulierung geändert.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ganz wesentlicher Bestandteil der Gewährleistung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 21:17:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756542.html#6756542</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T21:17:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756466.html#6756466</link>
      <description>nichts anderes hab ich behauptet...ich hab bewusst nur von Garantie geschrieben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 19:48:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756466.html#6756466</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T19:48:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756342.html#6756342</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Danke, endlich nachgesehen. Warum nicht gleich&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bis auf eine zusätzliche zeitliche Begrenzung hat sich nichts anderes als die Formulierung geändert.&lt;br&gt;Und dass ich für unseren ok4you-at den Begriff der Gewährleistung einmal definiert habe nachdem er dazu nicht in der Lage war ...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 16:29:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756342.html#6756342</guid>
      <dc:creator>ZombyKillah</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T16:29:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756117.html#6756117</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;	Gewährleistung dekt Mängel ab, welche bereits beim Ausliefern vorhanden&lt;br&gt;waren.&lt;br&gt;Der Kunde hat bis zu 2 Jahre Zeit diese zu finden.&lt;br&gt;Nach einen halben Jahr muss der Kunde den Beweis bringen, dass der Mangel&lt;br&gt;bereits bei auslieferung vorgelegen hat.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Danke, endlich nachgesehen. Warum nicht gleich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Damit das der Verbraucher zugibt, dass das Gerät einmal einwandfrei&lt;br&gt;funkioniert hat (Inbetriebnahme) gibt er zu, dass der Mangel bei auslieferung&lt;br&gt;nicht vorhanden war.&lt;br&gt;Es sei denn es handlet sich um einen versteckten Mangel... also einer, der&lt;br&gt;nicht sofort auffällt.&lt;br&gt;Ich denke eine defekte HDD fällt sofort auf.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Schlecht abgeschrieben. Ein versteckter Mangel wäre beispielsweise auch ein Materialfehler (Lagerschaden durch zu weiches Material), der sich naturgemäß nicht bei Inbetriebnahme zeigt, sondern erst Monate später. War bei meinem Skoda Oktavia z.B. so. Wurde auch von Skoda als Konzeptionsfehler anerkannt und auch lange nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, nach fünf Jahren, mit sehr geringer Reparaturkostenbeteiligung meinerseits in Ordnung gebracht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 08:22:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756117.html#6756117</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T08:22:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756114.html#6756114</link>
      <description>&lt;img src="surprise.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="8-O"/&gt; &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-("/&gt; &lt;img src="flenn.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":´("/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Soweit es mir bekannt ist, gilt Gewährleistung vom Einkauf bis zur ersten&lt;br&gt;Inbetriebnahme oder bis zur Abnahme&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Und das nach zehn Jahren lehrreicher Postings zu diesem wichtigen Thema in diesem Forum! Schlimm, danach noch solchen "Rat" als Antwort auf ernstgemeinte Fragen lesen zu müssen. &lt;img src="angry.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="&amp;gt;-("/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gewährleistung bezieht sich zwar nur auf bereits beim Kauf vorhandene Mängel, auch wenn sie erst später "hervorgekommen sind", die gesetzlich festgelegte Gewährleistungsfrist beträgt trotzdem 24 Monate, wobei der Nachweis, dass der beanstaltete Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war, während der ersten sechs Monate beim Händler liegt. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, will er Gewährleistung beanspruchen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der konkreten Fall wird aber trotzdem wohl unter Garantie abgewickelt werden, für die es keine vom gesetz festgelegten Bedingungen gibt, wohl aber die, die in den Garantiebedingungen stehen, gültig sind.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 08:15:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756114.html#6756114</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T08:15:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756041.html#6756041</link>
      <description>Gewährleistung besteht immer und IMMER gegen den HÄNDLER.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Garantie ist eine freiwillige Funktions (?) Garantie, die die Gewährleistung nicht ersetzt sondern nur ergänzen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und maximale Bearbeitungsdauer- angemessen muss es sein. Also ein paar Tage für den Versand ist nicht zu viel verlangt. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 00:03:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756041.html#6756041</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T00:03:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6756037.html#6756037</link>
      <description>Wenn der Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist, bedeutet es, dass man es selbst verursacht hat (oder jemand anders).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also zB die Vase auf dem Boden geschmissen, das Handy in die Toilette versenkt usw.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber wenn die Festplatte nach 3 Monaten (Hausnummer) eingeht- und dies darauf zu führen ist, dass es nicht vom Konsumenten verursacht wurde (er hat es nicht selbst zu verantworten- ist damit ordnungsgemäß umgegangen)- kann er davon ausgehen, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war und damit Gewährleistung in Anspruch nehmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also wenn ich ein Gerät kauf, überprüf ich nicht jedes Teil mit einem Mikroskop und ich kann auch nicht bei jedem Ding, was ich angreif, 100% sagen, dass es Fehlerfrei ist- das kann der Hersteller nicht- und ich auch nicht. Vor allem, da man viele Fehler ohne Zerstörung des Produkes nicht feststellen kann (probleme bei der Lithographie des Chips zB).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und angeben, dass der Schaden bei Übergabe nicht war? Interne Schäden- kann man nicht sagen. Es hat funktioniert, kann aber trotzdem beschädigt sein. Natürlich ist ein großer Kratzer am Smartphone nach 4 Monaten nicht unbedingt ein Gewährleistungsfall...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Mar 2012 00:00:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6756037.html#6756037</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-17T00:00:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755712.html#6755712</link>
      <description>Da es sich um ein Envy handelt, kann ich mir gut vorstellen das es im HP Shop gekauft wurde.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 15:30:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755712.html#6755712</guid>
      <dc:creator>dasistmeinnick11+</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T15:30:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755687.html#6755687</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie schon gesagt, bleibt es dem Verbraucher überlassen, wann er den Mangel geltend macht.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Es stimmt, ich gehe davon aus/bin davon ausgegangen, dass der Mangel bei entdecken geltend macht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Trotzdem darf man nicht so dumm sein, zuzugeben, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:58:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755687.html#6755687</guid>
      <dc:creator>ZombyKillah</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T14:58:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755683.html#6755683</link>
      <description>blitzt da ein bisschen Handelserfahrung durch&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:54:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755683.html#6755683</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T14:54:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755674.html#6755674</link>
      <description>In den ersten sechs Monaten finde ich diese auch richtig - Schwachsinn ist es halt nach sechs Monaten - wobei eigentlich schon (fast) jeder zwei jahre Garantie gibt. Schwachsinn eben die Regelung: Beweisen. Probleme hat da halt ausnahmslos jeder Kunde der nicht Fox Mulder ist. Gerade die Sony PS3 die nach 1,5 Jahren defekt ist, wollen natürlich viele repariert haben bzw. ausgetauscht und berufen sich auf das Gewährleistungsgesetzt - haben da aber eindeutig den kürzeren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gewährleistung in den ersten sechs Monaten ist gut, ist aber eigentlich eh immer durch Garantie abgedeckt. Wie schon oben geschrieben, gibt es die Garantie und der Händler "bessert es nach" - aber natürlich schickt er es zum Hersteller und kümmert sich um den Ablauf. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum Punkt "nachbessern" - bedeutet in diesem Sinne "Kunde ich nehme das Gerät und werde es nachbessern" - schickt es aber zum Hersteller, der repariert es und tada - es ist nachgebessert und funktioniert wieder. In Wirklichkeit ist da egal ob Gewährleistung oder Garantie wenn man ehrlich ist, dir als Kunde entstehen keine kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ich denke wir haben uns verstanden - nur geht das leider nicht in die Köpfe der Konsumenten ein, die glauben und streiten bis in alle Ewigkeit, drohen mit Konsumentenschutz - dabei sind sie einfach im Unrecht. Ich verstehe den Ärger, aber wenn ein Gerät mit einjähriger Garantie defekt wird und das nach über einem Jahr, hilft kein Konsumentenschutz der Welt - da behaupte ich wieder. Gewährleistung aus der Sicht des Kunden: Schwachsinn, beweisen kann er es nicht. Dafür ist sie für den Händler ab diesem Zeitpunkt sehr wichtig - weil er nichts tun muss wenn er nicht will.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:45:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755674.html#6755674</guid>
      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T14:45:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755677.html#6755677</link>
      <description>In den ersten sechs Monaten finde ich diese auch richtig - Schwachsinn ist es halt nach sechs Monaten - wobei eigentlich schon (fast) jeder zwei jahre Garantie gibt. Schwachsinn eben die Regelung: Beweisen. Probleme hat da halt ausnahmslos jeder Kunde der nicht Fox Mulder ist. Gerade die Sony PS3 die nach 1,5 Jahren defekt ist, wollen natürlich viele repariert haben bzw. ausgetauscht und berufen sich auf das Gewährleistungsgesetzt - haben da aber eindeutig den kürzeren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gewährleistung in den ersten sechs Monaten ist gut, ist aber eigentlich eh immer durch Garantie abgedeckt. Wie schon oben geschrieben, gibt es die Garantie und der Händler "bessert es nach" - aber natürlich schickt er es zum Hersteller und kümmert sich um den Ablauf. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum Punkt "nachbessern" - bedeutet in diesem Sinne "Kunde ich nehme das Gerät und werde es nachbessern" - schickt es aber zum Hersteller, der repariert es und tada - es ist nachgebessert und funktioniert wieder. In Wirklichkeit ist da egal ob Gewährleistung oder Garantie wenn man ehrlich ist, dir als Kunde entstehen keine kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ich denke wir haben uns verstanden - nur geht das leider nicht in die Köpfe der Konsumenten ein, die glauben und streiten bis in alle Ewigkeit, drohen mit Konsumentenschutz - dabei sind sie einfach im Unrecht. Ich verstehe den Ärger, aber wenn ein Gerät mit einjähriger Garantie defekt wird und das nach über einem Jahr, hilft kein Konsumentenschutz der Welt - da behaupte ich wieder. Gewährleistung aus der Sicht des Kunden: Schwachsinn, beweisen kann er es nicht. Dafür ist sie für den Händler ab diesem Zeitpunkt sehr wichtig - weil er nichts tun muss wenn er nicht will.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum von dir geposteten Link: Ja es wird schon nach kurzer Zeit, z.B. ein paar Tage ausgetauscht - hängt auch vom Ton des Kunden ab. E-Tec hätte hier nachbessern können: Sprich das Gerät nehmen, 3 Tage checken, reparieren, Teile austasuchen und es wäre ausbegessert. Theoretisch eben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei solchen Sachen entscheide ich z.B. nach Tonlage des Kunden. "Dumme" Kunden die aus dem Urwald kommen und glauben mich jederzeit beschimpfen zu müssen, werden abgeblitzt. Ich verstehe immer den Ärger, bin aber auch ein Mensch der nichts dafür kann. Kunden die wissen wie man sich benimmt - werden von mir bevorzugt behandelt und da helfe ich sogar sehr gerne.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:45:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755677.html#6755677</guid>
      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T14:45:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755684.html#6755684</link>
      <description>In den ersten sechs Monaten finde ich diese auch richtig - Schwachsinn ist es halt nach sechs Monaten - wobei eigentlich schon (fast) jeder zwei jahre Garantie gibt. Schwachsinn eben die Regelung: Beweisen. Probleme hat da halt ausnahmslos jeder Kunde der nicht Fox Mulder ist. Gerade die Sony PS3 die nach 1,5 Jahren defekt ist, wollen natürlich viele repariert haben bzw. ausgetauscht und berufen sich auf das Gewährleistungsgesetzt - haben da aber eindeutig den kürzeren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gewährleistung in den ersten sechs Monaten ist gut, ist aber eigentlich eh immer durch Garantie abgedeckt. Wie schon oben geschrieben, gibt es die Garantie und der Händler "bessert es nach" - aber natürlich schickt er es zum Hersteller und kümmert sich um den Ablauf. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum Punkt "nachbessern" - bedeutet in diesem Sinne "Kunde ich nehme das Gerät und werde es nachbessern" - schickt es aber zum Hersteller, der repariert es und tada - es ist nachgebessert und funktioniert wieder. In Wirklichkeit ist da egal ob Gewährleistung oder Garantie wenn man ehrlich ist, dir als Kunde entstehen keine kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber ich denke wir haben uns verstanden - nur geht das leider nicht in die Köpfe der Konsumenten ein, die glauben und streiten bis in alle Ewigkeit, drohen mit Konsumentenschutz - dabei sind sie einfach im Unrecht. Ich verstehe den Ärger, aber wenn ein Gerät mit einjähriger Garantie defekt wird und das eben mit Pech NACH einem Jahr, hilft kein Konsumentenschutz der Welt - da behaupte ich wieder: Gewährleistung aus der Sicht des Kunden: Schwachsinn, beweisen kann er es nicht. Dafür ist sie für den Händler ab diesem Zeitpunkt sehr wichtig - weil er nichts tun muss wenn er nicht will um es mal so direkt zu sagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zum von dir geposteten Link: Ja es wird schon z.B. ein paar Tagen ausgetauscht - hängt auch vom Ton des Kunden ab. E-Tec hätte hier nachbessern können: Sprich das Gerät nehmen, 3 Tage checken, reparieren, Teile austasuchen und es wäre ausbegessert. Theoretisch eben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei solchen Sachen entscheide ich z.B. nach Tonlage des Kunden. "Dumme" Kunden die aus dem Urwald kommen und glauben mich jederzeit beschimpfen zu müssen, werden abgeblitzt. Ich verstehe immer den Ärger, bin aber auch ein Mensch der nichts dafür kann. Kunden die wissen wie man sich benimmt, werden von mir bevorzugt behandelt und da helfe ich sogar sehr gerne.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:45:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755684.html#6755684</guid>
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      <dc:date>2012-03-16T14:45:43Z</dc:date>
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      <title>Re(5): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755628.html#6755628</link>
      <description>schön, dass hier einer auf eine leichte Untergriffigkeit noch sachlich reagieren kann...daher ist es nur fair jetzt auch meinerseits sachlich zu werden &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich stimme dir soweit zu dass du man sich bei Konsumgütern die Gewährleistung nach Ablauf der ersten 6 Monate sonstwohin stecken kann, da reden wir (fast) von totem Recht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;In den ersten 6 Monaten ist die Sache aber erheblich interessanter, zwar nicht bei den 99% der Reklamationen die zivilisiert ablaufen, sondern bei denen es zu streitigkeiten kommt. Im Gegensatz zur Garantie habe ich hier einen festgelegten und für beide Vertragspartner halbwegs verständlichen Kodex wie der Streit abzulaufen hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eineLösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;genau das stimmt eben nicht, es steht ganz genau im gesetz:&lt;br&gt;Schritt 1: austauschen oder nachbessern...&lt;br&gt;wenn nicht erfolgtreich folgt&lt;br&gt;Schritt 2: Geld voll oder teilweise zurück.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wo es ein bisschen gummimäßig ist, ist innerhalb der Schritte. Aber selbst da ist der Grundtenor eindeutig in Richung des Konsumenten, sprich als Händler sollte man besser sehr Gute Argumente haben warum man den Kundenwunsch abschlägt&lt;br&gt;&lt;br&gt;Schau dir mal den Fred an, da gehts um das Thema:&lt;br&gt;&lt;a href="https://forum.geizhals.at/t786137.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t786137.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;in den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung also alles andere als Schwachsinn sondern eine enorme, IMHO schon fast überproportionale, Stütze für den Konsumenten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 14:04:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755628.html#6755628</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T14:04:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755509.html#6755509</link>
      <description>also wennst den richtigen vertrag hast, kann kannst bei denen am sonntag in irland oder bulgarien anrufen und spätestens nach 2 x 4 std. ist das teil samt techniker bei dir, auch wenn der techniker 200 km aus der einen richtung kommt und das teil per taxi oder paketdienst 200 km aus der anderen richtung. notfalls fliegen sie dir das teil auch aus den niederlanden ein, war bei uns auch schon ein paar mal nötig.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 13:04:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755509.html#6755509</guid>
      <dc:creator>Almoehy</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T13:04:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755442.html#6755442</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schüttz nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755442.html#6755442</guid>
      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755479.html#6755479</link>
      <description>Mit über 5.000 Post solltest du das bereits wissen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;, aber ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel bzw. erkläre WAS ich genau meine:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755479.html#6755479</guid>
      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755436.html#6755436</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du snst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und ich weiß es, weil ich seit acht Jahren in der Reklamationsabteilung sitze und ich wohl LÄNGST gekündigt wäre, wenn ich das falsch gemacht hätte in all den Jahren. Wenn der Kunde immer der GOTT wäre... schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schüttz nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755444.html#6755444</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755443.html#6755443</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755443.html#6755443</guid>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755425.html#6755425</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du snst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
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      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755478.html#6755478</link>
      <description>Mit über 5.000 Post solltest du das bereits wissen, aber ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755431.html#6755431</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du snst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Ob sich das inzwischen geändert hat oder nicht, ist egal.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und ich weiß es, weil ich seit acht Jahren in der Reklamationsabteilung sitze und ich wohl LÄNGST gekündigt wäre, wenn ich das falsche gemacht hätte all den Jahren. Wenn der Kunde immer der GOTT wäre, denn schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755434.html#6755434</link>
      <description>OK, scheint als hättest du keine Ahnung von Gewährleistung, ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du snst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich&amp;nbsp;&amp;nbsp;- es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr Garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und ich weiß es, weil ich seit acht Jahren in der Reklamationsabteilung sitze und ich wohl LÄNGST gekündigt wäre, wenn ich das falsche gemacht hätte all den Jahren. Wenn der Kunde immer der GOTT wäre, denn schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:41:12 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>bubbles</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T11:41:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755396.html#6755396</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; SCHWACHSINN!&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;das wort kommt mir auch bei deinem Post in den Sinn&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:15:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755396.html#6755396</guid>
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      <dc:date>2012-03-16T11:15:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755391.html#6755391</link>
      <description>So kommen Leute zu falschen Informationen&lt;br&gt;&lt;br&gt;aber PRINZIPIELL!!!!! ist Gewährleistung sowieso NUR ein Schwachsinn.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gibt ein Hersteller 1 Jahr Garantie, und wird dein Gerät nach einem Jahr und einem Tag defekt, kann der Händler sagen "interessiert mich nicht" - auch wenn du die gesetzliche Gewährleistung hast - aber nach 6 Monaten gilt die Beweislast bei dir und das KANNST du nicht beweisen, wie denn auch - also greift die Gewährleistung nicht - genauso wie es der Händler in den ersten sechs Monaten nicht beweisen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;also - Gewährleistung ist ein SCHWACHSINN!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:09:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755391.html#6755391</guid>
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      <dc:date>2012-03-16T11:09:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755329.html#6755329</link>
      <description>wenn du das Book nicht im HP-Shop gekauft hast ist in dem Fall eine eventuelle Gewährleistung sowieso irrelevant.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; welche maximale Bearbeitungsdauer gesetztlich festgelegt&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;gar keine&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; welche Möglichkeiten ich einen Ersatz durchzusetzen bzw. bei HP Druck zu machen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;der Garant ist verpflichtet sich an seine Garantiebedingungen zu halten, tut er das nicht kannst du klagen, in der Gestaltung dieser Bedingungen ist der Garant allerdings realtiv frei. Wenn dir in den Garantiebediungungen keine maximale Bearbeitungszeit zugesichert wird, dann gibt es dafür auch kaum Handhabe. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 10:24:51 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2012-03-16T10:24:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755323.html#6755323</link>
      <description>Es geht um ein recht teures Envy und eine 1 TB Festplatte. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 10:16:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755323.html#6755323</guid>
      <dc:creator>gmaj</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T10:16:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6755055.html#6755055</link>
      <description>Hier bringst du aber einiges durcheinander:&lt;br&gt;Du hast recht, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe (nicht Auslieferung) vorhanden sein gewesen sein muss.&lt;br&gt;Prinzipiell hat der Übernehmer zu beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war. Wie du ausgeführt hast, sieht das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr vor.&lt;br&gt;Das Recht auf Geltendmachung der Gewährleistung verjährt bei beweglichen Sachen (PC,..) nach 2 Jahren, bei unbeweglichen (Haus,..) nach 3.&lt;br&gt;Innerhalb dieser Frist ist es dem Übernehmer überlassen, wann er den Mangel geltend macht.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;...Damit das der Verbraucher zugibt, dass das Gerät einmal&lt;br&gt;einwandfrei funkioniert hat (Inbetriebnahme) gibt er zu, dass der Mangel bei&lt;br&gt;auslieferung nicht vorhanden war....&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das würde die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate, sowie auch die Verjährungsfrist ad absurdum führen.&lt;br&gt;Wie schon gesagt, bleibt es dem Verbraucher überlassen, wann er den Mangel geltend macht. Die von dir dargestellte Konstruktion mit Bestätigung als mangelfrei, wenn das Gerät bereits in Betrieb war, existiert im Gesetz nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Ausnahme besteht lediglich bei Käufen zwischen Unternehmern im UGB ( Was du eigentlich durch den Begriff Verbraucher ausgeschlossen hast). Hier gilt, dass direkt ersichtliche Mängel ab Übergabe, versteckte Mängel ab Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden müssen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Mar 2012 00:55:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6755055.html#6755055</guid>
      <dc:creator>Meidl</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-16T00:55:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754914.html#6754914</link>
      <description>Gewährleistung dekt Mängel ab, welche bereits beim Ausliefern vorhanden waren.&lt;br&gt;Der Kunde hat bis zu 2 Jahre Zeit diese zu finden.&lt;br&gt;Nach einen halben Jahr muss der Kunde den Beweis bringen, dass der Mangel bereits bei auslieferung vorgelegen hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Damit das der Verbraucher zugibt, dass das Gerät einmal einwandfrei funkioniert hat (Inbetriebnahme) gibt er zu, dass der Mangel bei auslieferung nicht vorhanden war.&lt;br&gt;Es sei denn es handlet sich um einen versteckten Mangel... also einer, der nicht sofort auffällt.&lt;br&gt;Ich denke eine defekte HDD fällt sofort auf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;=&gt; Ja ich gebe dir recht, es gibt zusätzliche zeitliche Begrenzungen.&lt;br&gt;Aber mit der Bestätigung, dass das Produkt Mangelfrei war, also funktioniert hat spielt man sich selbst aus der Gewährleistung in die Garantie.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 19:52:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754914.html#6754914</guid>
      <dc:creator>ZombyKillah</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T19:52:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754901.html#6754901</link>
      <description>Ist jetzt nicht Dein ernst? Wie alt bist Du bzw. wie oft hast Du schon via Internet eingekauft? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sag bloß hier öffentlich, Du kennst den gesetzlichen Begriff _Gewährleistung_ nicht? &lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br&gt;Gerhard&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 19:39:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754901.html#6754901</guid>
      <dc:creator>ok4you-at</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T19:39:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754884.html#6754884</link>
      <description>Definiere Gewährleistung&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 19:23:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754884.html#6754884</guid>
      <dc:creator>ZombyKillah</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T19:23:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754855.html#6754855</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ob dieser Fall unter Gewährleistung oder Garantie fällt&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;2teres oder gar nur Kulanz.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Handelt es sich um ein Elitebook/Probook oder um ein billigen Consumerklumpen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;pong&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 18:55:04 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754855.html#6754855</guid>
      <dc:creator>pong</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T18:55:04Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754830.html#6754830</link>
      <description>Blödsinn, bitte vor dem Posten selbst schlau machen. &lt;br&gt;Man hat in Österreich immer 24 Monate gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kaufdatum.&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br&gt;Gerhard&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 18:33:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754830.html#6754830</guid>
      <dc:creator>ok4you-at</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T18:33:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754805.html#6754805</link>
      <description>Soweit es mir bekannt ist, gilt Gewährleistung vom Einkauf bis zur ersten Inbetriebnahme oder bis zur Abnahme&lt;br&gt;Alles was danach kommt fällt unter Garantie&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 17:50:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754805.html#6754805</guid>
      <dc:creator>ZombyKillah</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T17:50:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>HP: Garantie / Bearbeitungsdauer</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t788416,6754754.html#6754754</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe voriges Jahr einen HP Laptop gekauft und vor drei Wochen wurde meine Festplatte kaputt. Es wurde vereinbart, dass ich den Tausch selbst vornehme mir eine neue Platte zugesandt wird. Maximal sollte es 11 Werktage dauern, bis das Paket bei mir ankommt. Nach eine weiteren Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass intern eine weitere Versandaufforderung mit dem Vermerk "Express" erstellt wird. Seitdem sind wiederum 4 Werktage vergangen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Fragen nach dem Status werden damit abgewimmelt, dass keine Sendungsverfolgung zu Verfügung stehe. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Mich würde jetzt prinzipiell interessieren, ob dieser Fall unter Gewährleistung oder Garantie fällt (Kauf im Juli 11) und, damit verbunden, welche maximale Bearbeitungsdauer gesetztlich festgelegt ist und welche Möglichkeiten ich einen Ersatz durchzusetzen bzw. bei HP Druck zu machen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 16:36:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t788416,6754754.html#6754754</guid>
      <dc:creator>gmaj</dc:creator>
      <dc:date>2012-03-15T16:36:51Z</dc:date>
    </item>
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