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    <title>Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re(4): Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890365.html#6890365</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich vergaß, sind ja keine Juristen beim Konsumentenschutz, alles&lt;br&gt;Geizhalsforenuser... &lt;img src="tongue.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-P"/&gt;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;du kennst den Ausdruck "zwei Juristen, drei Meinungen" &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aber eins musst Du mir doch erklären:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum hat der Händler bei mir gesagt: NEIN! NJET! NADA!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und kaum hat es der Jurist der AK übernommen gehabt, wurde auf einmal komplett&lt;br&gt;anders reagiert, es auf einen "Lehrling" geschoben und die ganze Sache&lt;br&gt;ausgebügelt?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;eins vorweg: eine Ablehnung wegen einer zerstörten Verpackung ist nicht drin, ein Abschlag aber schon solang der im Rahmen bleibt...über diesen Rahmen lässt sich vortrefflich streiten ...siehe oben....&lt;br&gt;&lt;br&gt;es geht da um eine simple kosten nutzen rechnung: akzeptiert der Kunde den Abschlag, wunderbar..alle halbwegs glücklich, steht ein möglicher rechtsstreit im raum sieht die sache anders aus, da zieht man nach der Intervention der AK eben noch schnell die Reisleihne bevors ungemütlich wird...unterm Strich kostet ein Rechtsstreit selbst dem Gewinner mehr als der Abschlag bei so einem Pipifax produkt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Denen könnte das doch sowas von egal sein, wenns im Recht wären? &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;noch nicht allzuviel mit der österreichischen Gerichtsbarkeit im Zivilrecht zu tun gehabt?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 22:00:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890365.html#6890365</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T22:00:53Z</dc:date>
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      <title>Re(3): Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890353.html#6890353</link>
      <description>Ich vergaß, sind ja keine Juristen beim Konsumentenschutz, alles Geizhalsforenuser... &lt;img src="tongue.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-P"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber eins musst Du mir doch erklären: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum hat der Händler bei mir gesagt: NEIN! NJET! NADA!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und kaum hat es der Jurist der AK übernommen gehabt, wurde auf einmal komplett anders reagiert, es auf einen "Lehrling" geschoben und die ganze Sache ausgebügelt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Denen könnte das doch sowas von egal sein, wenns im Recht wären? &lt;img src="frage.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="?-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 21:42:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890353.html#6890353</guid>
      <dc:creator>Christian_34</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T21:42:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890347.html#6890347</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; die Lage war lt. AK eindeutig, dass man diese Ware sehr wohl auspacken und&lt;br&gt;auch testen darf.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ned bös sein, aber die AK sieht selbst bei gebrauchtem Klopapier ein Rücktrittsrecht, und grad das Brechen von versiegelten Verpackungen ist auch im Geschäft nicht möglich. Auf einen echten rechtsstreit würd ich es da nicht drauf ankommen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was anderes ist es natürlich wenn die Verpackung zerstörungsfrei geöffnet werden kann, da gibt es BTW auch ein urteil dazu.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 21:30:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890347.html#6890347</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T21:30:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890284.html#6890284</link>
      <description>Deswegen kauf ich solche Dinge prinzipiell gerne bei Amazon, weil Amazon in dieser Hinsicht kulanter als kulant ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hab ich aber schon dank Konsumentenschutz der AK durchexerziert. SSD bei bekanntem Geizhalshändler gekauft, getestet und nach 10min Test als ungenügend in der Leistung befunden. Retour damit. Wollten mir 20% wegen aufgerissener Folie (die SSDs sind alle in einer Folie) berechnen. Fakt war ich hab alles retour bekommen, die Lage war lt. AK eindeutig, dass man diese Ware sehr wohl auspacken und auch testen darf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Retour damit, und wenn es keine Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung gibt auf das Rückgaberecht pochen. Wenn natürlich Abnutzung entsteht (gab da mal so einen Fall, wo jemand einen LCD gekauft hat und eine ganze Woche lang ferngesehen hat damit, bevor er ihn retour geschickt hat. Das sah man aber an den Betriebsstunden. Der Herr musste Abschlag zahlen, völlig zu recht.)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 19:37:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890284.html#6890284</guid>
      <dc:creator>Christian_34</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T19:37:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890169.html#6890169</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; "Ware zurück schicken ... Bedingung dafür ist... sich die Ware in ungenütztem&lt;br&gt;und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet..."&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine solche Formulierung geht meist zuweit und ich hatte angenommen, dass nach diversen Abmahnwellen es solche gar nicht mehr gibt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ansonsten eine typische Juristenantwort: Kommt darauf an.&lt;br&gt;Für die Praxis hat die Rechtssprechung (insbes. der EuGH) das Kriterium aufgestellt, dass ein Prüfung wie im Ladengeschäft möglich sein muss und wenn es in dem Bereich normalerweise Beratung gibt, diese auch durch "intensiveres" Test (z.B. den Anzug 2 x probieren) im Fernabsatz ausgeglichen werden kann.&lt;br&gt;Aus diesen Grundsätzen hat der BGH in D abgeleitet, dass es bei einem Wasserbett im Fernabsatz zulässig sein muss, dieses auch zu füllen, da man im Ladengeschäft dieses auch befüllter testen kann.&lt;br&gt;Als Gegenbeispiel wirst du aber einen Sack Zement auch im Ladengeschäft nicht offen sehen und deshalb diesen auch im Fernabsatz nicht öffnen dürfen.&lt;br&gt;Dazwischen gibt es allerdings eine Reihe von Fällen, wo dies nicht so ganz klar ist, aber generell gilt, mach maximal das, was du in einem durchschnittlichen Geschäft auch tun dürftest.&lt;br&gt;Also z.B. Fernseher auspacken ja; kurz einschalten um die Bildqualität zu testen ok, aber das ganze Wochenende laufen lassen um den Besuch zu beeindrucken geht zu weit.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 18:10:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890169.html#6890169</guid>
      <dc:creator>Nexis</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T18:10:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6890110.html#6890110</link>
      <description>&lt;a href="https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720124.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.help.gv.at/&lt;wbr/&gt;Portal.Node/&lt;wbr/&gt;hlpd/&lt;wbr/&gt;public/&lt;wbr/&gt;content/&lt;wbr/&gt;172/&lt;wbr/&gt;Seite.1720124.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;"... Folgen des Rücktritts&lt;br&gt;&lt;br&gt;Tritt die Konsumentin/der Konsument vom Vertrag zurück, wird dieser aufgehoben. Die bereits erbrachten Leistungen müssen zurückerstattet werden. Die Kosten für den Rückversand der Ware muss die Käuferin/der Käufer nur dann tragen, wenn dies vereinbart wurde. Die Unternehmerin/der Unternehmer muss den Kaufpreis rückerstatten, hat aber Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die Benützung – wobei das Auspacken der Ware bzw. ein Testbetrieb nicht als Benützung gelten. "...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 17:16:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6890110.html#6890110</guid>
      <dc:creator>Punika</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T17:16:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Rücktrittsrecht gebrauchte Ware?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t803941,6889893.html#6889893</link>
      <description>Wie ist eigentlich genau die gestzliche Lage in Österreich beim Rücktrittsrecht?&lt;br&gt;Kann man da elektronische Produkte vorher außer auspacken auch ausprobieren oder doch nur ansehen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Viele Onlineshops schreiben in den AGB nur was von: "Ware einfach zurück schicken ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein paar andere haben aber die verschärfte Formulierungen drinnen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;"Ware zurück schicken ... Bedingung dafür ist... sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet..."&lt;br&gt;oder&lt;br&gt;"die Ware nicht beschädigt oder gebraucht ist ..."&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das mit dem ungenützt und gebraucht wirklich so erlaubt oder eben doch nur eine die Kunden abschreckende, verschärfte Formulierung?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 05 Sep 2012 13:30:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t803941,6889893.html#6889893</guid>
      <dc:creator>waltkers</dc:creator>
      <dc:date>2012-09-05T13:30:32Z</dc:date>
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