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    <title>Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=808746</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6994356.html#6994356</link>
      <description>Eine vernünftige Einstellung.&lt;img src="files/486729/einstein-photo.jpg"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 29 Jan 2013 10:19:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6994356.html#6994356</guid>
      <dc:creator>tvalidation</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-29T10:19:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6977655.html#6977655</link>
      <description>Hm, habe an meinem Pana GT50 noch keine Probleme mit dem USB-Recording feststellen können.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(Ich war zwar etwas verwundert, dass das erst ab 160GB-HDDs unterstützt wird, aber das steht auch so in der Anleitung. Mit 120GB läuft's nicht, mit 1TB aber schon.)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 06 Jan 2013 10:24:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6977655.html#6977655</guid>
      <dc:creator>TheTrumpeter</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-06T10:24:37Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6975445.html#6975445</link>
      <description>Forderungen gegen das Unternehmen sind an die Adresse des Unternehmens zu richten, das findet man ganz leicht heraus (in Österreich zB auf der Seite der Wirtschaftskammer). Mehr ist nicht nötig.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 02 Jan 2013 19:43:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6975445.html#6975445</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-02T19:43:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6975375.html#6975375</link>
      <description>dafür kann der versicherungskunde aber nix...&lt;br&gt;(der berechtigt die leistung in anspruch nimmt)&lt;br&gt;&lt;br&gt;ausserdem wird er normalerweise nicht gekündigt, man will ja weiterhin geld mit ihm verdienen&lt;br&gt;&lt;br&gt;es ist nur so, das der ersatz oft viel günstiger kommt, als das man das wirklich vor gericht austrägt&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 02 Jan 2013 17:42:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6975375.html#6975375</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-02T17:42:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6975260.html#6975260</link>
      <description>Auf dem Kaufbeleg/Lieferschein den Geschäftsführer/Vorstand (mit Anschrift) ausfindig machen. Dann direkt anschreiben und zur ordenlichen Vertragsabwicklung eine Frist setzen (Verzugssetzung). Den "Rest" erledigt der Anwalt &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br&gt;(Das "Verzugsetzende Schreiben" geht immer zu Lasten des "Forderers". Ist die Frist/Verzugsetzung fruchtlos verstrichen, kann ein Anwalt beauftragt werden. Die "Unterlegenen" haben die Kosten zu tragen.)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nicht ein Angestellter (Ausführungsgehilfe) ist und bleibt im Kaufrecht der richtige Ansprechpartner. Es ist immer der Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand eines Unternehmens.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 02 Jan 2013 16:07:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6975260.html#6975260</guid>
      <dc:creator>paerka</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-02T16:07:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6973459.html#6973459</link>
      <description>Ich zahl für garnichts das nicht funktioniert. Ich kaufe solche Geräte schlicht und einfach nicht. Das es keinen TV ohne&amp;nbsp;&amp;nbsp;Mängel gibt meinte ich so das bei vielen schon die verwendete Bildschirmtechnik wie z.B LCD mit inhomogener Hintergrundbeleuchtung eine leichter Mangel ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 30 Dec 2012 12:17:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6973459.html#6973459</guid>
      <dc:creator>john-cord</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-30T12:17:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6973356.html#6973356</link>
      <description>endlich ein kunde, der sich herstellerkonform verhält: zahlt für features, die nicht funktionieren und weil er sich vorab informiert hat, macht's ihm gar nichts aus!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 30 Dec 2012 10:31:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6973356.html#6973356</guid>
      <dc:creator>my_nick_name</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-30T10:31:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6971428.html#6971428</link>
      <description>Tja bei den externen Geräten steckt was dahinter und werden supportet - ohne das ein Klingone in Fernost eine Software programmiert, die nix kann.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 27 Dec 2012 08:51:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6971428.html#6971428</guid>
      <dc:creator>Don Pezi</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-27T08:51:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6971429.html#6971429</link>
      <description>Tja bei den externen Geräten steckt was dahinter und werden supportet - ohne das ein Klingone in Fernost eine Software programmiert, die nix kann.&lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 27 Dec 2012 08:51:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6971429.html#6971429</guid>
      <dc:creator>Don Pezi</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-27T08:51:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6969750.html#6969750</link>
      <description>Seltsam. Ich hab mir vor 3 Jahren einen billigen DVBt Receiver um 30€ gekauft, bei dem funktioniert das Aufnehmen auf USB oder SD (hat zwei Slots) tadellos und einwandfrei.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 23 Dec 2012 10:45:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6969750.html#6969750</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-23T10:45:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6969723.html#6969723</link>
      <description>Mache dir keine falschen Hoffnungen bezüglich der RS-Versicherung. In solcherart gelagerten Fällen übernehmen die keinesfalls das Prozessrisikio, sondern lösen dir den Schaden ab. Sprich dir wird von der Versicherung der Kaufpreis erstattet und zeitgleich die Versicherung&amp;nbsp;&amp;nbsp;gekündigt. Ist leider gängige Praxis. Und damit bezahlen alle Versicherungsnehmer und nicht der Händler/Hersteller/Reparaturbetrieb......&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 23 Dec 2012 10:19:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6969723.html#6969723</guid>
      <dc:creator>LZ</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-23T10:19:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6969172.html#6969172</link>
      <description>Moment, das aufspielen einer neuen Firmware ( durch den Händler? ) stellt bereits einen Reparaturversuch dar. So weit mir bekannt, darf der Händler zweimal nachbessern, beim dritten ( unabhängigen ) Problemfall hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz/Wertminderung oder Rückabwicklung der Sache.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln:&lt;br&gt;Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,&lt;br&gt;1. nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen,&lt;br&gt;2. nach den § 440 BGB, § 323 BGB und § 326 BGB Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern und&lt;br&gt;3. nach den § 440 BGB, § 280-283 BGB und &amp; 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 22 Dec 2012 00:30:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6969172.html#6969172</guid>
      <dc:creator>oldDirty</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-22T00:30:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6969171.html#6969171</link>
      <description>Moment, das aufspielen einer neuen Firmware ( durch den Händler? ) stellt bereits einen Reparaturversuch dar. So weit mir bekannt, draf der Händler zweimal nachbessern, beim dritten ( unabhängigen ) Problemfall hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz/Wertminderung oder Rückabwicklung der Sache.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln:&lt;br&gt;Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,&lt;br&gt;1. nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen,&lt;br&gt;2. nach den § 440 BGB, § 323 BGB und § 326 BGB Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern und&lt;br&gt;3. nach den § 440 BGB, § 280-283 BGB und &amp; 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 22 Dec 2012 00:30:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6969171.html#6969171</guid>
      <dc:creator>oldDirty</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-22T00:30:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6951567.html#6951567</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; .Ich erklärte dem Verkäufer&lt;br&gt;(also Elektromarkt) die Situation und wollte eine Nachlieferung&lt;br&gt;(Ersatzlieferung) und explizit keine Reparatur. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was falsch ist. Der Käufer hat nicht das alleinige Recht zu bestimmen. Es muss zu einem vernünftigen Preis sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du kannst nicht einen neuen Fernseher (1000€) verlangen und eine Reparatur (250€) verweigern. Die Behebung des Mangels muss für das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll sein, der Kunde hat kein Anspruch auf eine deutlich teurere Variante wenn es eine billigere Möglichkeit gibt die Mängel zu beheben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Somit ist hier kein Diskussionsbedarf. Der Verkäufer hat rechtens gehandelt und dir das wirtschaftlich sinnvollere auch angeboten. Du hingegen möchtest was vollkommen irrationales, deswegen einen Thread aufmachen und sich über einen Verkäufer beschweren ist lächerlich.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 27 Nov 2012 21:14:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6951567.html#6951567</guid>
      <dc:creator>Bekki</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-27T21:14:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6951489.html#6951489</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Reparieren lassen und wenn das nicht funktioniert, Geld zurück holen. Dass man dem Händler drei Chancen geben muss halte ich für ein Gerücht.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Heute ist es auch nur mehr eine Urban Legend. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 27 Nov 2012 20:01:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6951489.html#6951489</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-27T20:01:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6951487.html#6951487</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dafür eine Deckungszusage von deiner&lt;br&gt;Versicherung bekommen wirst.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Du wirst es nicht glauben, aber wenn sich der Fall so zugetragen hat wie oben geschildert, braucht er nicht mal eine RS-Versicherung., Das übernimmt sogar der VKI oder die AK mit Freuden. Denn das ist nichts zu verlieren (für den Käufer und dessen Anwalt).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 27 Nov 2012 20:00:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6951487.html#6951487</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-27T20:00:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6951486.html#6951486</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&lt;blockquote/&gt;&lt;em/&gt;Gemäß § 439 BGB kann &lt;b&gt;der Käufer&lt;/b&gt; als Nacherfüllung &lt;b&gt;nach seiner Wahl&lt;/b&gt; die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache&lt;br&gt;verlangen.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;was auch passiert ist.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein, das ist, wenn es sich wie geschildert zugetragen hat, nicht passiert. Denn es steht dem KÄUFER zu, zu wählen, was er will, nicht dem Verkäufer, was er zu geben bereit ist. Klar definiert im KSchG, Abt. Gewährleistungsrechtsänderungs-Gesetz von 2001 (&lt;a href="http://weinzettl.info/seiten/recht/gewahrleistungsrecht.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;weinzettl.info/&lt;wbr/&gt;seiten/&lt;wbr/&gt;recht/&lt;wbr/&gt;gewahrleistungsrecht.pdf&lt;/a&gt; ).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 27 Nov 2012 19:57:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6951486.html#6951486</guid>
      <dc:creator>CWsoft</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-27T19:57:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6949845.html#6949845</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Da ich (Gott sei Dank) eine Rechtschutzversicherung habe, werde ich - wenn&lt;br&gt;nötig - das vor Gericht durchziehen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dafür eine Deckungszusage von deiner Versicherung bekommen wirst.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 25 Nov 2012 19:13:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6949845.html#6949845</guid>
      <dc:creator>schoefi</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-25T19:13:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6948980.html#6948980</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich erklärte dem Verkäufer (also Elektromarkt) die Situation und wollte eine&lt;br&gt;Nachlieferung (Ersatzlieferung) und explizit keine Reparatur.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;mWn erst bei groben Mängeln möglich. Das Problem ist ja folgendes: Angenommen der Fernseher kostet 1500€ und er muss jetzt wegen einem vielleicht kleinen Problem, das die Grundfunktionen des Fernsehers überhaupt nicht beeinträchtigt, ein neues Gerät hergeben. Das wäre ziemlich heftig oder? Ok vielleicht in diesen Dimensionen nicht soo arg, aber stell dir das selbe mal mit nem Auto vor, wo der Fensterheber nicht geht. Wenn man dann sagt "nein Ausbessern will ich nicht ich will Austausch" wäre das doch etwas heftig...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Gemäß § 439 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die&lt;br&gt;Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hast du das Gerät in Deutschland bestellt? Wäre für die Gewährleistungsrechte prinzipiell schon interessant.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie soll ich mich am besten verhalten?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Reparieren lassen und wenn das nicht funktioniert, Geld zurück holen. Dass man dem Händler drei Chancen geben muss halte ich für ein Gerücht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 23 Nov 2012 22:00:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6948980.html#6948980</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-23T22:00:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6936264.html#6936264</link>
      <description>bist du dir auch wirklich sicher dass es sich um objektive Mängel handelt und nicht einfach ein Mangel in der Erwartungshaltung vorliegt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hat dir der Verkäufer die Funktionen zugesichert, bzw. sind diese laut Datenblatt des Herstellers vorgesehn, nur dann hast du bei Chancen auf mehr als einen (teuren) Vergleich.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Nov 2012 08:36:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6936264.html#6936264</guid>
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      <dc:date>2012-11-06T08:36:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6935860.html#6935860</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und was soll dir der Händler liefern wenn die Fehler nicht beseitigs sind&lt;br&gt;und somit auf alle Geräte des von dir erworbenen TV-Modells zutreffen? Auch&lt;br&gt;wenn die Rechtslage vieleicht so ausgelegt werden kann wirst du sicher keinen&lt;br&gt;anderen TV bekommen oder du möchstest vor Gericht gehen... der Händler baut&lt;br&gt;darauf das du das nicht tun wirst und wird damit durchkommen. Krank aber es ist so. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Da ich (Gott sei Dank) eine Rechtschutzversicherung habe, werde ich - wenn nötig - das vor Gericht durchziehen. Klar ist es auch für den Händler ärgerlich, aber was bleibt mir als Kunden anderes übrig? &lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine vom Hersteller angebotene Garantie wie z.B. vor Ort Austausch des Gerätes bringt mir ja nichts, da das ausgetauschte Gerät dieselben Fehler aufweist und nicht als Reparaturversuch seitens des Händlers anerkannt wird.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Auch ein zu langes Hinwarten würde meine rechtliche Situation deutlich schmäleren, da ich in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr im Gewährleistungsfall habe.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Warum soll ich mich als Kunde auf die lange Tour (Nacherfüllung) einlassen, wenn mir das Recht auf Nachlieferung zusteht?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Anhand der davor bekannten zahlreichen mangelhaften Firmwareupdates ist höchstwahrscheinlich zu erwarten, dass der Hersteller (zumindest in naher Zukunft) das nicht auf die Reihe kriegt. Auch steht dann schon die nächste TV-Generation ins Haus, wo rauf der Hersteller vermutlich schon jetzt einen Großteil seiner Kräfte konzentrieren wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Beim nächsten mal gleich vorher alles im Internet recherchieren. Hab ich auch gemacht, dauert und ist extrem nervig (da es KEINEN TV ohne Mängel gibt) aber es zahlt sich aus. Ich hab jetzt einen wo ich alles schon vorher wusste und hatte somit keine Überraschungen.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja hätte ich das nur mal auch so gemacht! &lt;img src="schief.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-/"/&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe vom selben Hersteller noch einen älteren Fernseher mit dem ich sehr zufrieden war, daher dachte ich könne bedenkenlos zugreifen, zumal der Fernseher nicht gerade der billigste war.&lt;br&gt;&lt;br&gt;P.S.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Darf ich Fragen für welche Marke Du dich entschieden hattest?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 05 Nov 2012 17:26:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6935860.html#6935860</guid>
      <dc:creator>TommyderZweite</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-05T17:26:36Z</dc:date>
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      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934825.html#6934825</link>
      <description>Die Frage sollte eigentlich heissen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hersteller verweigern die Produktion von mangelfreien Geräten - wie verhalten?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Früher einmal (im Röhrenzeitalter) war es eigentlich der Normalfall, dass Geräte die angepriesenen Eigenschaften einwandfrei erfüllten. Wenn sie das nicht taten, war meist auch eine Rückgabe/Austausch unproblematisch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Heutzutage gibt es in einigen Produktgruppen (ganz besonders im TV-Bereich) gar keine fehlerfreien Geräte mehr. Man entwickelt zwar sehr gerne neue Features um damit bei diversen Messen und in "Gadget-Magazinen" zu prahlen, man möchte aber auch nicht so viel Zeit dafür investieren um die Features auch wirklich für den Kunden brauchbar zu machen. Das hindert die Hersteller natürlich nicht daran, diese Features trotzdem vollmundig zu bewerben. Der Kunde soll sich gefälligst selbst in diversen Foren schlau machen, welche Mängel die entsprechende Geräteserie tatsächlich hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Besonders ärgerlich finde ich auch, dass viele diese Fehler zwar für den Kunden sehr lästig sind, die Beseitigung derselben softwaretechnisch aber gefühlterweise eher eine Peanuts-Angelegenheit wäre. z.B. bei Samsung die Falschbenennung von Aufnahmen oder das Problem mit Sommerzeit/Winterzeit kann nicht wirklich schwierig zu beseitigen sein. Trotzdem ist es fast unmöglich, Fehler über die Supportstellen so weiterzugenben, dass diese auch wirklich behoben werden. Hier hat man immer das Gefühl, gegen eine unsichtbare Wand zu laufen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hoffe ja noch immer auf den Eintritt von Appple am TV-Markt. Nicht dass ich ein grosser Apple-Fan wäre, aber das könnte tatsächlich ein bisschen frischen Wind in den ganzen Sauhaufen bringen.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Nov 2012 08:31:29 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934825.html#6934825</guid>
      <dc:creator>Thing</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-04T08:31:29Z</dc:date>
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      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934773.html#6934773</link>
      <description>Und was soll dir der Händler liefern wenn die Fehler nicht beseitigs sind und somit auf alle Geräte des von dir erworbenen TV-Modells zutreffen? Auch wenn die Rechtslage vieleicht so ausgelegt werden kann wirst du sicher keinen anderen TV bekommen oder du möchstest vor Gericht gehen... der Händler baut darauf das du das nicht tun wirst und wird damit durchkommen. Krank aber es ist so. Beim nächsten mal gleich vorher alles im Internet recherchieren. Hab ich auch gemacht, dauert und ist extrem nervig (da es KEINEN TV ohne Mängel gibt) aber es zahlt sich aus. Ich hab jetzt einen wo ich alles schon vorher wusste und hatte somit keine Überraschungen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Nov 2012 00:21:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934773.html#6934773</guid>
      <dc:creator>john-cord</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-04T00:21:42Z</dc:date>
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      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934743.html#6934743</link>
      <description>Schon alleine das Thema USB-Recording funktioniert derzeit imho bei keinem einzigen Hersteller wirklich problemlos (egal ob Samsung, Philips, Sony, ....). Überlege Dir am besten einmal, gegen welches Gerät Du es gerne tauschen würdest und dann schau Dir einmal im Hifi-Forum an, welche Macken dieses Gerät hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ohne Kompromisse gehts heutzutage leider nicht mehr. Gut finde ich das aber auch nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Nov 2012 22:35:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934743.html#6934743</guid>
      <dc:creator>Thing</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-03T22:35:26Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934706.html#6934706</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; gab ich den Fernseher also ab, habe aber ausdrücklich auf dem Reparaturschein vermerkt das mir eine Nachlieferung verweigert wurde. Und mir die Haltung des&lt;br&gt;Verkäufers schriftlich geben lassen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ohne gleichzeitige Angabe deines Familienstandes, Kinderkrankheiten und Lieblingsessen auf dem Reparaturschein sind diese Vermerke leider eher belanglos.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie soll ich mich am besten verhalten?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img src="http://forum.geizhals.at/files/4640/ichfanggarnichterstan.gif"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Nov 2012 21:01:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934706.html#6934706</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-03T21:01:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934582.html#6934582</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Gemäß § 439 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die&lt;br&gt;Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;was auch passiert ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; habe aber ausdrücklich auf dem Reparaturschein vermerkt das mir eine&lt;br&gt;Nachlieferung verweigert wurde.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;was soll dir das bringen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;warum lässt man vermerken das sich der händler KORREKT verhalten hat?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie soll ich mich am besten verhalten?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;einfach den händler in ruhe lassen, bis jetzt hat er sich ja laut deiner schilderung eh korrekt verhalten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Nov 2012 18:42:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934582.html#6934582</guid>
      <dc:creator>Auswanderer?</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-03T18:42:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Händler verweigert Lieferung einer mangelfreien Sache - wie verhalten?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t808746,6934491.html#6934491</link>
      <description>Habe einen Fernseher vor ca. 2 Monaten bei einem größeren Elektromarkt erworben. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus das der Fernseher mit zahlreichen Mängeln behaftet ist. Zwar stellte der Hersteller mehrere Firmware-Updates zur Verfügung, die aber großteils wirkungslos blieben. Grundlegende Funktionen wie USB-Recording, CI-Modulerkennung, Wlan, Bilddarstellung etc. sind weiterhin fehlerhaft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich erklärte dem Verkäufer (also Elektromarkt) die Situation und wollte eine Nachlieferung (Ersatzlieferung) und explizit keine Reparatur. Alternativ Geld zurück. Die Nachlieferung wurde mir seitens des Verkäufers verweigert. Er sagte das Gerät müsse erst zum Hersteller eingeschickt und geprüft werden, da dieser 3 mal das Recht auf Nachbesserung hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gemäß § 439 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zähne knirschend gab ich den Fernseher also ab, habe aber ausdrücklich auf dem Reparaturschein vermerkt das mir eine Nachlieferung verweigert wurde. Und mir die Haltung des Verkäufers schriftlich geben lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie soll ich mich am besten verhalten?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Nov 2012 15:48:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t808746,6934491.html#6934491</guid>
      <dc:creator>TommyderZweite</dc:creator>
      <dc:date>2012-11-03T15:48:50Z</dc:date>
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