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    <title>Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=812032</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6982060.html#6982060</link>
      <description>Sofort widersprechen und sagen, dass du die Forderung nicht anerkennst. Dann musst du allfällige Mahngebühren/Inkassokosten nämlich in keinem Fall zahlen. Und zwar selbst dann nicht, wenn du in einem späteren Gerichtsverfahren unterliegst.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 12 Jan 2013 15:17:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6982060.html#6982060</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-12T15:17:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6981631.html#6981631</link>
      <description>Heute flatterte eine Zahlungserinnerung ins Haus. Sie hätten scheinbar doch gerne den Gesamtbetrag.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 11 Jan 2013 16:45:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6981631.html#6981631</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2013-01-11T16:45:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6967725.html#6967725</link>
      <description>super, gratuliere!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gut ausgegangen!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 20 Dec 2012 02:49:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6967725.html#6967725</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-20T02:49:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6967530.html#6967530</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Nehme nicht an das jetzt noch was kommt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein, jetzt bist du aus dem Schneider.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 19 Dec 2012 18:00:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6967530.html#6967530</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-19T18:00:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6967529.html#6967529</link>
      <description>Nein, weil laesio nicht greift, wenn man den wahren Wert kennt und bewusst ein Verlustgeschäft macht. &lt;br&gt;Außerdem ist die UVP (was bei solchen Rechnungen meist die Berechnungsgrundlage ist) selten der Marktwert. Der ist oft darunter, weshalb man auch bei scheinbaren "-55%" noch nicht unter der Hälfte des Marktwerts ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 19 Dec 2012 17:58:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6967529.html#6967529</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-19T17:58:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6966038.html#6966038</link>
      <description>So, war kürzlich dort, kurz vor Geschäftsschluss.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei der Warenausgabe wollten sie zuerst den ursprünglichen Betrag haben ("weils im Computer so steht"). Ich erklärte dem Herren dann, das ein Fehler passiert sein müsse und zeigte ihm den Rechnungsbetrag am Kaufvertrag. Er telefonierte dann, meinte dann "das gehe nicht", dann sagte ich, er solle mir meine Anzahlung zurückgeben. Er telefonierte dann nochmals und plötzlich gings. Also bezahlt und Ware mitgenommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nehme nicht an das jetzt noch was kommt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 18 Dec 2012 09:32:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6966038.html#6966038</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-18T09:32:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6965025.html#6965025</link>
      <description>aber wäre nicht jeder "Abverkauf -55%" automatisch laesio en.?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 17 Dec 2012 07:44:35 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6965025.html#6965025</guid>
      <dc:creator>Edd</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-17T07:44:35Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6964278.html#6964278</link>
      <description>Hab mir das jetzt mal so bei Manz ein wenig angesehen und ich glaub das Buch werde ich mir wirklich zulegen, sieht nämlich in der Tat didaktisch sehr gut aufbereitet aus. Danke für den Tipp &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;Ich lerne sowieso gerne mit mehreren Büchern (wobei man halt ab und zu aufpassen muss, weil sich ja die hL nicht immer einig ist &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt; )&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 15 Dec 2012 19:43:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6964278.html#6964278</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-15T19:43:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962589.html#6962589</link>
      <description>Die Vergleichsgröße ist das, was alle Möbelhäuser im Durchschnitt für ein Stück verlangen und nicht das was ein Möbelhaus dafür verlangt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 13 Dec 2012 06:29:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962589.html#6962589</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-13T06:29:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962582.html#6962582</link>
      <description>ist noch am Juridicum und macht immer noch seine Einführungsübung am Donnerstag. Außerdem ist er jetzt sogar schon seit einem Semester offizieller Prüfer für Bürgerliches Recht :-o Und wenn du auf fvjus.at/forum schaust siehst du, dass er sich versucht einen Namen zu machen als ein Prüfer der 1. streng ist und 2. wirklich das komplette Zivilrecht prüft ohne besondere Präferenzen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 13 Dec 2012 05:27:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962582.html#6962582</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-13T05:27:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962581.html#6962581</link>
      <description>Also ich find die Lernen/Üben/Wissen Reihe super, allen voran der P/S/K. Aber auch Arbeits- und Sozialrecht hab ich mit dem Buch von Dr. Drs aus dieser Reihe gelernt und Unternehmensrecht nur mit Ratka/Rauter/Völkl. Bürgerliches war ein Sehr Gut, Unternehmensrecht ein Gut, Arbeitsrecht ein Genügend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wobei ich bei Bürgerlichem auch den K/W gelesen hab und natürlich das IPR Skriptum, wäre aber auch mit dem P/S/K ausgekommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 13 Dec 2012 05:25:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962581.html#6962581</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-13T05:25:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962503.html#6962503</link>
      <description>Muss ich mir mal ansehen. Eine Freundin von mir studiert in Graz Jus und ist gar nicht begeistert von der Buchreihe, was ich weiß. Ich muss sagen, ich find die Riedler/Apathy und Co. Bücher didaktisch sehr gut gemacht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 21:57:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962503.html#6962503</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T21:57:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962493.html#6962493</link>
      <description>Theoretisch:&lt;br&gt;Falls du die Ware schon hast, könnte das Möbelhaus probieren den Vertrag per Irrtumsanfechtung (871 ABGB) aufzulösen. Alternativvoraussetzung ist ebenfalls gegeben in deinem Fall, nämlich, dass es dir hätte auffallen müssen. Falls erfolgreich,&amp;nbsp;&amp;nbsp;würdest damit auch Eigentum an den Zuschnittwaren verlieren, welche dann unter Verwendung der Eigentumsklage zurückgefordert werden könnten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Falls du die Ware noch nicht hast und sich das Unternehmen weigert, könntest du aus dem Vertrag heraus auf Erfüllung klagen. Könntest dann einwenden, dass der halbe Preis ein Kalkulationsfehler ist, welcher ein Motivirrtum ist und somit nicht zur Irrtumsanfechtung führt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Praktisch:&lt;br&gt;Hoffe einfach, dass du die Ware bekommst. Falls nicht, versuche einen Kompromiss mit dem Unternehmen zu erreichen. Ein Rechtsstreit würde wahrscheinlich die Kosten der Zuschnittware um ein Vielfaches überschreiten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 21:37:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962493.html#6962493</guid>
      <dc:creator>Jackyboy</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T21:37:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962473.html#6962473</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Da die Anfechtung wegen laesio daher kaum&lt;br&gt;ausgeschlossen sein wird, kann sich das Möbelhaus auch darauf berufen.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie denn? Das Möbelhaus erhält ja genau 50% des Wertes, also greift die laesio enormis nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 20:58:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962473.html#6962473</guid>
      <dc:creator>ibi</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T20:58:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962419.html#6962419</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn sky nicht bereit ist, den "neuen" Preis zu zahlen, hat das Möbelhaus zwei&lt;br&gt;Möglichkeiten. Entweder sie geben ihm die massgefertigte Ware zum vereinbarten&lt;br&gt;(fehlerhaften) Preis, oder sie bleiben darauf sitzen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Sie könnten sie aber auch ein jemand anderen verkaufen, der gewillt ist, den höheren Preis zu zahlen!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 19:28:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962419.html#6962419</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T19:28:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962375.html#6962375</link>
      <description>Ist der Spitzer jetzt eigentlich komplett auf die WU gewechselt oder ist der eh noch am Juridicum?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 18:25:13 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962375.html#6962375</guid>
      <dc:creator>wissender</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T18:25:13Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962373.html#6962373</link>
      <description>Du hast gewonnen. Ich gebe mich geschlagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;N.D.v.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 18:19:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962373.html#6962373</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T18:19:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962307.html#6962307</link>
      <description>Das mit den AGB war auch mehr ironisch gemeint. &lt;br&gt;Ad "praxisfern": du hast mit den falschen Behauptungen zur laesio angefangen. Ich habs nur der guten Ordnung halber richtig gestellt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 16:48:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962307.html#6962307</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T16:48:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962216.html#6962216</link>
      <description>selbstverständlich!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 15:00:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962216.html#6962216</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T15:00:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962213.html#6962213</link>
      <description>Würd mir für Bürgerliches den Perner/Spitzer/Kodek zulegen. Ist eindeutig didaktisch das beste Buch für BR und ist auch ganz aktuell in der dritten Auflage.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 14:57:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962213.html#6962213</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T14:57:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962143.html#6962143</link>
      <description>Das würde ich jetzt auch mal gerne wissen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 14:05:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962143.html#6962143</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T14:05:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962142.html#6962142</link>
      <description>Ok. Danke für die Info.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 14:04:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962142.html#6962142</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T14:04:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962110.html#6962110</link>
      <description>Eben, die Vorlesungen sind ja auch für die Würscht, weil sie ja wirklich im wahrsten Sinne des Wortes "Vorlesungen" sind und lesen kann ich selbst. Übungen (die ja für gewisse FPs auch Pflicht sind) usw. mache ich natürlich auch, nur habe ich diese dann als Onlinestreams zur Verfügung (2 Wochen lang nach Abhaltung der jewiligen Übungsvorlesung). Das Praktische dran ist halt: Wenn ich was nicht verstanden habe, dann spule ich zurück und hörs mir nochmal an. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Bei den Büchern hast halt alles vom Manz oder gibt's da auch Springerreihe und andere?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Gibt auch andere. Zivilrecht ist schon von Manz (und die Zivilrechtreihe dort ist WIRKLICH sehr empfehlenswert, weil sie echt didaktisch gut aufgebaut ist), bei Unternehmsrecht haben wir aber z.b. Lexis Nexis&amp;nbsp;&amp;nbsp;Unterlagen. Ist also nicht alles nur auf Manz. Geht halt immer danach, was der Prof. am Liebsten hat oder eben überhaupt seine Bücher. Ich hab aber z.b. auch fürs vertiefende Lernen im BR ein paar von den Springer Büchern und auch den Koziol/Welser (hab ich mir aber selbst gekauft, waren nicht im Medienkoffer enthalten).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:31:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962110.html#6962110</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T13:31:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962108.html#6962108</link>
      <description>Bitte berichte dann vom Ergebnis!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:28:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962108.html#6962108</guid>
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      <dc:date>2012-12-12T13:28:58Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(8): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962103.html#6962103</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Andererseits wird der TE kaum selbst AGB vorgelegt haben. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ein Konsument mit AGB? Aha. Bitte verlier dich nicht in irgendwelche nebennischen, die zugrundeliegende Frage des TE ist recht praxisnah und in der Realität nicht sooo schwierig zu lösen. (wobei ich jetzt zwischen "beantworten" und "lösen" unterscheide)&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:23:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962103.html#6962103</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T13:23:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962095.html#6962095</link>
      <description>ja das is sicher nett. wobei ich, seit dem zweiten Semester in keiner Vorlesung mehr war... Nur noch Pflichtübungen und die sind halt leider Pflicht, aber teilweise schon praktisch für's Verständnis.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei den Büchern hast halt alles vom Manz oder gibt's da auch Springerreihe und andere?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:18:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962095.html#6962095</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T13:18:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962078.html#6962078</link>
      <description>Die Berufung auf laesio kann für einen Unternehmer ausgeschlossen werden, muss sie aber nicht. Ich glaube kaum, dass das Möbelhaus in ihren eigenen AGB eine Anfechtungsmöglichkeit zu ihren Lasten ausschließt. Andererseits wird der TE kaum selbst AGB vorgelegt haben. Da die Anfechtung wegen laesio daher kaum ausgeschlossen sein wird, kann sich das Möbelhaus auch darauf berufen. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:07:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962078.html#6962078</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T13:07:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962072.html#6962072</link>
      <description>Wenn er sagt, er will 2 Stück kaufen. Und er bekommt einen Kaufvertrag über 2 Stück zu einem bestimmten Preis vorgelegt. Woher soll er wissen, dass hier ein Fehler vorliegt? &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 12:58:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962072.html#6962072</guid>
      <dc:creator>Robert Craven</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T12:58:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962071.html#6962071</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Null.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn sky nicht bereit ist, den "neuen" Preis zu zahlen, hat das Möbelhaus zwei Möglichkeiten. Entweder sie geben ihm die massgefertigte Ware zum vereinbarten (fehlerhaften) Preis, oder sie bleiben darauf sitzen. Ich würd stark davon ausgehen, dass die lieber weniger Geld für die Ware bekommen als gar keines.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn du die Ware schon hast, wirst du geklagt werden, wenn du nicht zahlen&lt;br&gt;solltest. Hier würdest du ebenfalls verlieren.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ist aber nicht dein Ernst. Damit habe ich als Kunde überhaupt keine Rechtssicherheit beim Kauf einer Ware. Rabatte von zig Prozent auf den Listenpreis sind gerade bei Möbelhäusern nicht so unüblich. Wie soll ich mich also absichern, dass der vereinbarte Preis nicht fehlerhaft ist.&lt;br&gt;Mal davon abgesehen. Wie soll das gehen? Zur Zahlung eines anderen Preises als vereinbart kann man mich wohl nicht zwingen. Also könnte man nur das Geschäft rückabwickeln. Das heisst, ich bekomm mein Geld und das Möbelhaus muss ein benutztes Möbel zurück nehmen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 12:56:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962071.html#6962071</guid>
      <dc:creator>Robert Craven</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T12:56:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962063.html#6962063</link>
      <description>Aber dafür mit ordentlichen Lernunterlagen und ohne überfüllte Hörsäle &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt; Außer meine Katzen belagern mich wieder mal beim DVD schauen (wobei ich sowieso primär mit den Büchern lerne und die DVDs kaum nutze). &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 12:52:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962063.html#6962063</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T12:52:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962061.html#6962061</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn er 2 Stück kauft und nur ein Stück verrechnet wurde&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das geht aus der ursprünglichen Schilderung des TE nicht genau hervor. Wenn wie von dir vermutet wirklich dort steht: "1 Stück 100 Euro" und es werden 2 Stück gekauft, dann ist es zweifelsfrei klar 8auch für einen Volksschüler), dass 2 Stück 200 Euro kosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nachdem der TE aber sehr aufgeregt ist, bin ich von der anderen Variante ausgegangen: Er hat einen Kaufvertrag über "2 Stück Sonderanfertigung" und irgendwo steht drauf "Preis: 100 Euro". In dem Fall kann man sehr wohl davon ausgehen, dass der gewerbliche Verkäufer seinen part erfüllen muss. Die Verkürzung über die Hälfte kommt hier nicht zum Tragen, wäre nur aus Sicht des Konsumenten reklamierbar, wenn ER im Nachteil wäre.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 12:52:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962061.html#6962061</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T12:52:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6962038.html#6962038</link>
      <description>.&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;				nein, wenn knapp vorher der preis verdoppelt wurde&amp;nbsp;&amp;nbsp;und bei all den&lt;br&gt;aktionen -50% etc. muss einem konsumenten auch nichts auffallen. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Die wesentliche Frage ist, ob es ihm hätte auffallen müssen, dass zu wenig verrechnet wurde. Darüber kann man streiten und es hängt davon ab, wie die sonstigen Umstände waren&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 12:24:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6962038.html#6962038</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T12:24:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961985.html#6961985</link>
      <description>Tz! Ihr mit euren komischen Medienkoffern^^&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:49:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961985.html#6961985</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T11:49:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961984.html#6961984</link>
      <description>nein, wenn knapp vorher der preis verdoppelt wurde &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; und bei all den aktionen -50% etc. muss einem konsumenten auch nichts auffallen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;das wäre super: man kauft etwas bei einer -50% Aktion, das Möbelhaus ficht nach 2.5 Jahren wegen Irrtums erfolgreich an und der Konsument muss dann für die Abnützung der Möbel 60% des des Kaufpreises zahlen (also noch draufzahlen und man nimmt ihm die Möbel weg). So stellt sich das vielleicht ein Unternehmer vor, aber das wird so nicht gehen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:48:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961984.html#6961984</guid>
      <dc:creator>Edd</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T11:48:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961962.html#6961962</link>
      <description>Weil diese offenbar noch vor dem Erlass des neuen UGB 2007 erschienen sind oder seit dem nicht mehr geändert wurden. Denn mit dem UGB wurde der Begriff "Vollkaufmann" durch "Unternehmer" abgelöst.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:34:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961962.html#6961962</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T11:34:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961944.html#6961944</link>
      <description>Wenn er 2 Stück kauft und nur ein Stück verrechnet wurde, dann ist es mehr als klar, dass da ein Fehler passiert ist. Das müsste sogar einem Volksschüler auffallen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:22:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961944.html#6961944</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T11:22:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961936.html#6961936</link>
      <description>Diese Schulbücher sind veraltet seit dem es das UGB gibt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:13:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961936.html#6961936</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T11:13:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961776.html#6961776</link>
      <description>Aha. &lt;br&gt;Ein geschlossener und teilweise bereits bezahlter Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Vollkaufmann (oder um es für dich verständlich zu halten "Unternehmer"), ist einfach so ungültig, obwohl es, der Schilderung des TE nach, nicht klar ersichtlich ist, dass ein Fehler vorliegt. Na dann...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und blöd stellen kann sich eine der beiden Parteien immer. Die könnten auch den kompletten Geldbetrag nehmen und ihm keine Ware geben. Was dann? Betrug? Klag doch!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:23:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961776.html#6961776</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:23:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961767.html#6961767</link>
      <description>Nope. Linz. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:15:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961767.html#6961767</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:15:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961765.html#6961765</link>
      <description>&lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt;&lt;br&gt;Drum wird ja auch der Begriff "Vollkaufmann" in österreichischen Schulbüchern verwendet. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:13:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961765.html#6961765</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:13:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961758.html#6961758</link>
      <description>Dann liegt noch immer ein Irrtum vor, den das Möbelhaus geltend machen kann. Er kann dann entweder (drauf)zahlen oder vom Vertrag zurücktreten und das bezahlte Geld zurückfordern.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:01:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961758.html#6961758</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:01:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961787.html#6961787</link>
      <description>Dann liegt noch immer ein Irrtum vor, den das Möbelhaus geltend machen kann. Er kann dann entweder (drauf)zahlen oder vom Vertrag zurücktreten und das bezahlte Geld zurückfordern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Edit: Der Irrtum verjährt erst nach 3 Jahren. Dabei macht es keinen Unterschied, ob schon bezahlt und die Ware übergeben wurde. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:01:49 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961787.html#6961787</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:01:49Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961755.html#6961755</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Den kaufantrag kannst du dir probehalber im Autohandel abholen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Man kann viel auf einen Zettel schreiben. Deswegen wird es nicht zu einem Fachbegriff. Im österreichischen Recht heißt es "Anbot" bzw "Angebot" oder (seltener) "Kaufanbot".&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 07:00:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961755.html#6961755</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T07:00:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961745.html#6961745</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ull.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die werden dir die Ware einfach nicht geben, wenn du nicht zahlst. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn laut TE ein gültiger Kaufvertrag vorliegt und der TE seinen Teil, nämlich die Bezahlung des vereinbarten Preises, erfüllt?&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 06:42:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961745.html#6961745</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T06:42:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961773.html#6961773</link>
      <description>Du mögest bitte entschuldigen, dass ich nicht die letztgültigen Begriffe verwende. Nenn den "Vollkaufmann" halt "Unternehmer", wenn dir dann das Verständnis des von mir Geschriebenen leichter fällt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Den Kaufantrag kannst du dir probehalber im Autohandel abholen (&lt;a href="http://www.benda.co.at/includes/pdf/Kaufantrag_fuer_Neufahrzeuge.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.benda.co.at/&lt;wbr/&gt;includes/&lt;wbr/&gt;pdf/&lt;wbr/&gt;Kaufantrag_fuer_Neufahrzeuge.pdf&lt;/a&gt; ), dazu brauchst du dich nicht mal nach Deutschland bemühen. Aber Achtung, wenn die Gegenseite unterschreibt, dann hilft dir die Wortklauberei nichts, dass das Papier in Österreich ungültig sei &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 06:40:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961773.html#6961773</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T06:40:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961744.html#6961744</link>
      <description>Du mögest bitte entschuldigen, dass ich nicht die letztgültigen Begriffe verwende. Nenn den "Vollkaufmann" halt "Unternehmer", wenn dir dann das verständnis des von mir geschriebenen leichter fällt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Den kaufantrag kannst du dir probehalber im Autohandel abholen (&lt;a href="http://www.benda.co.at/includes/pdf/Kaufantrag_fuer_Neufahrzeuge.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.benda.co.at/&lt;wbr/&gt;includes/&lt;wbr/&gt;pdf/&lt;wbr/&gt;Kaufantrag_fuer_Neufahrzeuge.pdf&lt;/a&gt; ), dazu brauchst du dich nicht mal nach Deutschland bemühen. Aber Achtung, wenn die Gegenseite unterschreibt, dann hilft dir die Wortklauberei nichts, dass das Papier in Österreich ungültig sei &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 06:40:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961744.html#6961744</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T06:40:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961740.html#6961740</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das Möbelhaus könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen&lt;br&gt;hätte müssen (zu billig)?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Richtig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie sehen meine Chancen aus dass ich die Ware zum (fehlerhaften) Preis am&lt;br&gt;Kaufvertrag bekomme? &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Null.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die werden dir die Ware einfach nicht geben, wenn du nicht zahlst. Du müsstest dann klagen, was sich aber erstens wegen der Kosten nicht auszahlt und zweitens würdest du aus oben genanntem Grund verlieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du die Ware schon hast, wirst du geklagt werden, wenn du nicht zahlen solltest. Hier würdest du ebenfalls verlieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 06:35:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961740.html#6961740</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T06:35:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961739.html#6961739</link>
      <description>Du kommst wohl aus D?&lt;br&gt;Bei uns gibts nämlich weder "Kaufanträge" noch "Vollkaufmänner".&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 06:28:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961739.html#6961739</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T06:28:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961711.html#6961711</link>
      <description>ok du studierst wohl nicht in Wien?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 01:10:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961711.html#6961711</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-12T01:10:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961668.html#6961668</link>
      <description>Das ist sicher nicht die "feine englische" Art. Aber zu glauben das sich das Ganze nur auf Möbelhäuser beschränkt ist auch nicht schlau.&lt;br&gt;Wir leben halt mal in einer Welt wo jeder selber schauen muss wo er bleibt. Und geschenkt gibt es nirgends etwas.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 21:44:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961668.html#6961668</guid>
      <dc:creator>dEUS@offline</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T21:44:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961671.html#6961671</link>
      <description>2 Stück 2,4m lang ... pro Stück oder beide!? Ich schätz mal beide Teile, weil du ja auch irgendwo von Preiserhöhung geschrieben hast ... aber manchmal sind eben zwei Teile teurer als eines, auch wenn es länger ist ... &lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber mal abgesehen davon, es ist wichtig, was auf dem Auftrag (Kaufvertrag) steht, du hast ja Folgendes geschrieben: &lt;br&gt;&lt;br&gt;"Am Kaufvertrag steht:&lt;br&gt;Stückzahl: 2&lt;br&gt;Produktbezeichnung; Betrag: xxx Euro&lt;br&gt;Rechnungsbetrag: xxx Euro (selber Betrag)"&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn man sich jetzt verrechnet hat, dann ist das nicht dein Problem, man kann dich nicht zwingen, den teuren Preis zu zahlen. Der Irrtum wurde nicht durch dich begründet. &lt;br&gt;Es könnte sein, dass man dir die Ware nicht zu dem niedrigeren Preis aushändigen will. Nicht außer acht zu lassen, ist allerdings, dass du die Ware bereits angezahlt hast. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich sage mal, eigentlich sollte der Händler dir die bestellte, angezahlte Ware zu dem vereinbarten Preis aushändigen, wenn nicht dann hat man dir auf jeden Fall die Anzahlung zurück zu zahlen! Weiter bleibt der Händler möglicherweise auf dem Zuschnitt sitzen ... unbedingt mit einem Verantwortlichen reden, deine Karten sind meines Erachtens gut ... aber man weiß ja nie, was die sich denken ...&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Viel Glück!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Cheers Ray&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 21:44:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961671.html#6961671</guid>
      <dc:creator>ray81</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T21:44:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961506.html#6961506</link>
      <description>Naja, jetzt mach ich erst mal die UE bei Prof. Riedler und, sofern ich diese schaffe und den Schein in der Tasche habe, will ich auch bei ihm zur FP antreten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 17:08:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961506.html#6961506</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T17:08:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961388.html#6961388</link>
      <description>ok, dass hat anfänglich genau umgekehrt geklungen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 14:11:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961388.html#6961388</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T14:11:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961370.html#6961370</link>
      <description>Wie gesagt: Meiner Meinung nach ist das sicherliich nicht dein Bier. Wenn denen da ein Fehler unterlaufen ist, dann können sie auf DEINE Kulanz hoffen, oder ansonsten zum genannten Rechnungsbetrag liefern.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:50:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961370.html#6961370</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:50:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961368.html#6961368</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wie es in diesem konrekten Fall wirklich ausschaut ist schwer zu beurteilen,&lt;br&gt;weil die infos doch nicht ganz eindeutig sind.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Beispiel mit Werten:&lt;br&gt;&lt;a href="https://forum.geizhals.at/t812032,6961361.html#6961361" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t812032,6961361.html#6961361&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:48:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961368.html#6961368</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:48:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961367.html#6961367</link>
      <description>Jaja die miesen Preistricks der Möbelhäuser. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Beim roten Stuhl:&lt;br&gt;Waschtisch selbst besichtigt, über Monate angeschrieben: € 749,-- &lt;br&gt;Dann eines Tages: selbiger Waschtisch "statt bisher € 1049,-- jetzt nur € 799,--&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und das ist nur ein Beispiel. Es werden dort Vorhänge, die "normal" 3€/lfm kosten "in Aktion" dann um 20€/lfm und mehr verkauft. Den Leuten fällt es nicht auf und der Verkäufer reibt sich die Hände.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:48:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961367.html#6961367</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:48:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961361.html#6961361</link>
      <description>ok, ich habe letztes jahr von einer zuschnittware ca. 3,3m um 105 euro gekauft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;jetzt habe ich selbiges modell nachgekauft, allerdings 2 Stück und ca. 2,4m lang.&lt;br&gt;preislich sollte es 128 Euro (Feld Rechnungsbetrag) kosten. Da ist anscheinend der Fehler passiert, denn in wirklichkeit sollte es zusammen 256 euro kosten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:44:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961361.html#6961361</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:44:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961353.html#6961353</link>
      <description>danke, ich schau diese woche mal hin.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:31:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961353.html#6961353</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:31:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961352.html#6961352</link>
      <description>ein "normales" geschäft ist für mich eines welches seriös verkauft und wirbt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn im Flugblatt steht "-20% auf Schränke der Marke xy von $startdatum bis $enddatum", mir der verkäufer sagt 'aktion ausnahmsweise bis $enddatum + 2' ("denn er will mich ja nicht drängen"), und ich hinterher draufkomme, dass es IMMER die -20% vom Listenpreis gibt, dann komm ich mir ziemlich verarscht vor.&lt;br&gt;Von der Werbung mit -47% (wo dann "auf den listenpreis" irgendwo als fußnote steht) brauchen wir gar nicht reden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:29:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961352.html#6961352</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:29:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961351.html#6961351</link>
      <description>Genauso sehe ich das auch.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:29:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961351.html#6961351</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T13:29:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961306.html#6961306</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Am Kaufvertrag steht:&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenn es ein Kaufvertrag ist und nicht bloß ein Kaufantrag, dann ist der für den Verkäufer als Vollkaufmann bindend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 12:44:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961306.html#6961306</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T12:44:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961287.html#6961287</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Wäre es "normales" Geschäft dem sowas weh tun würde, hätte ich Verständnis.&lt;br&gt;Nur bei Möbelhäusern die von vorn herein alles überteuert verkaufen sicherlich&lt;br&gt;nicht.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Welches Geschäft ist ein normales Geschäft? Wahrscheinlich eines das zum Vorteil der Kunden arbeitet? Nur welches soll das sein? Bzw. wie lange halten sich die in der Branche 1 Jahr und dann Konkurs?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 12:10:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961287.html#6961287</guid>
      <dc:creator>dEUS@offline</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T12:10:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961177.html#6961177</link>
      <description>Der "übliche Preis" war aber, soweit ich das hier erkennen konnte, bei der vorangegangenen Bestellung auf dem aktuellen Niveau.&lt;br&gt;&lt;br&gt;siehe: &lt;a href="https://forum.geizhals.at/t812032,6961047.html#6961047" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t812032,6961047.html#6961047&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 09:58:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961177.html#6961177</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T09:58:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961176.html#6961176</link>
      <description>Der "übliche Preis" war aber, soweit ich das hier erkennen konnte, bei der vorangegangenen Bestellung auf dem aktuellen Niveau.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 09:58:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961176.html#6961176</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T09:58:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961078.html#6961078</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Dann erkläre mir mal wie der Kunde das wissen soll!? Experte für alles?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist keine Schwarz-Weiß Frage sondern eine Einschätzungssache....ab einer gewissen Grenze ist dem Kunden zuzumuten dass er bemerkt, dass ein Fehler vorliegt, dass kommt natürlich auch auf die Rahmenbedingungen an....in dem Fall hätte das Möbel haus IMHO keine allzu schlechten Karten, da der Kunde ja aufgrund einer vorangegangen Bestellung einen Anhaltspunkt für den üblichen Preis hatte...&lt;br&gt;wobei "Irrtum" immer schwer zu argumentieren ist....&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 08:40:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961078.html#6961078</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T08:40:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961075.html#6961075</link>
      <description>Ich glaube ebenfalls, dass du die Ware zum alten Preis bekommen solltest.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Kaufvertrag mit Anzahlung ist von "größerem Wert" als eins ohne und beides wäre wirksam.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und da der Verkäufer eine Vollmacht zum Verkauf/Vertragsabschluss hat, hat damit die Firma da den Fehler gemacht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und vor allem, da der Preis letztes Jahr in etwa der halbe Preis der Sache von heuer ist, hilft dir auch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vor Gericht hast du sehr gute Chancen (auf Vertragserfüllung klagen usw.), da keine offensichtlichen Fehler (Preis seit letztes Jahr verdoppelt- das kann keiner ahnen) passiert sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich würd hingehn und sagen, dass du es abholen willst- so wie am Vertrag beschrieben. Und falls da der Dissens beim Preis aufkommt, zeigst du ihnen den Vertrag und bestehst auf Vertragerfüllung. Vor allem, da das Produkt zugeschnitten wurde, will die Firma dieses nicht behalten. Weil es quasi wertlos ist. Bzw. die es sowieso auf die hälfte Preisen müssten, um es loszuwerden. (wenn die Firma komplett vom Vertrag zurücktritt müssen sie dir den geleisteten Betrag erstatten- eh klar).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also deine Chancen stehen absolut nicht schlecht auf den billigeren Preis. Aber lass dich nicht abwimmeln!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 08:37:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961075.html#6961075</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T08:37:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961047.html#6961047</link>
      <description>Nochmal an einem Beispiel erklärt:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Letztes Jahr hat er eine Ware betellt um 100€&lt;br&gt;Jetzt hat er die gleiche Ware wieder bestellt aber 2 Stück. Nachdem ihm nicht aufgefallen ist, dass der Stückpreis nun von 100€ auf 200€ gesteigen ist, ist ihm auch nicht aufgefallen, dass der Gesamtpreis nun 400€ sein müsste, nicht wie auf der Rechnung fälschlicherweise 200€ (nur ein Stück).&lt;br&gt;Da die Preise wahrscheinlich keine so geraden Beträge sind und er bei der Neubestellung nicht auf den neuen Stückpreis geschaut hat, kann ich mir gut vorstellen, dass ihm das nicht aufgefallen ist.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 08:10:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961047.html#6961047</guid>
      <dc:creator>Infosauger</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T08:10:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961016.html#6961016</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aus welchen Quellen schöpfst du dein Wissen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kfm. Ausbildung bzw was meiner Berufserfahrung nach Usus ist (was nicht zwangsweise heißen muss, dass es korrekt ist).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Willenserklärung wurde bereits mit dem schließen des Kaufvertrages&lt;br&gt;abgegeben. Ob dieser "unterfertigt" wurde oder mündlich geschlossen wurde&lt;br&gt;spielt rechtlich keine Rolle, beweistechnisch natürlich schon.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist mir bewusst, jedoch ist alles was nicht schriftlich erfasst ist, wie du schon richtig bemerkst, in der Praxis für die Fische. (Danke trotzdem für die Belehrung!)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Beim Onlinehandel wird ja die Annahme einer Anzahlung auch als Auftragsannahme zu den genannten Bedingungen interpretiert. Ich finde gerade den Link nicht, aber ein Urteil dazu wurde hier im Forum schon mal gepostet. Ich gehe mal davon aus, dass dies beim "Offlinehandel" nicht anders gedeutet wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Woher weißt du, dass er/sie das nicht wissen kann? Wenn beim Vertragspartner&lt;br&gt;ein Irrtum im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgelegen hat und dieser dem&lt;br&gt;Erstposter hätte auffallen müssen, dann ist eine Irrtumsanfechtung möglich und&lt;br&gt;damit eine Auflösung des Vertrages.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dann erkläre mir mal wie der Kunde das wissen soll!? Experte für alles?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es wäre mir neu, dass mein Kunde wissen muss, ob ich mich verkalkuliere, zu dumm bin, masochistisch veranlagt oder sonst was. Es ist mein Bier ob ich mich selbst schädige oder nicht. Ich kann nicht von einem Laien verlangen für mich Kindermädchen zu spielen. Wenn doch, dann wäre es vermutlich an der Zeit den Laden zu schließen und mich Betreuung zu begeben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Fehler passieren, keine Frage. Aber imho kann der Verkäufer in diesem Fall nur um Aufhebung oder Abänderung des Vertrages bitten und auf Verständnis des Kunden hoffen. Darauf bestehen oder einfach sagen "Das ist jetzt so." wird´s nicht spielen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und btw: Bitte komm jetzt nicht mit irgendwelchen Lehrbeispielen von der uni oder so. Die Praxis ist oft anders als in der Theorie. Und auch Rechtsanwälte liegen sehr oft falsch, denn sonst könnte nie jemand vor Gericht verlieren. Anwälte sind meiner Erfahrung nach immer geneigt alles mit irgendwelchen, teilweise mehr als fraglichen, Argumenten anzufechten. Ob das dann aufgeht oder nicht ist eine Andere Sache. Aber egal. Bezahlen tut die Spielereien eh wer anderer.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 07:24:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961016.html#6961016</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T07:24:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6961013.html#6961013</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; aus welchen Quellen schöpfst du dein Wissen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kfm. Ausbildung bzw was meiner Berufserfahrung nach Usus ist (was nicht zwangsweise heißen muss, dass es korrekt ist).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die Willenserklärung wurde bereits mit dem schließen des Kaufvertrages&lt;br&gt;abgegeben. Ob dieser "unterfertigt" wurde oder mündlich geschlossen wurde&lt;br&gt;spielt rechtlich keine Rolle, beweistechnisch natürlich schon.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist mir bewusst, jedoch ist alles was nicht schriftlich erfasst ist, wie du schon richtig bemerkst, in der Praxis für die Fische. (Danke trotzdem für die Belehrung!)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Beim Onlinehandel wird ja die Annahme einer Anzahlung auch als Auftragsannahme zu den genannten Bedingungen interpretiert. Ich finde gerade den Link nicht, aber ein Urteil dazu wurde hier im Forum schon mal gepostet. Ich gehe mal davon aus, dass dies beim "Offlinehandel" nicht anders gedeutet wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Woher weißt du, dass er/sie das nicht wissen kann? Wenn beim Vertragspartner&lt;br&gt;ein Irrtum im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgelegen hat und dieser dem&lt;br&gt;Erstposter hätte auffallen müssen, dann ist eine Irrtumsanfechtung möglich und&lt;br&gt;damit eine Auflösung des Vertrages.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dann erkläre mir mal wie der Kunde das wissen soll!? Experte für alles?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es wäre mir neu, dass mein Kunde wissen muss, ob ich mich verkalkuliere, zu dumm bin, masochistisch veranlagt oder sonst was. Es ist mein Bier ob ich mich selbst schädige oder nicht. Ich kann nicht von einem Laien verlangen für mich Kindermädchen zu spielen. Wenn doch, dann wäre es vermutlich an der Zeit den Laden zu schließen und mich Betreuung zu begeben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Fehler passieren, keine Frage. Aber imho kann der Verkäufer in diesem Fall nur um Aufhebung oder Abänderung des Vertrages bitten und auf Verständnis des Kunden hoffen. Darauf bestehen oder einfach sagen "Das ist jetzt so." wird´s nicht spielen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 07:24:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6961013.html#6961013</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T07:24:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960974.html#6960974</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;IANAL, aber wenn du mich fragst, dann steht dir die Ware zum am Kaufvertrag&lt;br&gt;genannten Preis zu. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;aus welchen Quellen schöpfst du dein Wissen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; 3.) Wurde eine Anzahlung geleistet und somit eine beiderseitige&lt;br&gt;Willenserklärung abgegeben. Der Kaufvertrag ist also bereits zu den&lt;br&gt;angegebenen Bedingungen abgeschlossen worden.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Willenserklärung wurde bereits mit dem schließen des Kaufvertrages abgegeben. Ob dieser "unterfertigt" wurde oder mündlich geschlossen wurde spielt rechtlich keine Rolle, beweistechnisch natürlich schon.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; 4.) Du kannst nicht wissen ob der Preis ok ist oder nicht. Wie auch? Oder muss&lt;br&gt;man neuerdings schon Fachmann für alles sein und sich um die Fehler der&lt;br&gt;Vertragspartner kümmern, damit diese sich nicht selbst schädigen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Woher weißt du, dass er/sie das nicht wissen kann? Wenn beim Vertragspartner ein Irrtum im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgelegen hat und dieser dem Erstposter hätte auffallen müssen, dann ist eine Irrtumsanfechtung möglich und damit eine Auflösung des Vertrages.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie es in diesem konrekten Fall wirklich ausschaut ist schwer zu beurteilen, weil die infos doch nicht ganz eindeutig sind.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 03:26:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960974.html#6960974</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T03:26:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960973.html#6960973</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;				hmm...ich muss mich da echt wieder einlesen in diese Materie (muss ich&lt;br&gt;sowieso, weil ich nächstes Semester BR machen will *fürcht*&amp;nbsp;&amp;nbsp;).&amp;nbsp;&amp;nbsp;lgCereal&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;bei welchem Prüfer?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 03:18:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960973.html#6960973</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T03:18:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960972.html#6960972</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;			...gibt es da auch einen Passus, dass der Irrtum vom Gegner&lt;br&gt;des Irrenden veranlasst werden musste, was in deinem Fall aber nicht so ist.&lt;br&gt;Aber es gibt eben auch den Teil mit "hätte dem Gegner des Irrenden&lt;br&gt;offensichtlich auffallen müssen"&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Alternativvoraussetzungen!! Das heißt es muss eine der drei Voraussetzungen vorliegen. Schau mal im P/S/K, da steht das super drin.&lt;br&gt;&lt;br&gt;lg&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 11 Dec 2012 03:17:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960972.html#6960972</guid>
      <dc:creator>bill19</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-11T03:17:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960941.html#6960941</link>
      <description>So richtig klar wird man aus deiner Fallbeschreibung nicht wirklich, gib doch einfach Summen an, allenfalls denk dir welche aus, die dem Verhältnis entsprechen, schreib, was auf dem Auftrag steht (Stückzahl!) und wie nun die Forderung lautet. Details sind wichtig ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Allein diese Äußerung kann ein wenig Verwirrung stiften: &lt;br&gt;&lt;br&gt;"aber (andere Länge) und 2 Stück. Nun soll der Gesamtbetrag aber das doppelte ausmachen"&lt;br&gt;&lt;br&gt;hier könnte man sagen, no na ... zwei Stück (statt eins) kosten das Doppelte ----&gt; stimmt doch&amp;nbsp;&amp;nbsp;... du meinst aber wahrscheinlich das Doppelte vom Doppelten, also bitte besser Zahlen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Cheers Ray&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 23:00:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960941.html#6960941</guid>
      <dc:creator>ray81</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T23:00:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960532.html#6960532</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das ist wiederrum egal, es zählt hier der Preis zum Zeitpunkt des&lt;br&gt;Vertragsschlusses. (wäre maximal für laesio enormis für das Möbelhaus&lt;br&gt;interessant gewesen, aber die geht es ich eben bei 50% Wert sowieso nicht aus)&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe mich da scheinbar schlecht ausgedrückt. vor etwa einem jahr habe ich eine Zuschnittware gekauft.&lt;br&gt;Heuer im November habe ich selbige Zuschnittware wieder bestellt, aber andere Länge und 2 Stück.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nun soll der Gesamtbetrag aber das doppelte ausmachen. Wie oben beschrieben wurde zwischen der Bestellung im letzten Jahr und der aktuellen die Preise erhöht. Für die aktuelle Bestellung wurden natürlich die aktuellen Preise herangezogen, nur wurde halt versehntlich nur ein Stück am Kaufvertrag verrechnet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mir ist dieser Fehler nicht aufgefallen, da es eben zwischen den Bestellungen eine Preiserhöhung gegeben hat und mir der Gesamtpreis (verglichen mit der ersten Bestellung) normal vorkam.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 15:12:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960532.html#6960532</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T15:12:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960495.html#6960495</link>
      <description>IANAL, aber wenn du mich fragst, dann steht dir die Ware zum am Kaufvertrag genannten Preis zu. &lt;br&gt;&lt;br&gt;1.) Du bist (vermutlich) Konsument, der Vertragspartner Vollkaufmann (mit seinen Pflichten, Sorgfaltspflicht usw). &lt;br&gt;2.) Gibt es einen unterfertigten Kaufvertrag mit einem Gesamtpreis, welcher klar ersichtlich ist.&lt;br&gt;3.) Wurde eine Anzahlung geleistet und somit eine beiderseitige Willenserklärung abgegeben. Der Kaufvertrag ist also bereits zu den angegebenen Bedingungen abgeschlossen worden.&lt;br&gt;4.) Du kannst nicht wissen ob der Preis ok ist oder nicht. Wie auch? Oder muss man neuerdings schon Fachmann für alles sein und sich um die Fehler der Vertragspartner kümmern, damit diese sich nicht selbst schädigen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn das rechtlich wirklich anders aussehen sollte und ich falsch liege, dann frag ich mich für was wir eigentlich noch Kaufverträge haben. Wenn eh jeder im Nachhinein sagen kann "Irrtum", dann ist das Ganze Prozedere ja lächerlich. Gelobt seien die Winkeladvokten!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 14:38:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960495.html#6960495</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T14:38:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960497.html#6960497</link>
      <description>IANAL, aber wenn du mich fragst, dann steht dir die Ware zum am Kaufvertrag genannten Preis zu. &lt;br&gt;&lt;br&gt;1.) Du bist (vermutlich) Konsument, der Vertragspartner Vollkaufmann (mit seinen Pflichten, Sorgfaltspflicht usw). &lt;br&gt;2.) Gibt es einen unterfertigten Kaufvertrag mit einem Gesamtpreis, welcher klar ersichtlich ist.&lt;br&gt;3.) Wurde eine Anzahlung geleistet und somit eine beiderseitige Willenserklärung abgegeben. Der Kaufvertrag ist also bereits zu den angegebenen Bedingungen abgeschlossen worden.&lt;br&gt;4.) Du kannst nicht wissen ob der Preis ok ist oder nicht. Wie auch? Oder muss man neuerdings schon Fachmann für alles sein und sich um die Fehler der Vertragspartner kümmern, damit diese sich nicht selbst schädigen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn das rechtlich wirklich anders aussehen sollte und ich falsch liege, dann frag ich mich für was wir eigentlich noch Kaufverträge haben. Wenn eh jeder im Nachhinein sagen kann "Irrtum", dann ist das Ganze Prozedere ja lächerlich. Gelobt seien die Winkeladvokaten!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 14:38:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960497.html#6960497</guid>
      <dc:creator>likemike24</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T14:38:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960471.html#6960471</link>
      <description>hmm...ich muss mich da echt wieder einlesen in diese Materie (muss ich sowieso, weil ich nächstes Semester BR machen will *fürcht* &lt;img src="cry.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":~("/&gt; ).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 14:13:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960471.html#6960471</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T14:13:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960467.html#6960467</link>
      <description>wieso offener Dissens, am Vertrag steht ja ein Preis?&lt;br&gt;es liegt kein natürlicher Konsens vor, wenn der eine den Stückpreis meint der andere aber den Gesamtpreis. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Somit bist du bei der Vertrauentheorie. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 14:07:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960467.html#6960467</guid>
      <dc:creator>M.A. Morpheus</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T14:07:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960418.html#6960418</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Habe jetzt ein wenig im Internet gelesen (Arbeiterkammer). Das Möbelhaus&lt;br&gt;könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen hätte müssen (zu&lt;br&gt;billig)?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ich hab jetzt die Falllösung zur Irrtumsanfechtung nicht genau im Kopf, aber was ich weiß, gibt es da auch einen Passus, dass der Irrtum vom Gegner des Irrenden veranlasst werden musste, was in deinem Fall aber nicht so ist. Aber es gibt eben auch den Teil mit "hätte dem Gegner des Irrenden offensichtlich auffallen müssen". Ich muss da am Abend mal ins Lehrbuch schauen, dann kann ich dir mehr sagen dazu. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Habe ich aber nicht, weil die Preise inzwischen saftig erhöht wurden.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das ist wiederrum egal, es zählt hier der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (wäre maximal für laesio enormis für das Möbelhaus interessant gewesen, aber die geht es ich eben bei 50% Wert sowieso nicht aus)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber wenn ich nochmal über die Sache nachdenke, liegt hier doch wohl eher ein offener Dissens vor, die Willenserklärungen stimmen ja offensichtlich gar nicht überein. Du hast ein Angebot für den Kauf von 2 Stück zum Preis von je XXX gelegt, der Verkäufer hat aber eine falsche Willenserklärung abgegeben für 2 Stück zum Preis von XXX. Ich würde da eher dazu tendieren, dass hier gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist, weil es keine übereinstimmende Willenserklärungen gab. Hier könnte es aber vielleicht einen Konflikt mit dem KSchG geben, müsste ich mir im Detail auch nochmal ansehen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 13:14:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960418.html#6960418</guid>
      <dc:creator>Cereal_Poster</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T13:14:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960399.html#6960399</link>
      <description>klar hab ich eh vor, wollte mich nur halt erkundigen wie meine chancen stehen. Wenn wir uns in der Mitte treffen, dann ist das für mich ok.&lt;br&gt;&lt;br&gt;10% die es an diesem tag gab, hat man mir btw. unterschlagen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 13:06:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960399.html#6960399</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T13:06:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960352.html#6960352</link>
      <description>nimm den alten kaufvertrag&lt;br&gt;fahr hin und red mit denen&lt;br&gt;&lt;br&gt;du hast den besseren platz, weil die dinger schon zugeschnitten sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;ganz auf den erwünschten preis wirst leider nicht kommen&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 12:37:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960352.html#6960352</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T12:37:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960336.html#6960336</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; zum erkennen, wenn es einen älteren kauf gibt und der preis jetzt erheblich&lt;br&gt;abweicht, gilt das erkennen durch den kunden auch nicht (ist meine interpretation, nur recht und recht bekommen....)&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;verglichen mit dem damaligen meterpreis weicht der jetzige, scheinbar fehlerhafte gesamtpreis am kaufvertrag nicht deutlich ab. Problem ist halt nur, dass die Gesamtsumme nicht korrekt ist.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 12:29:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960336.html#6960336</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T12:29:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960332.html#6960332</link>
      <description>Bei Abschluss habe ich den Kaufvertrag erhalten, wo ein End-Preis steht mit dem ich einvertanden bin (und der daumen x pi ähnlich dem preis vom letzten auftrag, letztes jahr ist)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Gestiegene Preise seither sind hingegen nicht dein Problem.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;klar. Der Preis ist schon vor Vertragsabschluss gestiegen, nur wurde am Kaufvertrag fälschlicherweise nur ein Stück berechnet. Daher ist mir nicht aufgefallen, dass es sich um einen Irrtum handeln könnte, weil der preis ordentlich gestiegen ist und mir daher "normal" vorkam.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 12:25:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960332.html#6960332</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T12:25:56Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960327.html#6960327</link>
      <description>wobei er die ware nicht abnehmen muss meines erachtens&lt;br&gt;&lt;br&gt;zum erkennen, wenn es einen älteren kauf gibt und der preis jetzt erheblich abweicht, gilt das erkennen durch den kunden auch nicht (ist meine interpretation, nur recht und recht bekommen....)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 12:21:13 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T12:21:13Z</dc:date>
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      <title>Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960297.html#6960297</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das Möbelhaus könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen&lt;br&gt;hätte müssen (zu billig)?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;wenn das bei ABSCHLUSS so war, dann hast Pech.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gestiegene Preise seither sind hingegen nicht dein Problem.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 11:48:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960297.html#6960297</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T11:48:00Z</dc:date>
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      <title>Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t812032,6960295.html#6960295</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe bei einem großen Möbelhaus mit grünem Logo zwei Stück einer Zuschnittware auf Basis eines älteren Auftrages (Modell, Farbe, Breite) bestellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Am Kaufvertrag steht:&lt;br&gt;Stückzahl: 2&lt;br&gt;Produktbezeichnung; Betrag: xxx Euro&lt;br&gt;Rechnungsbetrag: xxx Euro (selber Betrag)&lt;br&gt;Anzahlung: etwa 35% von xxx Euro, so dass dann noch ein glatter Betrag überbleibt&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weil ich dann paar Wochen nichts mehr davon hörte, habe ich letzte Woche angerufen und nach dem Status gefragt ob ich schon abholen könnte. Das wurde bejaht und ich fragte (weil ich gerade unterwegs war) wieviel noch zu zahlen sei. Die Dame nannte mir dann den doppelten Gesamtbetrag. Ich sagte nichts dazu dass ein Fehler vorliegen müsse und verabschiedete mich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zuhause rief ich bei einer anderen Filiale um mich über die Kosten für zwei Stück der genannten Ware zu informieren. Es waren tatsächlich die doppelten Kosten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe jetzt ein wenig im Internet gelesen (&lt;a href="http://www.arbeiterkammer.com/online/kaufvertrag-10221.html"&gt;Arbeiterkammer&lt;/a&gt;). Das Möbelhaus könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen hätte müssen (zu billig)? Habe ich aber nicht, weil die Preise inzwischen saftig erhöht wurden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie sehen meine Chancen aus dass ich die Ware zum (fehlerhaften) Preis am Kaufvertrag bekomme? Wäre es "normales" Geschäft dem sowas weh tun würde, hätte ich Verständnis. Nur bei Möbelhäusern die von vorn herein alles überteuert verkaufen sicherlich nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 10 Dec 2012 11:45:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t812032,6960295.html#6960295</guid>
      <dc:creator>sky</dc:creator>
      <dc:date>2012-12-10T11:45:05Z</dc:date>
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