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    <title>REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(2): REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7009862.html#7009862</link>
      <description>selten hier einen so klaren und viel sagenden post gelesen!&lt;br&gt;da werd sogar ich wieder mal ein stricherl verteilen &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 19 Feb 2013 13:41:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7009862.html#7009862</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-19T13:41:02Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7009380.html#7009380</link>
      <description>Vielleicht mal ein paar grundlegende Infos (ohne Sonderfälle), weil es hier oft Verständnisprobleme bezüglich einem (online) Kauf gibt:&lt;br&gt;Juristisch gesehen ist z.B. ein Webshop, aber auch die Ware im Supermarktregal kein Angebot sondern eine "Einladung zum Angebot".&lt;br&gt;D.h. wenn etwas online Bestellt wird, dann gibt der Kunde mit der Bestellung ein Angebot ab, das der Händler dann annehmen kann. Genau deshalb ist in der Regel eine Bestellbestätigung auch noch kein Vertragsabschluss. Diese Regelung soll dem Händler die Möglichkeit geben die Bonität des Kunden, sowie seinen Lagerbestand zu prüfen und nicht bei der Bestellung schon an einen Vertrag gebunden zu sein. ( Das war natürlich früher bei Bestellungen mit Katalog + Postkarte noch viel kritischer).&lt;br&gt;Der Vertragsabschluss kann dann auch durch schlüssiges handeln ( Versand der Ware, Auftragsbestätigung, Rechnung,..) erfolgen.&lt;br&gt;Wobei dies auch schon in der Bestellbestätigung passieren kann und insoweit der Gesamteindruck (Erklärungswert) zählt. Schreibt z.B. ein Händler, dass er die Ware ausliefert, sobald das Geld auf das Konto überwiesen wurde, dann kommt auch hier ein Vertrag zustande, wenn der Kunde überweist.&lt;br&gt;Wobei in einer Aufforderung per Vorkasse zu überweisen immer ein Vertragsabschluss gesehen wird (herrschende Meinung). Denn der Händler würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er einerseits das Geld des Kunden haben will, aber andererseits nach dem Erhalt die Ware nicht ausliefert. Zudem kommt noch, dass der Kunde hier eine Zahlung leisten müsste ohne einen entsprechenden Anspruch zu haben.&lt;br&gt;Komplizierter wird es nun, wenn noch kein Vertrag zustande gekommen ist und der Händler nur 1 anstelle der bestellten 2 Stk. ausliefert. Auch nun existiert noch kein Vertrag, denn das Angebot (Wille) des Kunden wurde so vom Händler nicht angenommen. Anstelle dessen stellt die Lieferung nun ein Angebot des Händlers dar, das der Kunde annehmen kann oder nicht (auch schlüssig, in dem er z.B. die beiliegende Rechnung bezahlt und keine weitere Mitteilung macht). Diese Vorgehensweise ist insoweit konsequent, damit nun nicht der Kunde an einen Vertrag gebunden ist den er so nicht wollte (z.B. Versandkosten für 1 Stk. zu hoch).&amp;nbsp;&amp;nbsp;In einer solchen Konstellation kann dann der Händler - im Gegensatz zum Rücktritt - in keinem Fall Rücksendekosten o.ä. verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn nun im Einzelfall ein Vertrag besteht, ist der Händler dazu verpflichtet diesen zu erfüllen, d.h. die Ware zu liefern. In so einem Fall ist es ratsam diesen "in Verzug zu setzen", also eine Frist mitzuteilen in der er liefern muss, sowie dass man ansonsten vom Vertrag zurücktritt.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Dadurch entstehen dann, je nach Fall, eventuell Schadens- oder Nichterfüllungsansprüche und zudem hat der Händler eine verschäfte Haftung. (Das auch noch abzuhandeln würde dann wohl den Rahmen hier sprengen &lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt; )&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 18 Feb 2013 23:58:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7009380.html#7009380</guid>
      <dc:creator>josy88</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-18T23:58:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7009381.html#7009381</link>
      <description>Vielleicht mal ein paar grundlegende Infos (ohne Sonderfälle), weil es hier oft Verständnisprobleme bezüglich einem (online) Kauf gibt:&lt;br&gt;Juristisch gesehen ist z.B. ein Webshop, aber auch die Ware im Supermarktregal kein Angebot sondern eine "Einladung zum Angebot".&lt;br&gt;D.h. wenn etwas online Bestellt wird, dann gibt der Kunde mit der Bestellung ein Angebot ab, das der Händler dann annehmen kann. Genau deshalb ist in der Regel eine Bestellbestätigung auch noch kein Vertragsabschluss. Diese Regelung soll dem Händler die Möglichkeit geben die Bonität des Kunden, sowie seinen Lagerbestand zu prüfen und nicht bei der Bestellung schon an einen Vertrag gebunden zu sein. ( Das war natürlich früher bei Bestellungen mit Katalog + Postkarte noch viel kritischer).&lt;br&gt;Der Vertragsabschluss kann dann auch durch schlüssiges handeln ( Versand der Ware, Auftragsbestätigung, Rechnung,..) erfolgen.&lt;br&gt;Wobei dies auch schon in der Bestellbestätigung passieren kann und insoweit der Gesamteindruck (Erklärungswert) zählt. Schreibt z.B. ein Händler, dass er die Ware ausliefert, sobald das Geld auf das Konto überwiesen wurde, dann kommt auch hier ein Vertrag zustande, wenn der Kunde überweist.&lt;br&gt;Wobei in einer Aufforderung per Vorkasse zu überweisen immer ein Vertragsabschluss gesehen wird (herrschende Meinung). Denn der Händler würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er einerseits das Geld des Kunden haben will, aber andererseits nach dem Erhalt die Ware nicht ausliefert. Zudem kommt noch, dass der Kunde hier eine Zahlung leisten müsste ohne einen entsprechenden Anspruch zu haben.&lt;br&gt;Komplizierter wird es nun, wenn noch kein Vertrag zustande gekommen ist und der Händler nur 1 anstelle der bestellten 2 Stk. ausliefert. Auch nun existiert noch kein Vertrag, denn das Angebot (Wille) des Kunden wurde so vom Händler nicht angenommen. Anstelle dessen stellt die Lieferung nun ein Angebot des Händlers dar, das der Kunde annehmen kann oder nicht (auch schlüssig, in dem er z.B. die beiliegende Rechnung bezahlt und keine weitere Mitteilung macht). Diese Vorgehensweise ist insoweit konsequent, damit nun nicht der Kunde an einen Vertrag gebunden ist den er so nicht wollte (z.B. Versandkosten für 1 Stk. zu hoch).&amp;nbsp;&amp;nbsp;In einer solchen Konstellation kann dann der Händler - im Gegensatz zum Rücktritt - in keinem Fall Rücksendekosten o.ä. verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn nun im Einzelfall ein Vertrag besteht, ist der Händler dazu verpflichtet diesen zu erfüllen, d.h. die Ware zu liefern. In so einem Fall ist es ratsam diesen "in Verzug zu setzen", also eine Frist mitzuteilen in der er liefern muss, sowie dass man ansonsten vom Vertrag zurücktritt.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Dadurch entstehen dann, je nach Fall, eventuell Schadens- oder Nichterfüllungsansprüche und zudem hat der Händler eine verschäfte Haftung. (Das auch noch abzuhandeln würde dann wohl den Rahmen hier sprengen &lt;img src="crazy.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="%-)"/&gt; )&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 18 Feb 2013 23:58:25 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>josy88</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-18T23:58:25Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7005466.html#7005466</link>
      <description>Der Verkäufer muss dir den Preis der nicht gelieferten Kopfhörer ersetzen und ggf. dessen Versandkosten*.&lt;br&gt;&lt;br&gt;*Wenn es eine Versandkostenpauschale ist, die unabhängig von der Anzahl der kopfhörer ist, wird diese NICHT erstattet (auch nicht aliquot).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dir bleibt jedoch die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten (einerseits Fernabsatzgesetz - wobei hier Versandkosten nicht(!) erstattet werden) andererseits dich auf eine vertragliche Leistungsstörung berufen, wobei du hierbei begründen/beweisen musst, dass für dich eine Teilieferung ein gravierende Mangel ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sieht es der Händler nicht als einen gravierenden Mangel oder gibt keine Kulanz bleibt dir nur der Schritt einer Klage (bei dem Betrag lächerlich).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Im einem Satz zusammengefasst, du kannst den Käufer nicht zwingen dir die Ware zu liefern &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 13 Feb 2013 10:00:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7005466.html#7005466</guid>
      <dc:creator>Bekki</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-13T10:00:24Z</dc:date>
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      <title>Re: REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7004288.html#7004288</link>
      <description>Du könntest auf eine aliquote Aufteilung der verrechneten Versandkosten bestehen, also auf 3€ retour.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Jedoch würd ich mir persönlich den Ärger nicht machen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 11 Feb 2013 16:50:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7004288.html#7004288</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-11T16:50:51Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7003221.html#7003221</link>
      <description>Liefern muss er mal gar nix wenn er nicht kann, aber in meinen Augen müsst er dir dann den einen Euro Versandkostendifferenz und natürlich die bezahlten, aber nicht gelieferten, Kopfhörer rücküberweisen. Wenn der Hersteller oder wer auch immer nicht liefern kann (oder was auch immer da los ist) kannst eh nix machen. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 10 Feb 2013 09:21:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7003221.html#7003221</guid>
      <dc:creator>DerPropagandaMinister</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-10T09:21:37Z</dc:date>
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    <item>
      <title>REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7002705.html#7002705</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe Forum schnell durchgesucht, aber konnte nicht richtiges finden (falls übersehen, sorry).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mein Problem ist über die Rechte des Verbrauchers im Internetkauf:&lt;br&gt;Ich habe 2 Kopfhörer von Redcoon gekauft. Sie haben mir nur Einen geschickt. Nach meiner Email über den Zweiten, haben sie gesagt, dass leider ihrer Zuliferer zur Zeit nicht mehr als 1 Stk pro Kunden liefern kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Als ich die Artikel gekauft habe, in der Webseite es war nichts darüber. Man konnte zwei Stk im Warenkorb nehmen. Ich habe die Bezahlung entsprechend gemacht. Sie werden den Differenzbetrag zurückweisen, aber mein Kauf ist dann nicht mehr lohnend. Ein Stück mit ca gleiche Versandkosten (5,99 für 2 Stk vs 4,99 für 1 Stk) würde sich nicht lohnen.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine Fragen:&lt;br&gt;1) Kann ein Verkaufer seine Stückzahl für die Zulieferung später so ändern??&lt;br&gt;Ich konnte im Einkaufprozess 2 Stk bestellen. Es war geschrieben "sofort" verfügbar und keine Hinweis über irgendeine Stkzahl Begrenzung. &lt;br&gt;2) Falls ja für #1, gibt es einen Frist für den Verkäufer die Stkzahl zu ändern?&lt;br&gt;&lt;br&gt;3) Für Versandkosten, kann ich weniger als 4,99 als Zurückstaatung verlangen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dnak im Voruas für Ihre Hilfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Grüße&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 09 Feb 2013 11:38:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7002705.html#7002705</guid>
      <dc:creator>haktech</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-09T11:38:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>REDCOON möchte nicht mehr zuliefern, was ich bestellt habe.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t817092,7002706.html#7002706</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe Forum schnell durchgesucht, aber konnte nicht richtiges finden (falls übersehen, sorry).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mein Problem ist über die Rechte des Verbrauchers im Internetkauf:&lt;br&gt;Ich habe 2 Kopfhörer von Redcoon gekauft. Sie haben mir nur Einen geschickt. Nach meiner Email über den Zweiten, haben sie gesagt, dass leider ihrer Zuliferer zur Zeit nicht mehr als 1 Stk pro Kunden liefern kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Als ich die Artikel gekauft habe, in der Webseite es war nichts darüber. Man konnte zwei Stk im Warenkorb nehmen. Ich habe die Bezahlung entsprechend gemacht. Sie werden den Differenzbetrag zurückweisen, aber mein Kauf ist dann nicht mehr lohnend. Ein Stück mit ca gleiche Versandkosten (5,99 für 2 Stk vs 4,99 für 1 Stk) würde sich nicht lohnen.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine Fragen:&lt;br&gt;1) Kann ein Verkaufer seine Stückzahl für die Zulieferung später so ändern??&lt;br&gt;Ich konnte im Einkaufprozess 2 Stk bestellen. Es war geschrieben "sofort" verfügbar und keine Hinweis über irgendeine Stkzahl Begrenzung. &lt;br&gt;2) Falls ja für #1, gibt es einen Frist für den Verkäufer die Stkzahl zu ändern?&lt;br&gt;&lt;br&gt;3) Für Versandkosten, kann ich weniger als 4,99 als Zurückstaatung verlangen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Grüße&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 09 Feb 2013 11:38:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t817092,7002706.html#7002706</guid>
      <dc:creator>haktech</dc:creator>
      <dc:date>2013-02-09T11:38:26Z</dc:date>
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