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    <title>Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=818763</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(6): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7023800.html#7023800</link>
      <description>Und bevor Du jetzt fragst, ob die 60k Brutto oder Netto sind: Weder noch, ist handelt sich - wie immer bei Einkommens/Lohnsteuer um die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Also Brutto nach Abzug von Sozialversicherung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit 5k bist Du demnach Brutto auf ca. 70, abzüglich ca. 13 für Sozialversicherung auf 57 - also der Grenze schon verdächtig nahe. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 09 Mar 2013 09:30:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7023800.html#7023800</guid>
      <dc:creator>gunnarh</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-09T09:30:00Z</dc:date>
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      <title>Re(5): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7023797.html#7023797</link>
      <description>Ist der Wohnungseigentumsvertrag schon errichtet, Wohnungseigentum bereits begründet? Wenn ja dann ist die Wohnung tatsächlich schon "fertig gestellt". Bei neuen Objekten dauert das aber i.d.R. einige Zeit - bis dahin handelt es sich noch um kein Wohnungseigentum sondern schlichte Miteigentumsanteile. Dieser Vorgang kann je nach Situation auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wenn es tatsächlich Erstwohnraumschaffung war, und es sich um einen Erstbezug nach Fertigstellung handelt sind die Chancen nicht schlecht, dass es akzeptiert wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entscheidend ist, ob der Finanzbeamte es akzeptiert.&lt;br&gt;Wie gesagt: Da gabs früher ein Formular bezüglich der Erstwohnraumschaffung, das hat man ausgefüllt und vom Bauträger stempeln/abzeichnen lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und gut verdienen ist auf Seite 52 definiert, da findet sich auch die Formel nach der eingeschliffen wird. &lt;br&gt;&lt;br&gt;"zwischen 36.400 € und 60.000 € reduziert sich der abzugsfähige Betrag ..." =&gt; also ab 36.400 € verdient man gut und es wird eingeschliffen, aber 60.000 dann zuviel für die geltendmachung von Sonderausgaben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 09 Mar 2013 09:25:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7023797.html#7023797</guid>
      <dc:creator>gunnarh</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-09T09:25:01Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(4): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7018355.html#7018355</link>
      <description>Ich kenne das Steuerbuch - und mich irritiert genau der Satz auf S. 56 erste Absatz:"Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestell­ten (errichteten) Eigentumswohnung."&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das würde ja auf mich zutreffen. Die Wohnung war neu, aber von der Baufirma bereits bezugsfertig fertiggestellt als ich den Vertrag unterzeichnet habe.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und was heisst gut verdienen? 5k brutto... ist subjektiv nicht gut &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 02 Mar 2013 19:55:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7018355.html#7018355</guid>
      <dc:creator>Rainer</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-02T19:55:08Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(4): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7018153.html#7018153</link>
      <description>Beachte die Einschleifregelung bei den Topf-Sonderausgaben. Wenn Du gut verdienst kannst es nämlich gleich bleiben lassen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 02 Mar 2013 15:33:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7018153.html#7018153</guid>
      <dc:creator>gunnarh</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-02T15:33:31Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(3): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7018152.html#7018152</link>
      <description>Wenn es Erstbezug ist ja. Welchen Nachweis/Unterlagen der Finanzbeamte haben möchte klärst Du am besten telefonisch ab. Evtl. muss Dir der Bauträger ein Formular ausfüllen/abstempeln.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2013_k.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.bmf.gv.at/&lt;wbr/&gt;Publikationen/&lt;wbr/&gt;Downloads/&lt;wbr/&gt;BroschrenundRatgeber/&lt;wbr/&gt;Steuerbuch_2013_k.pdf&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;ab Seite 54&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 02 Mar 2013 15:32:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7018152.html#7018152</guid>
      <dc:creator>gunnarh</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-02T15:32:44Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re(2): Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7018119.html#7018119</link>
      <description>Und zählt das was ich gemacht habe - eine fertige Wohnung vom Bauträger als Erstbezieher gekauft - als Erstwohnraumschaffung?&lt;br&gt;Da bin ich mir nämlich nicht sicher.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 02 Mar 2013 14:06:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7018119.html#7018119</guid>
      <dc:creator>Rainer</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-02T14:06:17Z</dc:date>
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      <title>Re: Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7017925.html#7017925</link>
      <description>Erstwohnraumschaffung ist im Rahmen der Sonderausgaben im gemeinsamen, geviertelten und gedeckelten Sonderausgabentopf absetzbar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ob es sich um rückgezahltes Kapital oder Zinsen handelt ist dem FA hierbei egal, Du musst halt die Rückzahlung glaubhaft machen - bei einem Abstotter-Kredit wohl kein Problem.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Du mit "Kreditzinsen abschreiben" meinst, ob Du diese mit bezahlter KEST auf Wertpapiere/Sparbuch gegenrechnen kannst - nein, das geht nicht.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 02 Mar 2013 09:28:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7017925.html#7017925</guid>
      <dc:creator>gunnarh</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-02T09:28:36Z</dc:date>
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      <title>Arbeitnehmerveranlagung - Kreditzinsen</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t818763,7017720.html#7017720</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;habe mir vor einigen Jahren eine Wohnung in Wien von einem privaten Bauträger gekauft (Erstbezug, Wohnung war bereits fertig).&lt;br&gt;Ein guter Teil der Wohnung ist mit einem Privatkredit (Raiffeisen) finanziert. Kann ich die zu leistenden Zinsen bei der Arbeitnehmerveranlagung abschreiben? Oder geht das nicht bei frei finanzierten Wohnungen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 01 Mar 2013 20:24:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t818763,7017720.html#7017720</guid>
      <dc:creator>Rainer</dc:creator>
      <dc:date>2013-03-01T20:24:09Z</dc:date>
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