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    <title>Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re(2): Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t826777,7092539.html#7092539</link>
      <description>Da geht es nur um PIN-Code und die Art der Verwahrung. Meine erster Gedanke beim Lesen des Zeitungsartikels war, dass allein schon bei Unterschriftsvergleich die Beträge gar nicht ausbezahlt werden dürften. Von einer sehr guten Nachahmung abgesehen sollte also eigentlich das schlampige Spiellokal haften bzw ist vermutlich die KK-gesellschaft der Ansprechpartner für den geschädigten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 28 Jun 2013 10:10:30 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2013-06-28T10:10:30Z</dc:date>
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      <title>Re: Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t826777,7092528.html#7092528</link>
      <description>Ich denke mal, dass der Haftungsübergang in den AGB des jeweiligen KK-Anbieters bzw. der Hausbank klar definiert werden.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 28 Jun 2013 10:00:31 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Arrris</dc:creator>
      <dc:date>2013-06-28T10:00:31Z</dc:date>
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      <title>Re: Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t826777,7092530.html#7092530</link>
      <description>Ich denke mal, dass der Haftungsübergang in den AGB des jeweiligen KK-Anbieters bzw. der Hausbank klar definiert wird.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 28 Jun 2013 10:00:31 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Arrris</dc:creator>
      <dc:date>2013-06-28T10:00:31Z</dc:date>
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      <title>Re: Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t826777,7092534.html#7092534</link>
      <description>Ich denke mal, dass der Haftungsübergang in den AGB des jeweiligen KK-Anbieters bzw. der Hausbank klar definiert wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Auszug aus einem Artikel der Arbeiterkammer:&lt;br&gt;&lt;br&gt;Diebstahl, Verlust oder Missbrauch – wer haftet?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Als Kreditkarteninhaber sind Sie für eine sichere Verwahrung der Karte und zur Geheimhaltung des PIN-Codes verpflichtet. Führen Sie Zahlungen im Internet durch, sollten Sie nur sichere Verbindungen ( etwa SSL, Symbole Schlüssel, Vorhängeschloss, https) und wenn möglich sichere Zahlverfahren (3-D Secure, SMS-Security) verwenden. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird Ihnen Ihre Kreditkarte dennoch gestohlen oder haben Sie die Karte verloren, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen und bei der örtlichen Polizei eine Anzeige erstatten. Die Sperre der Karte kostet je nach Anbieter zwischen 17 und 40 Euro. Stellen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Abbuchungen durch eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Kartendaten fest, sollten Sie die Karte ebenfalls unverzüglich sperren lassen, um weiteren Missbrauch zu vermeiden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Haben Sie den Diebstahl der Karte beziehungsweise die missbräuchliche Verwendung nicht aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens ermöglicht, haften Sie nicht für den entstandenen Schaden. Trifft Sie als Karteninhaber ein Mitverschulden, zum Beispiel weil Sie die Karte nicht ordnungsgemäß verwahrt haben ( beispielsweise Verwahrung der Karte im Auto) oder sorglos mit Ihren Kreditkartendaten umgegangen sind, dann haften Sie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Haftungsgrenze 150 Euro. Ihre Haftung bei leichter oder grober Fahrlässigkeit gilt nur bis zur unverzüglichen Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte beziehungsweise der Kartendaten. Die Beweispflicht für die Fahrlässigkeit obliegt dem Kreditkartenunternehmen. Ist Ihnen kein Verschulden nachweisbar, sind Ihnen die Kosten für die Kartesperre zu ersetzen. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 28 Jun 2013 10:00:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t826777,7092534.html#7092534</guid>
      <dc:creator>Arrris</dc:creator>
      <dc:date>2013-06-28T10:00:31Z</dc:date>
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      <title>Missbrauch Kreditkarte - wer haftet da?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t826777,7092522.html#7092522</link>
      <description>&lt;a href="http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/21-Jaehriger-verspielte-gestohlenes-Geld-7-600-Euro-in-Casino;art4,1148406" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.nachrichten.at/&lt;wbr/&gt;oberoesterreich/&lt;wbr/&gt;21-Jaehriger-verspielte-gestohlenes-Geld-7-600-Euro-in-Casino;art4,1148406&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Es wird eine Kreditkarte gestohlen und diese zweimal an der Kassa eines Geldspiellokals dazu verwendet, sich jeweils merhere 1000 Euro Guthaben auszahlen zu lassen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Man kann davon ausgehen, dass der Dieb das Geld nicht zur Verfügung hat für Schadenswiedergutmachung. Könnte man da direkt von der KK-Gesellschaft Regress fordern und diese wiederum vom Spiellokal? Denn ich gehe einmal davon aus, dass der Dieb kein perfekter Unterschriftenfälscher ist und daher das geld bei halbwegs sorgsamer Prüfung gar nicht ausbezahlt bekommen hätte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 28 Jun 2013 09:51:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t826777,7092522.html#7092522</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2013-06-28T09:51:42Z</dc:date>
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