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    <title>Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=829413</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120593.html#7120593</link>
      <description>Die Frage ist mal, ob es nicht genügt nachzubessern, ergo neue Firmware oder neue SIM-Karte.&lt;br&gt;Ich würde mich mal an 3 wenden, denn ne SIM entspricht nem Standard und sollte bei allen Handies funktionieren....&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 14 Aug 2013 18:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120593.html#7120593</guid>
      <dc:creator>[Eliot]</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-14T18:00:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120592.html#7120592</link>
      <description>Nein, hat er nicht.&lt;br&gt;Er hat ja online via PayPal bezahlt. Daher kam das Geschäft online zustande.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 14 Aug 2013 17:58:21 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120592.html#7120592</guid>
      <dc:creator>[Eliot]</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-14T17:58:21Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120169.html#7120169</link>
      <description>Da müsste man jetzt den Inhalt der E-Mails kennen sowie des Angebotes auf der Webseite. Aber mittlerweile wird das so formuliert, dass der Kaufvertrag unabhängig von der Bezahlung erst bei&amp;nbsp;&amp;nbsp;Übergabe=Abholung zustande kommt, sodass du wahrscheinlich kein Rückgaberecht haben wirst. Lies dir noch mal die Korrespondenz genau durch, manche Händler erklären das in ihrer Mail, so in etwa "…kommt noch kein Kaufvertrag zustande…", "…erst bei Übergabe…".&lt;br&gt;Ansonsten auf der HP schauen, ob angepriesen: "für alle Netze offen" (nicht vergessen nach dem Sternchen suchen, das dann auf das Kleingedruckte verweist). &lt;br&gt; &lt;br&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 14 Aug 2013 07:53:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120169.html#7120169</guid>
      <dc:creator>my_nick_name</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-14T07:53:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120023.html#7120023</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; IANAL&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Ich weiss nicht ob man diese Abkürzung heute noch verwenden sollte. So pornografisiert wie die Gesellschaft heute ist, denken die meisten da sicher an was ganz falsches. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 19:27:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120023.html#7120023</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T19:27:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120020.html#7120020</link>
      <description>Es wäre interessant welcher Shop, damit man beurteilen kann wann der Vertrag zustande gekommen ist (bei den bekannten Geschäften weiss man ja wie der Bestellprozess abläuft und demgemäß wann der Vertragsschluss zustande gekommen ist). Und auch welches Gerät - wenn 3 nicht geht, kann es sich ja nur um ein altes Gerät handeln welches UMTS noch kann (denn sonst sind keine Inkompatibiltäten mit einer 3-SIM zu erwarten).&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; irgendwie bin ich mir dann etwas verarscht vorgekommen&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Kann ich verstehen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 19:26:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120020.html#7120020</guid>
      <dc:creator>Bucho</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T19:26:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120009.html#7120009</link>
      <description>Ich mag mich an der Stelle nicht auf den 14. Aufguß einer langen langen Diskussion einlassen, die im Forum schon 13 mal geführt wurde. Deswegen hab ich in meinem 1. Posting auch nicht formuliert, dass das kein Fernabsatzgeschäft gewesen sein kann, sondern dass das ein Streitfall ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich lasse offen, aber ich denke mir schon was dazu &lt;img src="birndl.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="!&amp;#58;-&amp;#41;"/&gt; , warum der TE nicht einfach als Gewährleistungsfall reklamiert, dass das Handy "nicht kompatibel mit seiner SIM" sein würde, sondern er will eine Rücktrittsform durchboxen, wo er das Handy ohne Begründung zurückgeben kann.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 19:07:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120009.html#7120009</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T19:07:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7120001.html#7120001</link>
      <description>Da noch kein Vertragsabschluss erfolgte. &lt;br&gt;Nur da der Händler sagt er verkauft ein Exemplar nicht und du ihm Geld überweist bedeutet noch nicht, dass er es dir dann auch wirklich verkauft. Er könnte noch immer sagen er verkauft es dir nicht, da du blaue Schuhe anhast wenn du in sein Lokal kommst.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Er könnte natürlich auch gleich in seinen Mails schreiben das er es dir verkauft hat und du es abholen kommen kannst - aber das macht kaum ein Händler (wenn man die Ware abholen will).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 18:55:57 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7120001.html#7120001</guid>
      <dc:creator>mossess</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T18:55:57Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119992.html#7119992</link>
      <description>Einige Händler gehen dazu über, dass der Kunde die Ware bei einer Abholung nur mehr reserviert.&lt;br&gt;In diesen Fällen wäre es denkbar, dass die Fernabsatzbestimmungen nicht greifen.&lt;br&gt;Hier hat der Kunde allerdings die Ware schon im Fernabsatz bezahlt. D.h. auch wenn der Kunde diese im Geschäft anschauen kann hilft ihm dies nicht mehr, da er bereits einen Vertrag darüber abgeschlossen hat.&lt;br&gt;Warum sollten hier die Fernabsatzregelungen nicht greifen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 18:40:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119992.html#7119992</guid>
      <dc:creator>josy88</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T18:40:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119989.html#7119989</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Hier   ist ein Artikel über ein OGH Urteil verlinkt - schon etwas älter - wo&lt;br&gt;ganz explizit erwähnt wird:&lt;br&gt;Der VKI-Jurist weist aber auf noch eine Einschränkung hin: "Eine Zahlung alleine, per Kreditkarte zum Beispiel, ist noch nicht ein Vertragsabschluss. Ich brauche jeweils eine Annahme durch den Unternehmer."&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Genau deshalb habe ich geschrieben, dass der Vertragsabschluss mit der Aufforderung des Unternehmers zur Zahlung (auch wenn das automatisiert passiert) zustande kommt. Denn wenn der Unternehmer sagt ich möchte dein Geld, dann bringt er damit auch zum Ausdruck, dass er die Ware verkaufen will.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Beispiel irrtümliche Preisangabe im Onlineshop, da haben wir hier im Forum ca. 1 mal im Jahr den Fall, wo jemand online einen 1.000,- Fernseher um irrtümlich vom Shop bepreiste 10,- bestellt und meint er&lt;br&gt;klagt jetzt den Onlineshop auf Vertragserfüllung.&amp;nbsp;&amp;nbsp;... was mWn noch nie funktioniert hat denn die obligate "Preisirrtümer vorbehalten" Klausel in den AGB&amp;nbsp;&amp;nbsp;in so einem Fall rechtswirksam und der Vertrag nicht zustande gekommen. &lt;br&gt;--  &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Selbstverständlich kommt auch hier ein Vertrag zustande, denn für der Vertrag genügen 2 übereinstimmende Willenserklärungen bzw. Angebot und Annahme.&lt;br&gt;Nur hat der Unternehmer (genauso wie der Kunde im übrigen auch) unter bestimmten Umstängen den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. D.h. der zuvor geschlossene Vertrag zerfällt.&lt;br&gt;Dazu benötigt es auch keine AGB Bestimmungen (die im Übrigen mangels Vertrag auch gar nicht gültig wären) das ist schon im ABGB geregelt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 18:34:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119989.html#7119989</guid>
      <dc:creator>josy88</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T18:34:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119944.html#7119944</link>
      <description>Du hast es (für dich in diesen Fall) leider im Geschäft gekauft, somit hast du nicht die Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes. Das Gesetz soll nun mal die Nachteile des online Handels (für den Kunden) ausgleichen. Z.B. der Händler sagt es ist das schönste blau, du bestellst und es ist ein grässliches blau --&gt; du kannst es zurück senden. Wenn dir das im Geschäft passiert kann er noch so oft sagen das es ein tolles blau ist, du wirst es trotzdem nicht kaufen. Die Vorteile beider Welten (online&amp;offline) zu kombinieren geht "leider" nicht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;(ich gehe von einem etablierten Händler aus der weiß was er tut - wenn du der erste Kunde warst könnte es sein das er seine Mails noch nicht korrekt formuliert hat. Das halte ich mittlerweile jedoch für unwahrscheinlich - noch dazu wo der Shop auch ein Ladengeschäft hat)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 17:03:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119944.html#7119944</guid>
      <dc:creator>mossess</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T17:03:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119943.html#7119943</link>
      <description>Du hast es (für dich in diesen Fall) leider im Geschäft gekauft, somit hast du nicht die Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes. Das Gesetz soll nun mal die Nachteile des online Handels (für den Kunden) ausgleichen. Z.B. der Händler sagt es ist das schönste blau, du bestellst und es ist ein grässliches blau --&gt; du kannst es zurück senden. Wenn dir das im Geschäft passiert kann er noch so oft sagen das es ein tolles blau ist, du wirst es trotzdem nicht kaufen. Die Vorteile beider Welten (online&amp;offline) zu kombinieren geht "leider" nicht. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 17:03:34 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119943.html#7119943</guid>
      <dc:creator>mossess</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T17:03:34Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119925.html#7119925</link>
      <description>Hier &lt;a href="https://forum.geizhals.at/t829413,7119690.html#7119690" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t829413,7119690.html#7119690&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;ist ein Artikel über ein OGH Urteil verlinkt - schon etwas älter - wo ganz explizit erwähnt wird:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Der VKI-Jurist weist aber auf noch eine Einschränkung hin: "Eine Zahlung alleine, per Kreditkarte zum Beispiel, ist noch nicht ein Vertragsabschluss. Ich brauche jeweils eine Annahme durch den Unternehmer."&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Beispiel irrtümliche Preisangabe im Onlineshop, da haben wir hier im Forum ca. 1 mal im Jahr den Fall, wo jemand online einen 1.000,- Fernseher um irrtümlich vom Shop bepreiste 10,- bestellt und meint er klagt jetzt den Onlineshop auf Vertragserfüllung. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt; ... was mWn noch nie funktioniert hat denn die obligate "Preisirrtümer vorbehalten" Klausel in den AGB &lt;b&gt;ist&lt;/b&gt; in so einem Fall rechtswirksam und der Vertrag nicht zustande gekommen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 16:16:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119925.html#7119925</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T16:16:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119840.html#7119840</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Verbindlich für wen?! So ein Kaufvertrag braucht die Zustimmung BEIDER Vertragspartner.&lt;br&gt;Nur weil du von deiner Seite her das Handy verbindlich kaufst (oder besser:&lt;br&gt;glaubst, verbindlich zu kaufen) heißt das deswegen nicht, dass der Verkäufer&lt;br&gt;verbindlich den Verkauf an dich akzeptiert. Mehr steht in seinen AGB.Seine&lt;br&gt;schlüssige Willenserklärung, den Verkauf zu akzeptieren, ist die Übergabe der&lt;br&gt;Ware. Na und ist die per Fernabsatz passiert oder warst im Geschäft und hat er&lt;br&gt;dir die Ware persönlich und physikalisch in die Hand gedrückt?&amp;nbsp;&amp;nbsp;--  &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Willenserklärung kann auch durch konkludentes Handeln efolgen.&lt;br&gt;Ein solches Verhalten wird man in der Aufforderung des Händlers die Ware per PP zu bezahlen erkennen können. Denn es wäre mit dem Schuldenrecht unvereinbar, wenn der Kunde bereits eine Leistung zu erbringen hätte (Bezahlung) der Händler aber nicht, weil es ihm noch frei stünde den Vertrag anzunehmen oder nicht. &lt;br&gt;Auch AGB Regelungen können nicht verhindern, dass mit der Aufforderung zu Zahlung ein Vertrag geschlossen wird, den diese wären dann zumindest gröblich benachteiligend, wenn nicht sogar sittenwidrig.&lt;br&gt;Wenn der Vertrag online konkludent geschlossen wurde kommt es auf die Übergabe nicht mehr an, denn die Fernabsatzregelungen verlagen, dass der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 14:30:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119840.html#7119840</guid>
      <dc:creator>josy88</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T14:30:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119690.html#7119690</link>
      <description>&lt;a href="http://helpv1.orf.at/index.html@story=8205" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;helpv1.orf.at/&lt;wbr/&gt;index.html@story=8205&lt;/a&gt; &lt;br&gt;erklärt wohl etwas besser &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 11:40:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119690.html#7119690</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T11:40:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119679.html#7119679</link>
      <description>Über die Frage gibt es ellenlange Diskussionen hier im Forum...und sie kann nicht 100% geklärt werden. &lt;br&gt;Kurzfassung: Es gibt ein einziges höchstrichterliches Urteil zu dem Thema, dass die Anwendbarkeit des FAG auch bei der Abholung bejaht. Das Urteil stammt allerdings aus der Gründerzeit und diese Frage war im betreffenden Fall eigentlich ein Randthema. &lt;br&gt;In deinem Fall gehe ich eher davon aus, dass er als Fernabsatz gelten müsste, aber ich kenne die AGB und den üblichen Geschäftsablauf nicht, außerdem IANAL.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 11:34:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119679.html#7119679</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T11:34:47Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119600.html#7119600</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; und um die Versandkosten zu sparen, am nächsten Tag in Wien abgeholt.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bravo, wegen depperter € 6,90 oder was die Versandkosten gewesen wären, hast du mit deiner eigenen Gier die Schlüssigkeit in Frage gestellt, ob das jetzt ein Fernabsatzgeschäft war. Dadurch ist es jetzt eine Streitfrage.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dabei habe ich es verbindlich online gekauft und auch gleich online bezahlt,&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Verbindlich für wen?! So ein Kaufvertrag braucht die Zustimmung BEIDER Vertragspartner. Nur weil du von deiner Seite her das Handy verbindlich kaufst (oder besser: glaubst, verbindlich zu kaufen) heißt das deswegen nicht, dass der Verkäufer verbindlich den Verkauf an dich akzeptiert. Mehr steht in seinen AGB.&lt;br&gt;Seine schlüssige Willenserklärung, den Verkauf zu akzeptieren, ist die Übergabe der Ware. Na und ist die per Fernabsatz passiert oder warst im Geschäft und hat er dir die Ware persönlich und physikalisch in die Hand gedrückt?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 10:35:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119600.html#7119600</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T10:35:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119556.html#7119556</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; dabei habe ich es verbindlich online gekauft und auch gleich online bezahlt&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;daß du bezahlt hast, sagt gar nix. Kaufzeitpunkt und Bezahlung können zeitlich andere sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entscheidend ist, wann der Kauf stattgefunden hat (und dein Kaufanbot (=Bestellung) ist noch kein Kauf): hat er dein Anbot online angenoimmen oder erst im Geschäft.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aus dem Bauch heraus war es ein online-Kauf, aber seriös ohne genaue Kenntnis der AGB sowie aller Korrespondenz ist eine Antwort nicht möglich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;PS: stand irgendwo "frei für alle Netze" oder so? Weil dann wäre ein "geht nicht bei 3" vielleicht ein schwerer Mangel --&gt; Gewährleistung+Wandlung&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 09:42:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t829413,7119556.html#7119556</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T09:42:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Rückgaberecht Elektro-Artikel</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t829413,7119538.html#7119538</link>
      <description>Hallo,&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich habe vor ein paar Tagen über einen bei Geizhals gelisteten Shop online ein Handy gekauft, mit Paypal bezahlt und um die Versandkosten zu sparen, am nächsten Tag in Wien abgeholt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weil das Handy allerdings keine 3 (Drei) Sim-Karten liest, bin ich gestern nochmal zum Shop gegangen und wollte es zurückgeben. Zur Verteidigung des Händlers: die Verpackung wurde bereits geöffnet und das Handy ausprobiert - sonst hätte ich ja auch nicht gemerkt, dass es nicht mit der Sim-Karte kompatibel ist. Jedenfalls wurde mir dann vom Verkäufer und vom Geschäftsführer im Shop erzählt, dass ich weil ich das Handy selbst abgeholt habe und nicht zusenden lassen habe, kein Rückgaberecht habe. Hätte ich es schicken lassen, hätte ich das normale Internet-Rückgaberecht. Aber kann es das wirklich sein, dass ich nur weil ich es selbst abgeholt habe auf einmal gar keine Rechte hab? Ich hoffe jemand kann mich bezüglich Rechtslage zur Rückgabe beauskunften, weil irgendwie bin ich mir dann etwas verarscht vorgekommen, nachdem sie es mit allen Mitteln versucht haben sich herauszuputzen (am Anfang hat es geheißen, es sei keine Online-Bestellung, sondern dadurch dass ich es selbst abgeholt habe, war es nur eine Reservierung - dabei habe ich es verbindlich online gekauft und auch gleich online bezahlt, also nix mit Reservierung, und so ist's dann die ganze Zeit weitergegangen ..)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Würde mich über jegliche Auskunft freuen!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2013 09:13:51 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Frqncy</dc:creator>
      <dc:date>2013-08-13T09:13:51Z</dc:date>
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