<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=832965</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7158295.html#7158295</link>
      <description>Update: Problem hat sich zu meiner Zufriedenheit gelöst&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach Verweis auf 2 Zeugen, Fotos vom unbenutzten Artikel und Eskalation an Amazon bietet der Händler kostenlose Rücksendung. Überprüfung und dann Austausch oder Rücknahme an.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 16 Oct 2013 08:18:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7158295.html#7158295</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-16T08:18:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7158143.html#7158143</link>
      <description>Wie du auch schon von anderen gehört hast, bist du im Unrecht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn die Beweislast beim Händler liegt, dann stärkt das natürlich deine Verhandlungsposition, weil der Händler in einem Gerichtsverfahren mit höherer Wahrscheinlichkeit unterliegen würde. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn der Händler aber damit rechnet, dass du sowieso nicht klagst (etwa weil der Betrag, um den es geht, viel zu gering ist) dann kannst du 100 mal beweisen, dass das Gerät bei der Übergabe defekt war - wenn der Händler nicht will, wird er trotzdem nicht Gewähr leisten und du kannst ihn ohne Urteil auch nicht dazu zwingen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 20:41:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7158143.html#7158143</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T20:41:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7158104.html#7158104</link>
      <description>rein formal stimmt die Aussage von Kaufinator zu 100%. Rechtsprechung ist immer Sache von Gerichten und solang es kein Urteil (oder Vergleich gibt) kannst du 100x Gewährleistung schreien und der Verkäufer trotzdem nein sagen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Du hast aber natürlich recht wenn du sagst dass der Sinn des Gesetzes in seiner Form ist eben solche Rechtsstreits unattraktiv zu machen, wenn aber jemand auf stur schaltet kannst du nichts machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Goldadler war so ein Beispiel: Auf Gewährleistungsforderungen wurde fast immer mit dem Einzeiler: "Ansprüche aus der Gewährleistung sind auf dem Rechtsweg einzubringen."&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 18:52:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7158104.html#7158104</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T18:52:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7158069.html#7158069</link>
      <description>Jein, denn der Verkäufer muss ohne ein Urteil gar nichts! Da kannst mit zig Gutachten kommen. Zwingen kann ihn einzig und allein ein Richter!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 18:15:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7158069.html#7158069</guid>
      <dc:creator>Engelbert2000</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T18:15:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7158001.html#7158001</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Diese Beweislastregel gilt für ein Gerichtsverfahren.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Geh Blödsinn, das hast wohl eher du nicht richtig verstanden weil das genaue Gegenteil der Fall ist.&lt;br&gt;Die Beweislastregel hat man dazu eingeführt, dass der Gewährleistungsanspruch eben &lt;u&gt;nicht&lt;/u&gt; zum Streit-/Gerichtsfall wird, sondern innerhalb 6 Monate nach Kauf ist automatisch davon auszugehen, ein auftretender Defekt hat seine Ursache in einem verdeckten Mangel der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Will der Verkäufer die Gewährleistung nicht erbringen, muss er beweisen warum das nicht so sein sollte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach einem halben Jahr allerdings kehrt sich diese Situation um und dann liegts am Käufer, zu beweisen, warum ein Defekt den er über ein halbes Jahr nach Kauf erst feststellt, ursächlich mit einem Mangel zu tun hat, der schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden gewesen wäre. Extrablöde Situation, wenn man wie der TE ohne je eine Funktionsprüfung gemacht zu haben, das Zeug ein halbes Jahr lang liegen lässt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 16:50:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7158001.html#7158001</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T16:50:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157693.html#7157693</link>
      <description>Das mit dem "beweisen" hast du, glaube ich, falsch verstanden. Es ist nämlich vollkommen egal, ob du den Händler davon überzeugen kannst, dass der Defekt schon bei der Übergabe vorlag. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Diese Beweislastregel gilt für ein Gerichtsverfahren. In so einem Verfahren können die Aussagen von 2 Zeugen durchaus ausreichen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn du aber nicht vor hast zu prozessieren, brauchst du dir über Beweislastregeln nicht den Kopf zerbrechen. Selbst bei Beweisen, mit denen du einen Richter schon 2 mal überzeugt hättest, kann ein Händler sich stur stellen und die Gewährleistung verweigern. Was ich damit verdeutlichen will: Beweislastregeln helfen dir ausserhalb eines Prozesses nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 11:11:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157693.html#7157693</guid>
      <dc:creator>kaufinator1</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T11:11:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157595.html#7157595</link>
      <description>Danke.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Händler, nbei dem ich sicher nie bestellen werde.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 08:50:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157595.html#7157595</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-15T08:50:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157411.html#7157411</link>
      <description>Für 60€ wäre es mir auch nicht wert, mich damit länger zu ärgern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Leider ist die Gewährleistungsfrage gerichtlich zu klären, also mit Sachverständigen und so weiter.&lt;br&gt;Rechtsstaat eben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Normalerweise tun sich weder Konsument noch Händler sowas an- vor allem nicht für Kleinbeträge. (deswegen Garantie) Du kannst aber trotzdem bei deiner RS-Vers anrufen und dich mal beraten lassen, wie das normalerweise gehandhabt wird bzw. was sie dir vorschlagen würden, zu tun. Schaden kanns sicher nicht, wenn die sagen, dass es nicht deren Kaffee ist, bist du auch schlauer.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 21:02:44 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157411.html#7157411</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T21:02:44Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157410.html#7157410</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; 2 Bekannte waren bei der versuchten Erstinbetriebnahme dabei - aber das wird&lt;br&gt;nicht reichen.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Warum nicht? Du hast zwei namentlich bekannte Zeugen und vor allem auch ein blitzsauberes Gerät, das sichtlich noch nie für Arbeitseinsätze verwendet worden ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sachverhalt seriös darstellen, Fotos der (wohl noch vorhandenen) Originalverpackung mitsamt Sackerl + sauberem Gerät - das sollte ausreichend glaubwürdig sein, dass der Händler deine Reklamation zumindest einmal ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein längerer Streit zahlt sich halt nicht aus. Wobei ich es für zweckmäßig halte, dass jemand mit elektrischen Fertigkeiten einen Schraubendreher und ein Messgerät in die Hände nimmt und das Zeug mal zerlegt. Denn "gar keine Funktion" ist als Fehler deutlich überschaubarer als "rumpelt und eiert und quietscht und nach 30 Sekunden setzt der Montor aus und es stinkt". Da ist irgendwo der Stromkreis unterbrochen - no na. Kalte Lötstelle am Ein-Aus-Schalter oder an einer Lötfahne des Motors läst sich rasch prüfen und auch reparieren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 21:02:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157410.html#7157410</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T21:02:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157364.html#7157364</link>
      <description>Das Ding kostet 60€ - da tut meine Rechtschutz genau gar nichts - ist den Aufwand auch nicht wert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mich hätte nur interessiert, wie es mit der Beweisführung im Gewährleistungsfall ausschaut. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hatte so einen Fall schon einmal - da war es ein Serienfehler - ich habe anhand von zahlreichen Quellen nachweisen können, dass ein hoher Prozentsatz eines Produkts vom selben Fehler betroffen war. Wie das letztendlich vor Gericht ausgeschaut hätte kann ich nicht sagen - der Händler hat relativ schnell&amp;nbsp;&amp;nbsp;eingelenkt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Einen definitiven Beweis wird man kaum liefern können. Mir fällt kein Fehler ein, der nicht auch im Nachhinein entstehen hätte können. Eventuell das Fehlen eine Teils innnerhalb eines versiegelten Teils - und da bräuchte man wahrscheinlich einen gerichtlich bestellten Gutachter um das zu überprüfen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 20:04:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157364.html#7157364</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T20:04:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157363.html#7157363</link>
      <description>Das Ding kostet 60€ - da tut meine Rechtschutz genau gar nichts - ist den Aufwand auch nicht wert.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mich hätte nur interessiert, wie es mit der Beweisführung in Gewährleistungsfall ausschaut. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich hatte so einen Fall schon einmal - da war es ein Serienfehler - ich habe anhand von zahlreichen Quellen nachweisen können, dass ein hoher Prozentsatz eines Produkts vom selben Fehler betroffen war. Wie das letztendlich vor Gericht ausgeschaut hätte kann ich nicht sagen - der Händler hat relativ schnell&amp;nbsp;&amp;nbsp;eingelenkt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Einen definitiven Beweis wird man kaum liefern können. Mir fällt kein Fehler ein, der nicht auch im Nachhinein entstehen hätte können. Eventuell das Fehlen eine Teils innnerhalb eines versiegelten Teils - und da bräuchte man wahrscheinlich einen gerichtlich bestellten Gutachter um das zu überprüfen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 20:04:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157363.html#7157363</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T20:04:19Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157319.html#7157319</link>
      <description>Passt schon, &lt;b&gt; ich&lt;/b&gt; weiß schon, warum ich im GHF kaum mehr um Rat frag.....&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 18:44:54 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157319.html#7157319</guid>
      <dc:creator>gibberish</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T18:44:54Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157316.html#7157316</link>
      <description>einfach != billig...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 18:34:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157316.html#7157316</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T18:34:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157317.html#7157317</link>
      <description>einfach != billig...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;es ist eben zB nicht einfach, in halbleitern sachen zu beweisen (Mikroskopie notwendig usw.)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 18:34:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157317.html#7157317</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T18:34:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157315.html#7157315</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Denn sowas zu beweisen ist möglich, aber möglicherweise teuer...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;hat sich hier &lt;a href="http://forum.geizhals.at/t832965,7157010.html#7157010" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t832965,7157010.html#7157010&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;aber noch ganz anders angehört.....ich zitiere:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;Vor allem ist bei sowas relativ leicht nachzuweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe bestanden hat&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wäre ich nicht Atheist, würd ich jetzt sagen: Gott schütze uns vor allem, was ein guter Tipp ist! &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 18:33:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157315.html#7157315</guid>
      <dc:creator>gibberish</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T18:33:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157299.html#7157299</link>
      <description>Das ist wirklich &lt;font color="red"&gt;*PIEP*&lt;/font&gt;&lt;!-- scheisse --&gt;.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Denn sowas zu beweisen ist möglich, aber möglicherweise teuer... Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag mal da an, die können da ev. helfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sonst musst halt überlegen, ob dir das Geld das wert ist. 6 Monate und 5 Tage ist wirklich hart.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meist ist bei sowas nur ein Kabel locker oder so, wenn das Ding beim Einschalten genau nix macht, jedoch kannst es auch nicht so einfach aufmachen und nachschaun...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Blöd blöd blöd...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 17:58:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157299.html#7157299</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T17:58:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157280.html#7157280</link>
      <description>Habe ich bereits gemacht - Stellungnahme vom Käufer habe ich (siehe unten) - Amazon ersucht den Händler um Stellungnahme.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Ding ist wirklich unbenutzt - habe mir beim letzten Mal eines ausgeliehen&amp;nbsp;&amp;nbsp;und mir fürs "nächste Mal" ein eigenes Rührwerk bestellt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 17:28:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157280.html#7157280</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T17:28:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157275.html#7157275</link>
      <description>Antwort des Händlers: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie Sie den AGB´s in der Artikelbeschreibung entnehmen können, bieten wir keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf, tritt die sog. Beweislastumkehr in Kraft (vlg. §476 BGB), das bedeutet, dass bei einem auftretenden Defekt nur dann von einem Gewährleistungsfall auszugehen ist, wenn Sie als Käufer nachweisen können, dass der Defekt bereits bei Gefahrenübergang, also bei Anlieferung, bestanden hat.&lt;br&gt;Sollten Sie dies qualifiziert nachweisen können, so bessern wir gerne nach. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel ist eine Eigenmarke des Händlers.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 17:23:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157275.html#7157275</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T17:23:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157055.html#7157055</link>
      <description>was sagt der Händler?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 12:36:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157055.html#7157055</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T12:36:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7157010.html#7157010</link>
      <description>1.) Dich an Amazon damit melden. Sie sind meist sehr hilfsbereit, auch bei Problemen mit Marketplace-Händlern. Bzw. versuch es zu allererst mit dem Verkäufer direkt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vor allem ist bei sowas relativ leicht nachzuweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe bestanden hat (da nix wirklich elektronisches dabei ist), glaub also nicht, dass der Verkäufer da sehr &lt;font color="#FF00FF"&gt;&lt;span class="piep" title="agressiv"&gt;*TR&amp;Ouml;T*&lt;/span&gt;&lt;/font&gt; sein wird.&lt;br&gt;Auch weil du das Ding noch nie wirklich an hattest (kann man an der Abnutzung der Kohlen oder sonstigen Verschleiß leicht sehen). &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Gibt es eine freiwillige Herstellergarantie? Falls ja, kann es nützlich sein, aber ich würd eher (auch nach den 6 Monaten) auf der Gewährleistungsschiene fahren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 11:58:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7157010.html#7157010</guid>
      <dc:creator>jay</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T11:58:16Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Gewährleistung nach 6 Monaten</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t832965,7156990.html#7156990</link>
      <description>Ich habe folgendes Problem: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel über Amazon Marketplace gekauft, 6 Monate originalverpackt liegen lassen &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":("/&gt; und jetzt nach 6 Monaten und 5 Tagen am Wochenende erstmals ausgepackt und versucht einzuschalten =&gt; keine Funktion&lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel ist ein Betonrührwerk, hat noch nie Beton oder ähnliches gesehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Frage ist - kann ich irgendwie beweisen, dass der Fehler bei Anlieferung schon bestanden hat. 2 Bekannte waren bei der versuchten Erstinbetriebnahme dabei - aber das wird nicht reichen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="http://www.amazon.de/Timbertech%C2%AE-HMRW02-R%C3%BChrwerk-inkl-Mischpaddel/dp/B003WQ6RZG" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.amazon.de/&lt;wbr/&gt;Timbertech%C2%AE-HMRW02-R%C3%BChrwerk-inkl-Mischpaddel/&lt;wbr/&gt;dp/&lt;wbr/&gt;B003WQ6RZG&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Irgendwelche Tipps?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 14 Oct 2013 11:30:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t832965,7156990.html#7156990</guid>
      <dc:creator>fhauser</dc:creator>
      <dc:date>2013-10-14T11:30:24Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
