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    <title>Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re(2): Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7183579.html#7183579</link>
      <description>Hmm, und wie meinst du sieht das dann aus, wenn versicherungstechnisch was sein sollte?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Nov 2013 07:19:58 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>seti__23</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-26T07:19:58Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7183578.html#7183578</link>
      <description>Danke mal für alle Antworten!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 26 Nov 2013 07:19:29 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>seti__23</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-26T07:19:29Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7182241.html#7182241</link>
      <description>Ich würde mal zum zuständigen Bezirksgericht gehen und in der Urkundensammlung nachsehen ob der Anbau des Bades eingereicht wurde. Wenn da nix auffindbar ist wird wohl der Zubau nicht bewilligt sein. Von daher wird dem jetzigen Eigentümer nichts anderes übrigbleiben einen Bestandsplan von einem Ziviltechniker zeichnen zu lassen und selbigen dann einreichen. Alle anderen Handlungsweisen bergen für dich Risiko..... (Bauklasse, Verbaubarkeit etc.)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 23 Nov 2013 10:11:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7182241.html#7182241</guid>
      <dc:creator>LZ</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-23T10:11:31Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7182069.html#7182069</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ich habe ein Objekt besichtigt, Baujahr ca. 1911.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Da es offenbar um Kauf geht: Verlange vom Verkäufer mindestens einen aktuellen E-Befund. Ähnlich bei anderne technischen Ausstattungen. Wenn sowas nicht vorliegt oder Mängel aufweist, dann drückt das den Kaufpreis.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 22 Nov 2013 20:22:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7182069.html#7182069</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-22T20:22:17Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7182066.html#7182066</link>
      <description>Eine (neue) Benützungsbewilligung braucht man AFAIK nur dann, wenn das Objekt wesentlich umgebaut worden ist. Dach und Bad fallen da nicht darunter.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Grundsätzlich muss ein Objekt immer nur dem Stand der Technik entsprechen, wie er zum Zeitpunkt der Benützungsbewilligung entsprochen hat. Bei einem Haus aus 1911 ist das Geschichte und heuite nicht mehr relevant.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Beispiel: Ich habe realtiv neue Häuser, die ca. 1980 errichtet worden sind und da hat der Aufzug nur eine einfache Druckknopfklingel. Wenige Jahre später wäre das nicht mehr zulässig gewesen, sondern nur noch Direktaufschaltung eines Notrufsystems. Aber man braucht heute 2013 deswegen keine Aufschaltung nachinstallieren, der Aufszugsprüfer macht lediglich die Feststellung im jährlichen Prüfprotokoll. Wir der Aufzug modernisiert (zB neue Kabine), dann muss man aber sehr wohl nachrüsten auf den heutigen Stand der Technik und Vorschriften.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn jetzt keine besonderen, noch nicht erwähnten Umstände bei deinem 1911er-Haus vorliegen, dann sehe ich keine Notwendigkeit einer neuerlichen Benützungsbewilligung. Eine freiwillige Aufrüstung ist aber natürlich sinnvoll.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Noch ein Beispiel: Wechselst du eine einzelne Steckdose, dann brauchst du deswegen nicht die uralte E-Installation komplett erneuern. Kommt es aber zu wesentlichen Umbauten, dann aber sehr wohl: Rote Drähte raus, Nullleiter, FI mit 30mA usw.&lt;br&gt;&lt;br&gt;WB.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 22 Nov 2013 20:20:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7182066.html#7182066</guid>
      <dc:creator>Weissbier</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-22T20:20:37Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7181875.html#7181875</link>
      <description>und DU brauchst die Benützungsbewilligung?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&gt;Feststellungsverfahren beantragt werden kann&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit dem kenn ich mich nicht aus, bei unserem Haus ist es aber genau so wie von Dir beschrieben und es hat noch nie jemand eine Benützungsbewilligung sehen wollen ...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 22 Nov 2013 13:55:37 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7181875.html#7181875</guid>
      <dc:creator>RuVy</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-22T13:55:37Z</dc:date>
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      <title>Re: Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7181871.html#7181871</link>
      <description>Hat damit noch keiner Erfahrungen gemacht? &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 22 Nov 2013 13:37:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7181871.html#7181871</guid>
      <dc:creator>seti__23</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-22T13:37:28Z</dc:date>
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      <title>Benützungsbewilligung im Feststellungsverfahren</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t835346,7181572.html#7181572</link>
      <description>Eine Frage, wer kennt sich hierbei aus.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich habe ein Objekt besichtigt, Baujahr ca. 1911. Gewisse Dinge sind später gekommen. Also Bad vermutlich vor 10 - 15 Jahren angebaut. Oder neues Dach ca. vor 7 Jahren. Sonst dürft alles Altbestand sein. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Unterlagen gibt es bei der Gemeinde natürlich keine mehr. Benützungsbewilligung natürlich auch nicht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Gemeinde hat gemeint, dass die Benützungsbewilligung in diesem Fall mit einem Feststellungsverfahren beantragt werden kann, weil vor dem 1.1.1969 errichtet worden ist. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie läuft das ab?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kennt ihr euch da aus?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 22 Nov 2013 07:28:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t835346,7181572.html#7181572</guid>
      <dc:creator>seti__23</dc:creator>
      <dc:date>2013-11-22T07:28:32Z</dc:date>
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