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    <title>eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=860445</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(3): eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7425627.html#7425627</link>
      <description>eBay ist eine Verkaufsplattform. Diese kann DIR Rechnungen schicken wenn du deren Dienste benutzt. eBay kann aber keine Rechnungen von Verkäufern senden, da dies der Verkäufer selbst tun muss.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2015 12:26:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7425627.html#7425627</guid>
      <dc:creator>TuxTux</dc:creator>
      <dc:date>2015-02-07T12:26:11Z</dc:date>
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      <title>Re(4): eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7425618.html#7425618</link>
      <description>update: die antwort vom verkäufer war leider nicht recht hilfreich. er hat mich darauf hingewiesen, dass nach österreich EUR 9,90 zu bezahlen sind. nachdem er in seinem internen system trotzdem die 11,90 drin gelassen hat und er auch keinerlei hinweise zur bezahlung (bankverbindung, zahlungshinweis zur korrekten zuordnung) gegeben hat, hab ich die bestellung per email widerrufen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenigstens das dürfte funktioniert haben. der händler und paypal haben mir gestern die vollständige rückzahlung bestätigt. damit ist die sache (hoffentlich) erledigt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2015 11:49:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7425618.html#7425618</guid>
      <dc:creator>muhrly</dc:creator>
      <dc:date>2015-02-07T11:49:47Z</dc:date>
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      <title>Re(3): eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7420526.html#7420526</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; nein und ja, sofern man die von ebay/paypal verschickten&lt;br&gt;rechnungen/bestätigungen als solche sehen kann.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;eher nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; naja, aber nicht in der höhe, die er jetzt plötzlich fordert. und diese&lt;br&gt;nachzahlung würde auch nicht im käuferschutz erfasst werden. drum "stinkt" mir&lt;br&gt;die sache ein wenig.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Die unterschiedlichen Beträge sind zumindest fragwürdig, da hast du völlig recht. Zu den Bedingungen des Käuferschutzes will ich mich nicht äußern, da gehöre ich wohl zu den wenigen, der den noch nicht nötig hatte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wie gesagt, die ursprüngliche vereinbarung ist imho nicht erfüllt&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;"erfüllt" ist ein definierter begriff und in dem Zusammenhang falsch, genaugenommen hast du nicht vollständig erfüllt da uneinigkeit über den Preis besteht (das ist wertfrei zu verstehen)...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; hilft eh nix, ich werde ihn einmal anschreiben, weil die&lt;br&gt;"zahlungserinnerungen" schon im tagestakt kommen und es wohl eine frage der&lt;br&gt;zeit ist, bis der ärger größer&lt;br&gt;wird...&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Kontaktaufnahme ist nie eine blöde Idee &lt;img src="teeth.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt="|-D"/&gt;. Solang er dir keine Ware geschickt hat ist nicht viel passiert, da sitzt du auf dem längeren Ast, aufpassen nur wenn Post vom Gericht kommen sollte, das NIEMALS ignorieren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 29 Jan 2015 22:54:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7420526.html#7420526</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2015-01-29T22:54:14Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(2): eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7420375.html#7420375</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wurde die Ware schon verschickt und hast du eine Rechnung?&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;nein und ja, sofern man die von ebay/paypal verschickten rechnungen/bestätigungen als solche sehen kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn er die Ware noch nicht verschickt hat, kann er sich im Grunde noch auf&lt;br&gt;den Irrtum berufen und da im ursprünglichen "Angebot" (ist jetzt in dem Zusammenhaben vom Terminus nicht ganz korrekt) ja auch die Versandkosten enthalten waren, ist das durchaus legitim. Mich erstaunen da aber die unterschiedlichen Beträge. &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;naja, aber nicht in der höhe, die er jetzt plötzlich fordert. und diese nachzahlung würde auch nicht im käuferschutz erfasst werden. drum "stinkt" mir die sache ein wenig.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; da machst du es dir ein bisschen zu leicht, du hast ja im Wissen um die&lt;br&gt;Versandkosten bestellt, er kann also durchaus auf Erfüllung im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung bestehen &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;wie gesagt, die ursprüngliche vereinbarung ist imho nicht erfüllt, weil die versandkosten nicht passen. aber hilft eh nix, ich werde ihn einmal anschreiben, weil die "zahlungserinnerungen" schon im tagestakt kommen und es wohl eine frage der zeit ist, bis der ärger größer wird...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 29 Jan 2015 17:53:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7420375.html#7420375</guid>
      <dc:creator>muhrly</dc:creator>
      <dc:date>2015-01-29T17:53:56Z</dc:date>
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      <title>Re: eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7419886.html#7419886</link>
      <description>Wurde die Ware schon verschickt und hast du eine Rechnung?&amp;nbsp;&amp;nbsp;Wenn beides "Ja" lautet , dann hat der Händler praktisch verloren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn er die Ware noch nicht verschickt hat, kann er sich im Grunde noch auf den Irrtum berufen und da im ursprünglichen "Angebot" (ist jetzt in dem Zusammenhaben vom Terminus nicht ganz korrekt) ja auch die Versandkosten enthalten waren, ist das durchaus legitim. Mich erstaunen da aber die unterschiedlichen Beträge.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn ihm bei der Rechnungslegung bei eBay ein Fehler unterlaufen ist, steht es&lt;br&gt;ihm ja frei, den Kauf zu stornieren und das Geld bei Paypal rückzuerstatten &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;da machst du es dir ein bisschen zu leicht, du hast ja im Wissen um die Versandkosten bestellt, er kann also durchaus auf Erfüllung im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung bestehen (wobei natürlich der Fernabsatz gilt, und das nur Aufwand bringen würde). &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 29 Jan 2015 08:50:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7419886.html#7419886</guid>
      <dc:creator>-lt-</dc:creator>
      <dc:date>2015-01-29T08:50:26Z</dc:date>
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      <title>Re: eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7419625.html#7419625</link>
      <description>Wenn du eine Rechnung hast, dann kann er sich brausen. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 28 Jan 2015 18:49:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7419625.html#7419625</guid>
      <dc:creator>Sowinetz</dc:creator>
      <dc:date>2015-01-28T18:49:38Z</dc:date>
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    <item>
      <title>eBay-Händler: nachträgliche Forderung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t860445,7419599.html#7419599</link>
      <description>Ich habe bei eBay zwei Artikel bei einem großen, gewerblichen Händler - der auch abseits der Bucht einen Onlineshop betreibt - erworben, bei dem in der Auktion als Versandkosten nach Österreich EUR 9,90 pro Lieferung angegeben sind. Nach Ende der zweiten Auktion habe ich vom Händler eine aktualisierte Rechnung über eBay mit 0 EUR Versandkosten erhalten (d. h. er muss sie manuell so eingegeben haben). Das wunderte mich zuerst, aber nachdem keine weitere Aktualisierung bzw. Info vom Händler mehr erfolgte, habe ich die Kaufabwicklung dann per Paypal so abgeschlossen. Die Daten wurden automatisiert auch an den Onlineshop weitergeleitet, und es kam von dort ebenfalls eine Info-Mail über den vollständigen Zahlungseingang und baldigen Versand.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Später kam dann eine Aktualisierungsmail aus seinem Shop mit dem Hinweis, dass eine Teilzahlung eingegangen ist und noch EUR 11,90 offen sind, die zu überweisen sind. Dabei handelt es sich wenig überraschend nun um Versandkosten, die nachträglich in seinem hausinternen System eingetragen worden sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine Frage nun: hab ich momentan Handlungsbedarf bzw. hat der Händler rechtlich irgendeine Handhabe, diese (übrigens nun höheren als bei eBay angegebenen) Versandkosten einzufordern? Wenn ihm bei der Rechnungslegung bei eBay ein Fehler unterlaufen ist, steht es ihm ja frei, den Kauf zu stornieren und das Geld bei Paypal rückzuerstatten (wäre absolut ok für mich)? Aber nachträglich außerhalb von eBay und Paypal Geld zu fordern ist meines Wissens erstens gegen die Richtlinien und würde mich auch um den Käuferschutz bringen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 28 Jan 2015 17:44:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t860445,7419599.html#7419599</guid>
      <dc:creator>muhrly</dc:creator>
      <dc:date>2015-01-28T17:44:55Z</dc:date>
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