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    <title>Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=881574</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: langsam wird's ein bisserl wirr...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7693627.html#7693627</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; wie genau funktioniert das, wenn ich den fernseher beim elektromarkt in der&lt;br&gt;schachtel kaufe und mitnehme, und erst daheim, also nach vertragsabschluss,&lt;br&gt;auspacke?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dann ist es rechtlich gesehen kein offensichtlicher Mangel, sondern ein verdeckter.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ist eine bei der besichtigung festgestellte produkteigenschaft, die ich mit unterzeichnung des kaufvertrages akzeptiert habe.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Darum geht es bei 928 ABGB.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;eine delle in einem neuwagen ist ein gewährleistungsrelevanter mangel,&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nichts anderes habe ich behauptet. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 19 Sep 2016 09:16:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7693627.html#7693627</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-19T09:16:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>langsam wird's ein bisserl wirr...</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7693586.html#7693586</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das hat auch keiner behauptet, ein offensichtlicher Mangel muss bei&lt;br&gt;Vertragsabschluss bekannt sein &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;also was jetzt: keiner hat behauptet, dass gewährleistungsrelevante mängel bei vertragsabschluss geltend gemacht werden können, aber ein offensichtlicher mangel muss bei vertragsabschluss bekannt sein? wie genau funktioniert das, wenn ich den fernseher beim elektromarkt in der schachtel kaufe und mitnehme, und erst daheim, also &lt;b&gt;nach&lt;/b&gt; vertragsabschluss, auspacke?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eine Delle im Gebrauchtwagen,&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;ist eine bei der besichtigung festgestellte produkteigenschaft, die ich mit unterzeichnung des kaufvertrages akzeptiert habe.&lt;br&gt;&lt;br&gt;eine delle in einem neuwagen ist ein gewährleistungsrelevanter mangel, da von einem neuwagen - genauso wie von einer neuen badezimmerarmatur - erwartet werden darf, dass er frei ist von dellen. die delle im neuwagen kann ich bei vertragsunterzeichnung nicht feststellen, da der wagen mit wunschfarbe und wunschextras normalerweise nicht fixfertig beim händler steht und ich ihn daher &lt;b&gt;beim&lt;/b&gt; vertragsabschluss - genausowenig wie eine online bestellte badezimmerarmatur - unmöglich auf offensichtliche mängel überprüfen kann.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 19 Sep 2016 08:35:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7693586.html#7693586</guid>
      <dc:creator>x-vice</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-19T08:35:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(15): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692971.html#7692971</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Sondern vertraglich vereinbarte Produkteigenschaften.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bingo, das meint das ABGB mit "offensichtlichen Mängeln":&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Die §§ 928 f regeln ganz heterogene Konstellationen, in denen dem Übernehmer keine Gewährleistungsrechte zustehen sollen. Nahezu in allen genannten Fällen ergibt sich mittels Vertragsauslegung das gleiche Ergebnis. Es wäre daher zumindest missverständlich, die Vorschriften&lt;br&gt;als gesetzliche Gewährleistungsausschlüsse zu qualifizieren, da Ausschlüsse das Vorhandensein eines Mangels voraussetzen. § 928 enthält somit wohl Auslegungszweifelsregeln.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Augenfällige („offenkundige“) Mängel liegen nur dann vor, wenn der Übernehmer vor Vertragsschluss (SZ 8/130...) die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes ohne weiteres erkennen konnte (nicht daher regelmäßig beim Werkvertrag (1 Ob 105/08k...)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bydlinski Kurzkommentar zum ABGB §928&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em/&gt; &lt;br&gt;§ 928 wird sowohl in der Literatur als auch von der Rechtsprechung als vertragliche Auslegungsregel begriffen. Die offensichtlichen Mängel gelten als in vertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistng&amp;nbsp;&amp;nbsp;und Gegenleistung einbezogene Faktoren, sodass sie nicht als die Gewährleistung begründede Vertragswidrigkeit anzusehen sind. Bei dem Empfang eines Sachwerks ist der Vertragsschluss bereits erflogt, sodass eine Auslegung dahingehend, dass bei Annahme offensichtlichen Mängel bereits bei Vertragsschluss berücksichtigt wurden nicht möglich ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sandrock: Vertragswidrigkeit der Sachleistung: eine Untersuchung zum europäischen Privatrecht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://books.google.at/books?id=pUzVuzGd-dwC&amp;pg=PA135&amp;dq=abgb+928&amp;hl=de&amp;sa=X&amp;ved=0ahUKEwjeu6fhvJbPAhUCUBQKHZnZAh4Q6AEIJjAB#v=onepage&amp;q=abgb%20928&amp;f=false" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;books.google.at/&lt;wbr/&gt;books?&lt;wbr/&gt;id=pUzVuzGd-dwC&amp;&lt;wbr/&gt;pg=PA135&amp;&lt;wbr/&gt;dq=abgb+928&amp;&lt;wbr/&gt;hl=de&amp;&lt;wbr/&gt;sa=X&amp;&lt;wbr/&gt;ved=0ahUKEwjeu6fhvJbPAhUCUBQKHZnZAh4Q6AEIJjAB#v=onepage&amp;&lt;wbr/&gt;q=abgb%20928&amp;&lt;wbr/&gt;f=false&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 13:24:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692971.html#7692971</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T13:24:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692964.html#7692964</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eine Delle im Gebrauchtwagen, ein beschädigter Fußboden, der bei einer&lt;br&gt;Wohnungsbesichtigung auffallen hätte müssen etc. In solchen Fällen kann man&lt;br&gt;davon ausgehen, dass der Käufer davon gewusst hat, und trotzdem den Vertrag&lt;br&gt;angenommen hat.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was du hier aufzählst, sind keine Mängel!&lt;br&gt;Sondern vertraglich vereinbarte Produkteigenschaften.&lt;br&gt;Es versteht sich, wir reden hier von kaufvertraglichen Mängeln. Nicht von handwerklichen od. produkttechnischen. Eine Delle im Gebrauchtwagen, die vertraglich vereinbart ist ("... Zustand wie besehen ..."), ist kein kaufvertraglicher Mangel.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, das war mein letzter Erklärungsversuch, damit ist diese Diskussion für mich beendet.&lt;br&gt;Wenn du noch weiterlamentieren wilst, bist du entweder ein Troll der hier nur rumtrollen will. Oder du verstehst es wirklich nicht - tja, Pech für dich. Hoffentlich ergibt sie niemals ein Rechtsstreit für dich zu diesem Thema, denn du würdest vor Gericht nur dumm schauen, dass deine persönlichen Definitionen, Interpretationen und Wunschdenken, dort vollkommen irrelevant für den Urteilsspruch sind.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 12:56:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692964.html#7692964</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T12:56:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692965.html#7692965</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eine Delle im Gebrauchtwagen, ein beschädigter Fußboden, der bei einer&lt;br&gt;Wohnungsbesichtigung auffallen hätte müssen etc. In solchen Fällen kann man&lt;br&gt;davon ausgehen, dass der Käufer davon gewusst hat, und trotzdem den Vertrag&lt;br&gt;angenommen hat.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was du hier aufzählst, sind keine Mängel!&lt;br&gt;Sondern vertraglich vereinbarte Produkteigenschaften.&lt;br&gt;Es versteht sich, wir reden hier von kaufvertraglichen Mängeln. Nicht von handwerklichen od. produkttechnischen. Eine Delle im Gebrauchtwagen, die vertraglich vereinbart ist ("... Zustand wie besehen ..."), ist kein kaufvertraglicher Mangel.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, das war mein letzter Erklärungsversuch, damit ist diese Diskussion für mich beendet.&lt;br&gt;Wenn du noch weiterlamentieren willst, bist du entweder ein Troll der hier nur rumtrollen will. Oder du verstehst es wirklich nicht - tja, Pech für dich. Hoffentlich ergibt sie niemals ein Rechtsstreit für dich zu diesem Thema, denn du würdest vor Gericht nur dumm schauen, dass deine persönlichen Definitionen, Interpretationen und Wunschdenken, dort vollkommen irrelevant für den Urteilsspruch sind.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 12:56:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692965.html#7692965</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T12:56:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(14): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692963.html#7692963</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Eine Delle im Gebrauchtwagen, ein beschädigter Fußboden, der bei einer&lt;br&gt;Wohnungsbesichtigung auffallen hätte müssen etc. In solchen Fällen kann man&lt;br&gt;davon ausgehen, dass der Käufer davon gewusst hat, und trotzdem den Vertrag&lt;br&gt;angenommen hat.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was du hier aufzählst, sind keine Mängel!&lt;br&gt;Sondern vertraglich vereinbarte Produkteigenschaften.&lt;br&gt;Es versteht sich, wir reden hier von kaufvertraglichen Mängeln. Nicht von handwerklichen od. produkttechnischen. Eine Delle im Gebrauchtwagen, die vertraglich vereinbart ist ("... Zustand wie besehen ..."), ist kein rügbarer Mangel.&lt;br&gt;&lt;br&gt;So, das war mein letzter Erklärungsversuch, damit ist diese Diskussion für mich beendet.&lt;br&gt;Wenn du noch weiterlamentieren wilst, bist du entweder ein Troll der hier nur rumtrollen will. Oder du verstehst es wirklich nicht - tja, Pech für dich. Hoffentlich ergibt sie niemals ein Rechtsstreit für dich zu diesem Thema, denn du würdest vor Gericht nur dumm schauen, dass deine persönlichen Definitionen, Interpretationen und Wunschdenken, dort vollkommen irrelevant für den Urteilsspruch sind.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 12:56:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692963.html#7692963</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T12:56:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(13): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692933.html#7692933</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; eine gewährleistung kann gar nicht bei vertragsabschluss geltend gemacht&lt;br&gt;werden&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das hat auch keiner behauptet, ein offensichtlicher Mangel muss bei Vertragsabschluss bekannt sein sein, ein Mangel der nicht offensichtlich ist kann natürlich erst danach geltend gemacht werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;da ich zum zeitpunkt des vertragsabschlusses weder eine ware noch eine dienstleistung in der hand habe, die irgendwelche mängel haben könnte.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Delle im Gebrauchtwagen, ein beschädigter Fußboden, der bei einer Wohnungsbesichtigung auffallen hätte müssen etc. In solchen Fällen kann man davon ausgehen, dass der Käufer davon gewusst hat, und trotzdem den Vertrag angenommen hat.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 10:51:30 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692933.html#7692933</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T10:51:30Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692908.html#7692908</link>
      <description>eine gewährleistung kann gar nicht bei &lt;i&gt;vertrags&lt;/i&gt;abschluss geltend gemacht werden, sondern erst bei &lt;i&gt;verkaufs&lt;/i&gt;abschluss. den vertrag schließe ich ab, wenn ich eine ware oder dienstleistung rechtsverbindlich bestelle. der &lt;i&gt;vertrag&lt;/i&gt; verpflichtet mich als kunden zur bezahlung des vereinbarten preises, und den verkäufer zur lieferung der vereinbarten ware oder dienstleistung in vereinbarter qualität.&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn ich meine verpflichtung zur bezahlung erfüllt habe und der verkäufer mir die ware/dienstleistung geliefert habe, ist der verkauf abgeschlossen. eine mängelrüge kann daher erst bei &lt;i&gt;verkaufsabschluss&lt;/i&gt; erfolgen, da ich zum zeitpunkt des &lt;i&gt;vertragsabschlusses&lt;/i&gt; weder eine ware noch eine dienstleistung in der hand habe, die irgendwelche mängel haben könnte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;in diesem sinne kann der ogh mit "vertragsabschluss" nicht den zeitpunkt der bestellung (also den zeitpunkt, an dem beide seiten einen vertrag eingegangen sind) gemeint haben, sondern nur den zeitpunkt, an dem der vertrag abgeschlossen im sinne von erfüllt ist, sprich das eingetreten ist, wass Beelzebub als "verkaufsabschluss" bezeichnet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich kann ja auch wenn ich mir beim händler einen fernseher kaufe und gleich mitnehme erst dann allfällige mängel feststellen, wenn ich ihn daheim auspacke und in betrieb nehme.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 09:46:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692908.html#7692908</guid>
      <dc:creator>x-vice</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T09:46:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692910.html#7692910</link>
      <description>eine gewährleistung kann gar nicht bei &lt;i&gt;vertrags&lt;/i&gt;abschluss geltend gemacht werden, sondern erst bei &lt;i&gt;verkaufs&lt;/i&gt;abschluss. den vertrag schließe ich ab, wenn ich eine ware oder dienstleistung rechtsverbindlich bestelle. der &lt;i&gt;vertrag&lt;/i&gt; verpflichtet mich als kunden zur bezahlung des vereinbarten preises, und den verkäufer zur lieferung der vereinbarten ware oder dienstleistung in vereinbarter qualität.&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn ich meine verpflichtung zur bezahlung erfüllt habe und der verkäufer mir die ware/dienstleistung geliefert habe, ist der verkauf abgeschlossen. eine mängelrüge kann daher erst bei &lt;i&gt;verkaufsabschluss&lt;/i&gt; erfolgen, da ich zum zeitpunkt des &lt;i&gt;vertragsabschlusses&lt;/i&gt; weder eine ware noch eine dienstleistung in der hand habe, die irgendwelche mängel haben könnte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;in diesem sinne kann der ogh mit "vertragsabschluss" nicht den zeitpunkt der bestellung (also den zeitpunkt, an dem beide seiten einen vertrag eingegangen sind) gemeint haben, sondern nur den zeitpunkt, an dem der vertrag abgeschlossen im sinne von erfüllt ist, sprich das eingetreten ist, wass beel zebub als "verkaufsabschluss" bezeichnet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich kann ja auch wenn ich mir beim händler einen fernseher kaufe und gleich mitnehme erst dann allfällige mängel feststellen, wenn ich ihn daheim auspacke und in betrieb nehme.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 09:46:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692910.html#7692910</guid>
      <dc:creator>x-vice</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T09:46:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692907.html#7692907</link>
      <description>eine gewährleistung kann gar nicht bei &lt;i&gt;vertrags&lt;/i&gt;abschluss geltend gemacht werden, sondern erst bei &lt;i&gt;verkaufs&lt;/i&gt;abschluss. den vertrag schließe ich ab, wenn ich eine ware oder dienstleistung rechtsverbindlich bestelle. der &lt;i&gt;vertrag&lt;/i&gt; verpflichtet mich als kunden zur bezahlung des vereinbarten preises, und den verkäufer zur lieferung der vereinbarten ware oder dienstleistung in vereinbarter qualität.&lt;br&gt;&lt;br&gt;wenn ich meine verpflichtung zur bezahlung erfüllt habe und der verkäufer mir die ware/dienstleistung geliefert habe, ist der verkauf abgeschlossen. eine mängelrüge kann daher erst bei &lt;i&gt;verkaufsabschluss&lt;/b&gt; erfolgen, da ich zum zeitpunkt des &lt;i/&gt;vertragsabschlusses&lt;/i&gt; weder eine ware noch eine dienstleistung in der hand habe, die irgendwelche mängel haben könnte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;in diesem sinne kann der ogh mit "vertragsabschluss" nicht den zeitpunkt der bestellung (also den zeitpunkt, an dem beide seiten einen vertrag eingegangen sind) gemeint haben, sondern nur den zeitpunkt, an dem der vertrag abgeschlossen im sinne von erfüllt ist, sprich das eingetreten ist, wass Beelzebub als "verkaufsabschluss" bezeichnet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich kann ja auch wenn ich mir beim händler einen fernseher kaufe und gleich mitnehme erst dann allfällige mängel feststellen, wenn ich ihn daheim auspacke und in betrieb nehme.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2016 09:46:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692907.html#7692907</guid>
      <dc:creator>x-vice</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-17T09:46:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692795.html#7692795</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn hier Verkaufsabschluss für Vertragsabschluss steht, wie sollte den Käufer&lt;br&gt;"... die Mängel einer Sache in die Augen fallen ..." BEVOR er die Sache&lt;br&gt;überhaupt bekommen hat und begutachten kann?!&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Durch eine Besichtigung vor Vertragsabschluss, wenn das nicht möglich ist kann der Paragraph nicht angewandt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 19:58:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692795.html#7692795</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T19:58:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692796.html#7692796</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Wenn hier Verkaufsabschluss für Vertragsabschluss steht, wie sollte den Käufer&lt;br&gt;"... die Mängel einer Sache in die Augen fallen ..." BEVOR er die Sache&lt;br&gt;überhaupt bekommen hat und begutachten kann?!&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Durch eine Besichtigung vor Vertragsabschluss (bzw, Fotos etc.), wenn das nicht möglich ist kann der Paragraph nicht angewandt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 19:58:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692796.html#7692796</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T19:58:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692771.html#7692771</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Zeig mir einen Beleg wo Verkaufsabschluss nicht im Sinne von Abschluss &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das brauche ich nicht, es ergibt sich logisch aus von dir selbst verlinktem § 928 - gehbitte wie dumm willst du dich stellen?! &lt;i&gt;"... die dem Käufer beim Verkaufsabschlusse bekannten oder erkennbaren Mängel.&lt;/i&gt; Wenn hier Verkaufsabschluss für Vertragsabschluss steht, wie sollte den Käufer &lt;i&gt;"... die Mängel einer Sache in die Augen fallen ..."&lt;/i&gt; BEVOR er die Sache überhaupt bekommen hat und begutachten kann?! Verkaufsabschluss kann sich nur auf Vertragserfüllung beziehen, also nach stattgefundener Lieferung/Leistungserbringung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 18:32:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692771.html#7692771</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T18:32:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692745.html#7692745</link>
      <description>Zeig mir einen Beleg, wo Verkaufsabschluss, nicht im Sinne von Abschluss eines Kaufvertrags verwendet wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Allerdings, wenn er nachträglich einen Mangel feststellt und auf seinen Gewährleistunganspruch pocht, darf das kein offensichtlicher Mangel sein, den er schon bei Übernahme der Sache hätte feststellen können, WENN er die Sache geprüft hätte.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sagt wer? ABGB 928 ist es schon mal nicht, bei Bedarf kann ich gerne weitere Zitate liefern.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 16:05:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692745.html#7692745</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T16:05:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692746.html#7692746</link>
      <description>Zeig mir einen Beleg wo Verkaufsabschluss nicht im Sinne von Abschluss eines Kaufvertrags verwendet wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;Allerdings, wenn er nachträglich einen Mangel feststellt und auf seinen Gewährleistunganspruch pocht, darf das kein offensichtlicher Mangel sein, den er schon bei Übernahme der Sache hätte feststellen können, WENN er die Sache geprüft hätte.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sagt wer? ABGB 928 ist es schon mal nicht, bei Bedarf kann ich gerne weitere Zitate liefern.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 16:05:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692746.html#7692746</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T16:05:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692744.html#7692744</link>
      <description>Zeig mir einen Beleg, wo Verkaufsabschluss, nicht im Sinne von Abschluss eines Kaufvertrags verwendet wird.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 16:05:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692744.html#7692744</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T16:05:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692742.html#7692742</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Welcher Zeitpunkt ist deiner Meinung nach der Verkaufsabschluss?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach Erfüllung des Kaufvertrags.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Kaufvertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen mit der verkäuferseitigen Annahme der käuferseitigen Bestellung. Damit sind beide Parteien Vertragsverpflichtungen eingegangen, die sie jeweils erfüllen müssen. Der Verkäufer muss die Sache liefern, der Käufer muss sie bezahlen. Wenn das erfüllt ist, ist der Verkauf abgeschlossen. Bezogen auf die etwaigen Mängel heißt das, der Käufer muss die Sache nach Erhalt - aka als Abschluss der Verkaufsabwicklung - auf sichtbare Mängel prüfen.&lt;br&gt;Bzw. "müssen" ist so ein hartes Wort, gesetzlich verpflichtet ist er natürlich nicht. Allerdings, wenn er nachträglich einen Mangel feststellt und auf seinen Gewährleistunganspruch pocht, darf das kein offensichtlicher Mangel sein, den er schon bei Übernahme der Sache hätte feststellen können, WENN er die Sache geprüft hätte.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 16:03:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692742.html#7692742</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T16:03:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692722.html#7692722</link>
      <description>Welcher Zeitpunkt ist deiner Meinung nach der Verkaufsabschluss?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber hier schreibt der OGH Vertragsabschluss:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote/&gt;Im Rahmen der kaufvertraglichen Obliegenheiten bleibt dem Käufer die Geltendmachung der Gewährleistung durch Einrede vorbehalten, zeigt er nur innerhalb der - hier - sechsmonatigen Frist dem Verkäufer den Mangel an (§ 933 Abs 1 und 2 ABGB). Das trifft hier sowohl auf die äußerlichen Beschädigungen des Monitorgehäuses wie auch die fehlende gebrauchsfähige Betriebsanleitung zu; der in § 928 ABGB bei in die Augen fallenden, also ohne weiteres erkennbaren (offenkundigen) Mängeln angeordnete Gewährleistungsausschluß, der bei der Art der hier zu erörternden Sachmängel in Betracht käme, könnte - abgesehen davon, daß ihn die klagende Partei in erster Instanz gar nicht geltend gemacht hat - schon deshalb nicht ins Treffen geführt werden, weil er sich nur auf eine schon vor oder bei Vertragsabschluß besichtigte, schon dabei mit dem offenkundigen Mangel behaftete Sache beziehen kann (MietSlg 31.115; Reischauer in Rummel aaO § 928 Rz 3; derselbe in ÖJZ 1976, 61 FN 50a); das trifft hier nach der festgestellten Sachlage aber nicht zu.&lt;em/&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_001/JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_001.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Justiz/&lt;wbr/&gt;JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_001/&lt;wbr/&gt;JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_001.html&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 14:32:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692722.html#7692722</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T14:32:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692692.html#7692692</link>
      <description>Hoppla, bitte: Verkaufsabschluss ist nicht Vertragsabschluss!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:45:01 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692692.html#7692692</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T12:45:01Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692691.html#7692691</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Sagt wer?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der OGH&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&lt;br&gt;Rechtssatz&lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 928 ABGB bezieht sich bloß auf die dem Käufer beim Verkaufsabschlusse bekannten oder erkennbaren Mängel.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://rdb.manz.at/document/ris.jusr.JJR_19260424_OGH0002_0020OB00262_2600000_001" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;rdb.manz.at/&lt;wbr/&gt;document/&lt;wbr/&gt;ris.jusr.JJR_19260424_OGH0002_0020OB00262_2600000_001&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:41:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692691.html#7692691</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T12:41:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692688.html#7692688</link>
      <description>Sagt wer? Bitte Link zum Gesetzestext, wo verdeckter Mangel im Gewährleistungsrecht so definiert sein würde.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:37:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692688.html#7692688</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T12:37:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7692677.html#7692677</link>
      <description>Ein Mangel den man erst nach Vertragsabschluss erkennen kann ist ein verdeckter Mangel.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:09:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7692677.html#7692677</guid>
      <dc:creator>Choehek</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-16T12:09:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7689895.html#7689895</link>
      <description>Und Pompeji nicht vergessen, die wo kein Ohrwaschl gerührt haben als der Vesuv zu rauchen begonnen hat.&lt;br&gt;Oder der Neanderthaler der gewarnt hat "Oida, der Gletscher kommt unserer Wohnhöhle immer näher, kummt mir vor."&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:29:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7689895.html#7689895</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-09T09:29:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7689690.html#7689690</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; so eine Drohung hat &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;auch Nokia nie ernst genommen.....das Ergebnis ist bekannt. Hochmut kommt vor dem Fall&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 08 Sep 2016 18:21:10 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7689690.html#7689690</guid>
      <dc:creator>User545539</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-08T18:21:10Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7689119.html#7689119</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;br&gt;hab das depperte Rohr gar nicht ganz ausgepackt um eben keine Kratzer o.ä. vorher hinein zu machen &lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 08 Sep 2016 03:16:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7689119.html#7689119</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-08T03:16:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688991.html#7688991</link>
      <description>Von einer Schutzfolie steht im Startpost nichts, sondern von der "Verpackung" die nicht ganz entfernt wurde. Eine Schutzfolie ist keine Verpackung. Wenn du beim Handy/Tablet/Notebook etc. einen Displaybruch nicht siehst weil die Schutzfolie vom Schirm noch oben ist, dann ist das genauso kein versteckter Mangel.&lt;br&gt;Wo siehst du hier einen versteckten Mangel sodass die Gewährleistung greift? Die Delle hätte vom TE leicht erkennt werden müssen wenn er sich das Teil einmal genau angeschaut hätte. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 19:14:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688991.html#7688991</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T19:14:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688994.html#7688994</link>
      <description>Von einer Schutzfolie steht im Startpost nichts, sondern von der "Verpackung" die nicht ganz entfernt wurde, bzw. "Innen schon kaputt war". Wenn du beim Handy/Tablet/Notebook etc. einen Displaybruch nicht siehst weil die Schutzfolie vom Schirm noch oben ist, dann ist das genauso kein versteckter Mangel.&lt;br&gt;Wo siehst du hier einen versteckten Mangel sodass die Gewährleistung greift? Die Delle hätte vom TE leicht erkennt werden müssen wenn er sich das Teil einmal genau angeschaut hätte. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 19:14:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688994.html#7688994</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T19:14:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688992.html#7688992</link>
      <description>Von einer Schutzfolie steht im Startpost nichts, sondern von der "Verpackung" die nicht ganz entfernt wurde, bzw. "Innen schon kaputt war". Eine Schutzfolie ist keine Verpackung. Wenn du beim Handy/Tablet/Notebook etc. einen Displaybruch nicht siehst weil die Schutzfolie vom Schirm noch oben ist, dann ist das genauso kein versteckter Mangel.&lt;br&gt;Wo siehst du hier einen versteckten Mangel sodass die Gewährleistung greift? Die Delle hätte vom TE leicht erkennt werden müssen wenn er sich das Teil einmal genau angeschaut hätte. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 19:14:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688992.html#7688992</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T19:14:48Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688962.html#7688962</link>
      <description>Wie kommst jetzt drauf, daß die Verpackung gemeint wäre?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Du hast behauptet, daß der Mangel beim Entfernen der Verpackung gesehen werden muß. Das hat TO, denn die Armatur hat eine Schutzfolie über den Auslauf. Diese blieb zum Schutz bei der Montage drauf. Nach erfolgter Montage wurde der Schutz entfernt, somit vollständig ausgepackt. Und da wurde der Mangel entdeckt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 18:35:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688962.html#7688962</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T18:35:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688947.html#7688947</link>
      <description>Macht ja keinen Unterschied, es ist trotzdem ein offener Mangel des Produktes. Der Mangel bezieht sich auf das Produkt und nicht ob die Verpackung unversehrt ist. Man kann da im Prinzip nur auf Kulanz beim Verkäufer plädieren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 17:56:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688947.html#7688947</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T17:56:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688924.html#7688924</link>
      <description>Er schrieb ja, daß die Verpackung bzw. Schutzfolie zwecks Montageschutz draufgeblieben ist. Und beim endgültigen Auspacken wurde es entdeckt.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 17:24:36 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688924.html#7688924</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T17:24:36Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688822.html#7688822</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; .ist der Schaden dann auch verdeckt wenn ich die Ware wochenlang in der OVP rumstehen hatte?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nein. Ganz einfach. Es ist deine Sache, sozusagen blind und ohne "Wareneingangskontrolle" das Gekaufte einzulagern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Da muss schond er Händler auch ein wenig Kulanz zeigen können, &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Naja, der "echte" Baumarkt mit echt physikalisch besuchbarem Geschäftslokal ja, aber beim "billigen Onlinejakob" kannst dich brausen, in dessen Kampfpreiskalkulation ist es nicht vorgesehen, dass irgendwer/-was mehr Arbeit/Aufwand macht als der standardisierte Bestell-Bezahl-Liefervorgang. Das ist der Preis des Kampfpreises.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; andernfalls wars eben der letzte Einkauf.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img src="https://forum.geizhals.at/files/435929/happyendings_slowclap.gif"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja gehbitte, so eine Drohung hat schon immer gezogen bei Kampfpreisdiskontern, die nur mit Umsatzvolumen ein Geschäft machen. Der verliert dich doch lachend an seine Konkurrenz, damit du denen Zeit und Arbeit stiehlst mit deiner Kulanzerwartung, statt ihm. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 14:22:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688822.html#7688822</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T14:22:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688796.html#7688796</link>
      <description>Wenn man im Baumakrt was kauft kommts schon mal vor das das Klumpert paar Wochen auf Halde liegt. Die Quizfrage ist dann....ist der Schaden dann auch verdeckt wenn ich die Ware wochenlang in der OVP rumstehen hatte ? Und wenn ja, wie soll ich das denn belegen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hatte schon n Haufen Fliesen, Parkett etc lange Zeit rumstehen bevor es verbaut wurde, wäre nie auf die Idee gekommen jedes einzelne Trum auszupacken und zu inspizieren, das wäre auch oft gar nicht möglich gewesen. Da muss schond er Händler auch ein wenig Kulanz zeigen können, andernfalls wars eben der letzte Einkauf.&lt;br&gt;&lt;br&gt;baumakrteu.at kann ich ansonsten nur empfehlen, sind oft recht günstig, hab allerdings auch nur einmal bestellt und fehlerlose Ware bekommen&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 13:53:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688796.html#7688796</guid>
      <dc:creator>Desolationrob</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T13:53:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688611.html#7688611</link>
      <description>Das bezweifle ich.&lt;br&gt;Der Käufer hätte beim Auspacken vom Gegenstand ja ganz klar erkennen müssen/können dass hier eine Beschädigung vorliegt und dies reklamieren müssen, sprich das hier ist ganz offensichtlich ein offener Mangel bei dem laut Gesetz die Gewährleistung nicht greift. (§ 928 ABGB)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 09:17:11 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T09:17:11Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688613.html#7688613</link>
      <description>Das bezweifle ich.&lt;br&gt;Der Käufer hätte beim Auspacken vom Gegenstand ja ganz klar erkennen müssen/können dass hier eine Beschädigung vorliegt und dies reklamieren müssen, sprich das hier ist ganz offensichtlich ein offener Mangel bei dem laut Gesetz die Gewährleistung nicht greift. (§ 928 ABGB)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Grund mehr sich immer direkt nach Lieferung bzw. innerhalb der 14 Tage gesetzlicher Rückgabefrist vom Zustand der Ware zu überzeugen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 09:17:11 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T09:17:11Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688609.html#7688609</link>
      <description>Das bezweifle ich stark. &lt;br&gt;Der Käufer hätte beim Auspacken vom Gegenstand ja ganz klar erkennen müssen/können dass hier eine Beschädigung vorliegt und dies reklamieren müssen, sprich das hier ist ganz offensichtlich eine offener Mangel bei dem laut Gesetz die Gewährleistung nicht greift. (§ 928 ABGB)&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 09:17:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688609.html#7688609</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T09:17:11Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688614.html#7688614</link>
      <description>Das bezweifle ich.&lt;br&gt;Der Käufer hätte beim Auspacken vom Gegenstand ja ganz klar erkennen müssen/können dass hier eine Beschädigung vorliegt und dies reklamieren müssen, sprich das hier ist ganz offensichtlich ein offener Mangel bei dem laut Gesetz die Gewährleistung nicht greift. (§ 928 ABGB).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Ausnahme würde nur dann vorliegen wenn die Delle z.B an einer Stelle ist die nicht offensichtlich und direkt erkennbar wäre etc. - Aber dazu kann man ohne Bilder vom Schaden nichts weiteres sagen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Grund mehr sich immer direkt nach Lieferung bzw. innerhalb der 14 Tage gesetzlicher Rückgabefrist vom Zustand der Ware zu überzeugen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 07 Sep 2016 09:17:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688614.html#7688614</guid>
      <dc:creator>disk_king</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-07T09:17:11Z</dc:date>
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      <title>Re(2): Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688463.html#7688463</link>
      <description>Das ist falsch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Gewährleistung greift bei &lt;u&gt;verdeckten&lt;/u&gt; Mängeln, die zum Kaufzeitpunkt bereits bestanden haben und vom Käufer nicht bemerkt werden konnten, weil ... na?: sie verdeckt waren.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Die ersten 6 Monate muss der Händler Dir beweisen, dass das Rohr bei&lt;br&gt;Auslieferung keine Delle hatte.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;WTF?!&lt;br&gt;OK, Beweis: der Käufer hat 2 Augen im Kopf und hatte 14 Tage Zeit, die Ware zumindest oberflächlich auf Mängel zu prüfen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Sep 2016 19:28:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688463.html#7688463</guid>
      <dc:creator>Beel_Zebub</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-06T19:28:02Z</dc:date>
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    <item>
      <title>Re: Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688343.html#7688343</link>
      <description>Gewährleistung greift hier.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Sep 2016 13:30:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688343.html#7688343</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-06T13:30:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688266.html#7688266</link>
      <description>Du hast Anspruch auf Gewährleistung. Die ersten 6 Monate muss der Händler Dir beweisen, dass das Rohr bei Auslieferung keine Delle hatte. Hat nix mit Rückgaberecht zu tun.&lt;br&gt;&lt;br&gt;cheers&lt;br&gt;h&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Sep 2016 11:30:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688266.html#7688266</guid>
      <dc:creator>hhetl</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-06T11:30:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Achtung vor Baumarkteu.at / baumarkteu.de</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t881574,7688246.html#7688246</link>
      <description>Hallo!&lt;br&gt;&lt;br&gt;achtet bei diesem Laden ganz penibel darauf, dass die Ware bei Lieferung unbeschädigt ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe eine Armatur bestellt.&lt;br&gt;Nach dem Urlaub montiert und beim ersten Benutzen festgestellt, dass im Auslaufrohr eine Delle ist. (hab das depperte Rohr gar nicht ganz ausgepackt um eben keine Kratzer o.ä. vorher hinein zu machen ^^)&lt;br&gt;Nach genauerer Betrachtung habe ich gesehen, dass die Verpackung innen schon kaputt war und die schwere Armatur ins Rohr eine Delle gedrückt hat. Haben sie im Lager wohl geworfen - ist eh Metall...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Auf mein Beschwerde Mail kam nur zurück, dass die 14 Tägige Rückgabefrist abgelaufen ist und ich die Armatur ja schon montiert habe.&lt;br&gt;&lt;br&gt;War wieder einmal ein Fehler zu glauben ein paar € zu sparen &lt;img src="sad.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-("/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;sg Dirm&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 06 Sep 2016 11:08:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t881574,7688246.html#7688246</guid>
      <dc:creator>Dirm</dc:creator>
      <dc:date>2016-09-06T11:08:03Z</dc:date>
    </item>
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