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    <title>Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=888824</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Zahlen, kein Verfahrensfehler.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796485.html#7796485</link>
      <description>Die Strafe scheint sich nicht auf ein bewegtes Fahrzeug sondern ein abgestelltes Fahrzeug im öffentlichen Raum beziehen. Außerdem geht es nicht um ein abgelaufenes Pickerl sondern ein fehlendes, obwohl beim Abstellen angeblich eines dran war.&lt;br&gt;Wie andernorts erwähnt, kann das Pickerl ja während der Standzeit (z.B. Wochenende ohne Benützung) entfernt worden sein oder sich gelöst (eher unwahrscheinlich, so gut die picken) haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Was noch bleibt: Lenkererhebung muß beantwortet werden, auch wenn bezahlt wurde. Streiterei ist es dennoch, sollte es sich so in Luft aufgelöst haben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 12:25:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796485.html#7796485</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T12:25:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796405.html#7796405</link>
      <description>War das nicht so, dass das Pickerl noch dran war, als Du Dein Auto an besagter Stelle abgestellt hattest ???&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 09:35:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796405.html#7796405</guid>
      <dc:creator>Atschy</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T09:35:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Zahlen, kein Verfahrensfehler.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796384.html#7796384</link>
      <description>Guter Beitrag!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 09:10:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796384.html#7796384</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T09:10:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Zahlen, kein Verfahrensfehler.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796379.html#7796379</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Inwiefern ist das eigentlich belegbar? Das Pickerl kann bei einem stehenden&lt;br&gt;Auto entfernt worden sein.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Dann ist das auch nicht erlaubt. Das Delikt heisst ja nicht: " Fahren mit abgelaufenem Pickerl", sondern sinngemäß "Fahren ohne gültigem Pickerl". Ein abgelaufenes Pickerl IST ohne gültigem&lt;br&gt;Pickerl. Kein Pickerl IST AUCH ohne gültigem Pickerl. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Das Auto könnte per Plateaufahrzeug transportiert worden sein. &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das stimmt, daran hab ich auch gedacht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Muss man halt irgendwie belegen können, wieso man das Fahrzeug mit einem Abschleppunternhemen hin und her verschiebt. Ob sich für diese "Lüge" eine Firma herbigt? Denke nicht. &lt;br&gt;Und wenn es ein pirvater Freund ist, der jedesmal kostenlos das Farzeug mit Abschleppseil hin und her geschleppt hat? Soll der tatsächlich in einem Verfahren als Zeuge vor einer Behörde falsch aussagen, wegen der paar Euro Strafe?&amp;nbsp;&amp;nbsp;Das ist schwer strafbar.&lt;br&gt;In letzterem Grund bliebe auch der Grund für dieses Verhalten zu klären und ob man einfach so andere Verkehrsteilnehmer gefährden darf, in dem man merhmals einfach so mit dem Abschleppseil hin under her schleppen lässt. Ich glaube nicht dass das erlaubt ist, weiß es aber nicht. &lt;br&gt;Das Restrisiko dass irgendein Beamter im Dienst das fahrende Auto gesehen hat und es nicht anhalten konnte oder einfach nicht angehalten hat, wärs mir erst Recht nicht wert. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahlen macht frei. &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 09:01:26 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796379.html#7796379</guid>
      <dc:creator>Jebator</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T09:01:26Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Zahlen, kein Verfahrensfehler.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796376.html#7796376</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; FAhrzeug wurde ohne Pickerl auf einer öffentlichen Straße bewegt: Das trifft&lt;br&gt;dann den Lenker, vermutlich Du.&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Inwiefern ist das eigentlich belegbar? Das Pickerl kann bei einem stehenden Auto entfernt worden sein. Das Auto könnte per Plateaufahrzeug transportiert worden sein. In beiden Fällen gibt es keinen Lenker.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 08:49:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796376.html#7796376</guid>
      <dc:creator>hellbringer</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T08:49:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796371.html#7796371</link>
      <description>Ist ganz normal, passiert in den meissten Fällen so. Es ist auch offt und in den überwiegenden Fällen&amp;nbsp;&amp;nbsp;so, dass mehrere Delikte unter einer Aktenzahl und mit verschiedenen Parteien, angezeigt werden. Ist auch logisch, wenn sie zeitlich/ örtlich oder wie in diesem Zusmamenhang über das Fzg. in Zusammenhang stehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist NICHT so dass die Behörde in inregendeiner Weise verpfllichtet ist, von vornherein zwei verschiedene Verfahren zu beginnen oder Aktenzahlen anzulegen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist passiert? &lt;br&gt;Ein Auto mit angeluafenem Pickerl wurde auf einer öffentlichen Straße bewegt. Das sind zumindest 2 Delikte: &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;A) Picklerl abgelaufen und Fahrzeug steht auf einer öffentlichen Straße: Das trifft den Fahrzeughalter. Also DIch. &lt;br&gt;B) FAhrzeug wurde ohne Pickerl auf einer öffentlichen Straße bewegt: Das trifft dann den Lenker, vermutlich Du. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Deshalb kriegt Du für A die Straferketnnis gleich und für B gibts die Lenkererhebung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Behörde ist NICHT verpflichtet dir wegen B zuerst eine STraferkenntnis auf Deinen Namen zu schicken. SIe ist auch wie schon gesagt, NICHT verpflichtet, von vornherein zwei Verfahren zu eröffnen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahls einfach und gut ist es. Hattest genug Zeit das Pickerl zu machen, gibt ja 4 Monate Schonfrist, somit bist Du 16 Monate "legal" mit dem alten Pickerl gefahren und Du hattest 5 Monate Zeit das neue Pickerl zu machen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Niemand außer Dir ist Schuld, schon gar nicht die Behörde. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 08:44:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796371.html#7796371</guid>
      <dc:creator>Jebator</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T08:44:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796373.html#7796373</link>
      <description>Ist ganz normal, passiert in den meissten Fällen so. Es ist auch oft und in den überwiegenden Fällen&amp;nbsp;&amp;nbsp;so, dass mehrere Delikte unter einer Aktenzahl und mit verschiedenen Parteien, angezeigt werden. Ist auch logisch, wenn sie zeitlich/ örtlich oder wie in diesem Fall über das Fzg. in Zusammenhang stehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist NICHT so, dass die Behörde in inregendeiner Weise verpfllichtet ist, von vornherein zwei verschiedene Verfahren zu beginnen oder Aktenzahlen anzulegen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist passiert? &lt;br&gt;Ein Auto mit abgelaufenem Pickerl wurde auf einer öffentlichen Straße bewegt. Das sind zumindest 2 Delikte: &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;A) Picklerl abgelaufen und Fahrzeug steht auf einer öffentlichen Straße: Das trifft den Fahrzeughalter. Also Dich. &lt;br&gt;B) FAhrzeug wurde ohne Pickerl auf einer öffentlichen Straße bewegt: Das trifft dann den Lenker, vermutlich auch Dich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Deshalb kriegst Du für A die Straferketnnis gleich und für B gibts die Lenkererhebung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Behörde ist NICHT verpflichtet dir wegen B zuerst eine Straferkenntnis auf Deinen Namen zu schicken, sie kann gleich fragen. Sie ist auch wie schon gesagt, NICHT verpflichtet, von vornherein zwei Verfahren zu eröffnen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahls einfach und gut ist es. Hattest genug Zeit das Pickerl zu machen, gibt ja 4 Monate Schonfrist, somit bist Du 16 Monate "legal" mit dem alten Pickerl gefahren und Du hattest insgesamt 5 Monate Zeit, das neue Pickerl zu machen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wer das in 5 Monaten nicht schafft ist selber schuld, und das sage ich, der in seinr Jugend 2 Jahre in Folge fürs abgelaufene Pickerl zahlen musste. Niemand außer Dir ist Schuld, schon gar nicht die Behörde. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 08:44:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796373.html#7796373</guid>
      <dc:creator>Jebator</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T08:44:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Zahlen, kein Verfahrensfehler.</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796374.html#7796374</link>
      <description>Ist ganz normal, passiert in den meissten Fällen so. Es ist auch oft und in den überwiegenden Fällen&amp;nbsp;&amp;nbsp;so, dass mehrere Delikte unter einer Aktenzahl und mit verschiedenen Parteien, angezeigt werden. Ist auch logisch, wenn sie zeitlich/ örtlich oder wie in diesem Fall über das Fzg. in Zusammenhang stehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist NICHT so, dass die Behörde in inregendeiner Weise verpfllichtet ist, von vornherein zwei verschiedene Verfahren zu beginnen oder Aktenzahlen anzulegen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Was ist passiert? &lt;br&gt;Ein Auto mit abgelaufenem Pickerl wurde auf einer öffentlichen Straße bewegt. Das sind zumindest 2 Delikte: &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;A) Picklerl abgelaufen und Fahrzeug steht auf einer öffentlichen Straße: Das trifft den Fahrzeughalter. Also Dich. &lt;br&gt;B) FAhrzeug wurde ohne Pickerl auf einer öffentlichen Straße bewegt: Das trifft dann den Lenker, vermutlich auch Dich. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Deshalb kriegst Du für A die Straferketnnis gleich und für B gibts die Lenkererhebung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Behörde ist NICHT verpflichtet dir wegen B zuerst eine Straferkenntnis auf Deinen Namen zu schicken, sie kann gleich fragen. Sie ist auch wie schon gesagt, NICHT verpflichtet, von vornherein zwei Verfahren zu eröffnen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zahls einfach und gut ist es. Hattest genug Zeit das Pickerl zu machen, gibt ja 4 Monate Schonfrist, somit bist Du 16 Monate "legal" mit dem alten Pickerl gefahren und Du hattest insgesamt 5 Monate Zeit, das neue Pickerl zu machen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wer das in 5 Monaten nicht schafft ist selber schuld, und das sage ich, der in seinr Jugend 2 Jahre in Folge fürs abgelaufene Pickerl zahlen musste. Niemand außer Dir ist Schuld, schon gar nicht die Behörde. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 08:44:32 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796374.html#7796374</guid>
      <dc:creator>Jebator</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T08:44:32Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796325.html#7796325</link>
      <description>Die gesamte Diskussion ist (wie oft hier im Forum) künstlich aufgereizt.&lt;br&gt;1) Die Tatsache, dass es unter einer Aktzahl zwei Anzeigen ergangen sind (Lenkererhebung und Strafverfügung) heißt lang nicht, dass es sich um denselben Tatbestand handelt. Es handelt sich um einen sogenannten "Faktenkomplex" mit verschiedenen Handlungen. &lt;br&gt;Nachdem die Möglichkeit (nicht die Wahrscheinlich, aber die Möglichkeit) gibt, dass zwei verschiedene Täter für jeweils eine strafbare Handlung zur Verantwortung gezogen werden müssen, ist die Behörde verpflichtet beide Handlungen a priori so zu behandeln, als ob verschiedene Täter gäbe.&lt;br&gt;Deswegen Lenkererhebung (gegen Unbekannter) und zugleich (betreffend den Zulassungsbesitzer, der ja bekannt ist) Strafverfügung.&lt;br&gt;Im Lauf der Erhebungen, sollte es sich herausstellen, dass beide Handlungen (wie es in 999 von 1000 Fällen passiert) einer und derselben Person zuzuordnen ist, wird für alle Handlungen natürlich nur die eine verantwortliche Person weiter verfolgt.&lt;br&gt;Die Frage finde ich jedoch berechtigte, das passiert nicht jedem drei Mal am Tag. &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 04 Jun 2017 04:08:56 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796325.html#7796325</guid>
      <dc:creator>GREIFVÖGEL</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-04T04:08:56Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796208.html#7796208</link>
      <description>Dann empfehle ich dir mal den Link zu öffnen! &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 14:32:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796208.html#7796208</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T14:32:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796204.html#7796204</link>
      <description>was steht denn in deinem help.gv. link? nichts was hier wegen der strafverfügung und dem grund der lenkererhebung von belang ist. genauso könntest auf den kuchen.peter verlinken. &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 14:03:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796204.html#7796204</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T14:03:53Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(12): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796203.html#7796203</link>
      <description>DU behauptest doch, daß es bei einem bewegten Fahrzeug keine Lenkererhebung gibt! Und das ist vollkommener Unsinn! Denn diese gibt es nur bei einer Anhaltung durch die Exekutive nicht!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 14:03:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796203.html#7796203</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T14:03:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(11): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796200.html#7796200</link>
      <description>was soll der mist mit der anonymen? du willst doch hier nur von der relevanten sachlage abschweifen um von deiner mangelnden sachkenntnis abzulenken. für mich ist in dem zweig mal schluss.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:56:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796200.html#7796200</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:56:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796199.html#7796199</link>
      <description>Nur, daß nach Fristverstreichung der Anonymen der Verfahrensweg genau der gleiche ist. Also vergleichbar.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:52:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796199.html#7796199</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:52:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796198.html#7796198</link>
      <description>Und der steht über help.gv.at? Aber gut, daß du es schaffst, bei jedem Posting eine untergriffige Bemerkung einzubinden!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:51:15 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796198.html#7796198</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:51:15Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796195.html#7796195</link>
      <description>was eine anonyme nach sich zieht ist hier egal, da es hier keine anonyme gibt. ist das wirklich so schwer zu verstehen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:40:59 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796195.html#7796195</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:40:59Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796194.html#7796194</link>
      <description>ich habe dir einen link zum touringclub gesetzt wo die rechtslage klar beschrieben ist und du stellst das in frage. sag mal gehts dir noch gut, machst du dir jetzt deine eigenen gesetze? stell mal deine klimaanlage an, vllt hilfts!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:39:20 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796194.html#7796194</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:39:20Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796193.html#7796193</link>
      <description>Und? Geht auch in eine Strafverfügung über.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:37:03 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796193.html#7796193</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:37:03Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796191.html#7796191</link>
      <description>Du redest nur blödsinn daher, denn hier geht es um keine anonymverfügung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:36:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796191.html#7796191</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:36:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796189.html#7796189</link>
      <description>Mhm. Blödsinn du schreibst! Sieht man, wenn man die Frist bei einer Anonymverfügung bezüglich Geschwindigkeitsübertretung verstreichen lässt. Dann gibts ebenso erstmal eine Lenkererhebung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:31:05 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796189.html#7796189</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:31:05Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796188.html#7796188</link>
      <description>Lern doch sinnergreifend lesen. Warum soll der Fahrzeughalter eine Strafe bekommen, wenn der Fahrzeuglenker das Fahrzeug in den öffentlichen Bereich gebracht hat?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:28:23 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796188.html#7796188</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:28:23Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796186.html#7796186</link>
      <description>Falsch! bei einem bewegten fahrzeug erübrigt sich die lenkererhebung.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:26:11 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796186.html#7796186</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:26:11Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796183.html#7796183</link>
      <description>was redest da für einen stuss daher?? natürlich war das fahrzeug im öffentlichen raum, sonst hätte es ja keine anzeige gesetzt. ich habe klar gesagt das sich dadurch &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. der fahrzeughalter strafbar macht und&lt;br&gt;2. wenn jemand anderer das fahrzeug in den öffentlichen raum gebracht hat sich ebenfalls strafbar gemacht hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;darum die beiden briefe mit strafverfügung für den halter und lenkererhebung wegen dem lenker, der ja nicht automatisch der fahrzeughalter sein mussö&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich hoffe, jetzt ist für dich alles klar verständlich&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:22:07 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796183.html#7796183</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:22:07Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796182.html#7796182</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ich gehe davon aus, dass bei antritt der fahrt das pickerl noch an der scheibe&lt;br&gt;war, es muss sich also irgendwann unterwegs gelöst haben.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Nein. Das Auto kann auch längere Zeit unbeobachtet stehen (Wochenende) und sich dabei das Pickerl lösen. Blöd, wenn dann die Exekutive durchkontrolliert. Also denk nicht immer an ein bewegtes Fahrzeug.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:18:55 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796182.html#7796182</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:18:55Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796180.html#7796180</link>
      <description>Daß ein fehlendes Pickerl ansich kein Strafverfahren auslöst. Erst der Betrieb bzw. wenn im öffentlichen Raum abgestellt macht strafbar. Aber nicht den Fahrzeughalter, da er das Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt haben kann. Und Fahrzeuglenker macht sich erst strafbar, wenn das Fahrzeug in den öffentlichen Bereich bringt.&lt;br&gt;Somit ein Strafverfahren. Erster Versuch geht immer an den Zulassungsbesitzer. Nach Einspruch gibt es die Lenkererhebung.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 13:16:17 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796180.html#7796180</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T13:16:17Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796155.html#7796155</link>
      <description>ich hab an anderer stelle einen link gesetzt wo klar hervor geht, dass in so einem fall der fahrzeughalter und der lenker, der das fahrzeug im öffentlichen raum abgestellt hat zum handkuss kommen. warum soll da nicht die selbe aktenzahl zur anwendung kommen, die delikte wurden in einer erhebung aufgenommen? wenns blöd kommt, kommt noch ein weiteres hinzu, der fahrlässige umgang mit urkunden (pickerl war lt. deinem 1.post mangelhaft angebracht).&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich gehe davon aus, dass bei antritt der fahrt das pickerl noch an der scheibe war, es muss sich also irgendwann unterwegs gelöst haben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 11:50:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796155.html#7796155</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T11:50:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796154.html#7796154</link>
      <description>ich hab an anderer stelle einen link gesetzt wo klar hervor geht, dass in so einem fall der fahrzeughalter und der lenker, der das fahrzeug im öffentlichen raum abgestellt hat zum handkuss kommen. warum soll da nicht die selbe aktenzahl zur anwendung kommen, die delikte wurden in einer erhebung aufgenommen? wenns blöd kommt, kommt noch ein weiteres hinzu, der fahrlässige umgang mit urkunden (pickerl).&lt;br&gt;&lt;br&gt;ich gehe davon aus, dass bei antritt der fahrt das pickerl noch an der scheibe war, es muss sich also irgendwann unterwegs gelöst haben.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 11:50:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796154.html#7796154</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T11:50:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796148.html#7796148</link>
      <description>Nein. Es ist zweimal die selbe Aktenzahl. D.h. der selbe Tatbestand. Der selbe Ort und die selbe Uhrzeit.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Entweder/Oder wäre eh völlig okay. Aber sowohl als auch halte ich für einen Verfahrensfehler. Wobei ich Nö Behörden unterstellen würde, dass die vorsätzlich rechtswidrig unterwegs sind, solange ihnen daraus kein Amtsmissbrauch erwächst.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Will auch nur wissen, ob das Methode hat, oder ein Einzelfall.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 11:28:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796148.html#7796148</guid>
      <dc:creator>MG</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T11:28:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796142.html#7796142</link>
      <description>was willst du mit dem link sagen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;um missverständnisse auszuräumen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;mister "MG" hat jetzt 2 wochen zeit der behörde die antwort mitzuteilen wer mit dem auto ohne pickerl gefahren ist. die strafe für den fahrzeughalter ist ohnehin fix. es handelt sich hier um 2 separate strafverfahren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 10:25:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796142.html#7796142</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T10:25:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796133.html#7796133</link>
      <description>was willst du mit dem link sagen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;mister "MG" hat jetzt 2 wochen zeit der behörde die antwort mitzuteilen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 10:25:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796133.html#7796133</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T10:25:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796132.html#7796132</link>
      <description>Zweiter Absatz&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.0601031.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.help.gv.at/&lt;wbr/&gt;Portal.Node/&lt;wbr/&gt;hlpd/&lt;wbr/&gt;public/&lt;wbr/&gt;content/&lt;wbr/&gt;6/&lt;wbr/&gt;Seite.0601031.html&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 10:21:00 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796132.html#7796132</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T10:21:00Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796131.html#7796131</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Aber Strafverfügung UND zeitgleich Lenkererhebung ist unüblich.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;fahren ohne oder mit abgelaufenen pickerl kann bis über 2000 euro strafe ausmachen, bei so hohem strafrahmen ist eine sofortige lenkererhebung durchaus nachvollziehbar. da gehts nicht um 120 euro wegen schnellfahrens....&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Strafen&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 2.180,- Euro Strafe - und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/pickerl-abgelaufen-hohe-strafen-drohen-57a-ueberpruefung-16184550" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.oeamtc.at/&lt;wbr/&gt;thema/&lt;wbr/&gt;vorschriften-strafen/&lt;wbr/&gt;pickerl-abgelaufen-hohe-strafen-drohen-57a-ueberpruefung-16184550&lt;/a&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 10:18:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796131.html#7796131</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T10:18:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796130.html#7796130</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Aber Strafverfügung UND zeitgleich Lenkererhebung ist unüblich.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;fahren ohne oder mit abgelaufenen pickerl kann bis über 2000 euro strafe ausmachen, bei so hohem strafrahmen ist eine sofortige lenkererhebung durchaus nachvollziehbar. da gehts nicht um 120 euro wegen schnellfahrens....&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 10:18:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796130.html#7796130</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T10:18:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796096.html#7796096</link>
      <description>Aber Strafverfügung UND zeitgleich Lenkererhebung ist unüblich. Lenkererhebung kommt üblicherweise erst nach Beeinspruchung der Strafverfügung. Bei Anonymverfügungen kommt die Lenkererhebung nach Ablauf der Zahlungsfrist (ev. gibt es dazwischen die Strafverfügung zum Beeinspruchen).&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 09:06:41 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796096.html#7796096</guid>
      <dc:creator>user563062</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T09:06:41Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796087.html#7796087</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Habe mit gleicher Post und gleicher Aktenzahl einen RSB Brief mit&lt;br&gt;Lenkererhebung und einen RSA Brief mit Strafverfügung bekommen.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;scheint völlig plausibel, wenn das fahrzeug bewegt wurde. der eine brief geht an dich als fahrzeughalter, die lenkererhebung weil ja auch jemand anderer ohne pickerl gefahren sein kann&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 08:10:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796087.html#7796087</guid>
      <dc:creator>Freller</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T08:10:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t888824,7796074.html#7796074</link>
      <description>Kennt jemand diese reichlich komische Vorgangsweise?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Habe mit gleicher Post und gleicher Aktenzahl einen RSB Brief mit Lenkererhebung und einen RSA Brief mit Strafverfügung bekommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Erscheint mir von der Vorgangsweise her fragwürdig. Denn entweder sie kennen mich als Täter, dann ist die Lenkererhebung rechtswidrig, oder sie kennen mich eben nicht, dann ist es die Strafverfügung.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Für die neugierigen: Auto ist ohne Pickerl gestanden. Das dürfte sich gelöst haben (nach Scheibenwechsel vor einigen Monaten) und innerhalb eines Wochenendes zwei Anzeigen kassiert... .&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 03 Jun 2017 07:30:53 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t888824,7796074.html#7796074</guid>
      <dc:creator>MG</dc:creator>
      <dc:date>2017-06-03T07:30:53Z</dc:date>
    </item>
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