<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
  <channel>
    <title>Elektronisches Parkpickerl wo verlängern?</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=891834</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Elektronisches Parkpickerl wo verlängern?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t891834,7851265.html#7851265</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Kann man online das elektronische Parkpickerl verlängern? (Habe nur&lt;br&gt;Onlineantrag für Neuausstellung gefunden.)&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Steht eh dort: &lt;a href="https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.wien.gv.at/&lt;wbr/&gt;amtshelfer/&lt;wbr/&gt;verkehr/&lt;wbr/&gt;parken/&lt;wbr/&gt;kurzparkzone/&lt;wbr/&gt;parkpickerl.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;i&gt;Tipp:&lt;br&gt;Wenn Sie schon ein Parkpickerl haben und Ihr Hauptwohnsitz und das Kennzeichen des Autos gleich geblieben sind, schickt Ihnen die Stadt Wien zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit zwei Zahlungsanweisungen zu. Das Auto muss außerdem auf Sie und ihren Hauptwohnsitz zugelassen sein (ausgenommen Firmenfahrzeuge). Eine Zahlungsanweisung ist für die Verlängerung um ein Jahr, der andere für die Verlängerung um zwei Jahre. Sie können für ein Jahr oder für zwei Jahre einzahlen und so ganz einfach Ihr Parkpickerl verlängern.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wichtig:&lt;br&gt;Es kann passieren, dass Sie keine Zahlungsanweisung zugeschickt bekommen. Verlassen Sie sich nicht darauf!&lt;br&gt;&lt;b&gt;Wenn Sie keine Zahlungsanweisung bekommen haben, müssen Sie einen Antrag für ein neues Parkpickerl stellen.&lt;/b&gt; Machen Sie das spätestens vier Wochen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Parkpickerls endet.&lt;/i&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Kann man irgendwo online die Gültigkeitsdauer abrufen? (An Pickerl stehts ja&lt;br&gt;nicht mehr oben)&lt;br&gt;...oder bleibt mir der Amtsweg nicht erspart?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Hast den Bescheid damals weggeworfen? In dem Fall bleibt dir wohl der Amtsweg doch nicht erspart...&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 11 Nov 2017 20:39:52 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t891834,7851265.html#7851265</guid>
      <dc:creator>mko</dc:creator>
      <dc:date>2017-11-11T20:39:52Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Elektronisches Parkpickerl wo verlängern?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t891834,7851141.html#7851141</link>
      <description>Mein Elektronisches Parkpickerl (Wien20) ist anscheinend abgelaufen (Strafzettel bekommen). Ein Infoschreiben oder Erlagschein zur Verlängerung habe ich nicht bekommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Kann man irgendwo online die Gültigkeitsdauer abrufen? (An Pickerl stehts ja nicht mehr oben)&lt;br&gt;Kann man online das elektronische Parkpickerl verlängern? (Habe nur Onlineantrag für Neuausstellung gefunden.)&lt;br&gt;&lt;br&gt;...oder bleibt mir der Amtsweg nicht erspart?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 11 Nov 2017 09:20:16 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t891834,7851141.html#7851141</guid>
      <dc:creator>MuaD</dc:creator>
      <dc:date>2017-11-11T09:20:16Z</dc:date>
    </item>
  </channel>
</rss>
