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    <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=897323</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re: Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958398.html#7958398</link>
      <description>Durch dich als Bauherr bedeutet aber, dass du sicherstellen musst, das die arbeiten den verpflichtenden nationalen Normen entsprechen&lt;br&gt;(Verpflichtenden, nicht allen Normen)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Er muss gar nichts, wofür er nicht vertraglich verpflichtet wurde&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 07 Feb 2019 20:03:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958398.html#7958398</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-07T20:03:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(10): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958356.html#7958356</link>
      <description>Siehe Edit im OP...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 07 Feb 2019 14:46:27 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958356.html#7958356</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-07T14:46:27Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958129.html#7958129</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;ist damit nicht geklärt, va. wenn es Bereiche betrifft, die von der BO nicht&lt;br&gt;reguliert sind&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;in streitfall wird von gutachtern das herangezogen was "stand der technik" ist, und das sind normalerweise die aktuellen normen&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Fussboden in meinem Fall,&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;was genau?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 09:28:50 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958129.html#7958129</guid>
      <dc:creator>Persönliche Mitteilung</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-06T09:28:50Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958117.html#7958117</link>
      <description>Diese Gesetze betreffen m.E. ausschließlich bewilligungspflichtige Bautätigkeiten und den Bauwerber. Ob derjenige die Einhaltung irgendwelcher Normen seitens ungarischer Dienstleister erwarten bzw. sich ggf. regressieren darf, ist damit nicht geklärt, va. wenn es Bereiche betrifft, die von der BO nicht reguliert sind (Fussboden in meinem Fall, abgesehen von der Trittschalldämmung in Mehrfamilienhäusern z.B.).&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 07:58:22 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958117.html#7958117</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-06T07:58:22Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(9): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958115.html#7958115</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Aber nicht alle Normen sind Gesetze.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;darum ging es auch nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;es ging darum ob normen für in- und ausländer gleich gelten. und das tun sie. "gesetzliche" gelten sowieso und alle anderen sind "qualifizierte Empfehlungen"&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/256/Seite.2560001.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.help.gv.at/&lt;wbr/&gt;Portal.Node/&lt;wbr/&gt;hlpd/&lt;wbr/&gt;public/&lt;wbr/&gt;content/&lt;wbr/&gt;256/&lt;wbr/&gt;Seite.2560001.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;auch das gilt für in- und ausländer gleich&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 07:51:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958115.html#7958115</guid>
      <dc:creator>Persönliche Mitteilung</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-06T07:51:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958108.html#7958108</link>
      <description>Natürlich muss er die lokalen GESTZE befolgen. Aber nicht alle Normen sind Gesetze.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 06:28:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958108.html#7958108</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-06T06:28:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958109.html#7958109</link>
      <description>Natürlich muss er die lokalen GESETZE befolgen. Aber nicht alle Normen sind Gesetze.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 06:28:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958109.html#7958109</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-06T06:28:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958089.html#7958089</link>
      <description>&lt;a href="https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/256/Seite.2560001.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.help.gv.at/&lt;wbr/&gt;Portal.Node/&lt;wbr/&gt;hlpd/&lt;wbr/&gt;public/&lt;wbr/&gt;content/&lt;wbr/&gt;256/&lt;wbr/&gt;Seite.2560001.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier steht eindeutig wie es geregelt ist....&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 22:31:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958089.html#7958089</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T22:31:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958088.html#7958088</link>
      <description>nochmal. die normen auf die&amp;nbsp;&amp;nbsp;sich gesetzlich bezogen wird, MUSS er kennen und sich daran halten. da ist der ungar nicht im leo, sondern da kann er mit seiner ungarischen barrierefreiheitsnorm sch****** gehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Bautechnikverordnung 2014, Fassung vom 05.02.2019&lt;br&gt;&lt;br&gt;§ 3&lt;br&gt;Verweise auf OIB-Richtlinien&lt;br&gt;&lt;br&gt;(1) Den in § 43 Abs. 1 Z 1 bis 6 NÖ BO 2014 festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke wird entsprochen, wenn die Anforderungen der Anlagen 1 bis 6 eingehalten werden. Die Anlagen 1 bis 6 stellen die in Niederösterreich gültigen Fassungen der OIB-Richtlinien 1 bis 6 dar.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bezüglich der Begriffsbestimmungen und bezüglich der in den Anlagen 1 bis 6 vollständig oder auszugsweise zitierten Regelwerke gelten die Anlagen 7 und 8. Die Anlagen 7 und 8 stellen die in Niederösterreich gültigen Fassungen der „OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen“ und der „OIB-Richtlinien - Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“ dar.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&amp;Gesetzesnummer=20001081" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;GeltendeFassung.wxe?&lt;wbr/&gt;Abfrage=LrNO&amp;&lt;wbr/&gt;Gesetzesnummer=20001081&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Anlage 4: OIB Richtlinie 4 (in der Nö. Fassung)&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40012707/Anlage_04.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Landesnormen/&lt;wbr/&gt;LNO40012707/&lt;wbr/&gt;Anlage_04.pdf&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Anlage 8: OiB-Richtlinien: Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40019722/Anlage_08.pdf" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;Dokumente/&lt;wbr/&gt;Landesnormen/&lt;wbr/&gt;LNO40019722/&lt;wbr/&gt;Anlage_08.pdf&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 22:15:51 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958088.html#7958088</guid>
      <dc:creator>Persönliche Mitteilung</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T22:15:51Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958087.html#7958087</link>
      <description>Der Ausländer muss die verrückten Österreichischen Normen nicht kennen. Wenn er nachweist, dass er seine eigenen Ungarischen befolgt hat, ist er im Leo.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 21:53:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958087.html#7958087</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T21:53:25Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958086.html#7958086</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Und an diese Normen muss sich ein Ausländer NICHT halten.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Tut er es nicht, kann er im Schadensfall ein Problem haben, weil ihm&lt;br&gt;Fahrlässigkeit vorgeworfen werden&lt;br&gt;kann.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img src="birndl.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="!&amp;#58;-&amp;#41;"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;gilt für beide also gleich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;und die normen auf die sich in gesetzen bezogen wird, SIND einzuhalten. von in- und ausländern&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 21:45:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958086.html#7958086</guid>
      <dc:creator>Persönliche Mitteilung</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T21:45:45Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958081.html#7958081</link>
      <description>Es gibt tausende Verarbeitungsvorschriften = Normen, verwaltet von der Wirtschaftskammer, an die sich ein inländischer Handwerker halten sollte. Tut er es nicht, kann er im Schadensfall ein Problem haben, weil ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und an diese Normen muss sich ein Ausländer NICHT halten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist von der EU ganz bewußt so eingerichtet worden, um diese inländischen Handelshemmnisse zu bekämpfen. Die Kammern schützen ja bewußt den inländischen Markt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 21:05:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958081.html#7958081</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T21:05:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958078.html#7958078</link>
      <description>Falsch zurück &lt;img src="smile.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=":-)"/&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie hier &lt;a href="https://forum.geizhals.at/t897323,7958067.html#7958067" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;forum.geizhals.at/&lt;wbr/&gt;t897323,7958067.html#7958067&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;schon richtig geschrieben, gilt dies hauptsächlich für formelle Elemente, wie z.b Beantragung einer Gewerbeerlaubnis (wie auch von dir geschrieben)&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 20:31:46 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958078.html#7958078</guid>
      <dc:creator>User660959</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T20:31:46Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958071.html#7958071</link>
      <description>Um es noch genauer auszudrücken:&lt;br&gt;Die Normen sind zu beachten, sollte eine Norm dem Stand der Technik widersprechen, ist sie zu ignorieren&lt;br&gt;Verantwortlich ist der ausführer...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Hier noch ein Link mit einigen Infos hundemüde Frage&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/256/Seite.2560001.html" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.help.gv.at/&lt;wbr/&gt;Portal.Node/&lt;wbr/&gt;hlpd/&lt;wbr/&gt;public/&lt;wbr/&gt;content/&lt;wbr/&gt;256/&lt;wbr/&gt;Seite.2560001.html&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 19:54:08 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958071.html#7958071</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T19:54:08Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958067.html#7958067</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ohne alle dort geltenden Verwaltungsverfahren und Vorschriften&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;verfahren und vorschriften &lt;b&gt;zur durchführung&lt;/b&gt; der dienstleistung müssen nicht eingehalten werden, der "inhalt" der dienstleistung muss aber trotzdem den hier gültigen gesetzen und normen entsprechen!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;beispiel architekt: ein z.b. holländischer architekt braucht in Ö natürlich KEINE aufrechte öst. ziviltechnikerbefugnis. aber was er in Ö plant muss natürlich sämtlichen vorschriften (bauordnung, OIB, etc.) und den darin verwiesenen (bzw. als "stand der technik" geltenden) normen entsprechen &lt;img src="birndl.gif" width="16" height="26" align="absmiddle" alt="!&amp;#58;-&amp;#41;"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 19:09:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958067.html#7958067</guid>
      <dc:creator>Persönliche Mitteilung</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T19:09:18Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958044.html#7958044</link>
      <description>Falsch!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/provide-services-abroad/index_de.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;europa.eu/&lt;wbr/&gt;youreurope/&lt;wbr/&gt;business/&lt;wbr/&gt;selling-in-eu/&lt;wbr/&gt;selling-goods-services/&lt;wbr/&gt;provide-services-abroad/&lt;wbr/&gt;index_de.htm&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zitat: Grundsätzlich sollte es für Sie möglich sein, Dienstleistungen in einem anderen EU-Land zu erbringen, ohne alle dort geltenden Verwaltungsverfahren und Vorschriften (wie vorherige Beantragung einer Gewerbeerlaubnis) einhalten zu müssen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Damit hat der Auftraggeber im Reklamationsfall das Problem, dass er dem Dienstleister nachweisen muss, dass dieser seine eigenen „ortsfremden“ Normen nicht eingehalten hat. Er braucht dann zB einen zugelassenen Sachverständigen, der die Ungarischen Normen kennt. Viel Spaß!&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 16:34:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958044.html#7958044</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T16:34:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958041.html#7958041</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; jedoch musst du dich an die in AT geltenden Gesetze halten, welche NICHT&lt;br&gt;Wohnsitz-spezifisch sind (zb Normen,...)&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist aber nicht jede Norm Gesetz. Welche Gesetze greifen hier konkret (Fall z.B. Bodenverlegung im Eigenheim, nicht bewilligungs-/anzeigepflichtig)?&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 16:19:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958041.html#7958041</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T16:19:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958039.html#7958039</link>
      <description>&lt;a href="https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/services-directive/in-practice/contact_de" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ec.europa.eu/&lt;wbr/&gt;growth/&lt;wbr/&gt;single-market/&lt;wbr/&gt;services/&lt;wbr/&gt;services-directive/&lt;wbr/&gt;in-practice/&lt;wbr/&gt;contact_de&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Dort werden sie geholfen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und du hast recht, es ist komplex. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 16:04:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958039.html#7958039</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T16:04:28Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958038.html#7958038</link>
      <description>Es gelten immer die Normen am Ort der Tätigkeit.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dies ist nicht spezifisch für den genannten Fall, sondern betrifft alle Produkte &amp; Dienstleistungen.&lt;br&gt;Ein bekanntes Beispiel wo derartige Fragen häufig auftauchen ist zb Snus, das in Schweden legal praktisch überall erworben werden kann, im Rest der EU aber nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Dies ist auch kein Widerspruch mit der Dienstleistungsfreiheit - jeder, unabhängig vom Wohnsitz, kann Dienstleistungen &amp; Produkte EU weit vertreiben (d.h. wenn du eine Bewilligung dafür in Ungarn hast, dann brauchst du in AT keine separate*), jedoch musst du dich an die in AT geltenden Gesetze halten, welche NICHT Wohnsitz-spezifisch sind (zb Normen,...)&lt;br&gt;&lt;br&gt;*mit Ausnahmen, z.B. Medikamente&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 15:47:02 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958038.html#7958038</guid>
      <dc:creator>User660959</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T15:47:02Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958018.html#7958018</link>
      <description>es sind die am endbestimmungsort gültigen normen und vorschriften zu beachten&lt;br&gt;dabei kann es sogar vorkommen, dass im land regionen noch verschärfte vorschriften haben, zb. wasserschutz...&lt;br&gt;&lt;br&gt;die normen kann er gratis beim österreichischen normen institut&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.austrian-standards.at/home/" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.austrian-standards.at/&lt;wbr/&gt;home/&lt;wbr/&gt;&lt;/a&gt; &lt;br&gt;vor ort nachlesen&lt;br&gt;&lt;br&gt;dabei ist auch zu beachten, dass die normen welche bei lieferung / fertigstellung gelten, erfüllt werden müssen&lt;br&gt;zb. gabs bei der umstellung auf die EN1090 (Stahlbau) einige verschärfte vorschriften, die bei einer lieferverzögerung über den 31.12 ganz schön arge auswirkungen hatten...&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 12:04:58 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958018.html#7958018</guid>
      <dc:creator>Sonic The Hedgehog</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T12:04:58Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958004.html#7958004</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Bei der WKO bin ich eher skeptisch aufgrund vergangener Erfahrungen &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das kann ich gut nachvollziehen....&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; und des Umstands, dass die in erster Linie ihre Mitglieder vertritt, die hier&lt;br&gt;explizit nicht zum Zug kommen &lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;und das ist auch ein Argument .... dann hoffe ich mal, du bist bei diesem EU-Portal erfolgreich!&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 08:56:40 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958004.html#7958004</guid>
      <dc:creator>Barney</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T08:56:40Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(2): Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958002.html#7958002</link>
      <description>Ich hab nebenbei beim einschlägigen EU-Portal &lt;a href="http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm" rel="noopener" target="_blank"&gt;http:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;ec.europa.eu/&lt;wbr/&gt;solvit/&lt;wbr/&gt;index_de.htm&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;(im Mail-Absender nennt es sich „GROW-YOUR-EUROPE-ADVICE„) angefragt. Da verspricht man eine Antwort innerhalb einer Woche. Bei der WKO bin ich eher skeptisch aufgrund vergangener Erfahrungen und des Umstands, dass die in erster Linie ihre Mitglieder vertritt, die hier explizit nicht zum Zug kommen. &lt;img src="zwinker.gif" width="16" height="19" align="absmiddle" alt=";-)"/&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 08:16:33 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958002.html#7958002</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T08:16:33Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7957998.html#7957998</link>
      <description>Ich würde da mal bei der WKO fragen, die sollten das eigentlich wissen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:56:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7957998.html#7957998</guid>
      <dc:creator>Barney</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:56:14Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7957996.html#7957996</link>
      <description>Nach ca. 30 min. Recherche auf häufig defekten Websites der EU und Ministerien, konnte ich leider diese einfache Frage nicht eindeutig klären: welche Normen hat ein ungarischer Bodenleger, der grenzüberschreitend für einen Konsumenten tätig ist, zu beachten? („vorübergehend und gelegentlich“, weil mehr ist ja im Binnenmarkt mit „freiem Dienstleistungsverkehr“ derzeit nicht erlaubt).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Intuitiv wäre: die in Ungarn gültigen Normen, da die jeweilige Gewerbeberechtigung dazu verpflichtet und nicht der Ort der Tätigkeit (da in dem Fall keine Bewilligung o.ä. erforderlich ist). Dass er sich die über 50 ÖNORM-Dokumente um einige 1000 € für gelegentliche Aufträge besorgt, wäre ja auch eine fragwürdige Hürde und nicht im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus gehende Normen bzw. Anforderungen muss der Auftraggeber dann wohl explizit verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird hingegen etwas Bewilligungspflichtiges gebaut, müssen die lokalen Normen beachtet werden (vom Bauherren), wobei der Dienstleister eigentlich gewerberechtlich immer noch die ungarischen Normen beachten muss. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das korrekt so? Hatte jemand schon mal einen Steitfall/Gewährleistungsfall o.ä., im Zuge dessen das geklärt wurde?&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:35:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7957996.html#7957996</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:35:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958354.html#7958354</link>
      <description>Nach ca. 30 min. Recherche auf häufig defekten Websites der EU und Ministerien, konnte ich leider diese einfache Frage nicht eindeutig klären: welche Normen hat ein ungarischer Bodenleger, der grenzüberschreitend für einen Konsumenten tätig ist, zu beachten? („vorübergehend und gelegentlich“, weil mehr ist ja im Binnenmarkt mit „freiem Dienstleistungsverkehr“ derzeit nicht erlaubt).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Intuitiv wäre: die in Ungarn gültigen Normen, da die jeweilige Gewerbeberechtigung dazu verpflichtet und nicht der Ort der Tätigkeit (da in dem Fall keine Bewilligung o.ä. erforderlich ist). Dass er sich die über 50 ÖNORM-Dokumente um einige 1000 € für gelegentliche Aufträge besorgt, wäre ja auch eine fragwürdige Hürde und nicht im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus gehende Normen bzw. Anforderungen muss der Auftraggeber dann wohl explizit verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird hingegen etwas Bewilligungspflichtiges gebaut, müssen die lokalen Normen beachtet werden (vom Bauherren), wobei der Dienstleister eigentlich gewerberechtlich immer noch die ungarischen Normen beachten muss. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das korrekt so? Hatte jemand schon mal einen Steitfall/Gewährleistungsfall o.ä., im Zuge dessen das geklärt wurde?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Edit: die (wie ich finde, sehr gute) Antwort der EU-SOLVIT; bedeutet i.W: der Ungar muss gar nix, außer ich verlage es explizit...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;im Folgenden finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beratung durch „Ihr Europa – Beratung“ um einen unabhängigen Rat handelt, der nicht die Auffassung der Europäischen Kommission, einer anderen Einrichtung der EU oder ihrer Mitarbeiter widerspiegelt. Weiterhin ist der Rat für die Europäische Kommission, andere Einrichtungen der EU oder nationale Einrichtungen nicht bindend. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr geehrter EU-Bürger! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa – Beratung, die wir wie folgt beantworten können: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Als unionsrechtlicher Beratungsdienst können wir nur zu Binnenmarktrechten Auskunft geben, jedoch nicht bzw. nur sehr beschränkt zum nationalen Recht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/126/EG regelt nur, dass ein Dienstleistungserbringer, der in einem Mitgliedstaat nach den dortigen Vorschriften ansässig ist, in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend Dienstleistungen erbringen darf. Wenn Ihr ungarischer Vertragspartner daher alle Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Bodenlegers in Ungarn erfüllt, darf er in Österreich vorübergehend Dienstleistungen erbringen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihre Frage betrifft jedoch nicht die Voraussetzungen, unter denen er in Österreich tätig sein darf, sondern in Wahrheit den Inhalt des Vertrags, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen. Dabei handelt es sich um eine Frage des österreichischen Zivilrechts und nicht um eine Frage des Verwaltungs- oder Gewerberechts oder des Unionsrechts. Es kommt daher darauf an, ob auf den Vertrag, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen, ungarisches oder österreichisches Privatrecht anzuwenden ist. Wenn der ungarische Bodenleger in Österreich einen Boden verlegt, und nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort des Vertrags im Regelfall Österreich und somit ist österreichisches Zivilrecht anwendbar. Der ungarischen Bodenleger ist daher verpflichtet, auch Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht einzuhalten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die ÖNORMen in Österreich nur den Stand der Technik wiedergeben, aber keinesfalls eine vertragliche Verpflichtung des Dienstleistungserbringers darstellen, außer Sie vereinbaren im Vertrag mit Ihrem Auftragnehmer, dass die (genau bezeichneten) ÖNORMen einzuhalten sind. Es handelt sich bei den ÖNORMen aber nicht um eine Art „behördliche Vorschriften , die in den Vertragsinhalt zwischen privaten Vertragspartnern eingreifen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Sie daher möchten, dass der ungarische Bodenleger bei der Verlegung des Bodens ÖNORMen einhält, sollten Sie dies mit ihm vereinbaren. Im Übrigen sollten Sie dies auch mit einem österreichischen Bodenleger vereinbaren. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Informationen zur Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union finden Sie auf der Website des österreichischen Einheitliche Ansprechpartners auf &lt;a href="https://www.eap.gv.at/." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eap.gv.at/&lt;wbr/&gt;.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Die Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf &lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006L0123." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;eur-lex.europa.eu/&lt;wbr/&gt;legal-content/&lt;wbr/&gt;DE/&lt;wbr/&gt;TXT/&lt;wbr/&gt;?&lt;wbr/&gt;uri=celex%3A32006L0123.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit freundlichen Grüßen &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr Europa – Beratung &lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:35:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958354.html#7958354</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:35:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958355.html#7958355</link>
      <description>Nach ca. 30 min. Recherche auf häufig defekten Websites der EU und Ministerien, konnte ich leider diese einfache Frage nicht eindeutig klären: welche Normen hat ein ungarischer Bodenleger, der grenzüberschreitend für einen Konsumenten tätig ist, zu beachten? („vorübergehend und gelegentlich“, weil mehr ist ja im Binnenmarkt mit „freiem Dienstleistungsverkehr“ derzeit nicht erlaubt).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Intuitiv wäre: die in Ungarn gültigen Normen, da die jeweilige Gewerbeberechtigung dazu verpflichtet und nicht der Ort der Tätigkeit (da in dem Fall keine Bewilligung o.ä. erforderlich ist). Dass er sich die über 50 ÖNORM-Dokumente um einige 1000 € für gelegentliche Aufträge besorgt, wäre ja auch eine fragwürdige Hürde und nicht im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus gehende Normen bzw. Anforderungen muss der Auftraggeber dann wohl explizit verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird hingegen etwas Bewilligungspflichtiges gebaut, müssen die lokalen Normen beachtet werden (vom Bauherren), wobei der Dienstleister eigentlich gewerberechtlich immer noch die ungarischen Normen beachten muss. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das korrekt so? Hatte jemand schon mal einen Steitfall/Gewährleistungsfall o.ä., im Zuge dessen das geklärt wurde?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Edit: die (wie ich finde, sehr gute) Antwort der EU-SOLVIT; bedeutet i.W: der Ungar muss gar nix, außer ich verlage es explizit...Und sollten irgendwelche Normen verpflichtent einzuhalten sein, dann wohl nur durch mich als Bauherren...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;im Folgenden finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beratung durch „Ihr Europa – Beratung“ um einen unabhängigen Rat handelt, der nicht die Auffassung der Europäischen Kommission, einer anderen Einrichtung der EU oder ihrer Mitarbeiter widerspiegelt. Weiterhin ist der Rat für die Europäische Kommission, andere Einrichtungen der EU oder nationale Einrichtungen nicht bindend. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr geehrter EU-Bürger! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa – Beratung, die wir wie folgt beantworten können: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Als unionsrechtlicher Beratungsdienst können wir nur zu Binnenmarktrechten Auskunft geben, jedoch nicht bzw. nur sehr beschränkt zum nationalen Recht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/126/EG regelt nur, dass ein Dienstleistungserbringer, der in einem Mitgliedstaat nach den dortigen Vorschriften ansässig ist, in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend Dienstleistungen erbringen darf. Wenn Ihr ungarischer Vertragspartner daher alle Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Bodenlegers in Ungarn erfüllt, darf er in Österreich vorübergehend Dienstleistungen erbringen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihre Frage betrifft jedoch nicht die Voraussetzungen, unter denen er in Österreich tätig sein darf, sondern in Wahrheit den Inhalt des Vertrags, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen. Dabei handelt es sich um eine Frage des österreichischen Zivilrechts und nicht um eine Frage des Verwaltungs- oder Gewerberechts oder des Unionsrechts. Es kommt daher darauf an, ob auf den Vertrag, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen, ungarisches oder österreichisches Privatrecht anzuwenden ist. Wenn der ungarische Bodenleger in Österreich einen Boden verlegt, und nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort des Vertrags im Regelfall Österreich und somit ist österreichisches Zivilrecht anwendbar. Der ungarischen Bodenleger ist daher verpflichtet, auch Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht einzuhalten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die ÖNORMen in Österreich nur den Stand der Technik wiedergeben, aber keinesfalls eine vertragliche Verpflichtung des Dienstleistungserbringers darstellen, außer Sie vereinbaren im Vertrag mit Ihrem Auftragnehmer, dass die (genau bezeichneten) ÖNORMen einzuhalten sind. Es handelt sich bei den ÖNORMen aber nicht um eine Art „behördliche Vorschriften , die in den Vertragsinhalt zwischen privaten Vertragspartnern eingreifen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Sie daher möchten, dass der ungarische Bodenleger bei der Verlegung des Bodens ÖNORMen einhält, sollten Sie dies mit ihm vereinbaren. Im Übrigen sollten Sie dies auch mit einem österreichischen Bodenleger vereinbaren. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Informationen zur Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union finden Sie auf der Website des österreichischen Einheitliche Ansprechpartners auf &lt;a href="https://www.eap.gv.at/." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eap.gv.at/&lt;wbr/&gt;.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Die Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf &lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006L0123." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;eur-lex.europa.eu/&lt;wbr/&gt;legal-content/&lt;wbr/&gt;DE/&lt;wbr/&gt;TXT/&lt;wbr/&gt;?&lt;wbr/&gt;uri=celex%3A32006L0123.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit freundlichen Grüßen &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr Europa – Beratung &lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:35:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958355.html#7958355</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:35:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958353.html#7958353</link>
      <description>Nach ca. 30 min. Recherche auf häufig defekten Websites der EU und Ministerien, konnte ich leider diese einfache Frage nicht eindeutig klären: welche Normen hat ein ungarischer Bodenleger, der grenzüberschreitend für einen Konsumenten tätig ist, zu beachten? („vorübergehend und gelegentlich“, weil mehr ist ja im Binnenmarkt mit „freiem Dienstleistungsverkehr“ derzeit nicht erlaubt).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Intuitiv wäre: die in Ungarn gültigen Normen, da die jeweilige Gewerbeberechtigung dazu verpflichtet und nicht der Ort der Tätigkeit (da in dem Fall keine Bewilligung o.ä. erforderlich ist). Dass er sich die über 50 ÖNORM-Dokumente um einige 1000 € für gelegentliche Aufträge besorgt, wäre ja auch eine fragwürdige Hürde und nicht im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus gehende Normen bzw. Anforderungen muss der Auftraggeber dann wohl explizit verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird hingegen etwas Bewilligungspflichtiges gebaut, müssen die lokalen Normen beachtet werden (vom Bauherren), wobei der Dienstleister eigentlich gewerberechtlich immer noch die ungarischen Normen beachten muss. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das korrekt so? Hatte jemand schon mal einen Steitfall/Gewährleistungsfall o.ä., im Zuge dessen das geklärt wurde?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Edit: die (wie ich finde, sehr gute) Antwort der EU-SOLVIT&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;im Folgenden finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beratung durch „Ihr Europa – Beratung“ um einen unabhängigen Rat handelt, der nicht die Auffassung der Europäischen Kommission, einer anderen Einrichtung der EU oder ihrer Mitarbeiter widerspiegelt. Weiterhin ist der Rat für die Europäische Kommission, andere Einrichtungen der EU oder nationale Einrichtungen nicht bindend. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr geehrter EU-Bürger! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa – Beratung, die wir wie folgt beantworten können: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Als unionsrechtlicher Beratungsdienst können wir nur zu Binnenmarktrechten Auskunft geben, jedoch nicht bzw. nur sehr beschränkt zum nationalen Recht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/126/EG regelt nur, dass ein Dienstleistungserbringer, der in einem Mitgliedstaat nach den dortigen Vorschriften ansässig ist, in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend Dienstleistungen erbringen darf. Wenn Ihr ungarischer Vertragspartner daher alle Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Bodenlegers in Ungarn erfüllt, darf er in Österreich vorübergehend Dienstleistungen erbringen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihre Frage betrifft jedoch nicht die Voraussetzungen, unter denen er in Österreich tätig sein darf, sondern in Wahrheit den Inhalt des Vertrags, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen. Dabei handelt es sich um eine Frage des österreichischen Zivilrechts und nicht um eine Frage des Verwaltungs- oder Gewerberechts oder des Unionsrechts. Es kommt daher darauf an, ob auf den Vertrag, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen, ungarisches oder österreichisches Privatrecht anzuwenden ist. Wenn der ungarische Bodenleger in Österreich einen Boden verlegt, und nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort des Vertrags im Regelfall Österreich und somit ist österreichisches Zivilrecht anwendbar. Der ungarischen Bodenleger ist daher verpflichtet, auch Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht einzuhalten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die ÖNORMen in Österreich nur den Stand der Technik wiedergeben, aber keinesfalls eine vertragliche Verpflichtung des Dienstleistungserbringers darstellen, außer Sie vereinbaren im Vertrag mit Ihrem Auftragnehmer, dass die (genau bezeichneten) ÖNORMen einzuhalten sind. Es handelt sich bei den ÖNORMen aber nicht um eine Art „behördliche Vorschriften , die in den Vertragsinhalt zwischen privaten Vertragspartnern eingreifen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Sie daher möchten, dass der ungarische Bodenleger bei der Verlegung des Bodens ÖNORMen einhält, sollten Sie dies mit ihm vereinbaren. Im Übrigen sollten Sie dies auch mit einem österreichischen Bodenleger vereinbaren. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Informationen zur Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union finden Sie auf der Website des österreichischen Einheitliche Ansprechpartners auf &lt;a href="https://www.eap.gv.at/." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eap.gv.at/&lt;wbr/&gt;.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Die Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf &lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006L0123." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;eur-lex.europa.eu/&lt;wbr/&gt;legal-content/&lt;wbr/&gt;DE/&lt;wbr/&gt;TXT/&lt;wbr/&gt;?&lt;wbr/&gt;uri=celex%3A32006L0123.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit freundlichen Grüßen &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr Europa – Beratung &lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:35:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t897323,7958353.html#7958353</guid>
      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:35:43Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Normen für EU-ausländische Handwerksbetriebe</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t897323,7958364.html#7958364</link>
      <description>Nach ca. 30 min. Recherche auf häufig defekten Websites der EU und Ministerien, konnte ich leider diese einfache Frage nicht eindeutig klären: welche Normen hat ein ungarischer Bodenleger, der grenzüberschreitend für einen Konsumenten tätig ist, zu beachten? („vorübergehend und gelegentlich“, weil mehr ist ja im Binnenmarkt mit „freiem Dienstleistungsverkehr“ derzeit nicht erlaubt).&lt;br&gt;&lt;br&gt;Intuitiv wäre: die in Ungarn gültigen Normen, da die jeweilige Gewerbeberechtigung dazu verpflichtet und nicht der Ort der Tätigkeit (da in dem Fall keine Bewilligung o.ä. erforderlich ist). Dass er sich die über 50 ÖNORM-Dokumente um einige 1000 € für gelegentliche Aufträge besorgt, wäre ja auch eine fragwürdige Hürde und nicht im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus gehende Normen bzw. Anforderungen muss der Auftraggeber dann wohl explizit verlangen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird hingegen etwas Bewilligungspflichtiges gebaut, müssen die lokalen Normen beachtet werden (vom Bauherren), wobei der Dienstleister eigentlich gewerberechtlich immer noch die ungarischen Normen beachten muss. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ist das korrekt so? Hatte jemand schon mal einen Steitfall/Gewährleistungsfall o.ä., im Zuge dessen das geklärt wurde?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Edit: die (wie ich finde, sehr gute) Antwort der EU-SOLVIT; bedeutet i.W: der Ungar muss gar nix, außer ich verlange es explizit...Und sollten irgendwelche Normen verpflichtend einzuhalten sein, dann wohl nur durch mich als Bauherren...&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;im Folgenden finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beratung durch „Ihr Europa – Beratung“ um einen unabhängigen Rat handelt, der nicht die Auffassung der Europäischen Kommission, einer anderen Einrichtung der EU oder ihrer Mitarbeiter widerspiegelt. Weiterhin ist der Rat für die Europäische Kommission, andere Einrichtungen der EU oder nationale Einrichtungen nicht bindend. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sehr geehrter EU-Bürger! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa – Beratung, die wir wie folgt beantworten können: &lt;br&gt;&lt;br&gt;Als unionsrechtlicher Beratungsdienst können wir nur zu Binnenmarktrechten Auskunft geben, jedoch nicht bzw. nur sehr beschränkt zum nationalen Recht. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/126/EG regelt nur, dass ein Dienstleistungserbringer, der in einem Mitgliedstaat nach den dortigen Vorschriften ansässig ist, in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend Dienstleistungen erbringen darf. Wenn Ihr ungarischer Vertragspartner daher alle Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Bodenlegers in Ungarn erfüllt, darf er in Österreich vorübergehend Dienstleistungen erbringen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihre Frage betrifft jedoch nicht die Voraussetzungen, unter denen er in Österreich tätig sein darf, sondern in Wahrheit den Inhalt des Vertrags, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen. Dabei handelt es sich um eine Frage des österreichischen Zivilrechts und nicht um eine Frage des Verwaltungs- oder Gewerberechts oder des Unionsrechts. Es kommt daher darauf an, ob auf den Vertrag, den Sie mit dem ungarischen Bodenleger abschließen, ungarisches oder österreichisches Privatrecht anzuwenden ist. Wenn der ungarische Bodenleger in Österreich einen Boden verlegt, und nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort des Vertrags im Regelfall Österreich und somit ist österreichisches Zivilrecht anwendbar. Der ungarischen Bodenleger ist daher verpflichtet, auch Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht einzuhalten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die ÖNORMen in Österreich nur den Stand der Technik wiedergeben, aber keinesfalls eine vertragliche Verpflichtung des Dienstleistungserbringers darstellen, außer Sie vereinbaren im Vertrag mit Ihrem Auftragnehmer, dass die (genau bezeichneten) ÖNORMen einzuhalten sind. Es handelt sich bei den ÖNORMen aber nicht um eine Art „behördliche Vorschriften , die in den Vertragsinhalt zwischen privaten Vertragspartnern eingreifen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn Sie daher möchten, dass der ungarische Bodenleger bei der Verlegung des Bodens ÖNORMen einhält, sollten Sie dies mit ihm vereinbaren. Im Übrigen sollten Sie dies auch mit einem österreichischen Bodenleger vereinbaren. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Informationen zur Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union finden Sie auf der Website des österreichischen Einheitliche Ansprechpartners auf &lt;a href="https://www.eap.gv.at/." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.eap.gv.at/&lt;wbr/&gt;.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Die Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf &lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006L0123." rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;eur-lex.europa.eu/&lt;wbr/&gt;legal-content/&lt;wbr/&gt;DE/&lt;wbr/&gt;TXT/&lt;wbr/&gt;?&lt;wbr/&gt;uri=celex%3A32006L0123.&lt;/a&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Mit freundlichen Grüßen &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ihr Europa – Beratung &lt;/blockquote&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 07:35:43 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Lazy Jones</dc:creator>
      <dc:date>2019-02-05T07:35:43Z</dc:date>
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