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    <title>Aufzugswart - Pflicht?</title>
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    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re: Aufzugswart - Pflicht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t903257,8093729.html#8093729</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; kann das so stimmen?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;JEIN&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich bin Aufzugswart.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja, das braucht eine Einschulung (auf den spezielen Aufzugstyp, du kannst nicht Aufzugswart für "30" verschiedene Aufzüge sein - also nicht mit EINER Einschulung)&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ja, es gibt Kontrollpflichten. Details kann ich gerne posten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;NEIN, es gibt keine 24/7-Anwesenheitspflicht&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 Nov 2021 19:36:23 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2021-11-19T19:36:23Z</dc:date>
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      <title>Re: Aufzugswart - Pflicht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t903257,8093721.html#8093721</link>
      <description>Ja, bis auf Kleinigkeiten stimmt das! Ganz so schlimm ist die Haftung eines Aufzugswartes aber nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die wöchentlichen Kontrollen (u.a. Notruf-Funktion testen, alle Stationen anfahren und Höhenunterschied prüfen, Einklemmschutz testen, Beleuchtung/Haltebügel/Hinweiszettel/Zustand-Fahrkabine prüfen, Liftschachtkontrolle, Testen ob die Türen sich nicht von alleine öffnen können) sind schnell erledigt. Brav in Liste eintragen und gut ist. Am Zettel wo man einträgt, steht schon drauf was alles kontrolliert wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Anwesenheitspflicht gibt es nicht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Besondere Fähigkeiten sind nicht notwendig, wer eine defekte Glühbirne/Lampe diagnostizieren und wechseln kann, ist dazu auch in der Lage.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Notrufsystem in der Kabine muss es auch geben, meist ist der Service vom Aufzugshersteller. Der schickt wenn jemand im Lift feststeckt einen Techniker oder die Feuerwehr vorbei.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wird der Aufzug vom Hersteller oder einer anderen ordentlichen Fachfirma gewartet, sehe ich null Probleme.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Übrigens darf die Unterweisung nicht nur der TÜV machen, auch dazu befugte Ziviltechniker dürfen diese machen. &lt;br&gt;Benennt möglichst viele Aufzugswarte, dann sollte es kein Problem geben wenn mal jemand in der Woche nicht kann.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 Nov 2021 18:21:36 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>sda</dc:creator>
      <dc:date>2021-11-19T18:21:36Z</dc:date>
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      <title>Re: Aufzugswart - Pflicht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t903257,8093719.html#8093719</link>
      <description>Also ich bin Aufzugswart und habe keine Anwesenheitspflicht. Kontrolle ja, Befreiung macht Schindler über ein Notrufsystem. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&amp;Gesetzesnummer=20000022" rel="noopener" target="_blank"&gt;https:/&lt;wbr/&gt;/&lt;wbr/&gt;www.ris.bka.gv.at/&lt;wbr/&gt;GeltendeFassung.wxe?&lt;wbr/&gt;Abfrage=LrW&amp;&lt;wbr/&gt;Gesetzesnummer=20000022&lt;/a&gt; &lt;br&gt;§ 15.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(1) Wird ein Betreuungsunternehmen mit der Durchführung der regelmäßigen Betriebskontrollen oder der Notbefreiung beauftragt, muss&lt;br&gt;										&lt;br&gt;&lt;br&gt;1.der Aufzug an ein Fernnotrufsystem angeschlossen sein,&lt;br&gt;&lt;br&gt;2.dem Aufzugsbuch ein schriftlicher Nachweis über die Beauftragung des Betreuungsunternehmens und der letztgültige Prüfbericht über das Fernnotrufsystem bzw. Fernüberwachungssystem angeschlossen werden,&lt;br&gt;&lt;br&gt;3.das Betreuungsunternehmen von der Behörde gemäß Abs. 3 bestellt sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Fernnotrufsysteme sind Leitsysteme für Fernnotrufe mit angeschlossener Fernüberwachungszentrale. Fernüberwachungssysteme sind zusätzliche Einrichtungen, die von der Fernüberwachungszentrale aus über ein Fernübertragungssystem sicherheitstechnisch relevante Zustandsabfragen am Aufzug durchführen und bei Erkennen eines Fehlers eine Fehlermeldung veranlassen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 Nov 2021 18:03:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t903257,8093719.html#8093719</guid>
      <dc:creator>frabos</dc:creator>
      <dc:date>2021-11-19T18:03:06Z</dc:date>
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      <title>Re: Aufzugswart - Pflicht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t903257,8093699.html#8093699</link>
      <description>aufzugswart muss es geben, der hat aber keine dauernde aufenthaltspflicht. und dafür gibts eben eine einschulung. ohne kann das böse enden.&lt;br&gt;aufzüge müssen mit einem notrusystem ausgerüstet sein, wenn eben keiner da ist, um hilfe zu holen.&lt;br&gt;es kann auch eine firma beauftragt werden, die diese aufgaben übernimmt.&lt;br&gt;also liegt es an den wohnungseigentümern, eine firma zu beauftragen. denke das sollte eigentlich die hvw machen, aber da kennen sich andere besser aus.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 Nov 2021 16:41:48 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t903257,8093699.html#8093699</guid>
      <dc:creator>soul</dc:creator>
      <dc:date>2021-11-19T16:41:48Z</dc:date>
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      <title>Aufzugswart - Pflicht?</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t903257,8093674.html#8093674</link>
      <description>hallo&lt;br&gt;&lt;br&gt;wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage. Unsere Wohnanlage ist mit einem Aufzug ausgestattet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Benötigen wir für diesen Aufzug einen Aufzugswart?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn ja - wer kann das machen? Benötigt derjenige eine spezielle Schulung/Ausbildung?&lt;br&gt;&lt;br&gt;wir haben einen Wohnungseigentümer - der zugleich die Hausverwaltung ist - der das bis jetzt "gratis" gemacht hat. nun will er das nicht mehr machen und schreibt:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;"Es gibt nun KEINEN Aufzugswart für beide Aufzüge. Auch der TÜV wurde davon in Kenntnis gesetzt, d.h. die Aufzüge werden erst wieder in Betrieb genommen nachdem es für jeden Aufzug einen Aufzugswart gibt, der aber vorher vom TÜV eingeschult werden muss und dies per Unterschrift bestätigen muss.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Tätigkeiten eines Aufzugswartes umfassen nicht nur wöchentliche Kontrollen des Aufzuges sondern auch einiges mehr wie zum Beispiel die Befreiung von Insassen bei einem Aufzugausfall. Weiters müssen die Kontrolltätigkeiten immer ausgeführt, unabhängig ob man sich im Urlaub befindet oder nicht. Sollte ein Insasse im Aufzug stecken bleiben muss dieser, egal wann, in einer gewissen Zeit befreit werden. Wird dies nicht eingehalten, dann haftet der Aufzugswart ! &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich bitte die Miteigentümer mir mitzuteilen wer zukünftig als Aufzugswart tätig sein wird. Dies wird dann dem TÜV mitgeteilt und der neue Aufzugswart eingeschult. Bis zu einem Termin kann es einige Zeit dauern.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bis dorthin müssen beide Aufzüge auf Anordnung des TÜV außer Betrieb bleiben."&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;kennt sich hier jemand aus? kann das so stimmen?&lt;br&gt;&lt;br&gt;danke!&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 Nov 2021 15:05:19 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t903257,8093674.html#8093674</guid>
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      <dc:date>2021-11-19T15:05:19Z</dc:date>
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