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    <title>Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=904253</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
    <item>
      <title>Re(9): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116922.html#8116922</link>
      <description>Wenn bei dem Streit vor der Schlichtungsstelle ein Mieter den Schlüssel der Betriebskostenabrechnung anzweifelt, dann muss das ganze Haus vermessen werden. Wenn ein Mieter nicht anwesend ist / nicht reinlässt, kann der Querulant/Mieter Einspruch erheben, weil diese Flächen sonst geschätzt werden. Hausmeisterräumlichkeiten werden mit dem vermieteten Geschäftslokal verwechselt, etc. Wir spielen das gerade durch (3. Version vom Gutachten stimmt schon fast, nach 2 Jahren). Wenn Hausverwaltung und Gutachter in der Lager wären einen Plan zu lesen, ginge es vielleicht auch etwas schneller.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Problem, wenn etwas bei der Vermessung, Zuordnung der Flächen nicht stimmt, zahlt im Zweifelsfall der Hausherr einen Betriebskostenanteil, der laut MRG auf die Mieter umzulegen wäre.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nebenbei sind wir draufgekommen, dass es eine Flächen gegeben hat, die von einem anderen Haus zu betreten ist und ohne Betriebskosten und ohne Inflationsanpassung seit den 70ern vermietet wurden. Jetzt müssen Betriebskosten und ein "Friedenzins" ähnliche Miete gezahlt werden nach einem Vergleich im Zuge eines Gerichtsverfahren.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 18 Jun 2022 16:08:06 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116922.html#8116922</guid>
      <dc:creator>KritziKracksi</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-18T16:08:06Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(8): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116886.html#8116886</link>
      <description>Ich habe die Kundmachung der MA25 damals abfotografiert, es wurden alle Bewohner des Hauses über die Messung in ihren Wohnungen informiert. Es ging konkret aber nur um eine Wohnung, das stimmt. Trotzdem wurde ja vorher auch schon gemessen. Zumindest weiß ich jetzt, woher der Wind wehen könnte.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 20:13:38 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116886.html#8116886</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T20:13:38Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(7): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116875.html#8116875</link>
      <description>wenn die MA25 kommt, dann hat sie vielleicht nur 1Whg vermessen, weil es da Streit vor der Schlichtungsstelle gab. Aber nicht das ganze Haus.&lt;br&gt;Wenn jetzt einer das ganze Haus vermessen läßt, dann auch die Whg nochmal.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; oder verbleibt jedes Gutachten bei der Hausverwaltung&lt;br&gt;?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Wenns nur um 1Whg ging: ja, im jeweilige Streitakt. &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 13:04:39 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116875.html#8116875</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T13:04:39Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(6): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116846.html#8116846</link>
      <description>Wenn sich die Besitzverhältnisse bei den letzten 3 Gutachten nicht verändert haben, der Hausbesitzer zweimal einen Gutachter bestellt, einmal von offizieller Seite die MA25 kommt, werden die Ergebnisse doch in irgendeiner Form vorliegen, oder verbleibt jedes Gutachten bei der Hausverwaltung ?&lt;br&gt; &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 08:28:12 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116846.html#8116846</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T08:28:12Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(5): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116838.html#8116838</link>
      <description>eigentlich nicht. Aber wer der Helfer ist, der dem Gutachter die Tasche trägt, das weißt du ja nicht.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 07:11:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116838.html#8116838</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T07:11:28Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(5): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116836.html#8116836</link>
      <description>Wie? Wenn die alte HV diese Information nicht weitergibt?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 06:30:24 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116836.html#8116836</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T06:30:24Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(4): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116831.html#8116831</link>
      <description>Der Hausbesitzer sollte es schon wissen, zudem die letzte erst vor ein paar Jahren war im Zuge eines Schlichtungsverfahrens.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Eine gute Hausverwaltung hätte das auch von alleine herausgefunden ?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 00:14:28 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116831.html#8116831</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T00:14:28Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(4): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116830.html#8116830</link>
      <description>Vielen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Angenommen ein Hausverkauf steht an, dürfte der Kaufinteressent im Zuge der Erstellung des Gutachtens ebenso die Wohnung besichtigen, auch wenn er nicht namentlich vorher genannt wurde ? Angekündigt wurde nur der Gutachter.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 00:07:31 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116830.html#8116830</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-17T00:07:31Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116810.html#8116810</link>
      <description>Weiß die neue HV, dass bereits drei mal vermessen wurde?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bist du im echten Leben auch so kompliziert?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 16 Jun 2022 12:37:09 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116810.html#8116810</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-16T12:37:09Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re(3): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116800.html#8116800</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Ist das Usus alle paar Jahre die Wohnungen neu zu vermessen ? &lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;nein. Wozu auch? Wenns 1x ordentlich gemacht wurde, ändert sich ja nix mehr, solange man keinen Umbau macht.&lt;br&gt;Ausnahme: Parifizieriungen. Denn die Wohnfläche nach MRG ist eine andere als nach WEG. Da können v.a. bei Dachausbauten gewaltige Unterschiede entstehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein möglicher Grund: unplausible Werte. 3 übereinanderliegende Whg mit identischem Grundriß haben unterschiedliche Größen. Das KANN sein, ist aber doch ungewöhnlich.&lt;br&gt;Und sollte nach der 1. Vermessung eigentlich geklärt sein.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Andere Grund könnte noch sein: die Whg schrammt an irgendeiner Grenze knapp vorbei. &lt;br&gt;Hab ich selbst erlebt, daß eine Wohnung mit 130m² nach Neuvermessung plötzlich 132m² groß war. Warum? Weil der Richtwertzins nur für Wohnungen zwischen 30 und 130m² gilt, darüber und darunter ist freie Miethöhe!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weiters: Haus (oder Anteile) werden/wurden verkauft. Der neue Eigentümer wills genau wissen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und wenns einen neuen Eigentümer gibt: er will in alle Wohnungen reinsehen. Was er so grundlos nicht so einfach kann, bei einer Vermessung aber doch muß. So sieht man, wie die Whg innen aussieht, wie viele Leute da leben, ob Enkel (die später die niedrige Miete übernehmen könnten) da scheingemeldet sind, aber gar nicht hier wohnen, usw.&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 16 Jun 2022 10:05:45 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116800.html#8116800</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-16T10:05:45Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(2): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116784.html#8116784</link>
      <description>Das könnten plausible Gründe sein, Danke.&lt;br&gt;Natürlich könnte ich die Hausverwaltung fragen, mir geht es aber nicht darum, was man mir dort sagt, sondern um das, was man mir nicht sagen möchte. Wären die Gründe für eine erneute Vermessung so offensichtlich, hätte man sie ja dazu schreiben können. Die alten Pläne am Bauamt als Grund anzugeben, nachdem die Wohnungen bereits 3 mal neu vermessen wurden, klingt mir eher fadenscheinig.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 16 Jun 2022 04:22:47 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116784.html#8116784</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-16T04:22:47Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re(2): Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116783.html#8116783</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; die Wohnungsgröße festzustellen&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Wohnungen wurden bereits vermessen, mehrfach. Ist das Usus alle paar Jahre die Wohnungen neu zu vermessen ? &lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 16 Jun 2022 04:21:42 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116783.html#8116783</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-16T04:21:42Z</dc:date>
    </item>
    <item>
      <title>Re: Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116718.html#8116718</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&amp;nbsp;Welchen Hintergrund hat die erneute Vermessung ?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wie wärs, wenn du die HV einfach fragst?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Vielleicht planen sie eine Parifizierung. &lt;br&gt;Oder eine Aufstockung. &lt;br&gt;Oder sie haben das Gefühl, dass es so falsch ist, dass sich eine Steuerreduktion ergeben könnte.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 15 Jun 2022 08:45:14 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116718.html#8116718</guid>
      <dc:creator>Paulas_Papa</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-15T08:45:14Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Re: Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116688.html#8116688</link>
      <description>&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Meine Frage ist nun, ist das verpflichtend ?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br&gt;Das ausmessen nicht. Aber das Reinlassen schon.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; Welchen Hintergrund hat die erneute Vermessung ?&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt; die Wohnungsgröße festzustellen&lt;br&gt;&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 15 Jun 2022 07:28:43 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116688.html#8116688</guid>
      <dc:creator>AVS_reloaded</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-15T07:28:43Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Wohnungsbegutachtung / Nutzflächermittlung</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t904253,8116687.html#8116687</link>
      <description>Mietwohnung / Altbau&lt;br&gt;&lt;br&gt;Neue Hausverwaltung möchte die Nutzflächen ermittlen, da der aktuelle Zustand, mit den alten Plänen, die dem Bauamt vorliegen nicht übereinstimmen, jedoch wurden vor etwa 8 Jahren die Wohnungen von der MA25 bereits vermessen. Jetzt soll ein Gutachten erstellt werden.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Meine Frage ist nun, ist das verpflichtend ? Welchen Hintergrund hat die erneute Vermessung ?&lt;br&gt;Wäre dankbar für eure Meinungen.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 15 Jun 2022 07:26:18 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t904253,8116687.html#8116687</guid>
      <dc:creator>Marlboro Man</dc:creator>
      <dc:date>2022-06-15T07:26:18Z</dc:date>
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