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    <title>Anonymverfügung -&gt; Verwaltungsstrafe %ual höher</title>
    <link>http://forum.geizhals.at/feed.jsp?id=907167</link>
    <description>Geizhals-Forum</description>
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      <title>Re: Anonymverfügung -&gt; Verwaltungsstrafe %ual höher</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t907167,8186873.html#8186873</link>
      <description>sinnlose Mühe&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Eine Anonymverfügung ist die BILLIGSTE Strafe, die es gibt. Egal, was du machst, es kann nur teurer werden. Der Strafrahmen geht IMHO bis 2180€!!!&lt;br&gt;&lt;br&gt;2. Eine Anonymverfügung kommt nur, wenn das Delikt von einem Polizisten festgestellt wurde. Gegen dessen dienstliche Wahrnehmung hast du NULL Chancen, egal was auch immer du behauptest. Fotos braucht es nicht, die dienstliche Wahrnehmung des vereidigten Polizisten ist unantastbar.&lt;br&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;em&gt; ich überlege einfach, ob es sich lohnt, auf das Verwaltungsstrafverfahren zu&lt;br&gt;warten.&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/blockquote&gt; nein, tut es nicht&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 18 Aug 2024 09:57:33 GMT</pubDate>
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      <dc:date>2024-08-18T09:57:33Z</dc:date>
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      <title>Re: Anonymverfügung -&gt; Verwaltungsstrafe %ual höher</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t907167,8186852.html#8186852</link>
      <description>Wie zweifelsfrei kannst du nachweisen die Tat nicht begangen zu haben, und wieviel Zeit hast du, dich mit dem Schei&lt;/&gt;ß auseinanderzusetzen?&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Aug 2024 20:49:06 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>zeddicus</dc:creator>
      <dc:date>2024-08-17T20:49:06Z</dc:date>
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      <title>Anonymverfügung -&gt; Verwaltungsstrafe %ual höher</title>
      <link>http://forum.geizhals.at/t907167,8186835.html#8186835</link>
      <description>Ich habe eine Anonymverfügung wegen §18 Abs. 3 StVO erhalten. Ich erinnere mich nicht an den Vorfall. Strafe 75€&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn ich auf das Verwaltungsstrafverfahren warte und Akteneinsicht verlange, werde ich vermutlich eher die Zeugenaussage des Polizisten denn eines Bildbeweises erhalten?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es könnte sein, dass zu jenem Zeitpunkt, Hauptverkehrszeit, ich den Verkehrsfluss falsch eingeschätzt habe. Falls durch mein Verschulden der Gegenverkehr nur geringfügig behindert wurde, habe ich Chancen auf eine &lt;b&gt;Ermahnung&lt;/b&gt;,&amp;nbsp;&amp;nbsp;zumal ich wegen dieser Übertretung noch nicht verurteilt wurde.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Und um wie viel steigt die Strafe im Verwaltungsstrafverfahren bei dieser Übertretung? Ich würde beim Einspruch Strafminderung wegen geringen Einkommens beantragen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Also ich überlege einfach, ob es sich lohnt, auf das Verwaltungsstrafverfahren zu warten.&lt;br/&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 17 Aug 2024 16:56:25 GMT</pubDate>
      <guid>http://forum.geizhals.at/t907167,8186835.html#8186835</guid>
      <dc:creator>Horst50</dc:creator>
      <dc:date>2024-08-17T16:56:25Z</dc:date>
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