Frage zu : www.connecting-electronics.de Neuerungen !!!! Mfg Prothmann
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Re(4): www.connecting-electronics.de Neuerungen !!!! Mfg Prothmann
jac
26.09.2002, 10:59:13
ce hat 125 bestellungen am tag. nach deiner rechnung also 16% sehr ungehaltene kunden.

ich zähle mich dazu. ich stehe zu meiner strafanzeige wegen betrug. ich bin der festen überzeugung das hier mit vorsatz die lieferbarkeit von artilkeln arglistig vorgetäuscht wurde.


+++ LASST EUCH NICHT EINLULLEN +++



hier ein paar aufschlussreiche zitate von prothmann:

1.
@Alle
Auf dieser Internetseite kann man sehr schön online mahnen.
Allerdings prüft kein Anwalt ob dieser Mahnbescheid rechtens ist.
Wir tun dies allerdings und ich kann sagen das von 10 Mahnbescheiden welche über diese Kanzlei kamen ( welche sich damit wohl eine goldene Nase verdient ) 7 unrechtens waren und wir die Kosten nicht tragen werden. Ein Mahnbescheid ist auch nicht sehr billig. Solltet ihr über diese Onlinegeschichte mahnen wollen, da es ja so einfach ist, dann bitte . Aber wundert euch nicht wenn Ihr die Gebühren hinterher selbst tragen dürft.
( Wenn man einen Warenwert von 200 Eur anmahnt dann kann dies auch schon mal 140 Eur Gesamtmahngebühren veranschlagen )
Also immer lustig mahnen , denn Sie wissen ja nicht was Sie tun.
Mfg connecting electronics

Anm.: Hört der Mann die Einschläge nicht mehr?


2.
Immer mehr fällt mir hier im Forum auf, das Kunden welche vor einer Woche ihr Geld an uns überwiesen haben uns anmahnen und uns unterstellen, wir wären "Betrüger". Ich denke irgendwo hört es doch auf oder ??? Das hier eine Beschwerdewelle ausgebrochen ist verstehe ich ja, aber bei uns brauch keiner Angst um sein Geld haben. UND VOR ALLEM NICHT SCHON NACH EINER WOCHE !!! Noch jeder Kunde hat sein Geld wieder bekommen bzw. seine Ware.  Gegen uns ist auch noch nie ein Betrugsverfahren eröffnet worden. Im Gegensatz zu einigen Meinungen in diversen Foren.

Anm.: Doch, Herr Prothmann, von einem Betrugsverfahren weiß ich auf jeden Fall. Ich empfehle zudem einen Blick in Ihre AGB wonach Sie Geldbeträge schon nach einer Woche zurückerstatten. Ich denke, dass dies noch nie bei einem Kunden tatsächlich der Fall war. Nach Aussage von Herrn Spork ist dies bei Ihnen auch nicht vorgesehen, denn Sie beharren auf V-Scheck-Zahlung und eine solche gilt bekanntlich erst nach 6 (!!!) Wochen als vorbehaltlos bewirkt. Abgesehen davon, dass bei Ihnen nach meiner Überzeugung auch noch nie ein Kunde innerhalb einer Woche einen V-Scheck zu Gesicht bekommen hat.
Ich musste das Mahnverfahren einleiten. Warum ?



















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