connecting electronics IHRE ERFAHRUNG ZÄHLT!
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connecting electronics IHRE ERFAHRUNG ZÄHLT!
27.10.2002, 23:13:53
An alle Kunden, die annehmen,dass ihnen durch die Firma connecting electronics ein Schaden zugefügt wurde:

Ich stimme mr.bruns zu, dass 1. der Weg Fristsetzung, Rücktritt, Rückzahlungsultimatum ordentlich gegangen werden muss, 2. eine zivilrechtliche Durchsetzung der Forderungen gegen den Rechtsgegner dann eigentlich unumgänglich ist.
Ich stimme auch pb zu, dass durch Forderung von Schadensausgleich das evtl. Kalkül, mit der Vorkasse von Kunden Liquidität zu erzeugen, ausgehebelt werden sollte.

Allerdings sollte auf einen Mahnbescheid verzichtet werden, und unverzüglich geklagt werden. Gegen einen Mahnbescheid kann der Schuldner zeitverzögernd Widerspruch einlegen und damit die Konsequenz seines Rechtsgegners abermals auf die Probe stellen.

In meinem Fall, Bestellung Anfang September, Rücktritt, Fristsetzung etc. im Zeitrahmen, bisher keine Zahlung, sogar keine Reaktion, obwohl gesamte Korrespondenz schriftlich eingeschrieben mit Rückschein - ist die Klage am Amtsgericht Warstein inzwischen anhängig.

Zeitgleich wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg erstattet. Wenn andere subjektiv Geschädigte als Zeuge aussagen möchten, sollten Sie mir eine Email mit ihrer Postadresse zukommen lassen, ich teile ihnen dann schriftlich das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens mit. Ob die Voraussetzungen für ein Strafverfahren wg. §263 gegeben sind, sollen dann die ermittelnden Rechtsinstanzen entscheiden.

Ich kann ebenfalls nur dazu raten, die Öffentlichkeit im Internet, Fachpresse, Verbraucherschutzeinrichtungen etc. angemessen über die Erfahrungen mit connecting electronics zu informieren.

Allen, die vielleicht zögern, auf dem Rechtsweg ihre Ansprüche gegen connecting electronics geltend zu machen, weil sie zusätzliche Kosten, eisenharte Rechtsabteilungen und Haftungsgrenzen fürchten....bei Herrn Marcel Prothmann, Jahrgang 1982, handelt es sich eine Personenfirma, Herr Prothmann haftet daher mit seinem gesamten Vermögen. Die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs ggn. Herrn Prothmann müssen natürlich stimmen.

Ich bitte um Verständnis, dass ich in keine Diskussion zu dem Thema einsteigen möchte. Ohnehin muss jeder selbst wissen, was ihm seine Rechte und sein Geld wert ist. Natürlich gibt es auch den Aspekt, dass man verständlicherweise wütend ist, bei einem Warengeschäft derart vorgeführt zu werden, zumal, wenn man in Form von Vorkasse einen Vertrauensvorschuss eingebracht hat. Ob Herrn Prothmanns Handlungsweise einen Straftatbestand darstellt, und er möglicherweise durch eine juristische Würdigung seines Treibens darauf aufmerksam gemacht werden kann, welchen Schaden er anrichtet, ist trotzdem dahingestellt.

Diejenigen von Ihnen, die nachvollziehbar einen Schaden erlitten haben, bitte ich nochmals, sich als Zeuge zur verfügung zu stellen. Ich beantworte nur Mails, die eine Postadresse enthalten.

Mit freundlichen Grüssen

Lenssen

Emails an subject-ce@tlenssen.de

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