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Re(5): autoversicherung
10.01.2003, 10:07:34
die steuer ist leider nicht geringer, dafür die versicherung.


les dir selber durch:

zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge erhöht sich die nach
      § 5 Abs. 1 Z 1 ergebende Steuer für jeden Monat des Bestehens
      eines Versicherungsvertrages über die
      Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß § 59 des
      Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, in der jeweils
      geltenden Fassung (motorbezogene Versicherungssteuer), wenn
      das Versicherungsentgelt jährlich zu entrichten ist, bei
      a) Krafträdern um 0,022 Euro je Kubikzentimeter Hubraum;
      b) anderen Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen
         Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen bei Zugmaschinen
         und Motorkarren, um 0,55 Euro je Kilowatt der um 24
         Kilowatt verringerten Motorleistung, mindestens um 5,50
         Euro, bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen
         oder Kombinationskraftwagen höchstens aber um 60 Euro. Für
         mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattete
         Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem
         1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen
         wurden, erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer
         um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das
         Kraftfahrzeug die gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B
         der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der
         34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen
         Schadstoffgrenzwerte einhält.
  2. Die motorbezogene Versicherungssteuer gemäß Z 1 erhöht sich,
     wenn das Versicherungsentgelt
       - halbjährlich zu entrichten ist, um 6%;
       - vierteljährlich zu entrichten ist, um 8%;
       - monatlich zu entrichten ist, um 10%.

gruss,
Fred

Live The Dream - Drive The DeLorean
http://www.fredvienna.at/delorean
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