Interversand besser als sein Ruf
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Re(2): Interversand sicher nicht besser als sein Ruf
11.01.2003, 18:10:42
Also zum ersten haben wir mit dem Posting oben nix zu tun.

Zum zweiten ist es schön, das sich auch mal ein zufriedener Kunde hier extra dafür anmeldet, um dies anderen mitzuteilen, wenn er auch dafür  gleich wieder in der Luft als doofer Erstposter zerrissen wird.

Ist schon erstaunlich, das die Leute immer nur das negative in einer Sache sehen wollen, aber niemals das Positive.

So nun aber zum wesentlichen:

Sehr geehrter Herr Reischenböck,

Sie werden hiermit aufgefordert Ihre Eintragung  innerhalb der nächsten 24 Stunden zu löschen. Ihre Formulierung :“ die Fa. Interversand ist ein einziger Betrug.“ erfüllt den Tatbestand der Verleumdung und Geschäftsschädigung. Des weiteren, werden wir die Sache Montag unserem Anwalt übergeben. Dies wird eine strafrechtliche Verfolgung und eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz zur Folge haben.

Eine entsprechende kostenpflichtige Unterlassungserklärung geht Ihnen zum Anfang der woche zu.

Nur für den Fall, das Sie jetzt lächeln:

Verleumdung ist ein Straftatbestand. "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden, geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften (§11 Abs.3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" (§187 StGB).


Was Ihre Gutschrift angeht, so ist Ihr Geld bereits unterwegs.

Für die Leute, die sich jetzt wieder über die böse Fa. Interversand wundern:

Herr Reischenböck hatte bei uns eine Bestellung aufgegeben, die nicht ab Lager verfügbar war. Dies wurde Ihm eindeutig bei der Bestellung angezeigt. Nach einer Woche schickte er uns dann morgens eine Mail, mit dem Betreff:"AW: Bestellung" und fragte, wo seine Ware bleibt.

Dies ist natürlich sein Recht, worauf wir auch gerne eine Auskunft erteilen.

10 Minuten später !!!! kam dann eine Mail mit dem Betreff:"Letzte Chance, schalte sonst  Anwalt und Polizei ein" und der Aufforderung sofort sein Geld zu überweisen. >:-(  Und wie sagten einem schon die meisten Mütter:"So wie man in den Wald reinruft, so schallt es wieder raus!"

Also, soll sich jeder seinen Teil denken. Es sind nun mal nicht immer nur die Händler schuld. Händler sind bestimmt nicht Fehlerfrei, aber sie sind auch nur Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Fortmann

Interversand-Geschäftsleitung







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